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ESF-Förderperiode 2021-2027

Die ESF-Programmplanung

Der Europäische Sozialfonds (ESF) fördert den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in Europa und unterstützt künftig auch das europaweite Politikziel „Ein sozialeres Europa“. Im Mittelpunkt des ESF stehen Investitionen in Menschen. Mit seinen Mitteln sollen soziale Innovationen angestoßen und Förderbedarfe gedeckt werden, die nicht (allein) aus Mitteln des Bundes, des Landes und der Kommunen finanziert werden können.

Der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission vom Mai 2018 sieht für den ESF+ in der Förderperiode 2021-2027 elf so genannte Spezifische Ziele vor, die teilweise mehrere Themen umfassen. Für den ESF in Baden-Württemberg sind acht dieser Ziele relevant. Der ESF in Baden-Württemberg wird wie in der jetzigen Förderperiode voraussichtlich drei Hauptziele verfolgen:

  • nachhaltige Beschäftigung und Fachkräftesicherung
  • lebenslanges Lernen
  • soziale Inklusion und Bekämpfung von Armut

Voraussichtlich wird das Budget geringer ausfallen als in der Förderperiode 2014-2020. Deshalb wird es erforderlich sein, sich auf Schwerpunkte zu konzentrieren, die einer ESF-Förderung besonders dringlich bedürfen. Der Verordnungsvorschlag sieht außerdem vor, dass mindestens 25 Prozent des ESF-Budgets für die Förderung der sozialen Inklusion und die Armutsbekämpfung eingesetzt werden.

Wir wollen der interessierten Öffentlichkeit bereits jetzt, zu Beginn der Planung des Operationellen ESF-Programms 2021-2027, die Möglichkeit geben, Anregungen und Ideen einzubringen.

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