Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Online-Umfrage ESF

Da Capo GmbH

Die Da Capo GmbH fand folgende Ziele wichtig:

  • 1) Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung für alle Arbeitsuchenden, insbesondere junge Menschen und Langzeitarbeitslose, sowie Nichterwerbspersonen
  • 2) Förderung selbstständiger Erwerbstätigkeit und der Sozialwirtschaft
  • 3) Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen
  • 6) Förderung der Anpassung von Arbeitnehmern, Unternehmen und Unternehmern an den Wandel
  • 9) Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung über die allgemeine Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung,
  • 14) Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
  • 15) Förderung der sozioökonomischen Integration von Drittstaatsangehörigen und marginalisierten Bevölkerungsgruppen, wie etwa der Roma
  • 16) Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen und Kindern

Die Da Capo GmbH fand folgende VIER Ziele am wichtigsten:

  • 1) Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung für alle Arbeitsuchenden, insbesondere junge Menschen und Langzeitarbeitslose, sowie Nichterwerbspersonen,
  • 3) Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen,
  • 14) Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit,
  • 16) Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen und Kindern

Folgende Gruppen sind für die Da Capo GmbH relevant:

  • vom Schulabbruch bedrohte Schüler*innen,
  • erwerbsfähige Langzeitarbeitslose im Leistungsbezug (ALG II),
  • Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen (z.B. nach Strafhaft, nach Suchterkrankung),
  • ältere Langzeitarbeitslose ab 50 Jahren,
  • Beschäftigte/Erwerbstätige (u. a. Ältere ab 50 Jahren, Menschen mit geringer formaler Qualifikation)

Folgende Ideen und Vorschläge zur künftigen ESF-Förderung wurden unterbreitet:

  1. Welche ESF-Förderlinien der jetzigen Förderperiode halten Sie für so erfolgreich, dass sie auch nach 2021 weitergeführt werden sollten? Bitte beschreiben Sie diese kurz.
    Diejenigen, die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen oder an diese heranführen.
  2. Gibt es noch weitere Förderideen, die Ihrer Auffassung nach in der nächsten Förderperiode vom ESF unterstützt werden sollten? Berücksichtigen Sie bitte in diesem Zusammenhang auch Aspekte einer möglichen Kofinanzierung.
    Viele Langzeitarbeitslose sollen zwar auf den ersten Arbeitsmarkt münden, können dies jedoch kaum oder nicht in kurzen Förderzeiträumen des ESF. Viele brauchen langfristige (und geschützte) Teilhabe analog des Teilhabechancengesetzes.
  3. Alle ESF-geförderten Maßnahmen sind auch künftig den Grundsätzen der Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung verpflichtet. Wie kann nach Ihrer Auffassung die Einhaltung dieser Grundsätze in der ESF-Förderung künftig noch besser erreicht werden?
    Über praxisnahes Schulungsmaterial, das den Trägern/Einrichtungen zur Verfügung gestellt wird.
  4. Wie wichtig schätzen Sie transnationale Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch zwischen Projekten in verschiedenen EU-Ländern ein? Wo sehen Sie Möglichkeiten, im Rahmen der ESF-Förderung transnationale Kooperationen zu intensivieren?
    Zusammenarbeit ist in Bereichen sinnvoll, die auf ähnlichen Sozialsystemen basieren oder in vergleichbarer wirtschaftlicher Stärke aufgestellt sind. Zu inhomogene Kooperationen laufen Gefahr, nicht genügen voneinander zu profitieren.
  5. Wo sehen Sie Möglichkeiten, im Rahmen der ESF-Förderung mehr zu Nachhaltigkeit, Klimaschutz und umweltpolitischen Zielen beizutragen?
    Förderung von Gebäudemanagement und Einergieeinsparung (was allerdings an Grenzen stößt, wenn der geförderte Träger nur in gemieteten Räumlichkeiten residiert)
  6. Hier können Sie weitere Anregungen und Vorschläge zur Planung der ESF-Förderperiode 2021-2027 eintragen (z. B. zu Fragen der Umsetzung, zu den Schnittstellen der SGB III/II-Regelsysteme o.ä.).
    Keine Antwort

Die Da Capo GmbH hat Projekte durchgeführt, die folgender Förderlinie zugeordnet war:

Ziel B 1.1

// //