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Online-Umfrage ESF

DEKRA Akademie GmbH

Die DEKRA Akademie GmbH fand folgende Ziele wichtig:

  • 1) Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung für alle Arbeitsuchenden, insbesondere junge Menschen und Langzeitarbeitslose, sowie Nichterwerbspersonen
  • 2) Förderung selbstständiger Erwerbstätigkeit und der Sozialwirtschaft
  • 3) Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen
  • 6) Förderung der Anpassung von Arbeitnehmern, Unternehmen und Unternehmern an den Wandel
  • 8) Verbesserung der Qualität, Leistungsfähigkeit und Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zwecks Unterstützung des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen einschließlich digitaler Kompetenzen
  • 9) Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung über die allgemeine Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung,
  • 11) Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung digitaler Kompetenzen
  • 13) Erleichterung beruflicher Übergänge und Förderung der beruflichen Mobilität

Die DEKRA Akademie GmbH fand folgende VIER Ziele am wichtigsten:

  • 6) Förderung der Anpassung von Arbeitnehmern, Unternehmen und Unternehmern an den Wandel,
  • 8) Verbesserung der Qualität, Leistungsfähigkeit und Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zwecks Unterstützung des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen einschließlich digitaler Kompetenzen,
  • 11) Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung digitaler Kompetenzen,
  • 13) Erleichterung beruflicher Übergänge und Förderung der beruflichen Mobilität

Folgende Gruppen sind für die DEKRA Akademie GmbH relevant:

  • Auszubildende,
  • (potenzielle) Ausbildungsabbrecher*innen und Altbewerber*innen am Ausbildungsmarkt,
  • ältere Langzeitarbeitslose ab 50 Jahren,
  • Berufsrückkehrer/innen (z.B. Wiedereinsteiger/innen),
  • Beschäftigte/Erwerbstätige (u. a. Ältere ab 50 Jahren, Menschen mit geringer formaler Qualifikation)

Folgende Ideen und Vorschläge zur künftigen ESF-Förderung wurden unterbreitet:

  1. Welche ESF-Förderlinien der jetzigen Förderperiode halten Sie für so erfolgreich, dass sie auch nach 2021 weitergeführt werden sollten? Bitte beschreiben Sie diese kurz.
    Das ESF-Fachkurseprogramm ist ein sehr guter Ansatz, um Anreize für individuelle berufliche Weiterbildung zu schaffen. Der Fördertopf sollte aufgestockt und die Deckelung Mittelzuweisung an Träger auf 1 Mio. € pro Jahr angepasst werden.
  2. Gibt es noch weitere Förderideen, die Ihrer Auffassung nach in der nächsten Förderperiode vom ESF unterstützt werden sollten? Berücksichtigen Sie bitte in diesem Zusammenhang auch Aspekte einer möglichen Kofinanzierung.
    Es sollte ein Weiterbildungsprogramm für Unternehmen geben, damit auch firmeninterne Gruppenschulungen möglich sind. Dazu bedarf es eines Förderkatalogs mit Themen, die förderfähig sind. Vergleichbares gibt es derzeit für den Güterverkehr. Hier können Unternehmen des Güterkraftverkehrs beim Bundesamt für Güterverkehr Mittel für die Erstausbildung von Berufskraftfahrern und für die Weiterbildung ihre Mitarbeiter beantragen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu sichern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Unternehmen beteiligen sich nach Unternehmensgröße gestaffelt an der Kofinanzierung. Ein ähnliches Programm für die baden-württembergischen Unternehmen würde die Wettbewerbsfähigkeit im Zuge zunehmender Digitalisierung erhöhen und dem Fachkräftemangel entgegen wirken. Anreize für Unternehmen zur Investition in mehr Weiterbildung würden geschaffen, da die Arbeitsausfallkosten während einer Weiterbildung abgefedert werden.
  3. Alle ESF-geförderten Maßnahmen sind auch künftig den Grundsätzen der Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung verpflichtet. Wie kann nach Ihrer Auffassung die Einhaltung dieser Grundsätze in der ESF-Förderung künftig noch besser erreicht werden?
    Hierauf wird mit den aktuellen Maßnahmen m.E. schon genügend Wert gelegt. Keine zusätzlichen Maßnahmen notwendig.
  4. Wie wichtig schätzen Sie transnationale Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch zwischen Projekten in verschiedenen EU-Ländern ein? Wo sehen Sie Möglichkeiten, im Rahmen der ESF-Förderung transnationale Kooperationen zu intensivieren?
    Es gibt viele Programm der EU, die auf transnationale Zusammenarbeit setzen und mehrere Partner aus verschiedenen Ländern als Fördervoraussetzung haben. M.E. bringen diese Programme nur wenig, da hier oft "Elfenbeinturmwissen" gefördert wird. Der Transfer in die betriebliche Wirklichkeit ist durch solche Programme und Projekte nicht hinreichend gegeben. Es sind sehr komplexe Konstrukte notwendig. Deshalb findet man hier meist nur programmerfahrene Projektpartner, die weit weg sind von der betrieblichen Praxis.
  5. Wo sehen Sie Möglichkeiten, im Rahmen der ESF-Förderung mehr zu Nachhaltigkeit, Klimaschutz und umweltpolitischen Zielen beizutragen?
    Insbesondere für KMU ist es schwierig sich aktiv mit Nachhaltigkeitsaspekten zu befassen. Deshalb sollten Themen aus dem großen Feld Nachhaltigkeits-, Umwelt- und Qualitätsmanagement stärker gefördert werden, bspw. über die Förderung von Aus- und Weiterbildungen in diesen Bereichen speziell für KMU. Somit könnten KMU künftig nachhaltiger wirtschaften und die Auflagen von Kundenunternehmen aus der Großindustrie besser erfüllen. Auch ein Aspekt für mehr Wettbewerbsfähigkeit in Baden-Württemberg.
  6. Hier können Sie weitere Anregungen und Vorschläge zur Planung der ESF-Förderperiode 2021-2027 eintragen (z. B. zu Fragen der Umsetzung, zu den Schnittstellen der SGB III/II-Regelsysteme o.ä.).
    Keine Antwort

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