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Online-Umfrage ESF

EUTB beratnung des ZsL Stuttgart

Das EUTB beratnung des ZsL Stuttgart fand folgende Ziele wichtig:

  • 1) Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung für alle Arbeitsuchenden, insbesondere junge Menschen und Langzeitarbeitslose, sowie Nichterwerbspersonen
  • 3) Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen
  • 4) Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • 5) Förderung einer gesunden und angemessenen Arbeitsumgebung unter Berücksichtigung gesundheitlicher Risiken
  • 7) Förderung des gesunden und aktiven Alterns
  • 8) Verbesserung der Qualität, Leistungsfähigkeit und Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zwecks Unterstützung des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen einschließlich digitaler Kompetenzen
  • 9) Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung über die allgemeine Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung,
  • 10) Erleichterung der Lernmobilität für alle
  • 11) Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung digitaler Kompetenzen
  • 13) Erleichterung beruflicher Übergänge und Förderung der beruflichen Mobilität
  • 14) Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
  • 15) Förderung der sozioökonomischen Integration von Drittstaatsangehörigen und marginalisierten Bevölkerungsgruppen, wie etwa der Roma
  • 16) Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen und Kindern

Das EUTB beratnung des ZsL Stuttgart fand folgende VIER Ziele am wichtigsten:

  • 3) Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen,
  • 9) Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung über die allgemeine Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung,
  • 14) Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit,
  • 16) Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen und Kindern.

Folgende Gruppen sind für das EUTB beratnung des ZsL Stuttgart relevant:

  • vom Schulabbruch bedrohte Schüler*innen,
  • Alleinerziehende,
  • erwerbsfähige Langzeitarbeitslose im Leistungsbezug (ALG II),
  • Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen (z.B. nach Strafhaft, nach Suchterkrankung),
  • ältere Langzeitarbeitslose ab 50 Jahren,
  • Menschen mit Migrationshintergrund einschließlich Zugewanderte aus Drittstaaten und Geflüchtete

Folgende Ideen und Vorschläge zur künftigen ESF-Förderung wurden unterbreitet:

  1. Welche ESF-Förderlinien der jetzigen Förderperiode halten Sie für so erfolgreich, dass sie auch nach 2021 weitergeführt werden sollten? Bitte beschreiben Sie diese kurz.
    Keine Antwort
  2. Gibt es noch weitere Förderideen, die Ihrer Auffassung nach in der nächsten Förderperiode vom ESF unterstützt werden sollten? Berücksichtigen Sie bitte in diesem Zusammenhang auch Aspekte einer möglichen Kofinanzierung.
    Inklusion im Übergang Schule Beruf, im Beruf Bekanntmachung des Budget für Arbeit Alternativen schaffen zu Arbeitsplätzen in der Werkstatt
  3. Alle ESF-geförderten Maßnahmen sind auch künftig den Grundsätzen der Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung verpflichtet. Wie kann nach Ihrer Auffassung die Einhaltung dieser Grundsätze in der ESF-Förderung künftig noch besser erreicht werden?
    in dem die Gruppen um die es geht aktiv schon in der Planung der Maßnahmen mit einbezogen werden
  4. Wie wichtig schätzen Sie transnationale Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch zwischen Projekten in verschiedenen EU-Ländern ein? Wo sehen Sie Möglichkeiten, im Rahmen der ESF-Förderung transnationale Kooperationen zu intensivieren?
    Keine Antwort
  5. Wo sehen Sie Möglichkeiten, im Rahmen der ESF-Förderung mehr zu Nachhaltigkeit, Klimaschutz und umweltpolitischen Zielen beizutragen?
    Keine Antwort
  6. Hier können Sie weitere Anregungen und Vorschläge zur Planung der ESF-Förderperiode 2021-2027 eintragen (z. B. zu Fragen der Umsetzung, zu den Schnittstellen der SGB III/II-Regelsysteme o.ä.).
    Keine Antwort
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