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Online-Umfrage ESF

f.q.b.gGmbH

Die f.q.b.gGmbH fand folgende Ziele wichtig:

  • 1) Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung für alle Arbeitsuchenden, insbesondere junge Menschen und Langzeitarbeitslose, sowie Nichterwerbspersonen
  • 3) Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen
  • 9) Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung über die allgemeine Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung,
  • 11) Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung digitaler Kompetenzen
  • 14) Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
  • 15) Förderung der sozioökonomischen Integration von Drittstaatsangehörigen und marginalisierten Bevölkerungsgruppen, wie etwa der Roma
  • 16) Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen und Kindern

Die f.q.b.gGmbH fand folgende VIER Ziele am wichtigsten:

  • 1) Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung für alle Arbeitsuchenden, insbesondere junge Menschen und Langzeitarbeitslose, sowie Nichterwerbspersonen,
  • 8) Verbesserung der Qualität, Leistungsfähigkeit und Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zwecks Unterstützung des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen einschließlich digitaler Kompetenzen,
  • 15) Förderung der sozioökonomischen Integration von Drittstaatsangehörigen und marginalisierten Bevölkerungsgruppen, wie etwa der Roma,
  • 16) Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen und Kindern.

Folgende Gruppen sind für die f.q.b.gGmbH relevant:

  • vom Schulabbruch bedrohte Schüler*innen,
  • Alleinerziehende,
  • erwerbsfähige Langzeitarbeitslose im Leistungsbezug (ALG II),
  • Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen (z.B. nach Strafhaft, nach Suchterkrankung),
  • Beschäftigte/Erwerbstätige (u. a. Ältere ab 50 Jahren, Menschen mit geringer formaler Qualifikation),
  • Menschen mit Migrationshintergrund einschließlich Zugewanderte aus Drittstaaten und Geflüchtete

Folgende Ideen und Vorschläge zur künftigen ESF-Förderung wurden unterbreitet:

  1. Welche ESF-Förderlinien der jetzigen Förderperiode halten Sie für so erfolgreich, dass sie auch nach 2021 weitergeführt werden sollten? Bitte beschreiben Sie diese kurz.

    Nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen, prekär Beschäftigten und Berufsrückkehrer/innen in den Arbeitsmarkt Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit

  2. Gibt es noch weitere Förderideen, die Ihrer Auffassung nach in der nächsten Förderperiode vom ESF unterstützt werden sollten? Berücksichtigen Sie bitte in diesem Zusammenhang auch Aspekte einer möglichen Kofinanzierung.

    Förderung digitaler Kompetenzen für Langzeitarbeitslose und Menschen mit geringer formaler Bildung Förderung beruflicher Integration und Gesundheitsförderung Förderung beruflicher Integration und Quartiersbezug Ergänzende Förderung von sozialversicherungspflichtigen Zielgruppenarbeitsverhältnissen in der Sozialwirtschaft Begleitung / Flankierung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche

  3. Alle ESF-geförderten Maßnahmen sind auch künftig den Grundsätzen der Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung verpflichtet. Wie kann nach Ihrer Auffassung die Einhaltung dieser Grundsätze in der ESF-Förderung künftig noch besser erreicht werden?

    Höhere Gewichtung der Querschnittsthemen bei der Gestaltung von Förderaufrufen, Konzipierung, Finanzierung von Projekten und der Projektauswahl Chancengleichheit: Bezugnahme auf den Befähigungsansatz oder Verwirklichungschancenansatz (Capability Approach

  4. Wie wichtig schätzen Sie transnationale Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch zwischen Projekten in verschiedenen EU-Ländern ein? Wo sehen Sie Möglichkeiten, im Rahmen der ESF-Förderung transnationale Kooperationen zu intensivieren?

    Transnationaler Erfahrungsaustausch kann durchaus hilfreich sein, scheitert in der Praxis oft an den fehlenden Ressourcen, bzw. der notwendigen Fokussierung auf die primären Ziele der Projekte. Transnationalität funktioniert in der Regel nur, wenn tatsächlich zusätzlich Mittel zur Verfügung gestellt werden Möglichkeiten gäbe es evtl. auch, wenn hier zentral "transnationale" Plattformen und Netzwerkveranstaltungen angeboten würden

  5. Wo sehen Sie Möglichkeiten, im Rahmen der ESF-Förderung mehr zu Nachhaltigkeit, Klimaschutz und umweltpolitischen Zielen beizutragen?

    Eine stärkere Verzahnung der klima- und sozialpolitischen Dimension bei der Diskussion um die Energiewende ist nötig. Hier braucht es insb. die Fokussierung und die Entwicklung von (Beratungs-)Angeboten für einkommensschwache und arme Haushalte. Kommunikationsmedien und Konferenztechniken werden v.a. in überregionalen ESF-Projekten verstärkt genutzt, um Mobilitätsanforderungen zu verringern oder zu vermeiden (z.B. Videokonferenzen). Um dies zu beschleunigen, können die Kosten für die Beschaffung der Technik und die Kosten der Nutzung bei Bedarf gezielt gefördert werden. Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte mit einem dezidierten Angebot von ökologisch nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen werden bei der Förderauswahl bevorzugt. Nachhaltigkeit bei Integration in Arbeit: passendere Indikatoren finden, da - so wie es aktuell gehandhabt wird - Integrationen zum Teil "verloren gehen", nicht "gewertet" werden.

  6. Hier können Sie weitere Anregungen und Vorschläge zur Planung der ESF-Förderperiode 2021-2027 eintragen (z. B. zu Fragen der Umsetzung, zu den Schnittstellen der SGB III/II-Regelsysteme o.ä.).
    Keine Antwort

Die f.q.b.gGmbH hat Projekte durchgeführt, die folgender Förderlinie zugeordnet war:

B 1.1 „Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind“

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