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Online-Umfrage ESF

Landesfrauenrat Baden-Württemberg

Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fand folgende Ziele wichtig:

  • 1) Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung für alle Arbeitsuchenden, insbesondere junge Menschen und Langzeitarbeitslose, sowie Nichterwerbspersonen
  • 2) Förderung selbstständiger Erwerbstätigkeit und der Sozialwirtschaft
  • 3) Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen
  • 4) Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • 5) Förderung einer gesunden und angemessenen Arbeitsumgebung unter Berücksichtigung gesundheitlicher Risiken
  • 6) Förderung der Anpassung von Arbeitnehmern, Unternehmen und Unternehmern an den Wandel
  • 7) Förderung des gesunden und aktiven Alterns
  • 8) Verbesserung der Qualität, Leistungsfähigkeit und Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zwecks Unterstützung des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen einschließlich digitaler Kompetenzen
  • 9) Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung über die allgemeine Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung,
  • 10) Erleichterung der Lernmobilität für alle
  • 11) Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung digitaler Kompetenzen
  • 12) Bessere Antizipation von Veränderungen und neuen Kompetenzanforderungen auf der Grundlage der Bedürfnisse des Arbeitsmarkts
  • 13) Erleichterung beruflicher Übergänge und Förderung der beruflichen Mobilität
  • 14) Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
  • 15) Förderung der sozioökonomischen Integration von Drittstaatsangehörigen und marginalisierten Bevölkerungsgruppen, wie etwa der Roma
  • 16) Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen und Kindern

Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fand folgende VIER Ziele am wichtigsten:

  • 3) Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen,
  • 4) Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben,
  • 8) Verbesserung der Qualität, Leistungsfähigkeit und Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zwecks Unterstützung des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen einschließlich digitaler Kompetenzen,
  • 11) Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung digitaler Kompetenzen

Folgende Gruppen sind für der Landesfrauenrat Baden-Württemberg relevant:

  • Jugendliche in der Berufsorientierung,
  • Auszubildende,
  • (potenzielle) Ausbildungsabbrecher*innen und Altbewerber*innen am Ausbildungsmarkt,
  • Alleinerziehende,
  • Berufsrückkehrer/innen (z.B. Wiedereinsteiger/innen),
  • Beschäftigte/Erwerbstätige (u. a. Ältere ab 50 Jahren, Menschen mit geringer formaler Qualifikation),
  • Gründungswillige/angehende Existenzgründer*innen,
  • Selbständige,
  • Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen (Sicherung und Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen)
  • Weitere Zielgrppen: Berufstätige in Teilzeit. Nichterwerbstätige Frauen, die aus Familien- und Pflegezeit in den Beruf zurückkehren möchten.

Folgende Ideen und Vorschläge zur künftigen ESF-Förderung wurden unterbreitet:

  1. Welche ESF-Förderlinien der jetzigen Förderperiode halten Sie für so erfolgreich, dass sie auch nach 2021 weitergeführt werden sollten? Bitte beschreiben Sie diese kurz.
    Förderlinie Exi-Gründungsgutschein, da eine gute Frauenförderung von 43 % gegeben ist, die in der männlich geprägten Gründerszene ein gutes Instrument ist, Frauen Mut zur Gründung zu machen und sie gut vorzubereiten. Die Evaluation zu diesem Instrument ist insgesamt gut bis sehr gut ausgefallen.
  2. Gibt es noch weitere Förderideen, die Ihrer Auffassung nach in der nächsten Förderperiode vom ESF unterstützt werden sollten? Berücksichtigen Sie bitte in diesem Zusammenhang auch Aspekte einer möglichen Kofinanzierung.
    Frauen, die aus Erziehungszeiten in den Beruf zurückkehren, oder aus familiär bedingter Teilzeit auf Vollzeit aufstocken möchten - insbesondere auch alleinerziehende Frauen - benötigen bei diesen Schritten Unterstützung. Mögliche Kooperationspartnerin könnten beispielsweise die Kontaktstellen Frau und Beruf sein.
  3. Alle ESF-geförderten Maßnahmen sind auch künftig den Grundsätzen der Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung verpflichtet. Wie kann nach Ihrer Auffassung die Einhaltung dieser Grundsätze in der ESF-Förderung künftig noch besser erreicht werden?
    Der Fokus im Hinblick auf Gleichstellungspolitik ist sehr stark auf das Thema Vereinbarkeit verkürzt worden. Die Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern muss aber in allen Bereichen gewährleistet und gefördert werden. Das schließt die Erwerbsbeteiligung, die Beschäftigungsbedingungen und die berufliche Weiterentwicklung mit ein. Auch das Recht auf gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit muss adressiert werden, ebenso wie die existenzsichernde Beschäftigung. Damit Gleichstellung von Frauen und Männern weiter im Fokus bleibt, braucht es auch in der kommenden Förderperiode die kohärente Integration des gleichstellungspolitischen Ansatzes, z.B. durch Gender Mainstreaming und verpflichtendes Gender Budgeting, um sicher zu stellen, dass Frauen an den Fördermitteln mindestens genauso teilhaben wie Männer.
  4. Wie wichtig schätzen Sie transnationale Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch zwischen Projekten in verschiedenen EU-Ländern ein? Wo sehen Sie Möglichkeiten, im Rahmen der ESF-Förderung transnationale Kooperationen zu intensivieren?
    Verstärkter und institutionalisierter Erfahrungsaustausch speziell für Frauenprojekte. Frauenkonferenz zum Abschluss jeder Förderperiode. ESF-Botschafterinnen die transnational Vernetzungen aufbauen, begleiten und dokumentieren.
  5. Wo sehen Sie Möglichkeiten, im Rahmen der ESF-Förderung mehr zu Nachhaltigkeit, Klimaschutz und umweltpolitischen Zielen beizutragen?
    Keine Antwort
  6. Hier können Sie weitere Anregungen und Vorschläge zur Planung der ESF-Förderperiode 2021-2027 eintragen (z. B. zu Fragen der Umsetzung, zu den Schnittstellen der SGB III/II-Regelsysteme o.ä.).
    Stellungnahme LFR Baden-Württemberg zur ESF-Förderperiode 2021-2027 (PDF)
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