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Online-Umfrage ESF

Liga der freien Wohlfahrtspflege in Ba-Wü e.V. , UA EU Strukturfonds

Die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Ba-Wü e.V. , UA EU Strukturfonds fand folgende Ziele wichtig:

  • 1) Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung für alle Arbeitsuchenden, insbesondere junge Menschen und Langzeitarbeitslose, sowie Nichterwerbspersonen
  • 3) Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen
  • 4) Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • 8) Verbesserung der Qualität, Leistungsfähigkeit und Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zwecks Unterstützung des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen einschließlich digitaler Kompetenzen
  • 9) Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung über die allgemeine Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung,
  • 10) Erleichterung der Lernmobilität für alle
  • 11) Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung digitaler Kompetenzen
  • 14) Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
  • 15) Förderung der sozioökonomischen Integration von Drittstaatsangehörigen und marginalisierten Bevölkerungsgruppen, wie etwa der Roma
  • 16) Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen und Kindern

Die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Ba-Wü e.V. , UA EU Strukturfonds fand folgende VIER Ziele am wichtigsten:

  • 1) Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung für alle Arbeitsuchenden, insbesondere junge Menschen und Langzeitarbeitslose, sowie Nichterwerbspersonen,
  • 9) Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung über die allgemeine Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung,
  • 14) Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit,
  • 16) Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen und Kindern

Folgende Gruppen sind für die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Ba-Wü e.V. , UA EU Strukturfonds relevant:

  • Auszubildende,
  • (potenzielle) Ausbildungsabbrecher*innen und Altbewerber*innen am Ausbildungsmarkt,
  • Alleinerziehende,
  • erwerbsfähige Langzeitarbeitslose im Leistungsbezug (ALG II),
  • Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen (z.B. nach Strafhaft, nach Suchterkrankung),
  • Beschäftigte/Erwerbstätige (u. a. Ältere ab 50 Jahren, Menschen mit geringer formaler Qualifikation),
  • Menschen mit Migrationshintergrund einschließlich Zugewanderte aus Drittstaaten und Geflüchtete
  • Weitere Zielgruppen (Jugendliche im System Schule)

Folgende Ideen und Vorschläge zur künftigen ESF-Förderung wurden unterbreitet:

  1. Welche ESF-Förderlinien der jetzigen Förderperiode halten Sie für so erfolgreich, dass sie auch nach 2021 weitergeführt werden sollten? Bitte beschreiben Sie diese kurz.
    A 1.1 Nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen, prekär Beschäftigten und Berufsrückkehrer/innen. U.a. leisten hier Projekte im Kontext der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt derzeit einen wichtigen Beitrag A 2.1 Verbesserung der Übergangs- und Ausbildungssituation von jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf. Die Ansätze der Assistierten Ausbildung sowie der Teilzeitausbildung sind hier wichtige Bausteine. Eine Ausweitung über die Zielgruppe der Alleinerziehenden hinaus erscheint hier sinnvoll. B 1.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. C 1.1: Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Schulabbrecher/innen und von Schulabbruch bedrohte Jugendliche müssen mit dem Ziel unterstützt werden einen anerkannten Schulabschluss zu erreichen. Dabei sollte das Alter der Jugendlichen keine Beschränkung nach unten erfahren. C 4.1: Verbesserung der Berufsorientierung und der Vorbereitung des Übergangs in Ausbildung Die Umsetzung diese Förderlinie sollte in enger Kooperation zwischen dem System Schule sowie den Akteuren der Jugendsozialarbeit, Jugendberufshilfe sowie Unternehmen erfolgen.
  2. Gibt es noch weitere Förderideen, die Ihrer Auffassung nach in der nächsten Förderperiode vom ESF unterstützt werden sollten? Berücksichtigen Sie bitte in diesem Zusammenhang auch Aspekte einer möglichen Kofinanzierung.
    Die ESI-Fonds und insbesondere der neue Europäische Sozialfonds (ESF+) sind für die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege wichtige Impulsgeber für die Erprobung sozial innovativer Ideen, vor allem bei der Bekämpfung von Armut und gesellschaftlicher Ausgrenzung, aber auch bei der Bewältigung des demografischen sowie des digitalen Wandels der Gesellschaft. Die EU-Kommission hat dies in ihrem ESF+-Verordnungsvorschlag auch besonders hervorgehoben. Das wollen wir als LIGA Baden-Württemberg ebenfalls unterstreichen und aktiv mitgestalten z.B. was den Zugang zu sozialen Diensten und den demografischen Wandel – insbesondere auch im ländlichen Raum– oder der im Kontext der Digitalisierung zu erwartenden Veränderungen der Arbeitswelt anbetrifft. Der ESF+ mit dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen (EHAP) sowie der EFRE und ELER sollten noch stärker in ihrer gemeinsamen strategischen Ausrichtung zusammengeführt und die fondsübergreifende Zusammenarbeit gestärkt werden. Insbesondere sollten bei der Bekämpfung von Armut und der Stärkung sozialer Integration, Angebote zur Vorbereitung auf und zur Integration in den Arbeitsmarkt miteinander verbunden werden. Hierbei ist die Frage zu stellen, was jeder einzelne Fonds dazu beitragen kann. Auf der Grundlage des neuen Mittelfristigen Finanzrahmens (MFR) und unter Berücksichtigung des Brexits sowie neuer Aufgaben denen sich die EU stellen muss (wie z.B. Verteidigung und Grenzsicherung), werden die ESI-Fonds starke finanzielle Einbußen zu verzeichnen haben. Daher kann es ggf. sinnvoll sein eine thematische Konzentration beim Einsatz der ESI-Mittel vorzunehmen. Baden-Württemberg hat bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung des ESF Programmes bisher gute Erfahrungen in der konsequenten Anwendung des Partnerschaftsprinzips gemacht. Daher sollte dieser Weg weiter beschritten werden und die relevanten Partner, z.B. die Wohlfahrtsverbände daran weiter beteiligt werden. Investitionen in das Ziel „Soziale Inklusion“ sollten auch in Baden-Württemberg 30 % der ESF+ Mittel nicht unterschreiten. Darüber hinaus bekommt der ESF+ durch die Neuausrichtung der EU-Migrationspolitik u.a. auch eine stärkere Verantwortung für die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bewältigung von Migration und Integration, was sich auch auf Baden-Württemberg auswirken wird. Auch dem ist in den Ausführungen bzw. den Überlegungen zum OP Rechnung zu tragen. Durch die Omnibus-Verordnung hat die EU-Kommission Vereinfachungen in Durchführung und Verwaltung der ESI-Fonds eingeführt. Die Verordnungsvorschläge beinhalten weitere Vorschläge in dieser Richtung. Die ESF-Verwaltungsbehörde sollte alle nur möglichen Vereinfachungen prüfen und umsetzen, z. B. auch die Reduzierung der Indikatoren, um den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten, insbesondere für die Projektträger, so weit als möglich zu reduzieren. Konkrete Förderideen von Seiten der LIGA sind darüber hinaus: Förderung digitaler Kompetenzen für Menschen mit Abstand vom Arbeitsmarkt bzw. geringer formaler Bildung. Förderung beruflicher und sozialer Integration unter Berücksichtigung des Quartiers/Sozialraums sowie dem Gesamtsystem Familie (Präventionskette). Umsetzung von Projekten an den Schnittstellen SGB II und SGB IX, SGB II und SGB VIII, SGB II und SGB XII Ergänzende, niederschwellige ggf. jugendhilfeorientierte Angebot zur assistierten Ausbildung, da diese aufgrund § 130 SGB III viele Jugendliche mit besonderen Schwierigkeiten nicht mehr erreicht. Produktorientiertes Lernen und Arbeiten für schulmüde Jugendliche sowie für Jugendliche, die die Anbindung an die Regelsysteme verloren haben. Ko-Finanzierung Baden-Württemberg sollte sich für den Erhalt eines hohen Ko-Finanzierungssatzes (50 %) durch EU-Mittel einsetzen. Finanzierungsinstrumente wie Kredite, revolvierende Fonds, Bürgschaften oder Beteiligungskapital stellen für gemeinnützige Träger der Sozialwirtschaft keine geeignete Finanzierungsform dar. Diese nicht gewinnorientierten Träger können ihre Förderung nicht nach einer bestimmten Zeit zurückzahlen. Vor allem im Rahmen der Förderung sozialer Innovationen muss der Einsatz der ESI-Finanzmittel als Risikokapital möglich sein, um Innovationen generieren zu können. Zur Ko-Finanzierung sollten wie bisher die Basisinstrumente als direkte sowie „teilnehmerbezogene Leistungen“ als indirekte Ko-Finanzierung genutzt werden können.
  3. Alle ESF-geförderten Maßnahmen sind auch künftig den Grundsätzen der Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung verpflichtet. Wie kann nach Ihrer Auffassung die Einhaltung dieser Grundsätze in der ESF-Förderung künftig noch besser erreicht werden?
    Eine stärkere Konzentration der ESF-Mittel auf die Zielgruppen, die hinsichtlich der Chancen auf Teilhabe am Arbeitsleben am meisten benachteiligt und in komplexen individuellen Problemlagen gefangen sind, ist zu prüfen. Dies sind nach Meinung der Liga Baden-Württemberg u.a. bezogen auf das Thema „Chancengleichheit/Gleichstellung“, vor allem Alleinerziehende sowie Berufsrückkehrerinnen in und nach Trennungssituationen oder nach Unterbrechungen der Berufslaufbahn aufgrund von Pflege/Erziehung. Hier ist auch auf den Befähigungsansatz oder Verwirklichungschancenansatz (Capability Approach) Bezug zu nehmen. Bezogen auf das Thema „Nichtdiskriminierung“ z.B. Migrant*innen und Geflüchtete, psychische Beeinträchtigte, Suchtkranke, Haftentlassene usw.
  4. Wie wichtig schätzen Sie transnationale Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch zwischen Projekten in verschiedenen EU-Ländern ein? Wo sehen Sie Möglichkeiten, im Rahmen der ESF-Förderung transnationale Kooperationen zu intensivieren?
    Die transnationale Zusammenarbeit von Projektträgern auf EU-Ebene ist aus Sicht des Liga Baden-Württemberg in mehrfacher Hinsicht ein Gewinn: sie ermöglicht z.B. den Beteiligten die Erfahrung, dass in anderen EU-Staaten ähnliche Problemstellungen mit anderen Lösungsansätzen bearbeitet werden und ermöglicht den Partnern damit die Weiterentwicklung der eigenen Praxis durch den Transfer dieser Lösungsansätze. In Bezug auf die Zielgruppen sollten die Anstrengungen intensiviert werden, dass vor allem auch für Teilnehmende bspw. für benachteiligte Jugendliche oder für Menschen mit Abstand vom Arbeitsmarkt die Möglichkeiten eines transnationalen Austausches geschaffen werden. Dazu müssen, wo noch nicht geschehen, fördertechnische Strukturen geschaffen und formale Hürden überwunden werden. Förderlich zur Intensivierung des transnationalen Austauschs sind mehrere Faktoren wie z.B. dass die Fondsverwaltung die Bedeutung der transnationalen Zusammenarbeit deutlich macht sowie transnationale Aktivitäten im OP gesondert gefördert werden und nicht zulasten anderer Programmlinien gehen. Zu begrüßen ist auch die Synchronisierung von Förderaufrufen, so dass potentielle Partner die Chance zu einer zeitlich parallelen Antragstellung in mehreren EU haben.
  5. Wo sehen Sie Möglichkeiten, im Rahmen der ESF-Förderung mehr zu Nachhaltigkeit, Klimaschutz und umweltpolitischen Zielen beizutragen?
    Innovative Kommunikationsmedien und Konferenztechniken werden v.a. in überregionalen ESF-Projekten verstärkt genutzt, um Mobilitätsanforderungen zu verringern oder zu vermeiden (z.B. Videokonferenzen). Um dies zu beschleunigen werden die Kosten für die Beschaffung der Technik und die Kosten der Nutzung der gezielt gefördert. Ein weiterer Ansatz könnte sein, z.B. Projekte mit einem dezidierten Angebot von ökologisch nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen bei der Förderauswahl zu bevorzugen. Eine stärkere Verzahnung der klima- und sozialpolitischen Dimension bei der Diskussion um die Energiewende ist nötig. Hier braucht es insb. die Fokussierung und die Entwicklung von (Beratungs-)Angeboten für einkommensschwache und arme Haushalte
  6. Hier können Sie weitere Anregungen und Vorschläge zur Planung der ESF-Förderperiode 2021-2027 eintragen (z. B. zu Fragen der Umsetzung, zu den Schnittstellen der SGB III/II-Regelsysteme o.ä.).
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Die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Ba-Wü e.V. , UA EU Strukturfonds hat Projekte durchgeführt, die folgender Förderlinie zugeordnet war:

Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege führend flächendeckend sowohl regional als auch zentral ESF-Projekte in allen relevanten Förderprioritäten wie z.B. Ziel A 1.1: Nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen, prekär Beschäftigten und Berufsrückkehrer/innen in den Arbeitsmarkt; Ziel A 2.1: Verbesserung der Übergangs- und Ausbildungssituation von jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf; Ziel B 1.1: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind; Ziel C 1.1: Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit; Ziel C 4.1: Verbesserung der Berufsorientierung und der Vorbereitung des Übergangs in Ausbildung durch

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