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Online-Umfrage ESF

Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg

Das Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg fand folgende Ziele wichtig:

  • 1) Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung für alle Arbeitsuchenden, insbesondere junge Menschen und Langzeitarbeitslose, sowie Nichterwerbspersonen
  • 3) Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen
  • 4) Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Das Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg fand folgende VIER Ziele am wichtigsten:

  • 1) Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung für alle Arbeitsuchenden, insbesondere junge Menschen und Langzeitarbeitslose, sowie Nichterwerbspersonen,
  • 3) Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen,
  • 4) Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Folgende Gruppen sind für das Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg relevant:

  • Alleinerziehende,
  • Menschen mit Migrationshintergrund einschließlich Zugewanderte aus Drittstaaten und Geflüchtete,
  • Weitere Zielgruppen (Als weitere relevante Zielgruppen wurden benannt: Alleinerziehende im Alter bis zu ca. 45 Jahre ohne Berufsausbildung, die Arbeitslosengeld II beziehen, und für die eine Teilzeitausbildung in Frage kommt. Mütter aus dem SGB II Rechtskreis ohne abgeschlossene Berufsausbildung mit familiären Pflichten, die in Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern leben und für die eine Teilzeitausbildung in Frage kommt. Mütter mit Migrationsgeschichte, die keine Leistungen nach dem SGB II und dem SGB III erhalten und bisher über keine Ausbildung verfügen)

Folgende Ideen und Vorschläge zur künftigen ESF-Förderung wurden unterbreitet:

  1. Welche ESF-Förderlinien der jetzigen Förderperiode halten Sie für so erfolgreich, dass sie auch nach 2021 weitergeführt werden sollten? Bitte beschreiben Sie diese kurz.
    ESF-Förderprogramme zur Teilzeitausbildung, aktuell das Programm "Teilzeitausbildung für Alleinerziehende und Pflegende"
  2. Gibt es noch weitere Förderideen, die Ihrer Auffassung nach in der nächsten Förderperiode vom ESF unterstützt werden sollten? Berücksichtigen Sie bitte in diesem Zusammenhang auch Aspekte einer möglichen Kofinanzierung.
    Neben Alleinerziehenden sollten zukünftig vermehrt Mütter aus Partner-Bedarfsgemeinschaften im SGB II als Zielgruppe von Teilzeitausbildung in den Blick genommen werden. Auch Migrantinnen mit Kindern, die nicht in Bedarfsgemeinschaften leben, benötigen analog zu den bisherigen Zielgruppen des ESF-Landesprogramms eine intensive Ansprache, Betreuung, Unterstützung und Begleitung, um eine Teilzeitausbildung aufzunehmen. Um diese Vorbereitungszeiten zu ermöglichen, werden neue Möglichkeiten der Ko-Finanzierung gebraucht.
  3. Alle ESF-geförderten Maßnahmen sind auch künftig den Grundsätzen der Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung verpflichtet. Wie kann nach Ihrer Auffassung die Einhaltung dieser Grundsätze in der ESF-Förderung künftig noch besser erreicht werden?
    Fortbildungen für Mitarbeitende in ESF-geförderten Programmen zu Klischeefreiheit bzw. Gendersensibilität sowie zu antidiskriminierender Beratungshaltung, Förderung von Maßnahmen zur Vereinbarung von Familie und Berufstätigkeit
  4. Wie wichtig schätzen Sie transnationale Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch zwischen Projekten in verschiedenen EU-Ländern ein? Wo sehen Sie Möglichkeiten, im Rahmen der ESF-Förderung transnationale Kooperationen zu intensivieren?
    Keine Antwort
  5. Wo sehen Sie Möglichkeiten, im Rahmen der ESF-Förderung mehr zu Nachhaltigkeit, Klimaschutz und umweltpolitischen Zielen beizutragen?
    Keine Antwort
  6. Hier können Sie weitere Anregungen und Vorschläge zur Planung der ESF-Förderperiode 2021-2027 eintragen (z. B. zu Fragen der Umsetzung, zu den Schnittstellen der SGB III/II-Regelsysteme o.ä.).
    Keine Antwort

Das Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg hat Projekte durchgeführt, die folgender Förderlinie zugeordnet war:

fachliche Koordination des Förderprogramms "Teilzeitausbildung für Alleinerziehende und Pflegende" (Verbeserung der Übergangs- und Ausbildungssituation von jungen Menschen im spezifischen Ziel A 2.1)

Das Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg hat zusätzlich folgende Stellungnahme abgegeben:

Stellungnahme des Netzwerks Teilzeitausbildung Baden-Württemberg (PDF)

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