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Justiz

Umstrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke Freiburg und Lörrach

Mit dem Gesetz beabsichtigt die Landesregierung, die beiden Arbeitsgerichtsbezirke Freiburg und Lörrach neu zu strukturieren, um die Leistungsfähigkeit der beiden Arbeitsgerichte zu optimieren und hierdurch die Akzeptanz der Justiz in der Bevölkerung zu gewährleisten.

Der aktuelle Zuschnitt der Gerichtsstruktur in der baden-württembergischen Arbeitsgerichtsbarkeit geht auf das Gesetz über die Gerichte für Arbeitssachen vom 11. April 1972 zurück. Die erheblichen Entfernungen zwischen den Arbeitsgerichten Freiburg beziehungsweise Lörrach und deren jeweiligen Außenkammern in Villingen-Schwenningen beziehungsweise in Radolfzell beeinträchtigen den Dienstbetrieb und die Leistungsfähigkeit der beiden Arbeitsgerichte.

Das Gesetz sieht deshalb eine Neustrukturierung der beiden Arbeitsgerichtsbezirke vor. Demnach sollen die bisher in Lörrach ansässigen Kammern des dortigen Arbeitsgerichts künftig Außenkammern des Arbeitsgerichts Freiburg sein. Die bisherigen Außenkammern des Arbeitsgerichts Freiburg in Villingen-Schwenningen sollen zu einem eigenständigen Arbeitsgericht aufgewertet werden. Die bisherigen Außenkammern des Arbeitsgerichts Lörrach in Radolfzell sollen zu Außenkammern des neuen Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen werden.

Durch die entsprechende Änderung der Paragrafen 1 und 2 des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Verbindungen zwischen Freiburg und Lörrach einerseits sowie zwischen Villingen-Schwenningen und Radolfzell andererseits deutlich günstiger sind. Während Paragraf 1 die Errichtung der Arbeitsgerichte betrifft, legt Paragraf 2 die jeweiligen Bezirke fest.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. Juli 2017 kommentieren.

Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen mit Vorblatt und Begründung (PDF)

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