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Vorlage der Grundschulempfehlung

Eine Lehrerin erklärt einem Schüler eine Aufgabe (Bild: Kultusministerium Baden-Württemberg).

Schule

Verbindliche Vorlage der Grundschulempfehlung

Durch die Änderung des Schulgesetzes (§ 5 Abs. 2) wird eine gesetzliche Grundlage für die verpflichtende Vorlage der Grundschulempfehlung durch die Erziehungsberechtigten bei der aufnehmenden weiterführenden Schule aufgenommen. Dabei wird die Autonomie der Erziehungsberechtigten bei der Entscheidung über die weiterführende Schule nicht angetastet und förmlich klargestellt.

Die Empfehlung der Grundschule, welche weiterführende Schulart die Schülerin oder der Schüler aus pädagogisch-fachlicher Sicht besuchen soll, muss bisher der aufnehmenden Schule nicht vorgelegt werden. Durch die zukünftige Vorlage der Grundschulempfehlungen und die Lernstandserhebungen kann die aufnehmende Schule frühzeitig, schon zu Beginn des neuen Schuljahres, die erforderlichen organisatorischen und auch pädagogischen Entscheidungen treffen, um Kinder mit und ohne entsprechende Grundschulempfehlung von Anfang an zielgerichtet zu fördern. Damit wird dem Aspekt der Bildungsgerechtigkeit entsprochen und die Qualität des Bildungssystems wird in diesem Zuge weiter gestärkt.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 3. Januar 2017 kommentieren.

Gesetzentwurf: Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (PDF)

Grundschulempfehlung soll verbindlich vorgelegt werden

Kommentare : zu Grundschulempfehlung

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10. Kommentar von :Ohne Name

Entscheidung der Eltern - Entscheidung der Schule

Es ist sicher gut und richtig, dass die Grundschulempfehlung bei der weiterführenden Schule vorgelegt wird und auf dieser Grundlage weitere Beratungsgespräche möglich sind. Dies verbessert sicherlich die Schullaufbahnentwicklung am Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule. Ein Lehrer hat im Bereich des Lernens einen guten Blick auf

Es ist sicher gut und richtig, dass die Grundschulempfehlung bei der weiterführenden Schule vorgelegt wird und auf dieser Grundlage weitere Beratungsgespräche möglich sind. Dies verbessert sicherlich die Schullaufbahnentwicklung am Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule.
Ein Lehrer hat im Bereich des Lernens einen guten Blick auf das Kind, dennoch kennt er das Kind im Vergleich zu den Eltern nur eine kurze Zeit. Im Ergebnis stellt die Grundschulempfehlung eine wichtige Entscheidungshilfe für die Eltern dar, aber die letztendliche Entscheidung über die Wahl der weiterführenden Schule muss bei den Eltern bleiben, denn sie tragen auch die Verantwortung für ihr Kind und kennen es sein ganzes Leben lang.
Es muss daher in das Gesetz aufgenommen werden, dass bei verbindlicher Vorlage der Grundschulempfehlung zwar Beratungsgespräche usw. geführt werden können und die aufnehmende Schule über bestehende Fördermöglichkeiten informieren kann, aber die verbindliche Vorlage darf NICHT bedeuten, dass eine weiterführende Schule die Aufnahme des Kindes ablehnen kann. Dies würde eine unzulässige Machtposition der Schule bedeuten. Nur wenn dies nicht geschehen kann, kann ich der Gesetzesänderung zustimmen.

9. Kommentar von :Ohne Name

Nein zur Grundschulempfehlung! Ja zur GMS !

Kinder werden falsch eingeschätzt, sie entwickeln sich bis 15 J ständig ich würde die Gemeinschafts-schule als Favorit sehen ,da dort nicht Druck aufgebaut wird sondern länger zusammen gelernt wird, bis man sieht welchen Niveau einem liegt: Z.b M oder E Niveau und man lernt ohne Ängste. Die Empfehlung bringt zu viele Ängste bei Kindern und Eltern,

Kinder werden falsch eingeschätzt, sie entwickeln sich bis 15 J ständig ich würde die Gemeinschafts-schule als Favorit sehen ,da dort nicht Druck aufgebaut wird sondern länger zusammen gelernt wird, bis man sieht welchen Niveau einem liegt: Z.b M oder E Niveau und man lernt ohne Ängste. Die Empfehlung bringt zu viele Ängste bei Kindern und Eltern, längeres gemeinsames lernen ist Sinnvoller und hat Zukunft!! Weg mit Empfehlung und Umstellen auf GMS mit verschiedenen Abschlüßen damit das ganze ein gutes Ende hat für alle Kinder!! Besseres Schulsystem, besser gelaunte Lehrer und einfühlsamere Erwachsene mit Sinnbild auf Details für die Zukunft 2020!! Jetzt nicht erst in 10Jahren!! Umdenken!!

8. Kommentar von :Siegfried Jung

Mehr Bildungsqualität gibt es nicht zum Nulltarif

In der Begründung zu diesem Gesetzentwurf heißt es, dass die Änderung keine finanziellen Auswirkungen haben wird. Mehr Bildungsqualität und mehr Bildungsgerechtigkeit durch die zielgerichtete und passgenaue Förderung aller Kinder (mit und ohne entsprechende Grundschulempfehlung) in der gleichen Schulart wird aber nicht zum Nulltarif zu leisten

In der Begründung zu diesem Gesetzentwurf heißt es, dass die Änderung keine finanziellen Auswirkungen haben wird. Mehr Bildungsqualität und mehr Bildungsgerechtigkeit durch die zielgerichtete und passgenaue Förderung aller Kinder (mit und ohne entsprechende Grundschulempfehlung) in der gleichen Schulart wird aber nicht zum Nulltarif zu leisten sein.
Die Lehrkräfte benötigen sicher mehr Zeit, um alle Schüler entsprechend ihrer Fähigkeiten fördern zu können und das bedeutet, es bedarf mehr Lehrerstellen. (Sofern nicht die Arbeitszeit der Lehrkräfte erhöht wird, was kontraproduktiv wäre.)

Alternativlos - wie in der Begründung behauptet - ist die Maßnahme sicher auch nicht. Mir erscheint
die Gesetzesänderung als eine "halbe Sache", um nicht den Zorn der Eltern auf sich zu ziehen und Wählerstimmen zu verlieren. Eine Rückkehr zur verbindlichen Grundschulempfehlung wäre wohl konsequenter. Kinder in einer für sie sinnvollen Schulart dann gezielt zu fördern wäre wohl einfacher und für das Kindeswohl besser und würde auch für mehr Bildungsqualität sorgen.

Durch den Ausbau von verbesserten Übergangsmöglichkeiten wie z. B. den sechsjährigen und den dreijährigen Beruflichen Gymnasien könnte zudem für mehr Durchlässigkeit gesorgt werden.

7. Kommentar von :ohne Name 3517

Schubladendenken wird gestärkt

Die Grundschulempfehlung basiert auf letztlich schlaglichtartigen Eindrücken, die LehrerInnen durch ihre ganz persönlichen Filter laufen lassen, um dann ein Urteil über ein Kinder zu fällen, welches seinen gesamten weiteren Lebensweg bestimmt. Entwicklungspotenziale und ein perspektivischer Blick können und werden in diesem Prozess kaum

Die Grundschulempfehlung basiert auf letztlich schlaglichtartigen Eindrücken, die LehrerInnen durch ihre ganz persönlichen Filter laufen lassen, um dann ein Urteil über ein Kinder zu fällen, welches seinen gesamten weiteren Lebensweg bestimmt. Entwicklungspotenziale und ein perspektivischer Blick können und werden in diesem Prozess kaum berücksichtigt.
Die Vorlage der Grundschulempfehlung stärkt ein nach wie vor ungerechtes Schulsystem und fördert das Schubladendenken, statt echte Möglichkeiten zu eröffnen. Von Chancengerechtigkeit ist hier keine Spur. In Bildungskreisen wird bereits diskutiert, Kinder abzulehnen, deren Eltern nicht bereit sind "freiwillig" eine Schulempfehlung vorzulegen.
Zudem liefert die Vorlage der Grundschulempfehlung Familien voll und ganz einzelnen LehrerInnen aus. Der Gesamteindruck der Familie/der Eltern werden weiterhin maßgeblich den Bildungsweg des einzelnen Kindes bestimmen. Der sozio-ökonomische Hintergrund und das Bildungsniveau der Eltern werden als Einflussfaktor gestärkt, statt dessen Wirkung zu reduzieren.
Wer Kinder in Schubladen verfrachten will, Ausgrenzung statt Integration verfolgt und dem sozialen Aufstieg durch Bildung einen Riegel vorschieben will, führt die Grundschulempfehlung wieder ein. In diesem Fall durch die Hintertür mit vollumfänglich fataler Wirkung. Willkommen in der Bildungssteinzeit im Land der tüchtigen Tüftler und Denker, der Weltmarktführer und internationalen Hidden-Champions!

6. Kommentar von :Ohne Name

Falsch

Die Grundschulempfehlung ist eine Einschätzung eines Grundschullehrers, der nichts darüber weiß, wie ein Kind in Zukunft lernen wird, sondern nur weiß, wie es in der Vergangenheit gelernt hat. In diese Bewertung fließt aber nicht ein, wie das Kind auf den/die Lehrer_in reagiert hat, wie stark der Einfluss der Schule, des Umfelds, des Lehrers auf

Die Grundschulempfehlung ist eine Einschätzung eines Grundschullehrers, der nichts darüber weiß, wie ein Kind in Zukunft lernen wird, sondern nur weiß, wie es in der Vergangenheit gelernt hat. In diese Bewertung fließt aber nicht ein, wie das Kind auf den/die Lehrer_in reagiert hat, wie stark der Einfluss der Schule, des Umfelds, des Lehrers auf das Kind war. Das kann an einer anderen Schule völlig anders sein. Die Aussagekraft der Grundschulempfehlung ist nicht nachgewiesen.

5. Kommentar von :Ohne Name

das ist ein Rückschritt ohne Grundlage

Auch bisher waren schon die Ergebnisse der Grundschulempfehlung absolut nicht zuverlässig. Und die individuelle Förderung von Kindern kann auch ohne diese Grundschulempfehlung erfolgen, dazu müsste jeder Lehrer in der Lage sein, sich ein eigenes Bild von den Fähigkeiten des Kindes zu machen.Das Elternrecht wird angeblich nicht beeinträchtigt - und

Auch bisher waren schon die Ergebnisse der Grundschulempfehlung absolut nicht zuverlässig. Und die individuelle Förderung von Kindern kann auch ohne diese Grundschulempfehlung erfolgen, dazu müsste jeder Lehrer in der Lage sein, sich ein eigenes Bild von den Fähigkeiten des Kindes zu machen.Das Elternrecht wird angeblich nicht beeinträchtigt - und die GSE darf kein Grund für eine Ablehnung sein - das ist absolut wirklichkeitsfremd. Schülerlenkung durch die GSE und das Aussortieren wird genau wieder eine echte Schulentwicklung zugunsten der Förderung von Kindern unabhängig vom Hintergrund des Elternhauses verhindern.

4. Kommentar von :Ohne Name

Berufsschullehrerverband zur Grundschulempfehlung

Sehr geehrte Damen und Herren, der Berufsschullehrerverband B.-W. (BLV) begrüßt grundsätzlich die vorgeschlagene Schulgesetzänderung. Der aufnehmenden Schule (Klassenstufe 5) wieder die Grundschulempfehlung der abgebenden Schule vorzulegen, halten wir im Interesse des Kindes und der weiterführenden Schule nachdrücklich für geboten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Berufsschullehrerverband B.-W. (BLV) begrüßt grundsätzlich die vorgeschlagene Schulgesetzänderung. Der aufnehmenden Schule (Klassenstufe 5) wieder die Grundschulempfehlung der abgebenden Schule vorzulegen, halten wir im Interesse des Kindes und der weiterführenden Schule nachdrücklich für geboten.

Allerdings bemängeln wir, dass der aufnehmenden Schule nicht auch das letzte Zeugnis und die letzte Halbjahresinformation der Grundschule vorgelegt werden muss (Nr. 3.4.1 der Verwaltungsvorschrift). Nur dadurch würde der aufnehmenden Schule ein klares und eindeutiges Leistungsbild des Kindes vermittelt, Prognosen zum Gelingen des weiterführenden Schulbesuches ermöglicht und die Schule gegebenenfalls zur frühzeitigen individuellen Förderung befähigt. Eine zielgerichtete Schullaufbahnberatung für die Erziehungsberechtigten durch die weiterführende Schule scheint uns ohne Vorlage des Grundschulzeugnisses und der -halbjahresinformation wenig realistisch.

Herbert Huber
Vorsitzender

3. Kommentar von :Ohne Name

Blödsinn

Es ist absoluter Blödsinn, weiterhin keine verbindliche Grundschulempfehlung zu haben! Auf den weiterführenden Schulen sind mind. 30% der Schüler mit der zu erbringenden Leistung überfordert - und das hängt NICHT am zu behandelnden Stoff der jeweiligen Schulart und Klassenstufe, sonder schlicht an der falschen Wahl durch den Erziehungsberechtigten!

Es ist absoluter Blödsinn, weiterhin keine verbindliche Grundschulempfehlung zu haben! Auf den weiterführenden Schulen sind mind. 30% der Schüler mit der zu erbringenden Leistung überfordert - und das hängt NICHT am zu behandelnden Stoff der jeweiligen Schulart und Klassenstufe, sonder schlicht an der falschen Wahl durch den Erziehungsberechtigten!
Warum muß denn sonst bei der Realschule eine Möglichkeit der Differenzierung geschaffen werden??
Es wird also in der Realschule aufgeteilt (differenziert) in leistungsstarke und leistungsschwache Schüler - oder anders ausgedrückt; "Leistungsniveau Realschule" und "Leistungsniveau Hauptschule"

2. Kommentar von :Ohne Name

Richtige Richtung - aber wurde an die Konsequenzen gedacht?

Grundsätzlich halte ich dieses Gesetz für einen wichtigen Schritt hin zu mehr Qualität im Bildungswesen. Aus eigener Erfahrung taten sich Schüler und Schülerinnen ohne Gymnasialempfehlung schwer in dieser Schulart. Nicht nur ihre Leistungen waren schlecht, auch hatten sie mit sozialer Zurückweisung zu kämpfen und fielen unter diesem gesammelten

Grundsätzlich halte ich dieses Gesetz für einen wichtigen Schritt hin zu mehr Qualität im Bildungswesen. Aus eigener Erfahrung taten sich Schüler und Schülerinnen ohne Gymnasialempfehlung schwer in dieser Schulart. Nicht nur ihre Leistungen waren schlecht, auch hatten sie mit sozialer Zurückweisung zu kämpfen und fielen unter diesem gesammelten Druck asozial, auch gewalttätig auf oder zogen sich in die Isolation zurück.
Dieses Gesetz setzt meines Erachtens einen wichtigen Anreiz für Eltern und Schüler der Empfehlung der Grundschule zu folgen.

Ein Problem könnte sich jedoch in Kombination damit ergeben, dass ein Gymnasium nicht zur Aufnahme eines Schülers verpflichtet ist. Schüler die eine höhere als empfohlene Schulart wählen könnten mit Zurückweisungen kämpfen müssen ohne etwas dagegen tun zu können.
In Zeiten einer verbindlichen Grundschulempfehlung bestand stets die Möglichkeit durch Teilnahme an einem speziellen Test (und entsprechendem Ergebnis natürlich) eine bessere Empfehlung zu erwirken. Ohne die Verbindlichkeit ist dieser Test noch immer hinfällig, die Empfehlung ist jedoch nicht mehr so unverbindlich wie sie vor dieser Gesetzesänderung war. Dadurch befinden sich Schüler mit zu unrecht schlechterer Empfehlung in einem Raum, in dem sie sich gegen diese nicht wehren können, aber mit einer drohenden Zurückweisung der weiterführenden Schule zu rechnen haben.

Abschließend befürworte ich diese Veränderung, möchte aber fragen ob man in dieser Kombination den Schüler mit der Unverbindlichkeit der Grundschulempfehlung wirklich noch einen Gefallen tut oder ob nicht im Sinne von Eltern, Kindern und deren Möglichkeiten auf freie Entfaltung ihres Potenzials nicht eine Rückkehr zur alten Verbindlichkeit angezeigt ist?

1. Kommentar von :Ohne Name
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