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Hochschulrechtweiter­entwicklungsgesetz

Am 19. September hat die Landesregierung den Anhörungsentwurf für das Hochschulrechtweiterentwicklungsgesetz (HRWeitEG) freigegeben, mit dem das Landeshochschulgesetz (LHG) novelliert wird. Der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof hatte dem Gesetzgeber aufgetragen, die Wissenschaftsfreiheit in der Hochschulgovernance deutlicher abzubilden. Mit dem neuen Hochschulgesetz stärkt die Landesregierung zudem die nächste Wissenschaftlergeneration und den Gründergeist an Hochschulen. Erstmals in Deutschland erhält die Gruppe der Doktoranden einen eigenen Status.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 2. November 2017 kommentieren.

Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts (PDF)

Kommentare : zum Hochschulrechtweiterentwicklungsgesetz

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26. Kommentar von :ohne Name 4403
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25. Kommentar von :Ohne Name

Neuverhandlung von "Privilegien"?

1) Semesterticket Falls das Semesterticket wegfiele, sähe das in meinem Fall wie folgt aus: Statt etwa 634 Euro jährlich (Semesterticket + Gebühren) würden etwa 2020 Euro jährlich (Jedermann-Ticket) für meine Fahrten zur Hochschule Mannheim bzw. der Uni Heidelberg anfallen. Es bedarf keiner weiteren Argumente, um glaubhaft darzulegen,

1) Semesterticket

Falls das Semesterticket wegfiele, sähe das in meinem Fall wie folgt aus:

Statt etwa 634 Euro jährlich (Semesterticket + Gebühren) würden etwa 2020 Euro jährlich (Jedermann-Ticket) für meine Fahrten zur Hochschule Mannheim bzw. der Uni Heidelberg anfallen.

Es bedarf keiner weiteren Argumente, um glaubhaft darzulegen, dass diese unverhältnismäßige Steigerung der Fahrtkosten viele Doktoranden hart treffen würde.

2) Zugang Bibliothek

Dass der Zugang für Doktoranden zur Bibliothek "Verhandlungssache" sein soll (auch wenn Verhandlungen hierzu bereits im Gange sind) ist abenteuerlich.

Als Beispiel:

Promotionsordnung der Universität Heidelberg für die Medizinischen Fakultäten zur Promotion zum Doctor scientiarum humanarum (Dr. sc. hum.)

§7 (1)

"Die Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen, eine selbstständige
Leistung des Doktoranden / der Doktorandin sein und zum Fortschritt
der Wissenschaft beitragen. "

Soll der freie Zugang zur Bibliothek nun also nur noch ein "Privileg" der Doktoranden gewesen sein, dass zukünftig neu verhandelt werden muss? Das hat mit dem Sinn und Zweck eines Promotionsstudiums nur noch wenig zu tun. Der freie Zugang zur Bibliothek gewährleistet seit jeher, dass sich Studierende und Promovierende der Wissenschaft zuwenden.

24. Kommentar von :Ohne Name

Politisches Mandat der VS

Die Streichung des "politischen Mandats" in § 65 IV 1 ist leider mehr als nur eine "Präzisierung" (PM KM 28.07.2017) des aktuell rechtlich Möglichen. Es ist sicherlich eindeutig, dass das BVerwG geurteilt hat, dass die VS kein allgemein-politisches Mandat hat (BVerwG, Urt. v. 26.9.1969; Urt. v. 13.12.1979). Davon ausgehend ist aber schon unnnötig,

Die Streichung des "politischen Mandats" in § 65 IV 1 ist leider mehr als nur eine "Präzisierung" (PM KM 28.07.2017) des aktuell rechtlich Möglichen. Es ist sicherlich eindeutig, dass das BVerwG geurteilt hat, dass die VS kein allgemein-politisches Mandat hat (BVerwG, Urt. v. 26.9.1969; Urt. v. 13.12.1979). Davon ausgehend ist aber schon unnnötig, den Begriff des "politischen Mandats" gänzlich zu streichen, da er soeiso nicht im Sinne eines allgemein-politischen Mandats ausgelegt werden kann.
Außerdem liegt es sehr nahe, dass mit der kompletten Streichung des Paragraphen das Mandat deutlich enger als bisher ausgelegt wird. Sollte es zu Verfahren darüber kommen, können Gerichte leicht mit der Streichung und der dahinter stehenden gestezliche Intention (zumindest bei der CDU), eine sehr engen Handlungsrahmen der VS begründen.
Um tatsächlich eine Präzsierung zu erreichen, wäre eine Umänderung in ein "hochschulpolitisches Mandat" oder ein "politisches Mandat, soweit eine unmittelbare Hochschulbezogenheit besteht" (so wohl heute auch die herrschende juristische Aufassung, vgl. BVerfG Beschluß vom 4. 8. 2000) wesentlich zielführender.

23. Kommentar von :Ohne Name

Weitere Konsequenz der neuen Statusgruppe für Doktoranden

Wenn sich Doktoranden zukünftig nicht mehr als Studierende einschreiben können, bedeutet dies den Wegfall vieler Privilegien. Dies wird v.a. die Doktoranden hart treffen, die nicht als Mitarbeiter bei den Universitäten beschäftigt sind. Neben dem Wegfall vieler offensichtlicher Vergünstigungen für Studierende (z.B. Semesterticket, ermäßigtes Essen

Wenn sich Doktoranden zukünftig nicht mehr als Studierende einschreiben können, bedeutet dies den Wegfall vieler Privilegien. Dies wird v.a. die Doktoranden hart treffen, die nicht als Mitarbeiter bei den Universitäten beschäftigt sind. Neben dem Wegfall vieler offensichtlicher Vergünstigungen für Studierende (z.B. Semesterticket, ermäßigtes Essen in der Mensa...) ist ein weiteres Problem, dass viele Konferenzen ermäßigte Konferenzgebühren für Studierende anbieten. Gerade Doktoranden, die nicht an der Uni beschäftigt sind, haben es ohnehin schon schwer Konferenzen zu besuchen, da sie die Kosten oft selbst tragen müssen. Der Wegfall der Studentenermäßigung würde den Besuch von Konferenzen für diese Doktoranden noch weiter erschweren.

22. Kommentar von :Bürger2915

Fortführung Bezeichnung Professor

Die Regelungen in anderen Bundesländern dazu sind teilweise deutlich strenger als in Baden-Württemberg; manchmal liegt es im Ermessen der Hochschule. Ein Rechtsanspruch auf die Fortführung ist gut, allerdings müssten die Ansprüche dafür höher liegen. § 49 Abs. 6 Satz 1 LHG sollte daher regeln, dass ein sechsjähriges, unbefristetes und

Die Regelungen in anderen Bundesländern dazu sind teilweise deutlich strenger als in Baden-Württemberg; manchmal liegt es im Ermessen der Hochschule. Ein Rechtsanspruch auf die Fortführung ist gut, allerdings müssten die Ansprüche dafür höher liegen. § 49 Abs. 6 Satz 1 LHG sollte daher regeln, dass ein sechsjähriges, unbefristetes und hauptberufliches Dienstverhältnis Voraussetzung für die Fortführung der Bezeichnung als Professor ist. Die jetzige Reform des LHG wäre dafür eine gute Gelegenheit.

21. Kommentar von :Bürger2915

Einflussmöglichkeiten der Mitarbeiter über Personalrat

Bei der Diskussion um die Beteiligung der Mitarbeiter im Senat wird nicht der Einfluss der Personalvertretung auf die Hochschule über das Landespersonalvertretungsgesetz berücksichtigt. In diesem Rahmen werden die Interessen der Mitarbeiter vertreten. Nur am Rande sei erwähnt, dass die Professoren dort nicht berücksichtigt werden.

20. Kommentar von :Ohne Name

Vertretung der Beschäftigten in den Gremien

Den Unterlagen zur Novellierung des LHG entnehmen wir, dass künftig die Vertretung der MitarbeiterInnen im Senat von Hochschulen auf eine Person reduziert werden soll. Mit dieser einzigen Stimme ist aus Sicht der MitarbeiterInnen keine Mitwirkung, geschweige denn Interessensvertretung mehr möglich und gerät somit zu einer Alibiposition. Die Rolle

Den Unterlagen zur Novellierung des LHG entnehmen wir, dass künftig die Vertretung der MitarbeiterInnen im Senat von Hochschulen auf eine Person reduziert werden soll. Mit dieser einzigen Stimme ist aus Sicht der MitarbeiterInnen keine Mitwirkung, geschweige denn Interessensvertretung mehr möglich und gerät somit zu einer Alibiposition. Die Rolle und Bedeutung der HochschulmitarbeiterInnen für Lehre und Verwaltung wird damit ignoriert und negiert.
Nochmal deutlicher wird diese Trivialisierung der Bedeutung der Mitarbeiterinnen durch die Überhöhung kleinster Gruppen, z.B. der Vertretung von DoktorandInnen. Die Anzahl der MitarbeiterInnen an der Hochschule Esslingen ist vielhundertfach, die Zahl der DoktorandInnen bewegt sich in sehr niedrigem zweitstelligem Bereich.
Wir bitten dringend darum, dass die Vertretung der HochschulmitarbeiterInnen im Senat ihres Anteil der Beschäftigten entsprechend, vor allem aber ihrer Bedeutung für die Erhaltung der Abläufe des Hochschulbetriebs und damit ihres Anteil an der Bedeutung der Lehre angemessen erhalten bleibt.

Margit Illi im Namen der Vertreter der MitarbeiterInnen im Senat der Hochschule Esslingen

19. Kommentar von :Ohne Name

Abschaffung des Studierendenstatus für Doktorand*innen

Der Vorschlag Doktorand*innenvertreter in die Gremien zu entsenden klingt zunächst gut, jedoch wird es sehr schwer eine einheitliche Vertretung aller Fachrichtungen und Promotionsformen zu finden, da sich Promotionen in verschiedenen Fachrichtungen sehr unterscheiden. Was jedoch die meisten Doktorand*innen egal in welchem Fachbereich gemeinsam

Der Vorschlag Doktorand*innenvertreter in die Gremien zu entsenden klingt zunächst gut, jedoch wird es sehr schwer eine einheitliche Vertretung aller Fachrichtungen und Promotionsformen zu finden, da sich Promotionen in verschiedenen Fachrichtungen sehr unterscheiden.
Was jedoch die meisten Doktorand*innen egal in welchem Fachbereich gemeinsam haben, ist das Problem der Finanzierung ihrer Promotion. Dieses würde aus meiner Sicht durch den Gesetzesvorschlag nur noch verschärft werden, da erst einmal alle Privilegien des Studierendenstatus wegfallen und neu verhandelt werden müssen. Schon jetzt ist es für Doktorand*innen mit schlechter oder keiner Bezahlung wahnsinnig schwer über die Runden zu kommen. Es wird zum Beispiel kein Kindergeld mehr bezahlt und es besteht kein Anspruch auf BAföG. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die finanzielle Belastung mit diesem Gesetz geringer wird.
Promovieren sollten doch diejenigen, die gute Forschung betreiben können und nicht die, die es sich leisten können, oder?
Mehr als eine eigene Vertretung in den Gremien der Universität hilft es Doktorand*innen, wenn es endlich mehr bezahlte Stellen gibt.

18. Kommentar von :Ohne Name

Statusgruppe Doktorand*innen

Viele Doktorand*innen sind auf universitätsinterne Angebote für Studierende und Studierendenwerksangebote genauso angewiesen, wie außeruniversitäre Angebote. Dazu gehören Semestertickets, Vergünstigungen in Kino, Theater, usw. Vor allem Doktorand*innen mit halben Stellen oder gar nur einem Stipendium können sich dadurch eine Promotion überhaupt

Viele Doktorand*innen sind auf universitätsinterne Angebote für Studierende und Studierendenwerksangebote genauso angewiesen, wie außeruniversitäre Angebote. Dazu gehören Semestertickets, Vergünstigungen in Kino, Theater, usw.
Vor allem Doktorand*innen mit halben Stellen oder gar nur einem Stipendium können sich dadurch eine Promotion überhaupt vorstellen, da sich meist der Lebensstil nach 5 Jahren Grundstudium doch spürbar verändert.
Durch die Einführung der neuen Statusgruppe entstehen den Doktorand*innen a priori keine Vorteile, bis auf die Repräsentanz in den Gremien. Privilegien, die sich Studierende lange erkämpft haben, müssen neu ausgehandelt und erkäpft werden. Ich weiß nicht wem Sie damit einen Gefallen tun. Es ist ein wichtiger Aspekt, bei der Entscheidung für oder gegen eine Promotion. Mit der unsicheren Zukunft und wahrscheinlich höheren Belastung, sehe ich eine Möglichkeit, dass sich immer weniger für das Promovieren entscheiden.
Doktorand*innen sind die am meisten fluktuierende Gruppe an Universitäten. Und es mag sein, dass sie bisher nicht eindeutig einer Gruppe zugeordnet werden können. Aber warum kann nicht jede Fakultät einen Promotionsstudiengang einführen, in den sich alle Promovierenden einschreiben müssen. Eine Verpflichtung Lehrveranstaltungen zu besuchen, würde den Status auch rechtfertigen und die Weiterbildung sollte auch im Interesse der Doktorand*innen sein.
So wird es teilweise schon gehandhabt. Dadurch ist klar, dass die Fachschaften und die Studierendenvertreter sich auch um die Belange der Doktorand*innen kümmern. Außerdem ist es so auch möglich eine größere Konstanz in der Vertretung der Studierenden zu erreichen, da Doktorand*innen in Zukunft nach dem Gesetzentwurf keine Studierenden mehr vertreten können. Es kann nicht im Interesse der Landesregierung sein, Studierende und Doktorand*innen zu schwächen, oder doch?

17. Kommentar von :Ohne Name

Statusgruppe Doktorand*innen

Ich sehe die Schaffung einer eigenen Statusgruppe kritisch. Die Gruppe der Doktoranden ist extrem inhomogen. Zwischen Doktoranden, die sich komplett selbst finanzieren müssen und Doktoranden mit einer vollen Stelle gibt es alle möglichen Varianten. Dieser Situation wird viel eher gerecht, dass manche Doktoranden zu Studierenden zählen und

Ich sehe die Schaffung einer eigenen Statusgruppe kritisch.

Die Gruppe der Doktoranden ist extrem inhomogen. Zwischen Doktoranden, die sich komplett selbst finanzieren müssen und Doktoranden mit einer vollen Stelle gibt es alle möglichen Varianten.
Dieser Situation wird viel eher gerecht, dass manche Doktoranden zu Studierenden zählen und andere zu wissenschaftlichen Mitarbeitern.

Mit der neuen Statusgruppe ist zu befürchten, dass Doktoranden mit finanziell schlechteren Stellen ohne den Studierendenstatus deutliche Nachteile haben.

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