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IT-Änderungsstaatsvertrag

Ein Mann tippt in einem Büro auf einer Tastatur.

Verwaltung

IT-Änderungsstaatsvertrag

Der Erste IT-Änderungsstaatsvertrag verfolgt das Ziel, die IT-Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltungen weiter auszubauen. Dazu soll zum 1. Januar 2020 eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts geschaffen werden, die den IT-Planungsrat bei der Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern unterstützt.

In dieser gemeinsamen Anstalt sollen bestehende personelle und finanzielle Ressourcen gebündelt und zusätzliche Fachkompetenzen insbesondere für die Projektsteuerung aufgebaut werden. Die gemeinsame Anstalt soll die Bezeichnung FITKO tragen und in Frankfurt am Main angesiedelt sein. Weiter verpflichten sich Bund und Länder, dem IT-Planungsrat für die Jahre bis 2022 ein Digitalisierungsbudget in Höhe von bis zu 180 Millionen Euro bereit zu stellen. Mit dem Digitalisierungsbudget sollen Projekte und Produkte für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, die auf allen föderalen Ebenen zum Einsatz kommen, unterstützt werden.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 8. Mai 2019 kommentieren.

Gesetzentwurf zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag (PDF)

IT-Änderungsstaatsvertrag (PDF)

Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.

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