Einige Kommentatoren setzen sich mit der geplanten kommunalen Wärmeplanung auseinander. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass die Stadtkreise und Großen Kreisstädte bis Ende 2023 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet werden. Einige Kommentatoren regen an, dass die Verpflichtung zu einem Wärmeplan auf alle Kommunen im Land ausgedehnt werden sollte. Zudem sollen die Wärmepläne auch eine Umsetzungsstrategie enthalten. Im Zusammenhang mit der Wärmeplanung wird auch ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2030 gefordert.
Das Gesetz wird in einigen Details an die Stellungnahmen angepasst, die wesentlichen Inhalte bleiben aber bestehen. Eine Ausdehnung der Pflicht zur Wärmeplanung auf alle Gemeinden in Baden-Württemberg erscheint aufgrund der beschränkten Planungskapazitäten innerhalb der Gemeinden und auch an externen Planern nicht sinnvoll. Stattdessen wird für die nicht verpflichteten Gemeinden eine umfangreiche Förderung eingeführt, die allen nicht verpflichteten Gemeinden die Möglichkeit gibt, freiwillig ebenfalls vom Instrument der kommunalen Wärmplanung Gebrauch zu machen.
Eine Umsetzungspflicht stellt aus Sicht der Landesregierung einen starken Eingriff in das Recht auf kommunale Selbstverwaltung dar. Zudem erfordert die Umsetzung des Wärmeplans das Tätigwerden nicht nur der Gemeinde, sondern auch anderer Beteiligter, so dass eine Umsetzungsverpflichtung der Gemeinde sich teilweise einer Regelung entzieht. Gleichwohl geht die Landesregierung davon aus, dass durch die intensive und strategische Befassung mit dem Thema Wärmeversorgung neue Impulse für deren Weiterentwicklung hin zur Klimaneutralität entstehen.
Kommunale Wärmepläne sollen mindestens fünf konkrete Maßnahmen benennen
Wir nehmen die Anregungen nach einer stärkeren Umsetzungsorientierung der kommunalen Wärmepläne insoweit auf, dass der Wärmeplan mindestens fünf konkrete umsetzbare Maßnahmen benennen soll, mit deren Umsetzung in absehbarer Zeit begonnen werden soll. Der Gesetzestext wird insofern angepasst. Damit kann verdeutlicht werden, welches aus Sicht der Gemeinde die wichtigsten und dringendsten Maßnahmen sind, deren Umsetzungsmöglichkeit im Handlungsfeld der Gemeinde selbst liegt. Darüber hinaus wird sich die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten für den Fortbestand und die Weiterentwicklung entsprechender Förderinstrumente einsetzen.
Im Rahmen der Wärmeplanung muss dargestellt werden, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung im Jahr 2050 erreicht werden kann. Dieses Ziel steht im Einklang mit den sektorübergreifenden Landeszielen, berücksichtigt die langen Investitionszyklen im Gebäudebereich und im Bereich der Wärmeversorgung und soll einen klimaneutralen Gebäudebestand im Jahr 2050 sicherstellen.