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Novelle des Klimaschutzgesetzes

Ein Techniker läuft über ein Dach, auf dem eine Photovoltaik-Anlage montiert wurde. (Bild: © picture alliance/Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa)

Klimaschutz

Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes sieht ein verbindliches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 vor, außerdem soll die Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen verankert werden. Weitere Schwerpunkte sind eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten im Nicht-Wohnbereich und die kommunale Wärmeplanung.

Um den Klimaschutz im Land zu stärken und auszubauen, hat das Kabinett das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes“ in Baden-Württemberg zur Anhörung freigegeben. Dieses Gesetz enthält die Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg und eine Änderung des Landesreisekostengesetzes zur Klimaabgabe bei Flugreisen. Ein zentrales Element dieses Gesetzes ist die Festlegung eines Klimaschutzziels für das Jahr 2030. Weitere Änderungen betreffen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nichtwohngebäuden sowie die verpflichtende kommunale Wärmeplanung für Stadtkreise und Große Kreisstädte.

Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, ist engagierter Klimaschutz unabdingbar. Die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels sind durch Anpassungsmaßnahmen zu begrenzen. Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg ist seit Juli 2013 in Kraft.

Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes

Die Änderungen des Landesreisekostengesetzes

Die Änderungen im Landesreisekostengesetz dienen dem Klimaausgleich für dienstlich veranlasste Flugreisen der Ressorts, der den Ressorts nachgeordneten Behörden und der staatlichen Hochschulen.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. Juli 2020 kommentieren.

Kommentare : zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

54. Kommentar von :Jürgen Wagener

Klimaschutzgesetz muss sich an den Pariser Zielvereinbarungen orientieren oder darüber hinausgehen!

Sehr geehrter „Gesetzgeber“, Ich vermisse viele notwendige Formulierungen in diesem Gesetzentwurf! Insbesondere muss ein Klimaschutzgesetz, das diesem Namen würdig wäre sich an den Pariser Zielvereinbarungen orientieren oder darüber hinausgehen! Ich schließe mich den Forderungen der Bewegung Fridays for Future an! Bitte berücksichtigen Sie

Sehr geehrter „Gesetzgeber“,
Ich vermisse viele notwendige Formulierungen in diesem Gesetzentwurf!
Insbesondere muss ein Klimaschutzgesetz, das diesem Namen würdig wäre sich an den
Pariser Zielvereinbarungen
orientieren oder darüber hinausgehen!
Ich schließe mich den Forderungen der Bewegung Fridays for Future an! Bitte berücksichtigen Sie alle Vorschläge, die im folgenden Link zu finden sind:

https://pad.fridaysforfuture.is/p/r.58848f9e0ce7ea6b170ecb83caa93636

53. Kommentar von :Pawel Bechthold

Windkraft ausbauen!

Windkraft ausabauen! Um mittelfristig 100% erneuerbare Energieversorgung zu erreichen brauchen wir einen stärkeren Ausbau von Solar- und Windkraftwerken. Leider wird die Sonnenenergie im vorliegenden Gesetzentwurf nur unzureichend adressiert und die Windkraft völlig (!) außer Acht gelassen. Dieses wichtige Thema muss unbedingt

Windkraft ausabauen!
Um mittelfristig 100% erneuerbare Energieversorgung zu erreichen brauchen wir einen stärkeren Ausbau von Solar- und Windkraftwerken.



Leider wird die Sonnenenergie im vorliegenden Gesetzentwurf nur unzureichend adressiert und die Windkraft völlig (!) außer Acht gelassen.

Dieses wichtige Thema muss unbedingt aufgenommen werden und darf nicht außer Acht gelassen werden nur weil es in einigen Bevölkerungskreisen unpopulär ist.

Beim Windkraftausbau brauchen wir:

1. Eine verbindliche Zielsetzung von 500 Windrädern bis 2030 wie Fridays for Future sie fordert.

2. Mehr Aufklärungsarbeit bei Bürgerinnen und Bürgern über Windkraft, dieses Feld darf nicht den Anti-Windkraft-Kampagnen überlassen werden.

3. Eine Beschleunigung, Zentralisierung und Erleichterung der Genehmigungsverfahren.

4. Eine Förderung für Bürger*innengenossenschaften. So wird auch die Ablehnung gegenüber Windrädern in der lokalen Bevölkerung verringert. Diese Förderung könnte erstens finanzieller- und zweitens organisatorischer Natur sein. Die Leute, die interessiert darin sind eine solche Genossenschaft zu gründen könnten über eine zentrale Stelle vermittelt werden.

Ohne einen Windkraftausbau auch hier bei uns im Süden werden wir unseren Energiebedarf nicht klimaneutral decken können, daher appeliere ich an sie, diesen überaus wichtigen Punkt noch in das Klimaschutzgesetz aufzunehmen.

52. Kommentar von :Pawel Bechthold
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51. Kommentar von :ohne Name 9808

Eine bessere Begründung für das Gesetz - und ihre Folgen

Die grundlegende Kritik der meisten Kommentare, dass das Gesetz unzureichend ist, um die Klimakrise wirksam zu bekämpfen, teile ich. Deswegen spreche ich mich dafür aus, dass das Gesetz noch einmal grundlegend überarbeitet und nachgeschärft wird, und zwar möglichst schnell, denn die Zeit drängt! Ich möchte im Folgenden aber im Detail auf einen

Die grundlegende Kritik der meisten Kommentare, dass das Gesetz unzureichend ist, um die Klimakrise wirksam zu bekämpfen, teile ich. Deswegen spreche ich mich dafür aus, dass das Gesetz noch einmal grundlegend überarbeitet und nachgeschärft wird, und zwar möglichst schnell, denn die Zeit drängt!

Ich möchte im Folgenden aber im Detail auf einen Teil der Gesetzesbegründung eingehen, der vollkommen unzureichend ist und weit reichende Folgen für die Gestaltung des Gesetzes hat.

GESETZESBEGRÜNDUNG:
S. 3:
"Auf Basis des Zielgerüsts aus dem internationalen Übereinkommen von Paris, den Klimaschutzzielen auf EU- und Bundesebene, dem Klimaschutzziel für 2050 nach § 4 KSG BW sowie unter Berücksichtigung der strukturellen Voraussetzungen und Potentiale in Baden-Württemberg wird ein Klimaschutzziel von mindestens 42 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030 als Zwischenziel im Klimaschutzgesetz Baden-Württem-berg festgelegt. "

Diese Begründung ist sehr unvollständig und irreführend. Sie suggeriert, dass es für die Pariser Klimaziele vollkommen in Ordnung wäre, wenn Baden-Württemberg bis zum Jahr 2030 eine Treibhausgasreduktion von 42% gegenüber 1990 erreichen würde. Das ist aber nach dem Sonderbericht des IPCC „1,5 °C Globale Erwärmung“ von 2018 nur zutreffend unter der Annahme, dass andere Staaten und Regionen der Welt wesentlich weniger Treibhausgase ausstoßen als Baden-Württemberg und/oder ihre Emissionen viel schneller reduzieren. Eine Begründung eines Reduktionsziels, die diese Bezeichnung auch verdient, muss eine Auseinandersetzung mit dem aktuellen Stand des Wissens zu diesem Thema beinhalten - also eine Auseinandersetzung mit dem globalen Restemissionsbudget, mit verschiedenen Zielen der Erderwärmung und mit verschiedenen Wahrscheinlichkeiten, zu denen diese erreicht werden können. Da es sich um ein globales Restemissionsbudget handelt, muss außerdem eine Auseinandersetzung mit der Frage stattfinden, wie viel dieses Restbudgets man sich für das eigene Land heraus nimmt und mit welcher Begründung. Der Term "strukturelle Voraussetzung" ist hier viel zu unspezifisch. Bitte formulieren Sie genau aus, welche Voraussetzungen Baden-Württemberg hat und welche Schlüsse Sie daraus ziehen.
Das mag Ihnen an dieser Stelle wie eine überzogene Forderung vorkommen, aber Sie haben schon selbst in Ihrer Begründung erkannt: Bei diesem Gesetz haben Sie sich nicht nur vor Ihren aktuellen Wähler*innen zu verantworten, sondern auch eine "Verpflichtung gegenüber den aktuellen, jüngeren und künftigen Generationen" wenn man es genau nimmt, sogar nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auf der ganzen Welt. So gesehen können wir es uns nicht leisten, solche wichtigen Aspekte wie die Folgen des Gesetzes so unzureichend zu behandeln.

Diese Verpflichtung gegenüber kommenden Generationen stellt im Übrigen auch Sie als Gesetzgeber vor ein grundlegendes Legitimationsproblem: Sie treffen eine Entscheidung, die viele andere Orte auf der Erde und auch viele kommende Generationen betreffen wird. Gewählt wurden Sie aber nur von den Wähler*innen in Baden-Württemberg in der Gegenwart. Wenn Sie den Willen dieser anderen Erdenbewohner*innen bei Ihrer Entscheidung nicht mindestens genauso stark gewichten wie den, den Ihre Wähler*innen eventuell ausdrücken wollten, würde das gegen eine grundlegende Begründung von Demokratie verstoßen (dass diejenigen, die Betroffen sind, auch selbst über sich bestimmen) und käme im Schlimmsten Fall sogar einer Diktatur der Gegenwart über die Zukunft (und den Rest der Welt) gleich. Ich bitte Sie: Seien Sie gerecht gegenüber allen Betroffenen! Werfen Sie nicht dieses Prinzip der Gerechtigkeit über Bord, das Demokratien besser macht als Diktaturen!

Was daraus bei der Formulierung des Gesetzes vermutlich folgt, ist weitreichend. Ich vermute, dass die Klimaschutzziele stark angezogen werden müssen, weil mir keine gute Begründung dafür einfällt, dass Baden-Württemberger mehr Recht auf THG-Emissionen haben als andere Menschen, und Verträge, die das regeln, gibt es wohl noch kaum. Daraus wiederum folgt, dass Sie in allen Bereichen des Gesetzes weitere Maßnahmen einführen müssten, und ja: es würde dann wahrscheinlich auch sehr viel Geld kosten oder unsere Gesellschaft stark verändern. Das müsste alles in dieses Gesetz, damit es kein manifestiertes Unrecht wird.

50. Kommentar von :ohne Name 9805

Was gilt europäisches Recht, wenn es lokal umgangen werden kann?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich fordere Sie hiermit auf, die Ziele von Paris oder noch ambitioniertere Ziele vollständig in das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes“ zu übernehmen. Was gilt sonst europäisches Recht, wenn es lokal umgangen werden kann? Es sollte also das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes“ den § 4

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fordere Sie hiermit auf, die Ziele von Paris oder noch ambitioniertere Ziele vollständig in das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes“ zu übernehmen. Was gilt sonst europäisches Recht, wenn es lokal umgangen werden kann?
Es sollte also das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes“ den § 4 Klimaschutzziele des Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) folgendermaßen abändern:
„ Die Klimaschutzziele des Pariser Abkommens werden automatisch in der jeweils gültigen Fassung übernommen. „
Baden-Württemberg mit den Grünen in der Regierungsverantwortung sollte die Chance nutzen, beim Klimaschutz Vorreiter zu sein.
Mit besten Grüßen
Regine Schmid

49. Kommentar von :ohne Name 9807

Gesetz in weiten Teilen mangelhaft

Es wurde schon viel zu den Mängeln im Detail kommentiert, ich verzichte auf eine Wiederholung. Kurz gesagt, die Maßnahmen im Gesetz verfehlen die überlebensnotwenige 1,5°-Grenze. Es geht zu viel um Freiwilligkeit, sowohl harte Regelungen als auch Anreize fehlen oft. Wichtige Themenbereiche wie Landwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, alternative

Es wurde schon viel zu den Mängeln im Detail kommentiert, ich verzichte auf eine Wiederholung. Kurz gesagt, die Maßnahmen im Gesetz verfehlen die überlebensnotwenige 1,5°-Grenze. Es geht zu viel um Freiwilligkeit, sowohl harte Regelungen als auch Anreize fehlen oft. Wichtige Themenbereiche wie Landwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, alternative Energien oder Verkehr fehlen völlig oder sind unzureichend berücksichtigt. So wird das nichts! Ich lehne den Gesetzentwurf ab. Eine Schande für die Grüne Landesregierung.

48. Kommentar von :ohne Name 9804

Ziel wird verfehlt

Dieser Gesetzesentwurf zeigt deutlich, dass eine Koalition aus GRÜNEN und CDU nicht funktionieren kann! Anders kann ich mir nicht erklären wie es möglich ist, dass nicht einmal in einem GRÜN mitregierten Bundesland das 1,5 Grad Ziel annähernd einzuhalten sein wird! Ich unterstütze daher die Forderungen von Friday for Future Baden-Württemberg zum

Dieser Gesetzesentwurf zeigt deutlich, dass eine Koalition aus GRÜNEN und CDU nicht funktionieren kann! Anders kann ich mir nicht erklären wie es möglich ist, dass nicht einmal in einem GRÜN mitregierten Bundesland das 1,5 Grad Ziel annähernd einzuhalten sein wird!

Ich unterstütze daher die Forderungen von Friday for Future Baden-Württemberg zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg.

Wir haben eine Verantwortung für den weniger privilegierten Anteil der Weltbevölkerung, der jetzt schon immens von der Erderwärumg betroffen ist und für alle nachfolgenden Generationen. Ich fordere daher die Mitglieder des Landtags Baden-Württemberg dazu auf, dieser Verantwortung auch gerecht zu werden!

47. Kommentar von :ohne Name 9802

Es reicht nicht, und es reicht jetzt!

Dieser Gesetzesvorschlag liest sich WIEDER wie eine schlimme Farce. "Freiwillig", "Vorschläge"; "Konzepte", reichen alle nicht aus! Bei Verfehlung sollen "Vorschläge" gemacht werden, wie es besser gehen könnte? Wir brauchen JETZT "besser"! Folgendes möchte ich in dem Gesetz sehen: # Direkte Verankerung der 1,5°C-Ziele nach Paris im Gesetz!

Dieser Gesetzesvorschlag liest sich WIEDER wie eine schlimme Farce.
"Freiwillig", "Vorschläge"; "Konzepte", reichen alle nicht aus!
Bei Verfehlung sollen "Vorschläge" gemacht werden, wie es besser gehen könnte? Wir brauchen JETZT "besser"!

Folgendes möchte ich in dem Gesetz sehen:

# Direkte Verankerung der 1,5°C-Ziele nach Paris im Gesetz!
# Konkrete entsprechende Pläne der Reduktion der CO2e-Emissionen.
# Jährliche Prüfung auf DE- und EU-Ebene
# Bei Verfehlung sofortiger Start einer CO2e-Abgabe von 180€/t
mit einem jährlichen Freibetrag von 2t/Person (Nachhaltigkeitsgrenze),
auf ALLE Güter solange, bis das 1,5°C-Ziel wieder erreicht wird.
# Die CO2e-Abgabe wird direkt beim Verursacher erhoben: also Kraftwerksbetreiber (nicht die Stromkunden) und Benzin/Diesel/..-Fahrer (beim Tanken). Damit erreichen wir eine direkte Lenkwirkung.
# Dies erfordert eine genaue Kennzeichnung des "CO2e-Gehalts" aller Konsumgüter, wie z.B. Zucker, Fett, etc. bei Lebensmitteln. Diese kann schrittweise über die nächsten 2 Jahre eingeführt werden.

Helfen könnte zusätzlich zu Ihren Plänen noch folgendes - aber sie sind NICHT das Ziel, sondern nur MITTEL:
# Verpflichtung (nicht freiwillig!) zur Klimaneutralität des gesamten öff. Dienstes bis 2025. (Das kann nicht so schwer sein, einige große Firmen schaffen das dieses Jahr schon, sogar weltweit).
# Verpflichtung zum Ersatz alter fossiler Technologien durch neue klimaneutrale, ggf. mit Förderungsprogrammen, binnen 3 Jahren. Keine neuen fossilen Heizsysteme mehr.
# Verpflichtung, Neubauten ab sofort klimaneutral und energieneutral gestalten (z.B. Photovoltaik, Erdwärme, etc.)

Freiwillige Verpflichtungen, irgendwann mal über ein Konzept nachzudenken, wie eine Arbeitsgruppe aussehen könnte, die sich Gedanken machen müsste, wird nie funktionieren. Aber das wissen Sie ja bereits.

Also, zusammengefasst, MUSS ins das Gesetz folgendes:
(1) 1,5°C-Ziel nach Pariser Abkommen einhalten, und
(2) automatisch(!) CO2e-Steuer einführen, wenn dieses Ziel bei jährlicher Prüfung und linearer Reduktion der jährlichen Gesamt-CO2e-Emission gefährdet ist.

Alles weitere ist nett, aber Nebensache.

46. Kommentar von :ohne Name 9801

Was soll das?

Wir machen seid 2 Jahren Protest mit richtig vielen Menschen und setzen immer wieder Zeichen fürs Klima und ihr nehmt uns wie es scheint nicht ernst. Bitte tut mehr

45. Kommentar von :ohne Name 9800

Klimaschutzziel

Das Klimaschutzziel und das Zwischenziel 2030 müssen mit dem Parisabkommen im Einklang sein. Das muss in den Text aufgenommen werden.

Alle Teilaspekte des Gesetzes müssen konform zu den Zielen des Parisabkommens sein und einer wissenschaftlichen Prüfung standhalten.

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