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Novelle des Klimaschutzgesetzes

Ein Techniker läuft über ein Dach, auf dem eine Photovoltaik-Anlage montiert wurde. (Bild: © picture alliance/Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa)

Klimaschutz

Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes sieht ein verbindliches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 vor, außerdem soll die Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen verankert werden. Weitere Schwerpunkte sind eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten im Nicht-Wohnbereich und die kommunale Wärmeplanung.

Um den Klimaschutz im Land zu stärken und auszubauen, hat das Kabinett das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes“ in Baden-Württemberg zur Anhörung freigegeben. Dieses Gesetz enthält die Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg und eine Änderung des Landesreisekostengesetzes zur Klimaabgabe bei Flugreisen. Ein zentrales Element dieses Gesetzes ist die Festlegung eines Klimaschutzziels für das Jahr 2030. Weitere Änderungen betreffen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nichtwohngebäuden sowie die verpflichtende kommunale Wärmeplanung für Stadtkreise und Große Kreisstädte.

Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, ist engagierter Klimaschutz unabdingbar. Die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels sind durch Anpassungsmaßnahmen zu begrenzen. Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg ist seit Juli 2013 in Kraft.

Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes

Die Änderungen des Landesreisekostengesetzes

Die Änderungen im Landesreisekostengesetz dienen dem Klimaausgleich für dienstlich veranlasste Flugreisen der Ressorts, der den Ressorts nachgeordneten Behörden und der staatlichen Hochschulen.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. Juli 2020 kommentieren.

Kommentare : zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

4. Kommentar von :Thomas Schneider (Nachhaltige Zukunft Waldstetten e.V.)

Photovoltaik und Eigenverbrauch

- keine Deckelung beim PV-Ausbau (ggf Bundesregelung übergehen) - jeder Neubau, auch privat, muss PV-Anlage bekommen, Vorschrift Bebaunungspläne mit aufnehmen - Grenze von 10 kWp abschaffen - Förderung von Agro-PV nach Vorbild von Gmeinde Heggelbach (Fraunhofer) - Förderung von Speichern verschiedenster Form: Elektrospeicher, Quartiersspeicher,

- keine Deckelung beim PV-Ausbau (ggf Bundesregelung übergehen)
- jeder Neubau, auch privat, muss PV-Anlage bekommen, Vorschrift Bebaunungspläne mit aufnehmen
- Grenze von 10 kWp abschaffen
- Förderung von Agro-PV nach Vorbild von Gmeinde Heggelbach (Fraunhofer)
- Förderung von Speichern verschiedenster Form: Elektrospeicher, Quartiersspeicher, Pump-Wasserspeicher (gepumpt aus Ökostrom)
- deshalb Förderung von Micro-Grid-Lösungen und Zusage der Eigenvermarktung in Kommune wo erzeugt / ins Netz
- EnBW und angeschlossene Geselschaften (wie hier die ODR) aktivieren um diese Micro-Grids aktiv aufzubauen und zu betreiben (zukünftiges Geschäftsmodell erhält Arbeitsplätze)

3. Kommentar von :HaJo (B90-Grüne)

§ 8b Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Parkplatzflächen

Ich denke, dass auch in diesem Punkt eine zusätzliche Nachrüstungspflicht sinnvoll und notwendig wäre. Bei Parkplatzflächen sollte es m.E. wenig bauliche Gegebenheiten geben, die eine Nachrüstung verhindern bzw. wirtschaftlich total unattraktiv machen.

2. Kommentar von :HaJo (B90-Grüne)

§ 8a Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen

Warum wurden Wohngebäude von der PV-Pflicht ausgenommen? Noch im Dezember 2019 wurde die CDU in der Presse (u.a. Stuttgarter Zeitung) wie folgt zitiert: „In der Regel, sollten Kommunen eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern von neuen Wohn- und Nicht-Wohngebäuden einführen.“ Umweltminister Franz Untersteller

Warum wurden Wohngebäude von der PV-Pflicht ausgenommen?
Noch im Dezember 2019 wurde die CDU in der Presse (u.a. Stuttgarter Zeitung) wie folgt zitiert: „In der Regel, sollten Kommunen eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern von neuen Wohn- und Nicht-Wohngebäuden einführen.“

Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) deutete die CDU-Positionen per Pressemitteilung als Unterstützung für sein Vorhaben, landesweit eine Pflicht für Photovoltaik-Anlagen bei Neubauten einzuführen. „Es ist gut zu wissen, dass wir die CDU bei diesem Plan an unserer Seite haben“, sagte Untersteller.

Außerdem denke ich, dass eine zeitlich gestaffelte Nachrüstungspflicht, mindestens für Nicht-Wohngebäude, sinnvoll und notwendig wäre. Insbesondere die energie-intensiven Betriebe sollten dabei in erster Linie zu dieser Nachrüstung verpflichtet werden.

1. Kommentar von :J. Kirn

PV-Pflicht auf neugebauten Nicht-Wohngebäuden und Parkplätzen

Ich finde das zwar schon mal einen richtigen Ansatz - allerdings geht dieser bei weitem nicht genügend auf die Herausforderungen und Notwendigkeiten ein. Meines Erachtens muss es eben auch insbesondere bei bereits versiegelten Flächen darum gehen, diese einer sinnvollen PV-Nutzung zuzuführen und nicht nur die Neuerschließung mit PV zu entschärfen.

Ich finde das zwar schon mal einen richtigen Ansatz - allerdings geht dieser bei weitem nicht genügend auf die Herausforderungen und Notwendigkeiten ein. Meines Erachtens muss es eben auch insbesondere bei bereits versiegelten Flächen darum gehen, diese einer sinnvollen PV-Nutzung zuzuführen und nicht nur die Neuerschließung mit PV zu entschärfen. Besonders mit bestehende Parkplatzflächen liessen sich wohl ein deutlich größeres Solar-Potential erschliessen.

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