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Novelle des Klimaschutzgesetzes

Ein Techniker läuft über ein Dach, auf dem eine Photovoltaik-Anlage montiert wurde. (Bild: © picture alliance/Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa)

Klimaschutz

Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes sieht ein verbindliches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 vor, außerdem soll die Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen verankert werden. Weitere Schwerpunkte sind eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten im Nicht-Wohnbereich und die kommunale Wärmeplanung.

Um den Klimaschutz im Land zu stärken und auszubauen, hat das Kabinett das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes“ in Baden-Württemberg zur Anhörung freigegeben. Dieses Gesetz enthält die Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg und eine Änderung des Landesreisekostengesetzes zur Klimaabgabe bei Flugreisen. Ein zentrales Element dieses Gesetzes ist die Festlegung eines Klimaschutzziels für das Jahr 2030. Weitere Änderungen betreffen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nichtwohngebäuden sowie die verpflichtende kommunale Wärmeplanung für Stadtkreise und Große Kreisstädte.

Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, ist engagierter Klimaschutz unabdingbar. Die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels sind durch Anpassungsmaßnahmen zu begrenzen. Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg ist seit Juli 2013 in Kraft.

Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes

Die Änderungen des Landesreisekostengesetzes

Die Änderungen im Landesreisekostengesetz dienen dem Klimaausgleich für dienstlich veranlasste Flugreisen der Ressorts, der den Ressorts nachgeordneten Behörden und der staatlichen Hochschulen.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. Juli 2020 kommentieren.

Kommentare : zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

114. Kommentar von :Nisha TT

Dies ist kein Klimaschutzgesetz

Ich schätze, dass BaWü als eines der ersten Bundesländer ein Klimaschutzgesetz hatte - das zeigt enormes Potenzial. Allerdings kommt nun diese Novelle, auch weil die Ziele des letzten weitestgehend verfehlt wurden. Statt Emmissionssenkung im Verkehr, Emmissionserhöhung, und gerade einmal drei Windräder im ganzen Land in ganz 2019 gebaut - und dies

Ich schätze, dass BaWü als eines der ersten Bundesländer ein Klimaschutzgesetz hatte - das zeigt enormes Potenzial. Allerdings kommt nun diese Novelle, auch weil die Ziele des letzten weitestgehend verfehlt wurden. Statt Emmissionssenkung im Verkehr, Emmissionserhöhung, und gerade einmal drei Windräder im ganzen Land in ganz 2019 gebaut - und dies sind nur Beispiele.
Ein Gesetz, das eine Treibhausgasreduktion von 42% bis 2030 anstrebt, ist faktisch kein Klimaschutzgesetz. Es ignoriert Empfehlungen der Wissenschaft und macht das Pariser Abkommen mit der 1,5 Grad Grenze unmöglich.
1,5 Grad sind (über-)lebensnotwendig, und an sich schon zu viel. 2030 muss das Land klimaneutra sein, um adäquat Paris umzusetzen und Verantwortung zu zeigen für kommende Generationen und betroffene Menschen besonders im Globalen Süden.
Dh ein Klimaschutzgesetz kann erst eines sein und als solches annehmbar, wenn die Zielsetzung die richtige - dh die von den Expert*innen aus der Wissenschaft dringend empfohlene- ist.

113. Kommentar von :Ohne Name

Energie

Dass BW keine Potenziale für Windkraft hat, ist schlicht falsch! Außerdem sollten die Bürger:innen bei anderen Energieformen - in BW insbesondere Kernkraft - ebenso beteiligt werden. Selbst Kohlekraftwerke mit ihren extremen Schadstoff- und Feinstaubemissionen haben keine so strengen Abstandsregelungen wie Windräder, von der Naturzerstörung durch

Dass BW keine Potenziale für Windkraft hat, ist schlicht falsch! Außerdem sollten die Bürger:innen bei anderen Energieformen - in BW insbesondere Kernkraft - ebenso beteiligt werden. Selbst Kohlekraftwerke mit ihren extremen Schadstoff- und Feinstaubemissionen haben keine so strengen Abstandsregelungen wie Windräder, von der Naturzerstörung durch Kohleabbau (nicht in BW, aber anderswo in Deutschland für Braunkohle und weltweit für Steinkohle, die dann auch in BW verbrannt wird) und den damit verbundenen Enteignungen, Menschenrechtsverletzungen etc. gar nicht erst zu reden! Dazu kommt, dass nur bei Windrädern über Infraschall gesprochen wird, nicht aber beim Autoverkehr, Überbewertung des Vogelschlags gegenüber der Klimakrise und anderen Bedrohungen auch für Vögel und viele andere Punkte.

112. Kommentar von :Ohne Name

Dienstreisen

Wie wäre es damit, einfach bei jedem Verkehrsmittel die tatsächlichen Kosten zu erstatten und um einen Bonus zu ergänzen, der mit zunehmender Klimafreundlichkeit steigt?

111. Kommentar von :Ohne Name

Bau

Noch einmal deutlich: Sanierung vor Abriss/Neubau! Außerdem muss der Anstieg der Wohnfläche pro Kopf gestoppt und ggf. umgekehrt werden. Nur so lässt sich der Wohnraummangel klimafreundlich bekämpfen. Leerstand muss konsequent verhindert werden.

110. Kommentar von :Ohne Name

Monitoring

Angesichts der Dringlichkeit ist ein mindestens jährliches Monitoring notwendig. Alles andere dazu wurde bereits kommentiert.

109. Kommentar von :Thomas Strub

Mikroklima nicht berücksichtigt

Hallo, mir fehlt ein Verweis auf das Mikroklima. Städte heizen sich im Sommer deutlich stärker als die Umgebung auf. Jedem Radfahrer fällt das auf, wenn er von einer bewaldeten Stelle in den Bereich großer Kreuzungen oder Bebauung fährt. Hier wäre ein Ziel, dass sich zukünftige Siedlungs- und Verkehrsflächen nicht deutlich schlechter als

Hallo,

mir fehlt ein Verweis auf das Mikroklima. Städte heizen sich im Sommer deutlich stärker als die Umgebung auf. Jedem Radfahrer fällt das auf, wenn er von einer bewaldeten Stelle in den Bereich großer Kreuzungen oder Bebauung fährt.

Hier wäre ein Ziel, dass sich zukünftige Siedlungs- und Verkehrsflächen nicht deutlich schlechter als vergleichbare Naturflächen verhalten dürfen.
Bedeutet:
- Einer Aufheizung über eine Temperatur von X °C soll vermieden werden.
- Flächen sollten den in der Nacht gesammelten Tau tagsüber wieder abgeben.

Diese Maßnahmen würden lokal schnell 2-3 °C Spitzentemperatur senken und damit den Bedarf für Klimaanlagen und weitere Maßnahmen reduzieren.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Strub

108. Kommentar von :Ohne Name

Gas

Da das in den bisherigen Kommentaren nur schwach formuliert wurde: Gas ist keine Brückentechnologie, es braucht den direkten Übergang zu den erneuerbaren! Insbesondere sind Investitionen in Gas langfristig angelegt, das können wir uns 2020 einfach nicht mehr leisten.

107. Kommentar von :Ohne Name

Tierhaltung

Da es ohnehin keine wissenschaftliche (biologische) Grundlage gibt, im Umgang mit Tieren andere Maßstäbe anzulegen als im Umgang mit anderen Menschen (die Tötung gilt im einen Fall als natürlich, im anderen als Verbrechen), sind verbesserte Haltungsbedingungen das absolute Minimum!

106. Kommentar von :Ohne Name

Zuständigkeiten

Nachdem ich in einigen Kommentaren inhaltlich gute Forderungen gelesen habe, die vermutlich maximal teilweise in die Zuständigkeit des Landes fallen, eine Klarstellung: Das Land sollte immer alles in seiner Macht stehende tun, um Maßnahmen durchzusetzen, und dafür seine Mitwirkungsmöglichkeiten auf anderen Ebenen, insbesondere im Bund, nutzen.

105. Kommentar von :Ohne Name

Photovoltaik

In einem Zeitungsartikel habe ich gelesen, die CDU sei generell gegen Zwang und daher gegen die PV-Pflicht. In einer Autostellplatzpflicht (LBO) sehen Sie also keinen Zwang?

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