Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Novelle des Klimaschutzgesetzes

Ein Techniker läuft über ein Dach, auf dem eine Photovoltaik-Anlage montiert wurde. (Bild: © picture alliance/Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa)

Klimaschutz

Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes sieht ein verbindliches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 vor, außerdem soll die Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen verankert werden. Weitere Schwerpunkte sind eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten im Nicht-Wohnbereich und die kommunale Wärmeplanung.

Um den Klimaschutz im Land zu stärken und auszubauen, hat das Kabinett das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes“ in Baden-Württemberg zur Anhörung freigegeben. Dieses Gesetz enthält die Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg und eine Änderung des Landesreisekostengesetzes zur Klimaabgabe bei Flugreisen. Ein zentrales Element dieses Gesetzes ist die Festlegung eines Klimaschutzziels für das Jahr 2030. Weitere Änderungen betreffen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nichtwohngebäuden sowie die verpflichtende kommunale Wärmeplanung für Stadtkreise und Große Kreisstädte.

Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, ist engagierter Klimaschutz unabdingbar. Die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels sind durch Anpassungsmaßnahmen zu begrenzen. Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg ist seit Juli 2013 in Kraft.

Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes

Die Änderungen des Landesreisekostengesetzes

Die Änderungen im Landesreisekostengesetz dienen dem Klimaausgleich für dienstlich veranlasste Flugreisen der Ressorts, der den Ressorts nachgeordneten Behörden und der staatlichen Hochschulen.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. Juli 2020 kommentieren.

Kommentare : zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

94. Kommentar von :ohne Name 9921

KSG ist untragbar und nicht zukunftsfähig

Sehr geehrte Damen und Herren, das KSG stimmt nicht mit dem 1,5 Grad Ziel überein. Wie ist das verantwortbar vor dem Hintergrund, dass die Erde bei einer Überschreitung dieser Grenze durch Erreichen diverser Kipppunkte in eine Heißzeit driftet? Ich schließe mich bzgl. der fehlenden Aspekte des Gesetzes den restlichen Kommentaren an: Tier- und

Sehr geehrte Damen und Herren,

das KSG stimmt nicht mit dem 1,5 Grad Ziel überein. Wie ist das verantwortbar vor dem Hintergrund, dass die Erde bei einer Überschreitung dieser Grenze durch Erreichen diverser Kipppunkte in eine Heißzeit driftet?

Ich schließe mich bzgl. der fehlenden Aspekte des Gesetzes den restlichen Kommentaren an: Tier- und Artenschutz, sinnvolle Gesetze und Regelungen für nachhaltiges Bauen, Bildung zum Thema nachhaltiger Konsum, besonders, was Lebensmittel angeht, der Ausbau von Windkraftwerken, die Beschleunigung der Verkehrswende, (..) sind nur ein kleiner Ausschnitt der fehlenden Elemente. Ich bin entsetzt, sie sich so ein Gesetz dann "Klimaschutzgesetz" nennen kann und bin sehr besorgt um die Zukunft und vor allem die der nächsten Generationen. Bitte übernehmen Sie Verantwortung und hören sie auf wissenschaftliche Erkenntnisse mehr als auf die freie Wirtschaft und das Ziel des ewigen ökonomischen Wachstums. Danke.

93. Kommentar von :ohne Name 9920

KSG - Ja, aber bitte richtig

Wenn wir das pariser Klimaabkommen einhalten wollen - und das wollen wir - muss Baden Würtemberg bereits 2030 klimaneutral sein. Wenn das Land ein Vorbild sein möchte eher 2025. Bezüglich dem Bauen: Wenn nachhaltig gebaut werden soll muss es wo möglich verpflichtend sein. Durch diesen Fall spezialisieren sich Bauunternehmen gegebenen Falls auch

Wenn wir das pariser Klimaabkommen einhalten wollen - und das wollen wir - muss Baden Würtemberg bereits 2030 klimaneutral sein. Wenn das Land ein Vorbild sein möchte eher 2025.
Bezüglich dem Bauen: Wenn nachhaltig gebaut werden soll muss es wo möglich verpflichtend sein. Durch diesen Fall spezialisieren sich Bauunternehmen gegebenen Falls auch auf nachhaltiges Bauen, wo durch es in der Zukunft eventuell schwieriger wird nicht nachhaltig zu bauen als nachhaltig zu bauen.
Genau wie bei dem Bauen solle es auch für Unternehmen verpflichtende Gesetze geben. Solange alle Maßnahmen freiwillig sind und es teurer ist klimaneutral zu sein, wir der größte Teil der Unternehmen weitermachen wie bisher.
In Zukunft sollte außerdem so viel wie möglich auf eine Kreislaufwirtschaft gesetzt werden. Diese ist recourcenschonend und dadruch gut fürs Klima und Kostensparend.
Ein weiter wichtiger Punkt ist eine CO2-Bepreisung. Es sollten alle landeseigenen Unternehmen und Einrichtungen bei allen Entscheidungen und Ausgaben mit einem CO2-Preis von 180 € pro Tonne CO2 -Äquivalent rechnen. Bei allen Ausschreibungen muss Baden Württemberg fordern, dass sich bewerbende Firmen ebenso mit diesem Schattenpreis kalkulieren. Darüber hinaus muss sich die Landesregierung auf Bundesebene für einen CO2 -Preis einsetzen, der so hoch ist, wie die Kosten, die uns und zukünftigen Generationen durch THG-Emissionen entstehen (laut UBA Stand 2016 mindestens 180 € pro Tonne CO 2 -Äquivalent).

Kurz gesagt ein solches Gesetz ist die richtige Richtung aber nicht dem 1,5 Grad Ziel gerecht. Es muss noch um viele Punkte erweitert werden. Das ist Ihre Pflicht für die Zukunft kommender Generation!

92. Kommentar von :ohne Name 9918

Kein Vorbild - zu wenig ambitioniert und konkret

Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Gesetzesvorlage verpasst die grün-schwarze Landesregierung die Gelegenheit eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz zu übernehmen. Der Vorschlag hinkt den eigenen Ansprüchen, dem Bund, den europäischen Vorschlägen (Green New Deal) und schließlich den Forderungen des Pariser Klimaabkommens hinterher. Ich

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Gesetzesvorlage verpasst die grün-schwarze Landesregierung die Gelegenheit eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz zu übernehmen. Der Vorschlag hinkt den eigenen Ansprüchen, dem Bund, den europäischen Vorschlägen (Green New Deal) und schließlich den Forderungen des Pariser Klimaabkommens hinterher. Ich vermisse viele Themen:

- Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand (§7 des Gesetzes) muss aggressiver umgesetzt werden. Die Reduktionsziele müssen mit einer konkreten Projektion für die nächsten 10 Jahre begleitet werden.

- Förderung von Fußgängern/Radfahrern und eines klimaneutralen und gut ausgebauten ÖPNV. §7f ist bestenfalls eine freundliche Anregung, enthält aber keine Zielvorgaben und Anreize für die Umstellung. Unabhängig von der Verminderung von Treibhausgasemissionen können hier auch andere wichtige Themen wie Reduktion von Lärmemissionen, menschenfreundliche Stadtgestaltung, Reduktion von Feinstaub adressiert werden.

- Flächenversiegelung muss reduziert werden und (staatliche) Land- und Forstwirtschaft muss auf die sich bereits jetzt ändernden klimatischen Gegebenheiten reagieren. Kommunen, Privatpersonen und Firmen sollten bei der Bewahrung und Wiederherstellung von Biodiversität unterstützt werden.

- Der Weg von einer linearen in eine zirkuläre Wirtschaft sollte durch entsprechende Landesinitiativen gefördert und beschleunigt werden. Verschwendung von Ressourcen (Land, Wasser, Lebensmittel) muss stark reduziert werden.

- Förderung von klimaschonenden Landwirtschaftsmethoden, d.h. extensive Tierhaltung, Verbesserung/Reduktion der Nutztierhaltung durch Förderung entsprechender Initiativen (e.g. Slow Food, BESH, lokal adaptierte Landwirtschaft, Tierrassen).
In den Kommentaren sind noch eine Reihe weiterer Forderungen formuliert, denen ich mich anschließen möchte.

Mit besten Grüßen

S.Wortmann

91. Kommentar von :FlächenschützerMaBoeh

Wenig amibtionierter Flächenschutz BW. Flächenschutz ist Klimaschutz

Das Klimaschutzgesetz beweist einmal mehr, dass die grün-schwarze Landesregierung unter einem grünen Ministerpräsident Kretschmann den Flächenschutz nicht ernsthaft verfolgt, obwohl auch im Zuge der Berichte des IPCC 2018 Klimaschutzpfade in diesem Bereich aufgezeigt wurden. Es regiert das Laissez-Faire gegenüber Kommunen und Wirtschaft. Es ist

Das Klimaschutzgesetz beweist einmal mehr, dass die grün-schwarze Landesregierung unter einem grünen Ministerpräsident Kretschmann den Flächenschutz nicht ernsthaft verfolgt, obwohl auch im Zuge der Berichte des IPCC 2018 Klimaschutzpfade in diesem Bereich aufgezeigt wurden.
Es regiert das Laissez-Faire gegenüber Kommunen und Wirtschaft. Es ist ein Skandal, dass diese Landesregierung unter Kretschmann die Vollendung von Opferzonen für die Wirtschaft wie der Großraum Reutlingen oder das Zabergäu im Landkreis Heilbronn zulässt.

Bei uns im Landkreis Heilbronn ist der hemmungslose Flächenfraß für die nimmersatte Wirtschaft ein großes Thema. Die falsche gesetzeswidrige Raumplanung mit Konzentration von Industrie und Kapital im Südwesten führt bei Ausdünnung von strukturschwachen Regionen zu weiterem Bedarf nach Wohngebieten. Dabei ist Flächenschutz/ weniger Bauen auch Klimaschutz!
• Der Bauwahn verbraucht Unmengen von Beton und diese wiederum Unmengen von Sand und Kalk. Beides sind begrenzte Rohstoffe aus Stränden, Fluß- und Meeressedimenten sowie Karstgebirgen. Diese werden ohne Rücksicht und mit großen Schäden ausgebeutet. In die Produktion von Beton wird sehr viel Energie gesteckt, entsprechend hoch sind die CO2 Emissionen, und zwar doppelt so groß wie der jährliche CO2 Ausstoß des weltweiten Luftverkehrs (Sendung Harald Lesch).
• In Ergänzung zum Bericht des IPCC zum 1,5 Grad Ziel im Oktober 2018 hatte das CLARA-Netzwerk (Climate Land Amibition & Rights Alliance) die Klimaschutzpfade im Bereich der Landnutzung herausgearbeitet und am 15.10.18 vorgestellt.
• https://www.zabergaeu2040.de/klima/beitrag-der-landnutzung-zum-klimaschutz/
• Die Sicherung der Böden vor weiterer Umnutzung für Siedlungs- und Verkehrsflächen und die Agrarwende können zusammen mit weltweit begannen Pfaden im Bereich der Landnutzung zu einer jährlichen Minderung der CO2-Emissionen von 7,5 Gigatonnen führen (bei 41 Gigatonnen jährlich Stand 2018). Übersetzt für Deutschland und seine Kommunen heißt das
• Erhalt und Ausdehnung der Streuobstwiesen. Kombination mit Weidehaltung als traditionelle Nutzung der Streuobstwiese statt Massentierhaltung in Großställen. Damit maßvoller Fleischkonsum. Kein Import von Soja aus Südamerika wo vorher Regenwald war.
• Biodynamische Feldbewirtschaftung für lebendige Böden mit Aufbau einer Humusschicht. Das bindet Kohlenstoff. Die gängige Praxis ist, Ackerland als intensiv bewirtschaftet zu diffamieren und dieses dann den Gewerbegebieten preis zu geben. Die Böden sind für mögliche ökologische Bewirtschaftung zu sichern. Auf lebendigen Böden wachsen nebenbei auch kräftige Pflanzen, die weniger / keine Pestizide benötigen.
• Agroforstwirtschaft. Bäume in Kombination mit Feldbewirtschaftung fördern Böden, Wasserhaushalt

Die Kommunen sagen, dieses destruktive Wachstum müsse so sein (Totschlagargumente Arbeitsplätze, Stabilität, Wohlstand, Sicherung Standort). Man gibt den Kommunen mit Verweis auf Art28 GG die Narrenfreiheit bei der kommunalen Selbstverwaltung. Dabei sind aber die gesetzten Grenzen zu sehen wo sich die Wirtschaft einfügen muss, die Kommunen müssen sich an Gesetze zum Schutz der Lebensgrundlagen halten. Der gesetzliche Rahmen fängt bereits bei Artikel 20a GG mit Verpflichtung der natürlichen Lebensgrundlagen an. Die Kommunen müssen sich der pluralen Ökonomie öffnen und aus dem Teufelskreis vom Wachstum rauskommen, der keine Probleme löst, sondern nur neue bringt. Bspl Postwachstumsökonomie (Niko Paech), Gemeinwohlökonomie (Christian Felber).
Der Agenda21- Prozess zur nachhaltigen Entwicklung der Kommunen, der vor über einer Generation in den 90ern als Verpflichtung zum UN-Erdgipfel Rio 1992 gestartet war, muss wiederbelebt werden. Dann kann auch das Dokument der Agenda21, Kapitel 10 Seite 78 bis 82 „Integrierter Ansatz für die Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen“ neu gelesen werden. Es muss also nicht viel neu erfunden werden, die Kommunen und Landkreise müssen nun endlich die Gesetze und Strategien pro Erde auslegen statt pro Wirtschaft, die seit Rio 1992 zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung ergänzt und geschrieben wurden.
Moratorium zur Bauleitplanung: https://www.zabergaeu2040.de/aktionen/moratorium/
So steht in §1 Absatz 6, Nr. 7 Baugesetzbuch, dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne u. a. auch das Klima zu berücksichtigen ist. Solche Gesetze werden aber im herrschenden Neoliberalismus massiv gebeugt. Mit kaufmännischen Tricks und Zahlenspielereien wird ein Ausgleich vorgegaukelt.
https://www.zabergaeu2040.de/fl%C3%A4chenverbrauch-gebeugtes-recht/gesetzesgrundlagen/

==> Im Klimaschutzgesetz sind also entsprechende Verweise auf das Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz einzubauen , mit dem Hinweis , dass der Klimaschutz in der Abwägung für neue Bau- und Gewerbegebiete ein höheres Gewicht bekommt. Die Strategien des Landes zum Flächenfraß (z.b. Netto Null von Oettinger 2006) sind gesetzlich zu verankern. Bei ernsthafter Umsetzung darf kein Acker, keine Streuobstwiese mehr umgelegt werden.

90. Kommentar von :ohne Name 9915

Klimakrise endlich ernst nehme! So geht Generationengerechtigkeit nicht!

Endlich-ein Klimaschutzgesetz. Aber dieses Gesetz reicht nicht aus um die Ziele von Paris einzuhalten und damit auch nicht, um das Überleben unter fairen Bedingungen für die nachfolgende Generation zu gewährleisten. Das zu tun ist aber ihre Pflicht laut Paragraph 20a des Grundgesetzes. Es fehlt daher ein zusätzlicher Artikel zum Zweck des

Endlich-ein Klimaschutzgesetz.
Aber dieses Gesetz reicht nicht aus um die Ziele von Paris einzuhalten und damit auch nicht, um das Überleben unter fairen Bedingungen für die nachfolgende Generation zu gewährleisten. Das zu tun ist aber ihre Pflicht laut Paragraph 20a des Grundgesetzes.
Es fehlt daher ein zusätzlicher Artikel zum Zweck des Gesetzes: Neuer Artikel Abs 3) Zweck des Gesetzes ist die Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens und damit die Einhaltung der 1,5 Grad Grenze.

Sie sprechen von Klimawandel. Das klingt so schön harmlos. Das ist es aber schon lange nicht mehr. Brennende Wälder in Sibirien, eine unwiderbringlich zerstörte Arktis, der schlechteste Waldzustandsbericht in Baden Würtdemberg seit den 80er Jahren, Ernteaufälle in der Landwirtschaft, und und und. Und das ist erst der Anfang. Dann wenn die Krise richtig losgeht wird es zu spät sein noch etwas zu ändern. Das wissen Sie, das weiß ich. Im Gegensatz zu mir haben Sie es in der Hand das zu verhindern.

Wir befinden uns längst in der Klimakrise. Ich fordere von ihnen, diese auch so zu benennen um dem Ernst der Lage Rechenschaft zu tragen. Sie sprechen ja schließlich auch nicht von Coronawandel. Und das obwohl Corona viel weniger Menschen gefährdet und langfristig viel geringeren Schaden anrichtet als die Klimakrise. Woher nehmen Sie das Recht die Klimakrise auszusitzen bis es zu spät ist? Warum Mut dabei alte Leute vor Corona zu schützen aber kein Mut unseren Kindern eine Zukunft zu ermöglichen? Haben Sie alle keine Kinder?

Das was Sie für die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand planen ist das Minimum, kein Fortschritt. Alle Bauprojekte des Landes müssen ab sofort, wo immer möglich, aus kreislauffähigen und klimapositiven Materialien geplant werden und der Einsatz an grauer Energie (einschl. Transportwege) minimiert. Zusätzlich müssen landeseigene Bauvorhaben ab sofort so ausgeführt werden, dass sie zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen. Bis Ende 2020 sind rechtliche Maßnahmen umzusetzen, die diese Vorgaben auch auf alle privaten und privatwirtschaftlichen Bauvorhaben ausdehnen. Auch in allen anderen Sektoren müssen bei öffentlichen Ausschreibungen kreislauffähige Produkte bevorzugt werden. Darüber hinaus soll das Land ein Programm erarbeiten das Unternehmen dazu bringt Produkte reparierbar, recyclebar und langlebig zu gestalten.

Nachbesserungen wünsche ich mir zudem im Bereich Landwirtschaft, Verkehr und Kohleausstieg. Alles drei sind essentielle Sektoren, die in ihrer Gesetzesvorlage zu wenig mutig und fortschrittlich angegangen werden.

Das baden-württembergische Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes verkennt insgesamt die Klimaschutzpotenziale der Kreislaufwirtschaft. Durch die Vermeidung unnötiger Abfälle, die Wiederverwendung von Verpackungen und Produkten, sowie Recycling könnten in Baden-Württemberg jährlich tausende Tonnen des klimaschädlichen Gases CO2 eingespart werden.
Deutschlandweit könnte der konsequente Einsatz von Mehrwegflaschen für alkoholfreie Getränke im Vergleich zum ausschließlichen Einsatz von Einwegplastikflaschen mehr als 1,35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr einsparen.
Allgemein ist eine sinnvolle CO2 Bepreisung sowie eine Internalisierung der sozialen und ökologischen Kosten in sämtlichen Sektoren dringend notwendig. Alle landeseigenen Unternehmen und Einrichtungen müssen bei sämtlichen Entscheidungen und Ausgaben mit einem CO2-Preis von 180 € pro Tonne CO2 -Äquivalent rechnen. Bei allen Ausschreibungen muss das Land fordern, dass sich bewerbende Firmen ebenso mit diesem Schattenpreis kalkulieren. Darüber hinaus muss sich die Landesregierung auf Bundesebene für einen CO2 -Preis einsetzen, der so hoch ist, wie die Kosten, die uns und zukünftigen Generationen durch THG-Emissionen entstehen (laut UBA Stand 2016 mindestens 180 € pro Tonne CO 2 -Äquivalent).

Folgen in der Zukunft sind auch Folgen. Der Mensch hat ein vergleichsweise großes Gehirn entwickelt. Ein Unterschied zum Schimpanse ist, dass wir vorrausschauend agieren können und auch zukünftige Folgen und Bedürfnisse in unser jetziges handeln einbeziehen können. Wenn wir uns den Planeten und die gedämpften Reaktionen der Politik darauf so ansehen ist das schwer zu glauben!!!

Wenn Sie jetzt Gesetze beschließen überlegen Sie nicht !Was sagt die Kohlelobby" oder "Werde ich dafür von der überalterten deutschen Bevölkerung gewählt".

Überlegen Sie, was ihre Kinder oder Enkel in 50 Jahren von Ihnen halten werden. Danken Sie Ihnen oder verfluchen sie Sie?

89. Kommentar von :ohne Name 9916

Beteiligungsportal:

Baden-Württemberg beschließt ein Klimaschutzgesetz (kurz KSG) - das ist erst einmal positiv. Nach 5 Jahren Verhandlung liegt dieses auch endlich auf dem Tisch - und ist ein absolutes Armutszeugnis. Dieses KSG ignoriert viele notwendige Schritte und zielt nicht auf das überlebenswichtige 1,5°C Ziel ab. Allgemein erscheint die Grenze zwischen KSG

Baden-Württemberg beschließt ein Klimaschutzgesetz (kurz KSG) - das ist erst einmal positiv. Nach 5 Jahren Verhandlung liegt dieses auch endlich auf dem Tisch - und ist ein absolutes Armutszeugnis. Dieses KSG ignoriert viele notwendige Schritte und zielt nicht auf das überlebenswichtige 1,5°C Ziel ab. Allgemein erscheint die Grenze zwischen KSG (Klimaschutzgesetz) und IEKK (Integrierte Energie und Klimaschutz Konzept (Maßnahmensammelsourium)) sehr fließend und unschlüssig. In vielen Punkten nutzt das KSG seine gesetzgeberische Kompetenzen nicht aus (z.B. freiwillge Verpflichtung von Unternehmen). Das KSG verpasst hier die Chance Gesetze zu beschließen, die für das bald beschlossene IEKK die Grundlage geben würden.
Allgemein kann und muss ein Land auch im Klimaschutz ordnungsrechtliche Vorgaben schaffen. Auch erfüllt BW mit diesem Gesetz in keinster Weise seine angestrebte Vorreiterrolle in Deutschland als grün-regiertes Bundesland. Andere Bundesländer wie Thüringen und Hamburg sind in vielen Punkten bereits deutlich progressiver unterwegs.

88. Kommentar von :ohne Name 9913

LANDWIRTSCHAFT

Eine Landwirtschaft, die Klima- und Artenschutz gewährleistet, muss angemessen gefördert werden. Dazu ist eine Umschichtung der Fördermittel im Agrarbereich von flächenbezogenen Direktzahlungen hin zur Honorierung umweltschonender Landbewirtschaftung sowie Bürokratieabbau erforderlich. Die Trockenlegung von Mooren muss beendet und geschädigte Moore

Eine Landwirtschaft, die Klima- und Artenschutz gewährleistet, muss angemessen gefördert werden. Dazu ist eine Umschichtung der Fördermittel im Agrarbereich von flächenbezogenen Direktzahlungen hin zur Honorierung umweltschonender Landbewirtschaftung sowie Bürokratieabbau erforderlich. Die Trockenlegung von Mooren muss beendet und geschädigte Moore renaturiert werden. Es muss untersucht werden inwieweit die Landwirtschaft möglichst rasch zu einer CO2-Senke werden kann und die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden.
Im Allgemeinen gilt: Weg von der industriellen Landwirtschaft: Fruchtwechsel mit Leguminosen statt Stickstoffdünger, Rinderhaltung, wenn überhaupt nur noch als extensivste Hutewald/Waldweide Methode im Ökolandwirtschaftsmodus.
Gesteigerte Wertschätzung für Lebensmittel durch faire Preise für Landwirt*innen und eine Reduzierung der Lebensmittelverschwendung auf allen Ebenen.

Zudem muss ein bewussterer Umgang mit Nahrungsmitteln geschaffen werden. Hier kann die Landesregierung mit der schrittweisen Einführung eines “Meat Days” (im Sinne eines “Sonntagsbratens”) pro Woche an landeseigenen Mensen (Schulen, Universitäten, Verwaltung etc.) bei der Reduktion von klimaschädlichen Lebensmitteln vorausgehen.
Auch das Thema Lebensmittelverschwendung wird nicht aufgegriffen. Hier entstehen vermeidbare Emissionen. Ohne Lebensmittelverschwendung könnten allein in Deutschland 22 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten eingespart.

Der Entwurf zum Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) enthält bisher keine Maßnahmen, um dieses Problem zu bekämpfen. Wir fordern eine Reduktion der Lebensmittelverschwendung von 50 Prozent bis 2030, die verbindlich festgesetzt werden muss. Zur Zielerreichung braucht es vor allem Gesetze (z. B. einen Wegwerfstopp) und Anpassungen von bestehenden Regulierungen im Lebensmittelbereich, um die Abfallhierarchie konsequent umzusetzen

87. Kommentar von :ohne Name 9912

Klimaneutralität 2035

...ist das mindeste. Alles andere ist nicht mit Paris vereinbar (siehe Carbon Budget) und nichts mehr als ein Schlag ins Gesicht der zukünftigen Generationen.

86. Kommentar von :ohne Name 9911

Klimaschutz

Schön, dass es ein Klimaschutzgesetz gibt. Unschön allerdings, dass es diesen Namen nicht wirklich verdient. Die angestrebten Reduktionsziele sind nicht ambitioniert genug und entsprechen nicht den Forderungen der Wissenschaft. Wieder einmal gelingt es unserer Landesregierung nicht, die notwendigen Schritte zu gehen. Mit Klimaschutz hat das

Schön, dass es ein Klimaschutzgesetz gibt. Unschön allerdings, dass es diesen Namen nicht wirklich verdient.
Die angestrebten Reduktionsziele sind nicht ambitioniert genug und entsprechen nicht den Forderungen der Wissenschaft.
Wieder einmal gelingt es unserer Landesregierung nicht, die notwendigen Schritte zu gehen.
Mit Klimaschutz hat das wenig zu tun. So wendet man die Katastrophe nicht ab.
Wir machen uns in Europa über Trump lustig, der so tut, als würde Corona einfach von selbst wieder verschwinden. Ohne wirklich entsprechende Maßnahmen gegen den Virus zu ergreifen. Wir machen uns darüber lustig, aber unser Umgang mit der drohenden klimakatastrophe ist ganz ähnlich. Wir tun ein bisschen was, und hoffen dass es irgendwie gut wird. Und das Klimaschutzgesetz der Landesregierung zeigt das wieder einmal.

85. Kommentar von :M. Schnaus

Der Umgang mit Corona ist der Maßstab für den Umgang mit der Klimakrise.

"Es ist zu jeder Zeit, an jedem Ort und für jede Person falsch, für die eigenen Überzeugungen relevante Beweise zu ignorieren, oder sie leichtfertig abzuweisen." Wie wahr dieser Satz von William Kingdon Clifford (1877) ist, sieht man in der aktuellen Coronakrise: Genau die Länder, deren Regierungen die Warnungen aus der Wissenschaft ignorierten,

"Es ist zu jeder Zeit, an jedem Ort und für jede Person falsch, für die eigenen Überzeugungen relevante Beweise zu ignorieren, oder sie leichtfertig abzuweisen." Wie wahr dieser Satz von William Kingdon Clifford (1877) ist, sieht man in der aktuellen Coronakrise: Genau die Länder, deren Regierungen die Warnungen aus der Wissenschaft ignorierten, herunterspielten oder sich einfach nur so darüber hinweg setzten, sind besonders massiv von den negativen Folgen der Pandemie betroffen. In Baden-Württemberg sind wir bisher verhältnismäßig glimpflich davon gekommen - gerade weil unsere Regierung bei den meisten Entscheidungen auf den Rat qualifizierter Wissenschaftler*innen gehört hat.

Ich frage mich: wo ist der Unterschied zur Klimakrise? Die negativen Auswirkungen werden um ein Vielfaches heftiger sein als alles, was die Coronakrise ausrichten kann (Tote, wirtschaftliche Schäden, Arbeitslosenzahlen, ...) und trotzdem passiert nichts was für die Situation auch nur ansatzweise angemessen wäre.

Das Klimaschutzgesetz wäre gut, wenn es vor 20 Jahren gekommen wäre. Aber wir haben 2020 und ohne sofortige massive Reduktionen ist das BW-Budget für 1,5° schon in 6 Jahren aufgebraucht (vergleiche https://scilogs.spektrum.de/klimalounge/wie-viel-co2-kann-deutschland-noch-ausstossen/).

Wir haben in den letzten Monaten gesehen, was politisch alles möglich ist. Es gibt jetzt keine Ausreden mehr für so zögerliche Schrittchen. Die CDU hat auf Bundesebene gezeigt, dass sie in einer Krise zu faktenbasierter (statt Lobbyismus-orientierter) Politik in der Lage ist. Und die Grünen haben gerade DIE Chance viele ihrer Ideen aus der Vergangenheit umzusetzen. Und wie wir aktuell sehen, begrüßen die allermeisten Menschen wissenschaftsorientierte Entscheidungen und Argumentationen.

Ich wünsche mir (und vor allem meinen Kindern und deren Kindern) dass die Regierenden Mut finden. Mut um die Klimakrise genauso engagiert zu bekämpfen wie die Coronakrise, Mut um eigene Überzeugung abzulegen, wenn diese sich als falsch herausstellen und Mut um genau das so zu kommunizieren.
Trauen Sie sich den aktuellen Wissensstand auszusprechen, trauen Sie sich Unsicherheiten zu benennen und trauen Sie sich auch ungeliebte Maßnahmen durchzusetzen, wenn diese gut begründet sind. Eine solche Politik wird sich für Sie dreifach auszahlen: bei den nächsten Wahlen, bei der Frage, wie BW in der nächsten Krise dastehen wird und in den zukünftigen Geschichtsbüchern.

Jede*r Politiker*in die/der sich auf diesen Weg begibt, kann auf meine uneingeschränkte Unterstützung vertrauen.
ABER: mit dem aktuellen Entwurf bleiben Sie leider weit dahinter zurück.

Haben Sie Mut!


// //