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Novelle des Klimaschutzgesetzes

Ein Techniker läuft über ein Dach, auf dem eine Photovoltaik-Anlage montiert wurde. (Bild: © picture alliance/Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa)

Klimaschutz

Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes sieht ein verbindliches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 vor, außerdem soll die Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen verankert werden. Weitere Schwerpunkte sind eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten im Nicht-Wohnbereich und die kommunale Wärmeplanung.

Um den Klimaschutz im Land zu stärken und auszubauen, hat das Kabinett das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes“ in Baden-Württemberg zur Anhörung freigegeben. Dieses Gesetz enthält die Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg und eine Änderung des Landesreisekostengesetzes zur Klimaabgabe bei Flugreisen. Ein zentrales Element dieses Gesetzes ist die Festlegung eines Klimaschutzziels für das Jahr 2030. Weitere Änderungen betreffen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nichtwohngebäuden sowie die verpflichtende kommunale Wärmeplanung für Stadtkreise und Große Kreisstädte.

Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, ist engagierter Klimaschutz unabdingbar. Die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels sind durch Anpassungsmaßnahmen zu begrenzen. Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg ist seit Juli 2013 in Kraft.

Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes

Die Änderungen des Landesreisekostengesetzes

Die Änderungen im Landesreisekostengesetz dienen dem Klimaausgleich für dienstlich veranlasste Flugreisen der Ressorts, der den Ressorts nachgeordneten Behörden und der staatlichen Hochschulen.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. Juli 2020 kommentieren.

Kommentare : zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

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84. Kommentar von :ohne Name 9908

So gibt es keine Zukunft

Baden-Württemberg beschließt ein Klimaschutzgesetz (kurz KSG) - das ist erst einmal positiv. Nach 5 Jahren Verhandlung liegt dieses auch endlich auf dem Tisch - und ist ein absolutes Armutszeugnis. Dieses KSG ignoriert viele notwendige Schritte und zielt nicht auf das überlebenswichtige 1,5°C Ziel ab. Allgemein erscheint die Grenze zwischen KSG

Baden-Württemberg beschließt ein Klimaschutzgesetz (kurz KSG) - das ist erst einmal positiv. Nach 5 Jahren Verhandlung liegt dieses auch endlich auf dem Tisch - und ist ein absolutes Armutszeugnis. Dieses KSG ignoriert viele notwendige Schritte und zielt nicht auf das überlebenswichtige 1,5°C Ziel ab. Allgemein erscheint die Grenze zwischen KSG (Klimaschutzgesetz) und IEKK (Integrierte Energie und Klimaschutz Konzept (Maßnahmensammelsourium)) sehr fließend und unschlüssig. In vielen Punkten nutzt das KSG seine gesetzgeberische Kompetenzen nicht aus (z.B. freiwillge Verpflichtung von Unternehmen). Das KSG verpasst hier die Chance Gesetze zu beschließen, die für das bald beschlossene IEKK die Grundlage geben würden.
Allgemein kann und muss ein Land auch im Klimaschutz ordnungsrechtliche Vorgaben schaffen. Auch erfüllt BW mit diesem Gesetz in keinster Weise seine angestrebte Vorreiterrolle in Deutschland als grün-regiertes Bundesland. Andere Bundesländer wie Thüringen und Hamburg sind in vielen Punkten bereits deutlich progressiver unterwegs.

Sprachlich
Bereits in der Sprache fehlt das Erkennen der Bedrohungslage. Wir fordern: Alle Wörter "Klimawandel" müssen durch das Wort "Klimakrise" ersetzt werden.

§1 Zweck des Gesetzes
Hinzufügen eines zusätzlichen Artikels:
Neuer Artikel Abs 3) Zweck des Gesetzes ist die Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens und damit die Einhaltung der 1,5 Grad Grenze.

§4 Zielsetzung

Ziel muss es sein, die überlebenswichtige 1,5 Grad Grenze einzuhalten. Das wird mit dem Gesetz nicht erreicht.
Um die 1,5 Grad Grenze einzuhalten, bleiben BW ab 1.1.20 noch 420 Mt CO2-Äq. Dies entspricht der Klimaneutralität ab 2030!

Die klimaneutrale Landesverwaltung als Vorbild darf nicht erst 2040 erreicht werden. Dies ist viel zu spät. Um dem gewünschten Vorbildcharakter gerecht zu werden muss sie 2025 erreicht werden.

Kompensation außerhalb BWs sind auszuschließen.

§7 VORBILDFUNKTION DER ÖFFENTLICHEN HAND
§7a: Grundsätze des nachhaltigen Bauens

Ein reines Förderprogramm reicht nicht aus. Das Land sollte durchaus von seinen rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen. Daher sollte folgende Ergänzung beschlossen werden:

Alle Bauprojekte des Landes müssen ab sofort, wo immer möglich, aus kreislauffähigen und klimapositiven Materialien geplant werden. Abriss und Downcycling muss vermieden und der Einsatz an grauer Energie (einschl. Transportwege) minimiert. Zusätzlich müssen landeseigene Bauvorhaben ab sofort so ausgeführt werden, dass sie zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen. Bis Ende 2020 sind rechtliche Maßnahmen umzusetzen, die diese Vorgaben auch auf alle privaten und privatwirtschaftlichen Bauvorhaben ausdehnen. Auch in allen anderen Sektoren müssen bei öffentlichen Ausschreibungen kreislauffähige Produkte bevorzugt werden. Darüber hinaus soll das Land ein Programm erarbeiten das Unternehmen dazu bringt Produkte reparierbar, recyclebar und langlebig zu gestalten.

§7b Energieverbrauch der Gemeinden

Zeitgleich mit der Erfassung der Energieverbräuche und der Wärmepläne müssen alle Kommunen Klimaschutzkonzepte erstellen.
Außerdem muss das Land gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindetag Vorgaben festsetzen, dass sich alle Kommunen das Ziel setzen bis 2030 klimaneutral zu werden. Das Klimaschutzkonzept der Kommunen muss darauf abzielen und umgesetzt werden.

§7c-e Wärmewende

- Wärmeplanung
Anstatt der 100 größten Kommunen müssen alle Kommunen Wärme- und Kältepläne erstellen. Die Wärmeplanung sollte von den Landkreisen koordiniert werden, dabei sollte zuerst ein grober Plan für den ganzen Landkreis erstellt werden, der anschließend verfeinert wird.
Teil der Planung muss auch eine Umsetzungsstrategie sein. Es muss klar aufgezeigt werden, an welchen Punkten eine mögliche Umsetzung mangelt und wo Unterstützung benötigt wird. Kommunen sollten anschließend im Stande sein die Wärmepläne umzusetzen und müssen dies dann auch tun.

Ziel der Wärmepläne muss es sein, einen landesweiten klimaneutralen Gebäudebestand bis 2030 zu erreichen.

Zusätzliche Ideen, die auch gesetzlich geregelt werden müssen, und die bislang vom Land nicht ausreichend adressiert werden:
- Wärmeversorgung als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge definieren.
- Verbot Gasnetz-neu- und -ausbau mit Inkrafttreten des KSG einführen. Erweiterung, Neu- und Ausbau sind dann nur noch zulässig, wenn die Genehmigung der Gemeinde durch Satzung (Gemeinderat) vorliegt.
- Verbot von Ölheizungen ab sofort und ab 2030 Verbot von Gasheizungen bei neuen Heizungen

Ein weiterer Punkt der nicht adressiert wird ist das Thema der Gebäudesanierung:

Massiver Ausbau von Contracting für Privatpersonen. Dadurch Einführung eine verpflichtenden Gebäudesanierung für Privatbesitzer mit möglicher Kostenübernahme durch einen staatlichen Träger, wobei im folgenden die Einsparungen an den staatlichen Träger gehen müssen, bis die Kosten abbezahlt sind.
Ziel der Gebäudesanierung ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2030.

§ 7g Klimaschutzvereinbarungen mit Unternehmen: auf freiwilliger Basis
Das Land kann und muss gesetzgeberisch aktiv werden.
Das Land sollte Klimaschutz ambitionierter angehen, wie:

Der Treibhausgasausstoß der landeseigenen Unternehmen und Einrichtungen muss bis 2030 um 75 % reduziert werden, bis 2030 müssen sie klimaneutral sein. Die erforderlichen Reduktionsmaßnahmen können in Kooperation mit Unternehmen umgesetzt werden. Darüber hinaus muss die Landesregierung einen Großteil der in BW ansässigen Unternehmen davon überzeugen, bis 2030 klimaneutral zu sein. Für die Durchführung dieser Maßnahmen kann das Land Anreize, wie Wettbewerbe, Steuervorteile oder Subventionen schaffen und umgekehrt Strafmaßnahmen beim Verfehlen der Ziele verhängen.


§8 Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen
Eine PV Pflicht auf Nichtwohn-Neubauten ist sinnvoll aber bei weitem nicht ausreichend. Darüber hinaus ist eine PV Pflicht ab 2022 deutlich zu spät. Die Klimakrise erfordert rasches Handeln, eine PV Pflicht sollte ab spätestens Anfang 2021 gelten.
Darüber hinaus ist eine PV Pflicht bei allen Neubauten und im Bestand nötig.
Im Bestand braucht es einen massiver Ausbau von PV-Contractingangeboten, mit dem Ziel bis 2030 alle geeigneten Dachflächen mit PV bebaut zu haben.
Mithilfe des Solaratlases kann strukturiert vorgegangen werden um zuerst die besser geeigneten Dachflächen zu bebauen.

Außerdem ist die Förderung von Agro PV (APV) sehr wichtig. Hier muss sich das Land auf Bundesebene dafür einsetzen, dass hemmende Regelungen zur APV wie die Direktzahlungsdurchführungsverodnung gestrichen werden.
Auf BW Ebene, muss sich BW an mindestens 30 Pilotprojekten beteiligen um APV mehr in die Breite zu tragen. Bis 2030 müssen 2% der landwirtschaftlich genutzten Fläche mit APV bebaut werden.

WICHTIGE PUNKTE DIE FEHLEN

Wind Ausbau

Dieses elementare Thema ist im KSG komplett ausgelassen.

Ideen wie der Ausbau in BW vorangetrieben werden kann:
- Verpflichtende Zuweisung des Windzubaus auf Landkreisebene.
- Finanzzuweisungen müssen an den Erfolg beim Windradausbau gekoppelt werden.
- Eine Zielsetzung von 500 Windrädern bis 2030
- Zentralisierung der Zulassungsverfahren
- Vereinheitlichung der Zulassungsverfahren.
- Einsetzen auf Bundesebene für eine Reformierung des EEG

Landwirtschaft

Auch dieses elementare Thema wird im KSG komplett ausgelassen.

Eine Landwirtschaft, die Klima- und Artenschutz gewährleistet, muss angemessen gefördert werden. Dazu ist eine Umschichtung der Fördermittel im Agrarbereich von flächenbezogenen Direktzahlungen hin zur Honorierung umweltschonender Landbewirtschaftung sowie Bürokratieabbau erforderlich. Die Trockenlegung von Mooren muss beendet und geschädigte Moore renaturiert werden. Es muss untersucht werden inwieweit die Landwirtschaft möglichst rasch zu einer CO2-Senke werden kann und die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden.
Im Allgemeinen gilt: Weg von der industriellen Landwirtschaft: Fruchtwechsel mit Leguminosen statt Stickstoffdünger, Rinderhaltung, wenn überhaupt nur noch als extensivste Hutewald/Waldweide Methode im Ökolandwirtschaftsmodus.
Gesteigerte Wertschätzung für Lebensmittel durch faire Preise für Landwirt*innen und eine Reduzierung der Lebensmittelverschwendung auf allen Ebenen.

Zudem muss ein bewussterer Umgang mit Nahrungsmitteln geschaffen werden. Hier kann die Landesregierung mit der schrittweisen Einführung eines “Meat Days” (im Sinne eines “Sonntagsbratens”) pro Woche an landeseigenen Mensen (Schulen, Universitäten, Verwaltung etc.) bei der Reduktion von klimaschädlichen Lebensmitteln vorausgehen.
Auch das Thema Lebensmittelverschwendung wird nicht aufgegriffen. Hier entstehen vermeidbare Emissionen. Ohne Lebensmittelverschwendung könnten allein in Deutschland 22 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten eingespart.

Der Entwurf zum Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) enthält bisher keine Maßnahmen, um dieses Problem zu bekämpfen. Wir fordern eine Reduktion der Lebensmittelverschwendung von 50 Prozent bis 2030, die verbindlich festgesetzt werden muss. Zur Zielerreichung braucht es vor allem Gesetze (z. B. einen Wegwerfstopp) und Anpassungen von bestehenden Regulierungen im Lebensmittelbereich, um die Abfallhierarchie konsequent umzusetzen.


Verkehr
Wird ebenfalls vollständig ignoriert.

Es ist wichtig, dass wir jetzt den gesetzlichen Rahmen für eine schnelle Verkehrswende schaffen:

Ziel muss ein flächendeckender Ausbau von Bus- und Bahninfrastruktur im Land sein; dabei müssen sämtliche Maßnahmen auf den Deutschlandtakt abgestimmt werden. Konkret muss ab 2022 der Öffentliche Personenverkehr (ÖPV) für den Endverbraucher stets das wirtschaftlichste Verkehrsmittel sein (z.B. über eine Nahverkehrsabgabe in Verbindung mit einer City-Maut). Mittel für den Neubau von Landes- und Kreisstraßen müssen vollständig in den Ausbau des ÖPV, den Radwegeausbau und fußgängerfreundlichere Kommunen umgeleitet werden. Gleichzeitig müssen nachhaltige Verkehrsmittel gefördert werden und neue Mobilitätsangebote entstehen (Bsp. Kopenhagen). Zudem muss in den Städten der Individualverkehr mit PKW verringert werden. Die dadurch entstehenden Freiräume können dann wieder der Bevölkerung zu Gute kommen, z.B. durch Grünflächen.

Zusätzlich:
- Streichung der Pflicht zum Auto Stellplatzbau in der Stellplatzverordnung
- Ziel einer 85-%-igen PKW Reduktion bis 2035 wie es die Studie Mobiles BW festgestellt hat.

Zum Fliegen: Kurzstrecke bis 1.000 km wenn überhaupt nur noch elektrisch (Bsp.: Eviation Alice wird dieses Jahr die Flugerprobung aufnehmen, maximal 1.000 km Reichweite, 9 Passagiere, eine halbe Stunde laden reicht für eine Stunde Flug), Mittelstrecke perspektivisch mit Wasserstoff/Brennstoffzelle (H4 Erprobungsträger DLR mit 4 Personen an Bord bis 1.500 km aktuell) und Langstrecke entweder streichen (mehr Zwischenlandungen gehen auch), mit nachhaltigem Biosprit wie aus Jatropha-Pflanzen oder mit klimaneutralen Treibstoff aus Power-to-X-Anlagen, betreiben.

Was das Klimaschutzgesetz braucht:
Kurzfristig wirksame konkrete Maßnahmen statt vager Langfrist-Ziele
Mehr Geld und Raum für sicheren Radverkehr, vor allem in den Städten, aber auch für mittlere Entfernungen
Klimaorientierte Parkraumbewirtschaftung, die eine deutliche Reduzierung des Autoverkehrs und Autobesitzes befördert
Förderung von Lastenrädern zur Belieferung im innerstädtischen Verkehr, verbunden mit Auflagen für motorisierten Zulieferverkehr
Generelles Tempolimit
Klare Minderungsvorgaben für Dienstwagen (!!!auch und gerade für die Fahrzeuge der Ministerien!!!)
Überprüfung aller landesspezifischer Förderprogramme mit Blick auf Einhaltung der Klimaschutzvorgaben auf Basis des vom Sachverständigenrat für Umweltfragen berechneten noch verfügbaren Emissionsbudgets Deutschlands
Nicht nur regelmäßiges Monitoring, sondern auch klare verbindliche Vorgaben zur unmittelbaren Nachsteuerung
Klare Vorgaben für die umfassende Elektrifizierung von Schienenwegen zur Steigerung von Kapazitäten, verbunden mit einer langfristigen Steigerung der Mittel für öffentlichen Personennahverkehr (Schiene und Straße)
Einführung eines bundesweiten 365-Euro-Tickets für ÖV zur Steigerung der Attraktivität des ÖV
Überprüfung der in Landeshoheit geplanten Ausbaumaßnahmen für den Straßenverkehr mit Blick auf Einhaltung der verbindlichen Klimaziele


Kohleausstieg
Die Landesregierung muss, in Absprache mit EnBW, MVV, den betroffenen Städten bzw. Stadtwerken und ggf. weiteren relevanten Akteuren, vereinbaren, bis spätestens 2030 die Verfeuerung von Kohle in Kraftwerken und Heizkraftwerken zu beenden.

Sektorkopplung
Sektorkopplung muss massiv vorangetrieben werden: Die Kopplung von Strom, Wärme, Industrie und Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für eine klimaneutrale Versorgung.
Dafür müssen jetzt die richtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Sektorkopplung muss in allen Klimaschutkonzepten mitgedacht werden und insbesondere in den überregionalen Konzepten wie dem IEKK enthalten sein.
H2-Importe aus Herkunftsländer mit einem höheren CO2-Fußabdruck pro Kopf oder mit höheren CO2-Emissionen pro Kilowattstunde Strom als Deutschland sind auszuschließen.

Einführung eines CO2 - Schattenpreises von mindestens 180 € pro Tonne CO2 -Äquivalent
Alle landeseigenen Unternehmen und Einrichtungen müssen bei sämtlichen Entscheidungen und Ausgaben mit einem CO2-Preis von 180 € pro Tonne CO2 -Äquivalent rechnen. Bei allen Ausschreibungen muss das Land fordern, dass sich bewerbende Firmen ebenso mit diesem Schattenpreis kalkulieren. Darüber hinaus muss sich die Landesregierung auf Bundesebene für einen CO2 -Preis einsetzen, der so hoch ist, wie die Kosten, die uns und zukünftigen Generationen durch THG-Emissionen entstehen (laut UBA Stand 2016 mindestens 180 € pro Tonne CO 2 -Äquivalent).

Gemeinwohlorientierte Kreditvergabe
Kredite die das Land, landeseigene Betriebe oder Banken an denen das Land Anteilseigner ist (z.B. LBBW) vergeben, müssen sich an Kriterien des Gemeinwohls orientieren und in Einklang mit der Einhaltung der 1,5 °C Grenze stehen. Bis Mitte 2020 müssen klare Ausschlusskriterien implementiert sein. Bestehende Investitionen in klima- und umwelt-schädliche Unternehmen (z.B. fossile Energien, Rüstung etc.) müssen bis spätestens Anfang 2022 komplett beendet werden.

Kreislaufwirtschaft
Das baden-württembergische Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes verkennt die Klimaschutzpotenziale der Kreislaufwirtschaft. Durch die Vermeidung unnötiger Abfälle, die Wiederverwendung von Verpackungen und Produkten, sowie Recycling könnten in Baden-Württemberg jährlich tausende Tonnen des klimaschädlichen Gases CO2 eingespart werden. Eine Verbesserung der getrennten Wertstoffsammlung, etwa bei Bioabfällen, kann das Klima ebenso massiv entlasten. Keine dieser Maßnahmen findet in dem Gesetzestext Berücksichtigung.
Deutschlandweit könnte der konsequente Einsatz von Mehrwegflaschen für alkoholfreie Getränke im Vergleich zum ausschließlichen Einsatz von Einwegplastikflaschen mehr als 1,35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr einsparen.

Maßnahmen die beschlossen werden müssen:

Festlegung verbindlicher Vermeidungsziele für Restabfall und Verpackungen im kommunalen Abfallvermeidungskonzept
Mehrweggebot auf öffentlichen Veranstaltungen sowie in öffentlichen Einrichtungen sollte umgesetzt sowie Maßnahmen zur grünen öffentlichen Beschaffung wie die Nutzung von Mehrwegverpackungen und der Vorzug von Produkten mit Sekundärrohstoffen festgelegt werden
Durch Bundesratsinitiativen des Landes Baden-Württemberg sollen Lebensmittelabfälle reduziert, Reparatur gestärkt und Fälle von geplanter Obsoleszenz verhindert werden
Die Erfassung von Wertstoffen auf Wertstoffhöfen sollte in Anlehnung an das RAL GZ 950 auf ein exzellentes Niveau angehoben und die Wiederverwendung verstärkt in den Fokus genommen werden
Örtliche Verbrauchssteuer auf Einwegprodukte für den Außer-Haus-Konsum sowie eine finanzielle Unterstützung von alternativen Mehrwegsystemen in diesem Bereich sollte wie nach dem Beispiel Tübingen für ganz Baden-Württemberg eingeführt werden
Flächendeckende Umsetzung der Biotonne sowie der Sammlung von Elektroschrott im Handel
Der Vollzug von Umweltgesetzen muss deutlich verbessert werden. Insbesondere Anlagen zur Entsorgung von Kühlgeräten (fast jedes zweite zur Entsorgung anfallende Kühlgerät enthält noch immer besonders umweltschädliche FCKW) müssen unangekündigt und häufiger als bislang kontrolliert werden. Auch die getrennte Wertstofferfassung von Gewerbeabfall muss durch anspruchsvolle quantitative und qualitative Vorgaben vorangebracht werden.

83. Kommentar von :ohne Name 9746

Zielsetzung muss auf 1.5 Grad Grenze angepasst werden: NettoNull 2030

"Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, ist engagierter Klimaschutz unabdingbar.", so heißt es auf dieser Website. Aber diese Tatsache wird nicht im Gesetz widergespiegelt. Laut dem Sonderbericht zur Erderwärmung von 1.5 Grad muss die Welt 2040 bei Nettonull Emissionen sein, um

"Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, ist engagierter Klimaschutz unabdingbar.", so heißt es auf dieser Website. Aber diese Tatsache wird nicht im Gesetz widergespiegelt.
Laut dem Sonderbericht zur Erderwärmung von 1.5 Grad muss die Welt 2040 bei Nettonull Emissionen sein, um mit einer 2/3 Wahrscheinlichkeit die überlebenswichtige 1.5 Grad Grenze einzuhalten. Das ist eine viel zu geringe Wahrscheinlichkeit, um das Leben so vieler Menschen zu riskieren. Und das ist schon in 20 Jahren. Aber es kommt noch schlimmer: Schon in diesem Bericht schreibt der IPCC, dass man von dem weltweiten CO2 Budget nochmal einen Teil abziehen muss aufgrund des künftigen Tauens von Permafrostböden. Damals hat man befürchtet ein Auftauen dieser Böden könnte Ende des Jahrhunderts auftreten. Aber es passiert schon jetzt.
Beachtet man diesen Effekt, muss die Welt 2030 bei NettoNull sein um mit einer 2/3 Wahrscheinlichkeit die überlebenswichtige 1.5 Grad Grenze einzuhalten.
Und das beinhaltet noch nicht einmal die höhere Klimasensititvität, die im neuen IPCC sehr wahrscheinlich drinstehen wird. Betrachtet man diese, muss die Welt noch schneller Klimaneutral sein.

Gerade in einer reichen und aufgeklärten Industriehochburg, wie BW, müssen wir vorran gehen. Es kann nicht sein, dass 10 Jahre bevor die Welt Klimaneutral sein muss Gesetze zur Debatte stehen, die bis dahin noch nicht einmal den Treibhausgasausstoß halbieren wollen. Diese Fantasielosigkeit ist auch eine Pleite für die grüne Landesregierung, die damit ihre eigenen Werte verrät. Dieses Gesetz hat weder mit christlichen Werten noch mit dem Bewahren der Umwelt zu tun, sondern zerstört bei vollem Bewusstsein jegliche Lebensgrundlage und Hoffnung der jungen Generation.

Das Ziel des sogenannten "Klimaschutzgesetzes" muss auf 2030 Nettonull angepasst werden mit jährlichem Monitoring. Zusätzlich müssen weitere Maßnahmen wie zb. der Kohleausstieg in BW bis spätestens 2030, ein CO2 Schattenpreis von 180 Euro und EE Ausbau (eg 30 Pilotprojekte von Agro PV, 500 Windräder bis 2025) im Gesetz festgesetzt werden. Für weiter Maßnahmen sei auf die Forderungen von Fridays for Future Baden-Württemberg (fffbw.de) sowie deren Stellungnahme zum KSG verwiesen.
Es ist eine Blamage für die Landesregierung, dass Schüler*innen anscheinend in ihrer Freizeit einen besseren und gründlicheren Job machen als die Landesregierung innerhalb von 5 Jahren. Bei weitern Gesetzesvorschlägen bitte ich die wissenschaftlichen Tatsachen zu beachten und das Überleben der Menschheit im Hinterkopf zu behalten!

82. Kommentar von :ohne Name 9907

Wo bleibt der "Wumms" beim Klimaschutzgesetz ?

Die Pflicht für PV-Anlagen bei Nichtwohngebäuden finde ich gut. Hier ist Baden-Württemberg wohl mal Vorreiter. Aber leider nur hier. Ich hätte mir für das Klimaschutzgesetz eine ähnlichen Wumms gewünscht wie beim Konjunkturpaket. Nicht klechsen sondern klotzen! Angesichts des aktuellen Stands der Forschung zum Klimawandel haben wir hier

Die Pflicht für PV-Anlagen bei Nichtwohngebäuden finde ich gut. Hier ist Baden-Württemberg wohl mal Vorreiter. Aber leider nur hier.

Ich hätte mir für das Klimaschutzgesetz eine ähnlichen Wumms gewünscht wie beim Konjunkturpaket.

Nicht klechsen sondern klotzen!

Angesichts des aktuellen Stands der Forschung zum Klimawandel haben wir hier eine Bedrohungslage und müssen daher in einer Klimakrise handeln.

Ich bin kein Experte und kann das nicht umfassend kommentieren, aber folgendes sticht mir ins Auge:

Freiwilligkeit reicht nicht
Die Zeit der Freiwilligkeit ist vorbei. In meinem Umfeld sehe ich immer noch viele Menschen die mit ihrem nächsten Autokauf, Urlaubsreise, neue Küche, Nächste Tennis-, Tanz-, Golf- oder sonstigen Hobby-Termin beschäftigt sind und daher wenig Gedanken an Klimaschutzthemen verschwenden. Ebenso sind die meisten Unternehmen natürlich im wesentlichen auf den Aktienkurs und den Gewinn fokussiert. Inzwischen habe ich eingesehen , dass es ohne Gesetze nicht funktioniert. Viele sagen mir das auch. Ich mach erst was anders, wenn es ein Verbot, GEsetzt dazu gibt. Und dazu ist der Mensch von Natur aus bequem und eher an kurzfristigen Zielen/Belohnungen orientiert.
Es braucht klare Vorgaben, verbindliche Ziele und entsprechende Gesetze.

Zum Beispiel: Der Treibhausgasausstoß der landeseigenen Unternehmen und Einrichtungen muss bis 2030 um 75 % reduziert werden, bis 2030 müssen sie klimaneutral sein. Die erforderlichen Reduktionsmaßnahmen können in Kooperation mit Unternehmen umgesetzt werden. Darüber hinaus muss die Landesregierung einen Großteil der in BW ansässigen Unternehmen davon überzeugen, bis 2030 klimaneutral zu sein. Für die Durchführung dieser Maßnahmen kann das Land Anreize, wie Wettbewerbe, Steuervorteile oder Subventionen schaffen und umgekehrt Strafmaßnahmen beim Verfehlen der Ziele verhängen.

Gebäudesanierung:
Zu Gebäudesanierung habe ich nichts gefunden. In meinem Umfeld passiert wenig, da es den meisten zu aufwendig ist, bzw. sich niemand richtig damit auskennt und dann die Investitionen scheut. Never change a running system. Hier braucht es einen massiven Ausbau von Contracting für Privatpersonen. Dadurch Einführung eine verpflichtenden Gebäudesanierung für Privatbesitzer mit möglicher Kostenübernahme durch einen staatlichen Träger, wobei im folgenden die Einsparungen an den staatlichen Träger gehen müssen, bis die Kosten abbezahlt sind.
Ziel der Gebäudesanierung sollte sein ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2035. Die Kommunen sollten hier Vorreiter sein und dies bereits für 2030 durchführen.

1,5 Grad Grenze:
Der Gesetzesentwurf sollte auf die 1,5 Grad Grenze gerichtet entworfen werden. Es sind viel mehr und stärkere Maßnahmen erforderlich, wenn wir die auf uns zukommenden Folgen des Klimawandels verlangsamen oder gar noch stoppen wollen.

Steuergesetze:
Alle zukünftigen und auch bestehenden Steuergesetzt sollten auf Klimaschutztauglichkeit überprüft werden. Was mir bei einer Diskussion mit Freunden klar geworden ist: Dienstreisen mit ÖPNV und Fahrrad können quasi nicht abgesetzt werden. Habe ich jedoch einen Porsche "nur für meine Firma" kann ich diesen wohl komplett absetzen. Da läuft was schief. Hier benötigen wir eine Pauschale ähnlich der Fahrten zum Arbeitsplatz. Das ist überfällig. Ich bin erstaunt , dass dies nicht schon längst geändert wurde.

81. Kommentar von :ohne Name 9746
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80. Kommentar von :Ohne Name

Nicht zu Ende gedacht

Um das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zum "Sustainable Development Goal Nr. 13 - Die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung" zu zitieren: "Der Klimawandel stoppt nicht an Ländergrenzen und seine Auswirkungen beschränken sich nicht auf einzelne Politikfelder, Wirtschaftszweige oder soziale Gruppen. Auch

Um das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zum "Sustainable Development Goal Nr. 13 - Die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung" zu zitieren:

"Der Klimawandel stoppt nicht an Ländergrenzen und seine Auswirkungen beschränken sich nicht auf einzelne Politikfelder, Wirtschaftszweige oder soziale Gruppen. Auch die internationalen Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels müssen die zahlreichen Wechselwirkungen berücksichtigen, die sich zwischen diesen Bereichen ergeben.

Deutschland ist Vorreiter im Bereich Energiewende und möchte diese Rolle im Sinne der nachhaltigen Entwicklung weltweit weiter stärken."

Dieser Entwurf wird dieser Aussage in keinster Weise gerecht. Wie sollen die SDGs global bis 2030 umgesetzt werden, wenn die Ziele nicht einmal über Landesgrenzen Deutschlands, ja nicht einmal innerhalb dieser erfüllt werden?

Der Entwurf ist ein guter Anfang. Der Anfang ist jedoch schon lange überfällig. Es muss hier in diesem Entwurf über viel mehr nachgedacht werden!

Der Beschluss der FFÖ-VO im März 2017 hat zusätzliche Fläche für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen nach sich gezogen. Jedoch sorgen sogenannte harte Restriktionen wie Siedlungsflächen nach sich, dass die Potentiale nicht erschlossen werden. Hier liegt es nun an Ihnen, den Ausbau der PV auch auf diesen Flächen voranzutreiben, da Baden-Württemberg ein idealer Standort für Photovoltaik ist. Hier ist viel mehr Ambition gewünscht!
Die PV Pflicht muss viel früher als 2022 in Kraft treten und auch ALLE Neubauten betreffen. Bereits verfügbare Dachflächen müssen ebenfalls erschlossen und mit PV versehen werden. Baden-Württemberg hat laut LUBW eine mittlere jährliche Sonneneinstrahlung von 1048 bis 1197 kWh auf den Quadratmeter pro Jahr sowie mehr als genug als "sehr gut" geeignete Dachflächen für Energiegewinnung aus Photovoltaik-Anlagen.

Zudem muss dafür gesorgt werden, dass der Energieverbauch im Allgemeinen sinkt. Gerade in Zeiten des Internet of Things ist es notwendig, sich über den Energieverbrauch des Internets und der sprechenden Dusche nicht nur Gedanken zu machen, sondern auch Maßnahmen zu ergreifen. Hier ist nichts dergleichen im Entwurf zu sehen. Sektorkopplung wird hier übrigens ebenfalls außer Acht gelassen, muss aber deutlich vorangetrieben werden.

Zu einer Energiewende gehört auch eine Verkehrswende - und ich spreche nicht von E-Rollern, sondern vom Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel und der Fahrradwege. Innerhalb von Städten soll der Individualverkehr mittels PKW zunehmend reduziert werden (um 85% bis 2030) und sich in Richtung Individualverkehr mittels nachhaltigen Verkehrsmitteln wandeln (z.B. Fahrräder und Lastenfahrrädern). Hier könnte sich an Dänemark orientiert werden. Der Radverkehr soll zudem auch über Städtegrenzen hinaus gedacht werden.

Weiterhin wurden in der Vergangenheit mit Recycling und Mülltrennung Grundlagen für eine Kreislaufwirtschaft geschaffen, jedoch werden sie nun nicht weiter gedacht. Hier ist in diesem Entwurf ebenfalls nichts zu sehen. Hier wären Maßnahmen wie flächendeckende Umsetzung der Biotonne, finanzielle Unterstützung von alternativen Mehrwegsystemen und Bundesratsinitiativen zur Reduktion von Lebensmittelabfällen zu nennen.

Klimaschutzvereinbarungen mit Unternehmen sollen nicht "auf freiwilliger Basis" durchgeführt werden. Hier kann und muss das Land durch Ausschreibung von Wettbewerben, durch Subventionen und Steuervorteilen, aber auch durch Strafmaßnahmen bei Missachtung der neuen Ziele gesetzgeberisch aktiv werden.

Der Gesetzesentwurf muss auf die 1,5 Grad Grenze gerichtet entworfen werden, was ich hier leider nicht sehe. Es sind viel mehr und stärkere Maßnahmen erforderlich, denn sonst ist dieser Entwurf absolut unzureichend!

79. Kommentar von :ohne Name 9905

Industrielle Landwirtschaft

Ich unterstütze hiermit ausdrücklich die von FFF formulierten Ziele: Landwirtschaft Auch dieses elementare Thema wird im KSG komplett ausgelassen. Eine Landwirtschaft, die Klima- und Artenschutz gewährleistet, muss angemessen gefördert werden. Dazu ist eine Umschichtung der Fördermittel im Agrarbereich von flächenbezogenen Direktzahlungen

Ich unterstütze hiermit ausdrücklich die von FFF formulierten Ziele:
Landwirtschaft

Auch dieses elementare Thema wird im KSG komplett ausgelassen.

Eine Landwirtschaft, die Klima- und Artenschutz gewährleistet, muss angemessen gefördert werden. Dazu ist eine Umschichtung der Fördermittel im Agrarbereich von flächenbezogenen Direktzahlungen hin zur Honorierung umweltschonender Landbewirtschaftung sowie Bürokratieabbau erforderlich. Die Trockenlegung von Mooren muss beendet und geschädigte Moore renaturiert werden. Es muss untersucht werden inwieweit die Landwirtschaft möglichst rasch zu einer CO2-Senke werden kann und die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden.
Im Allgemeinen gilt: Weg von der industriellen Landwirtschaft: Fruchtwechsel mit Leguminosen statt Stickstoffdünger, Rinderhaltung, wenn überhaupt nur noch als extensivste Hutewald/Waldweide Methode im Ökolandwirtschaftsmodus.
Gesteigerte Wertschätzung für Lebensmittel durch faire Preise für Landwirt*innen und eine Reduzierung der Lebensmittelverschwendung auf allen Ebenen.

78. Kommentar von :ohne Name 9904

Klimaschutz bitte ambitionierter

Baden-Württemberg hat eine grüne Regierung?! Dann müsstet Ihr auch wissen, warum Ihr gewählt wurdet! Nicht, damit die Automobilindustrie geschützt wird sondern die Umwelt. Wir brauchen alle Maßnahmen, um einen maximalen Temperaturanstieg um 1,5 °C einhalten zu können. Dazu braucht es starke gesetzliche Vorgaben - auf Freiwilligkeit haben wir allzu

Baden-Württemberg hat eine grüne Regierung?! Dann müsstet Ihr auch wissen, warum Ihr gewählt wurdet! Nicht, damit die Automobilindustrie geschützt wird sondern die Umwelt.
Wir brauchen alle Maßnahmen, um einen maximalen Temperaturanstieg um 1,5 °C einhalten zu können. Dazu braucht es starke gesetzliche Vorgaben - auf Freiwilligkeit haben wir allzu lange gebaut, das reicht ganz offenbar nicht mehr!!!
Und jetzt noch eine ganz konkrete Idee, um im Bereich Verkehr zum Klimaschutz beizutragen: eine km-Pauschale für Dienstreisen, die für jedes Verkehrsmittel gleich hoch ist. Es ist doch ein Hohn, dass ich versuche, möglichst viele Fahrten mit dem Fahrrad zurückzulegen oder Rad/ÖPNV komibiniere - mein Auto stehen lasse, und nun nichts absetzen kann. So werden Porschefahrer begünstigt und umweltfreundliche Radfahrer benachteiligt.

77. Kommentar von :ohne Name 9903

PV-Pflicht bei Parkplätzen

Die Mindestgröße von 75 Stellplätzen ist viel zu hoch! Warum wird diese Zahl nicht deutlich heruntergesetzt? Z.B. auf 15 Stellplätze. Wir vergeben dadurch ein sehr großes Potenzial. Dann ist die Frage, warum Kommunen aus städtebaulichen Gründen dies ablehnen können und das Gesetz nicht Vorgaben (z.B. Baumpflanzungen) macht, wo darauf verzichtet

Die Mindestgröße von 75 Stellplätzen ist viel zu hoch! Warum wird diese Zahl nicht deutlich heruntergesetzt? Z.B. auf 15 Stellplätze. Wir vergeben dadurch ein sehr großes Potenzial.
Dann ist die Frage, warum Kommunen aus städtebaulichen Gründen dies ablehnen können und das Gesetz nicht Vorgaben (z.B. Baumpflanzungen) macht, wo darauf verzichtet werden kann.

76. Kommentar von :ohne Name 9899

viel zu wenig und zu langsam

Ich schlage folgende Verbesserungen vor: §1 Zweck des Gesetzes Hinzufügen eines zusätzlichen Artikels: Neuer Artikel Abs 3) Zweck des Gesetzes ist die Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens und damit die Einhaltung der 1,5 Grad Grenze. Um die 1,5 Grad Grenze einzuhalten, bleiben BW ab 1.1.20 noch 420 Mt CO2-Äq. Dies entspricht der

Ich schlage folgende Verbesserungen vor:
§1 Zweck des Gesetzes
Hinzufügen eines zusätzlichen Artikels:
Neuer Artikel Abs 3) Zweck des Gesetzes ist die Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens und damit die Einhaltung der 1,5 Grad Grenze.
Um die 1,5 Grad Grenze einzuhalten, bleiben BW ab 1.1.20 noch 420 Mt CO2-Äq. Dies entspricht der Klimaneutralität ab 2030!

Die klimaneutrale Landesverwaltung als Vorbild darf nicht erst 2040 erreicht werden. Dies ist viel zu spät. Um dem gewünschten Vorbildcharakter gerecht zu werden muss sie 2025 erreicht werden.
Kompensation außerhalb BWs sind auszuschließen.
§ 7g Klimaschutzvereinbarungen mit Unternehmen: auf freiwilliger Basis
Das Land kann und muss gesetzgeberisch aktiv werden.
Das Land sollte Klimaschutz ambitionierter angehen, wie:

Der Treibhausgasausstoß der landeseigenen Unternehmen und Einrichtungen muss bis 2030 klimaneutral sein.

§8 Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen
Eine solche Pflicht auf allen Neubauten sollte direkt ab 2020 gelten.
Auch bei bestehenden Häusern soll eine Photovoltaik-Pflicht ab 2022 gelten. In beiden Fällen mit staatlichen Förderungen.

Ausbau der Windkraft fehlt: Bis 2030 mindestens 500 Windkraftanlagen.

Landwirtschaft:
Landwirtschaft

Auch dieses elementare Thema wird im KSG komplett ausgelassen.

Eine Landwirtschaft, die Klima- und Artenschutz gewährleistet, muss angemessen gefördert werden. Dazu ist eine Umschichtung der Fördermittel im Agrarbereich von flächenbezogenen Direktzahlungen hin zur Honorierung umweltschonender Landbewirtschaftung sowie Bürokratieabbau erforderlich. Die Trockenlegung von Mooren muss beendet und geschädigte Moore renaturiert werden. Es muss untersucht werden inwieweit die Landwirtschaft möglichst rasch zu einer CO2-Senke werden kann und die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden.
Im Allgemeinen gilt: Weg von der industriellen Landwirtschaft: Fruchtwechsel mit Leguminosen statt Stickstoffdünger, Rinderhaltung, wenn überhaupt nur noch als extensivste Hutewald/Waldweide Methode im Ökolandwirtschaftsmodus.
Gesteigerte Wertschätzung für Lebensmittel durch faire Preise für Landwirt*innen und eine Reduzierung der Lebensmittelverschwendung auf allen Ebenen.

Verkehr: Verkehrswende bis 2025
Reduktion der Stellflächen in Städten um 85%. Alle mehrspurigen Straßen in Städten werden auf maximal eine Autospur pro Richtung reduziert -- alle anderen Spuren sind für nicht-motorisierten Individualverkehr oder ÖPNV zur Verfügung zu stellen.
Generelles Verbot des Gehwegparkens.
Anwohnerparken mindestens um Faktor 100 teurer machen. Die Flächen begrünen und für Treffpunkte frei machen.
Generell Tempo 30 in allen Ortschaften, Tempo 20 in Wohngebieten.
Sofortiger Stopp des Ausbaus jeglicher Fernstraßen.
Straßenbau ausschließlich für anzuschließende Neubaugebiete.
Generell Tempo 50 auf Landstraßen, wenn kein geschützter Radweg existiert. Mehrspurige Straßen sind auf maximal eine Spur pro Richtung für den Autoverkehr zu reduzieren -- die anderen Spuren für Radverkehr.

Einführung eines bundesweiten 365-Euro-Tickets für ÖV zur Steigerung der Attraktivität des ÖV

Keine weiteren Flughäfen bauen. Inlandsflüge verbieten. Obergrenze für Flüge von und nach Ba/Wü festlegen auf maximal 0,1% des aktuellen Flugverkehrs.

Kohleausstieg
Die Landesregierung muss, in Absprache mit EnBW, MVV, den betroffenen Städten bzw. Stadtwerken und ggf. weiteren relevanten Akteuren, vereinbaren, bis spätestens 2030 die Verfeuerung von Kohle in Kraftwerken und Heizkraftwerken zu beenden.

Einführung eines CO2 - Schattenpreises von mindestens 600 € pro Tonne CO2 -Äquivalent
Alle landeseigenen Unternehmen und Einrichtungen müssen bei sämtlichen Entscheidungen und Ausgaben mit einem CO2-Preis von 600 € pro Tonne CO2 -Äquivalent rechnen. Bei allen Ausschreibungen muss das Land fordern, dass sich bewerbende Firmen ebenso mit diesem Schattenpreis kalkulieren. Darüber hinaus muss sich die Landesregierung auf Bundesebene für einen CO2 -Preis einsetzen, der so hoch ist, wie die Kosten, die uns und zukünftigen Generationen durch THG-Emissionen entstehen).

75. Kommentar von :ohne Name 9897

Ein Anfang, aber nicht genug!

Den Ansätzen bezüglich Photovoltaik, die in dem Gesetz gemacht werden, kann ich nur zustimmen. Allerdings werden essentiell wichtige Themen nicht erwähnt. Die Thematiken Windkraft, Mobilität und Ernährung wurden überhaupt nicht angesprochen. Außerdem sind die Maßnahmen in keinem Fall ausreichend um das 1,5 °C -Ziel zu erreichen. Dafür bräuchte es

Den Ansätzen bezüglich Photovoltaik, die in dem Gesetz gemacht werden, kann ich nur zustimmen. Allerdings werden essentiell wichtige Themen nicht erwähnt.
Die Thematiken Windkraft, Mobilität und Ernährung wurden überhaupt nicht angesprochen.
Außerdem sind die Maßnahmen in keinem Fall ausreichend um das 1,5 °C -Ziel zu erreichen. Dafür bräuchte es konkrete Pläne, die in dem Gesetzesentwurf nicht zu sehen sind.

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