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Novelle des Klimaschutzgesetzes

Ein Techniker läuft über ein Dach, auf dem eine Photovoltaik-Anlage montiert wurde. (Bild: © picture alliance/Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa)

Klimaschutz

Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes sieht ein verbindliches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 vor, außerdem soll die Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen verankert werden. Weitere Schwerpunkte sind eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten im Nicht-Wohnbereich und die kommunale Wärmeplanung.

Um den Klimaschutz im Land zu stärken und auszubauen, hat das Kabinett das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes“ in Baden-Württemberg zur Anhörung freigegeben. Dieses Gesetz enthält die Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg und eine Änderung des Landesreisekostengesetzes zur Klimaabgabe bei Flugreisen. Ein zentrales Element dieses Gesetzes ist die Festlegung eines Klimaschutzziels für das Jahr 2030. Weitere Änderungen betreffen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nichtwohngebäuden sowie die verpflichtende kommunale Wärmeplanung für Stadtkreise und Große Kreisstädte.

Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, ist engagierter Klimaschutz unabdingbar. Die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels sind durch Anpassungsmaßnahmen zu begrenzen. Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg ist seit Juli 2013 in Kraft.

Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes

Die Änderungen des Landesreisekostengesetzes

Die Änderungen im Landesreisekostengesetz dienen dem Klimaausgleich für dienstlich veranlasste Flugreisen der Ressorts, der den Ressorts nachgeordneten Behörden und der staatlichen Hochschulen.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. Juli 2020 kommentieren.

Kommentare : zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

64. Kommentar von :Paul Wolf

Paradebeispiel, wie es NICHT gemacht werden darf.

Wenn das das Beste ist, was sich diese Landesregierung nach so vielen Jahren Klimaforschung und wissenschaftlichen Erkenntnissen ausdenken kann, hat sie wohl etwas vergessen: Die Klimaforschung und wissenschaftlichen Erkenntnisse der letzten Jahre. Es fehlt viel (Windkraft, Verkehr, Landwirtschaft und und und) und was da ist, ist ein Lachnummer im

Wenn das das Beste ist, was sich diese Landesregierung nach so vielen Jahren Klimaforschung und wissenschaftlichen Erkenntnissen ausdenken kann, hat sie wohl etwas vergessen: Die Klimaforschung und wissenschaftlichen Erkenntnisse der letzten Jahre. Es fehlt viel (Windkraft, Verkehr, Landwirtschaft und und und) und was da ist, ist ein Lachnummer im Anbetracht der KlimaKRISE. KRISE - liebe Politiker*innen - schlagt doch mal nach, was das bedeutet.

63. Kommentar von :ohne Name 9812

Flickenteppich statt angemessener Beitrag zum Klimaschutz

Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in BW sieht eine Reduktion von Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 42% vor. Das reicht bei weitem nicht! Wir brauchen eine mindestens doppelt so große Reduktion, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen! Gemäß § 1 Abs. 1 ist Zweck des Klimaschutzgesetzes, im Rahmen der internationalen,

Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in BW sieht eine Reduktion von Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 42% vor. Das reicht bei weitem nicht! Wir brauchen eine mindestens doppelt so große Reduktion, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen!

Gemäß § 1 Abs. 1 ist Zweck des Klimaschutzgesetzes, im Rahmen der internationalen, europäischen und nationalen Klimaschutzziele einen angemessenen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Sogar die EU-Kommission sieht in ihrem Entwurf für ein Klimaschutzgesetz bis 2030 eine Reduktion von 50-55% (bzw 65%) vor, die Klimaschutzgesetze der Länder Berlin, Schleswig-Holstein und Thüringen eine Reduktion von 55-70 %. Wie kann das KSG BW da einen angemessenen Beitrag darstellen, wozu sich BW selber gesetzlich verpflichtet hat?

Gemäß § 1 Abs. 2 des KSG BW sollen die Belange des Klimaschutzes konkretisiert und notwendige Umsetzungsinstrumente geschaffen werden. Ich halte es für gut und richtig, dies gesetzlich zu regeln. Jedoch fehlen dem Gesetz konkrete angemessene Maßnahmen in vielen Bereichen: Warum soll das Umweltministerium gemäß § 7g lediglich auf den Abschluss von freiwilligen Klimaschutzvereinbarungen mit Unternehmen hinwirken? Warum sollen gemäß § 8a Photovaltaikanlagen nur beim Neubau von Nichtwohngebäuden installiert werden? Warum ist der Ausbau von Windenergie nicht geregelt? Warum fehlen konkrete Maßnahmen für eine Verkehrswende?

Die Erde kann weder vererbt noch geerbt werden, da sie nicht unser Eigentum ist, mit dem wir nach Belieben verfahren dürfen. Die Eltern- und Großelterngeneration ist in der Pflicht, schnellstmöglich zu handeln. Dafür steht das KSG leider ÜBERHAUPT NICHT!

62. Kommentar von :ohne Name 9884

Schlechtes Krisenmanagement

Huhu, aufgewacht, wir befinden uns in der Klimakrise. Doof gelaufen. Politiker haben nach über 30 Jahren Warnungen verstanden, dass wir was unternehmen müssen. Die minimalsten Maßnahmen, die umgesetzt werden müssen, um die Klimakatastrophe zu mildern, sind im Pariser Klimaabkommen unterzeichnet worden. Aber das juckt ja keinen mehr. Voll uncool,

Huhu, aufgewacht, wir befinden uns in der Klimakrise.
Doof gelaufen. Politiker haben nach über 30 Jahren Warnungen verstanden, dass wir was unternehmen müssen. Die minimalsten Maßnahmen, die umgesetzt werden müssen, um die Klimakatastrophe zu mildern, sind im Pariser Klimaabkommen unterzeichnet worden. Aber das juckt ja keinen mehr. Voll uncool, die selbstgebauten Spielregeln mitten im Spiel über den Haufen zu werfen.
Aber das wart ja nicht ihr. Ihr habt daraus gelernt, und alles besser gemacht:
Ihr habt einen Gesetzentwurf geschrieben, an den man sich halten könnte, ohne jegliche wirksamen Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Na, dann könnt ihr ja nur gewinnen.
Ne, das ist einfach nur panne. Das ist menschenunwürdig, respekt- und verantwortungslos gegenüber Menschen im globalen Süden, gegenüber zukünftigen Generationen in Baden-Württemberg und gegenüber der gesamten Menschheit. Not ok boomer!
Nun sagt bitte nicht "die anderen machen ja auch nichts"! Ihr habt mit diesem Entwurf gezeigt, dass ihr Verantwortung übernehmen wollt, und seid bei dem Versuch leider mächtig gescheitert.

Bitte überarbeitet den Entwurf, sodass er Pariskonform ist.

61. Kommentar von :ohne Name 9886

Klimaschutz (auch in Baden-Württemberg)

Auch im Ländle wird trotz grüner Regierungsbeteiligung beim Klima nur KleinKlein produziert. Der "Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes" bleibt bei dieser Taktik. Der Gesetzentwurf ist völlig unzureichend und wohl auch nur als Werbefläche für die Landesregierung gedacht. Überrascht bin ich nicht, fällt unser Landesvater doch in

Auch im Ländle wird trotz grüner Regierungsbeteiligung beim Klima nur KleinKlein produziert. Der "Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes" bleibt bei dieser Taktik.

Der Gesetzentwurf ist völlig unzureichend und wohl auch nur als Werbefläche für die Landesregierung gedacht. Überrascht bin ich nicht, fällt unser Landesvater doch in seinen Taten nur durch Sorge um Großunternehmen auf. Um nur ein Beispiel zu nennen: Beim Kohleausstieg war offenbar allein wichtig, dass die Kraftwerksbetreiber im Ländle besser wegkommen. Wieso fällt mir abgesehen von Sonntagsreden keine politische Umweltinitiative von Ministerpräsident Kretschmann ein? Na, das wird sicherlich an der Bescheidenheit unseres Landesvaters liegen, nicht wahr?°

60. Kommentar von :Line Niedeggen

Absolut unzureichend!

Leider ist das Gesetz absolut unzureichend - das 'Autoland Baden-Württemberg' sollte sich viel konsequenter überlegen, wie wir klimagerechte Politik machen können. 42% Reduktion bis 2030 ist absolut unzureichend für das 1,5-Grad-Ziel und sorgt somit nur dazu, dass in den nächsten Jahren immer radikalere Veränderungen kommen müssen. Je früher wir

Leider ist das Gesetz absolut unzureichend - das 'Autoland Baden-Württemberg' sollte sich viel konsequenter überlegen, wie wir klimagerechte Politik machen können. 42% Reduktion bis 2030 ist absolut unzureichend für das 1,5-Grad-Ziel und sorgt somit nur dazu, dass in den nächsten Jahren immer radikalere Veränderungen kommen müssen. Je früher wir klare Schritte einleiten, desto mehr Zeit haben wir uns anzupassen.
Was fehlt: Windkraft, Landwirtschaft, Verkehr, Kohleausstieg 2030, Ansätze zur Kreislaufwirtschaft!

59. Kommentar von :ohne Name 9814

Eure Initiative

wird von mir in vollem Umfang unterstützt - LG E.Zimmermann 62J. alt

58. Kommentar von :David Kopp

Einem Klimaschutzgesetz nicht würdig

Eine 42 % Reduktion der THG-Emissionen gegenüber 1990 hat überhaupt nichts mit Klimaschutz, geschweige den Klimagerechtigkeit zu tun. Ein Klimaschutzgesetz sollte sich mindestens an das Pariser Klimaabkommen halten, welches ein Ziel mit deutlich unter 2 °C vorgibt. Nach heutiger Betrachtung der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist bereits eine Welt

Eine 42 % Reduktion der THG-Emissionen gegenüber 1990 hat überhaupt nichts mit Klimaschutz, geschweige den Klimagerechtigkeit zu tun. Ein Klimaschutzgesetz sollte sich mindestens an das Pariser Klimaabkommen halten, welches ein Ziel mit deutlich unter 2 °C vorgibt. Nach heutiger Betrachtung der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist bereits eine Welt mit 2 °C Erderhitzung mit katastrophalen Auswirkungen verknüpft, so dass die 1,5 °C-Grenze eingehalten werden muss. Beidem wird dieses "Klimaschutzgesetz" nicht gerecht.

Neben viel zu schwachen Zielsetzungen werden darüber hinaus wichtige Bereiche komplett ignoriert! Zwingend benötigte Elemente wie der Ausbau der Windkraft, eine massive Reduktion der THG-Emissionen aus der Landwirtschaft, eine sozial-ökologische Verkehrswende, konsequente Kreislaufwirtschaft und einiges mehr werden überhaupt nicht erwähnt.

Wir benötigen eine sozial-ökologische Transformation. Wir in Baden-Württemberg könnten vorangehen und zeigen, dass dies möglich ist. Mit diesem Gesetz machen wir uns lächerlich.

57. Kommentar von :ohne Name 9815

Auswirkung

Das Problem ist ganz simpel: 2060 wird der Meeresspiegel 1m über heutigem Niveau liegen: https://www.atmos-chem-phys.net/16/3761/2016/acp-16-3761-2016.pdf (Seite 3774] - findet heute kein Umdenken statt kann sich die nächste Generals (mit oder ohne Strom) gleich auf atomare Verteilungskriege einstellen.

Vielen Dank an die Regierung

56. Kommentar von :ohne Name 9813

verantwortungsloses Gesetz

Dem KSG der Landesregierung fehlt es an den wichtigen Stellen. Nur 42% THG-Reduktion bis 2030 ist ein absolutes Armutszeugnis. Damit bleibt BaWü sogar hinter den Zielen des Bunds zurück, die selbst auch schon völlig unzureichend sind, um realistisch Paris zu erreichen. Das reiche BaWü sollte hier stattdessen eine Vorreiterrolle einnehmen. Eine

Dem KSG der Landesregierung fehlt es an den wichtigen Stellen. Nur 42% THG-Reduktion bis 2030 ist ein absolutes Armutszeugnis. Damit bleibt BaWü sogar hinter den Zielen des Bunds zurück, die selbst auch schon völlig unzureichend sind, um realistisch Paris zu erreichen.

Das reiche BaWü sollte hier stattdessen eine Vorreiterrolle einnehmen. Eine THG-Reduktion von 88% im Vgl. zu 1990 bis 2030 sollte angepeilt werden und die Landesverwaltung sollte bis 2025 klimaneutral werden, um ein echtes Vorbild zu bilden.

Um noch weiter ins Detail gehen zu wollen, weise ich auf die Stellungsnahme von Fridays for Future Baden-Württemberg hin.

Dieses Gesetz ist in seiner jetzigen Form verantwortungslos gegenüber der heutigen und zukünftigen Generationen und einer Landesregierung mit grüner Beteiligung absolut unwürdig.

Deutliche Nachbesserungen sind nötig.

55. Kommentar von :ohne Name 9811

Änderungsvorschläge zur Novelle des Klimaschutzgesetzes

Als Geschäftsführer einer Firma in BaWü kann ich sagen, dass wir beginnen den Standort Deutschland und BaWü im Besonderen zu hinterfragen. Wir sehen derart viele Zeichen, wie Zukunftschancen nicht gesehen werden und die überwältigende Rolle des Klimawandels, schon in den nächsten Jahren, nicht wahrgenommen wird. 42% CO2 Reduktion ist ein

Als Geschäftsführer einer Firma in BaWü kann ich sagen, dass wir beginnen den Standort Deutschland und BaWü im Besonderen zu hinterfragen. Wir sehen derart viele Zeichen, wie Zukunftschancen nicht gesehen werden und die überwältigende Rolle des Klimawandels, schon in den nächsten Jahren, nicht wahrgenommen wird. 42% CO2 Reduktion ist ein unverantwortliches Ziel, das sogar hinter den unzureichenden Zielen der EU von 55% zurückbleibt. Wir brauchen zu allererst ein Stop aller Subventionen und anderer Unterstützung in die fossile Wirtschaft, und ein Ende der Behinderungen zukunftsfähiger Technologien (wie Abstandsregelungen bei Windkraft). Als oberstes Kriterium der Wirtschaftspolitik in BaWü sollte die Einhaltung des Pariser Ziele stehen, das allen anderen Interessen Vorrang hat. Konkrete Vorschläge für die Gesetzesänderung sind:
§4 Absatz 1: Reduktion bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 Prozent
§4a: Die Anpassungsstrategie sollte jährlich anpassbar sein. Alle 5 Jahre ist wegen des immer schneller werden Klimawandels viel zu lang.
$6: Dieser Absatz sollte grundlegen geändert werden. Nicht die Verbände sind maßgeblich für die Ziele, sondern die Bevölkerung und das Pariser Abkommen. Daher wird folgende Änderung vorgeschlagen:
1. Die Landesregierung erarbeitet innerhalb von 6 Monaten nach Verabschiedung dieses Gesetzes ein integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept, das wesentliche Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele nach § 4 Absatz 1 benennt. Ein Wissenschaftsrat von 10 von der Wirtschaft unabhängigen Fachleuten wird gebildet. Der Wissenschaftsrat begutachtet das Klimaschutzkonzept. Wenn der Wissenschaftsrat die Einhaltung der Pariser Klimaziele als gegeben sieht Beschließt die Landesregierung das Klimaschutzkonzept. Andernfalls müssen die Stellen des Klimaschutzkonzeptes innerhalb eines Monats geändert werden, die nach Auffassung des Wissenschaftsrates die Einhaltung der Pariser Ziele verhindern. Verbänden und Vereinigungen bekommen vor der Beschlussfassung nach Satz 1 dem Landtag Gelegenheit öffentlich Stellung zu nehmen. Das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept soll erstmals spätestens 2014 beschlossen und jährlich auf Basis der Monitoringberichte nach § 9 fortgeschrieben werden.
§6 Absatz 2 Satz 3 darf nicht aufgehoben werden. Eine Aufhebung ist nicht akzeptabel, sie würde bedeuten, dass gar nicht erst versucht wird, die Ziele einzuhalten.
§7 In diesem Paragraph sind viele Sinnvolle Punkte enthalten, was aber noch nicht berücksichtigt ist, obwohl für die Reduktion der CO2 Emissionen sehr relevant ist, sind Sanierungs- und Heizmöglichkeiten für Mieter. Auch hier gibt es Konzepte, die allerdings sehr wenig bekannt sind. Daher wäre ein separater Absatz sinnvoll, in dem kostenlose Schulungen für Handwerksbetriebe angeboten werden.
§7f Öffentliche Verkehrsmittel kommen zu wenig vor. Diese sollten sehr stark gefördert werden und dies könnte sich in einem separaten Absatz widerspiegeln.
§7f Absatz 3: Statt „Die Klimamobilitätspläne sind den Zielen der Raumordnung und den Klimazielen anzupassen, wobei im Zweifelsfall die Klimaziele überwiegen“
§7g Hier scheint teilweise die Verantwortung auf Unternehmen abgewälzt zu werden. Derzeit behindern Genehmigungsverfahren und der Ausschreibeprozess in vielen Fällen den Wandel. Daher sollten zu allererst diese Behindernden Maßnahmen aus dem EEG angegangen werden, wenn das auf Landesebene geht.
§8a Absatz 1 sollte so geändert werden: „Beim Neubau von Nichtwohngebäuden ist die Dachfläche so zu bauen, dass sie für die Solarnutzung geeignet ist. Zudem ist eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung zu installieren, wenn der Antrag auf Baugenehmigung ab dem 1. Januar 2021 bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde eingeht. Als Nachweis der Erfüllung der Pflicht nach Satz 1 ist der zuständigen unteren Baurechtsbehörde eine schriftliche Bestätigung der Bundesnetzagentur über die Registrierung im Marktstammdatenregister im Sinne des § 8 Absatz 4 Marktstammdatenregisterverordnung vorzulegen oder eine Bestätigung des für die Installation beauftragten Betriebes.“
Letzter Satz erlaubt auch den Betrieb von Inselanlagen und er entlastet die öffentlichen Netze.
§8a Als Stichtag sollte der 1. Januar 2021 gelten.
§8d Die Evaluierung sollte schon am 31. Dezember 2022 erfolgen.
§9 Absatz 1 sollte wie folgt geändert werden:
„Das Erreichen der Ziele nach § 4 und nach § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie die Umsetzung von Strategien und Maßnahmen nach § 4a und § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 wird durch Monitoringberichte und eine wissenschaftliche Bewertung durch den Wissenschaftsrat (siehe §6) geprüft. Monitoringberichte basieren auf quantitativen und qualitativen Erhebungen. Die wissenschaftliche Bewertung der Monitoringberichte bildet die Grundlage für das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept nach § 6 sowie die Anpassungsstrategie nach § 4a.
§9 Absatz 2 sollte wie folgt geändert werden:
„(2) Das Monitoring umfasst folgende Berichte:
1. einen jährlichen Klimaschutz-Kurzbericht (Monitoringbericht), beginnend ab 2020, insbesondere zu folgenden Punkten:
a) Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg unter Berücksichtigung der Minderungswirkungen durch den europaweiten Emissionshandel,
b) Entwicklung der klima- und energiepolitischen sowie der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen und
c) Umsetzungsstand wichtiger Ziele und Maßnahmen
2. Eine wissenschaftliche Bewertung des Monitoringberichtes durch den Wissenschaftsrat, spätestens jährlich, beginnend mit Verabschiedung dieses Gesetzes, insbesondere zu folgenden Punkten:
a) den unter Nummer 1 Buchstaben a bis c genannten Punkten,
b) Projektionen von Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg und deren Auswirkungen auf die Erreichung der Klimaschutzziele nach § 4 sowie der Sektorziele nach § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und der nach dem Pariser Übereinkommen notwendigen Schutzziele,
c) bei einer drohenden erheblichen Zielabweichung nach Buchstabe b eine Analyse der Ursachen der Zielabweichung und der jeweiligen Entscheidungsebene sowie Maßnahmenvorschläge zur Wiedererreichung des Ziel-pfads in dem jeweiligen Sektor und
d) Vorschläge zur Weiterentwicklung von Klimaschutzmaßnahmen, insbesondere wenn die Erarbeitung eines integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes bevorsteht, sowie
3. einen Bericht zur Anpassung an den Klimawandel spätestens alle fünf Jahre, beginnend ab 2024, insbesondere zu folgenden Punkten:
a) wesentliche Folgen des Klimawandels für Baden-Württemberg, b) Umsetzung und Wirkung wichtiger Anpassungsmaßnahmen und c) Vorschläge zur Weiterentwicklung der Anpassungsstrategie.
Gerne übersende ich diese Vorschläge in Form eines besser lesbaren Dokumentes.

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