Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Kooperationen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Umsetzung in den Landtagen

Nach seiner Unterzeichnung bedarf der Staatsvertrag zu seiner Wirksamkeit der Umsetzung aller Bundesländer in Landesrecht. Dies geschieht durch ein vom jeweiligen Landtag beschlossenes Gesetz. Den Gesetzesbeschluss des Landtags von Baden-Württemberg zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag können Sie der Drucksache 16/3852 des Landtags von Baden-Württemberg entnehmen (Artikel 1 des Gesetzes zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Anpassung des Medien-Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679).

Landtag Baden-Württemberg: Drucksache 16/3852 (PDF)

// //