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Landarztgesetz

Ein Arzt hält in einem Behandlungszimmer in seiner Praxis in Deizisau im Landkreis Esslingen ein Stethoskop in der Hand, mit der anderen Hand bedient er eine Computertastatur. (Bild: dpa)

Gesundheit

Stellungnahme des Ministeriums

Über das Beteiligungsportal BW gingen dem Sozialministerium einige Kommentare zu. Diese sollen mit der folgenden Stellungnahme gesammelt beantwortet werden:

Die Bürgerinnen und Bürger sehen die sogenannte Landarztquote mehrheitlich positiv und begrüßen sie einerseits als Instrument, das dabei helfen kann die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten sicherzustellen und andererseits als Chance für Studienbewerbende, die im herkömmlichen Verfahren nicht zum Zuge gekommen wären.

Die Landesregierung hat Mitte 2020 die Erhöhung der Studienanfängerplätze um 150 beschlossen. Damit gibt es 1.631 Studienanfängerplätze ab dem Studienjahr 2020/2021 und 1.699 Studienanfängerplätze ab dem Studienjahr 2021/22 im Land. Die Hälfte der zusätzlichen 150 Medizinstudienplätze wird für Studierende reserviert, die sich mit Beginn ihres Studiums für eine Tätigkeit als Landarzt nach der Ausbildung verpflichten. Die sogenannte Landarztquote wurde auf die Hälfte der neuen Studienplätze festgesetzt, um auch die Zulassung im bisherigen Verfahren, das während des Studium einerseits mehr Wahlfreiheit lässt und andererseits keine Bindung hinsichtlich der späteren fachärztlichen Ausrichtung begründet, auszubauen. Eine Erhöhung dieser Quote ist aktuell nicht vorgesehen.

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums muss eine Weiterbildung als Fachärztin oder -arzt für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, Innere Medizin (ohne Schwerpunkt) oder eine sonstige fachärztliche Weiterbildung, die zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung nach Paragraf 73 Absatz 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) berechtigt, in Baden-Württemberg durchlaufen werden. Daher wird auch die pädiatrische Versorgung auf dem Land mit dem Gesetz in den Blick genommen.

Ein Großteil der jungen Ärztinnen und Ärzte hat erkannt, dass die Zukunft der ambulanten hausärztlichen Versorgung in gemeinsamen Strukturen liegt. Ein Ansatz dabei kann ein Medizinisches Versorgungszentrum in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft sein (MVZ eG). Um diesen Ansatz im Land voranzubringen, wurde im Jahr 2018 mit Fördermitteln des Kabinettsausschusses „Ländlicher Raum“ in 21 Gemeinden das im Kommentar des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbandes e.V. erwähnte Modellprojekt initiiert. Es handelt sich dabei um die Machbarkeitsanalyse „Genossenschaftliche Hausarztmodelle“, die federführend von der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg durchgeführt wurde. Die Ergebnisse sind positiv. In zehn Städten und Gemeinden erscheint ein MVZ in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (MVZ eG) als mögliche Option. Die Landesregierung förderte die Erstellung der Machbarkeitsanalysen mit 167.920 Euro. Auch die Umsetzung der Ergebnisse soll gefördert werden.

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