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Landarztgesetz

Ein Arzt hält in einem Behandlungszimmer in seiner Praxis in Deizisau im Landkreis Esslingen ein Stethoskop in der Hand, mit der anderen Hand bedient er eine Computertastatur. (Bild: dpa)

Gesundheit

Landärztemangel entgegenwirken

Im Zuge des Ausbaus der Studienplätze im Studiengang Humanmedizin und des Maßnahmenpakets zur Stärkung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum, hat die Landesregierung beschlossen, ab dem Jahr 2021 im Rahmen des zulassungsrechtlich Möglichen jährlich 75 Studienplätze in der Medizin im Wege einer Landarztquote zu vergeben.

Seit einigen Jahren zeichnet sich in Baden-Württemberg eine stagnierende Entwicklung in der hausärztlichen bzw. allgemeinmedizinischen Versorgung ab, die sich besonders in den ländlichen Regionen des Landes zeigt.

Die Landesregierung hat als Maßnahme zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in besonderen Bedarfsgebieten im ländlichen Raum beschlossen, dass im Rahmen der hochschulzulassungsrechtlichen Möglichkeiten, 75 Studienplätze der Humanmedizin für Bewerberinnen und Bewerbern vorgehalten werden, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums zehn Jahre als Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner in einem hausärztlich unterversorgten Gebiet tätig zu sein.

Der Gesetzentwurf sieht die erforderlichen Vorschriften für eine Verpflichtung von Bewerberinnen und Bewerbern vor, nach Abschluss des Medizinstudiums zehn Jahre als Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner in einem hausärztlich unterversorgten Gebiet tätig zu sein. Im Falle einer Verpflichtung kann eine Zulassung über eine Vorabquote für den öffentlichen Bedarf nach Artikel 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung erfolgen. Aufgrund dieser Regelung wird entsprechend der Vorschrift für den Sanitätsoffiziersdienst der Bundeswehr rechtzeitig in der Hochschulzulassungsverordnung die Landarztquote als Vorabquote eingerichtet. Die genaue Höhe der Vorabquote im Rahmen der bis zu 75 Studienplätzen ist aus verfassungsrechtlichen Gründen abhängig vom prognostizierten Bedarfs an hausärztlicher Versorgung in den ländlichen Regionen.

Kommentare : zur Änderung des Landarztgesetzes

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4. Kommentar von :Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V.

Ärzteversorgung genossenschaftlich sichern

Neben der Landarztquote im Medizinstudium bieten auch genossenschaftliche Modelle praktikable und vielversprechende Lösungen für eine adäquate Ärzteversorgung im ländlichen Raum. Zudem ist die ärztliche Versorgung, vor allem auch die Existenz eines Hausarztes, ein entscheidender Faktor im Hinblick auf die Attraktivität eines Quartieres, ob im

Neben der Landarztquote im Medizinstudium bieten auch genossenschaftliche Modelle praktikable und vielversprechende Lösungen für eine adäquate Ärzteversorgung im ländlichen Raum. Zudem ist die ärztliche Versorgung, vor allem auch die Existenz eines Hausarztes, ein entscheidender Faktor im Hinblick auf die Attraktivität eines Quartieres, ob im Ländlichen Raum oder in städtischen Gebieten.
Daher ist der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband mit Engagement und großem Interesse dabei Neugründungen zu unterstützen sowie bestehenden Ärztegenossenschaften bei der erfolgreichen Etablierung und Führung Ihres Unternehmens zu begleiten. Unter anderem erfolgt dies in Form eines Pilotprojektes gemeinsam mit dem Gemeindetag und dem Hausärzteverband Baden-Württemberg. Das Projekt wird durch den Kabinettsausschuss Ländlicher Raum der Landesregierung von Baden-Württemberg finanziell unterstützt.

Unter folgendem Link finden Sie ein Informationsblatt, dass einen Überblick über mögliche genossenschaftliche Lösungsansätze zur Steigerung der Attraktivität medizinischer Berufe, vor allem auf dem Land, aufzeigt und einen Eindruck in die Vielfalt der genossenschaftlichen Ärzteversorgung verschafft: https://www.wir-leben-genossenschaft.de/files/2019-06-14_BWGV-Info%20(genossenschaftlich%20organisierte%20%c3%84rzteversorgung).pdf

3. Kommentar von :Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V.
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2. Kommentar von :LT0404

Landarztquote

Endlich auch in Baden-Württemberg! Ein guter Schritt, damit die Zukunft im ländlichen Bereich gesichert wird und auch Menschen ohne 1er NC (hoffentlich!) eine Chance haben, ihren Traum vom Medizinstudium bzw. Landarzt verwirklichen zu können. Zählt aber auch die Pädiatrie als Fachbereich dazu? Denn auch die pädiatrische Versorgung auf dem Land

Endlich auch in Baden-Württemberg!
Ein guter Schritt, damit die Zukunft im ländlichen Bereich gesichert wird und auch Menschen ohne 1er NC (hoffentlich!) eine Chance haben, ihren Traum vom Medizinstudium bzw. Landarzt verwirklichen zu können.
Zählt aber auch die Pädiatrie als Fachbereich dazu?
Denn auch die pädiatrische Versorgung auf dem Land ist ein wichtiger Punkt, weil auch diese in den nächsten Jahren deutlich zurückgehen wird.
Es wäre wirklich wichtig, auch die Pädiatrie, mit in die Quote einzuschließen.

1. Kommentar von :ohne Name 8406

Landärztemangel

Gut so! Die Quote könnte noch höher liegen.

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