Beratung und Beschluss
Der Gesetzentwurf wurde im Landtag beraten und dort beschlossen. Der Gesetzgebungsprozess ist abgeschlossen, wenn die Landesregierung das Gesetz verkündet hat.
Gesetzentwurf Landesregierung 21.04.2020 Drucksache 16/8010 (16 S.)
Erste Beratung Plenarprotokoll 16/117 29.04.2020 S. 7188
Beschlussempfehlung und Bericht Ständiger Ausschuss 30.04.2020 Drucksache 16/8035
Zweite Beratung Plenarprotokoll 16/120 20.05.2020 S. 7436-7442
Gesetzesbeschluss des Landtags 20.05.2020 Drucksache 16/8139
Gesetz vom 26. Mai 2020 Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2020 Nr. 16 S. 306-307
Die vollständige Dokumentation zu diesem Gesetzgebungsverfahren finden Sie unter PARLIS Baden-Württemberg.