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Errichtung einer Landespflegekammer

Ein Krankenpfleger schiebt in einer Klinik ein Krankenbett über einen Flur. (Foto: © dpa)

Soziales

Errichtung einer Landespflegekammer

Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Grundlagen für die Gründung einer Landespflegekammer geschaffen. Dafür ist die Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes und weiterer Gesetze notwendig.

Die Gesetzesvorlage enthält die notwendigen Ergänzungen des Heilberufe-Kammergesetzes zur Gründung einer Landespflegekammer. Die Landespflegekammer erhält die gleichen Rechte und Pflichten wie die bislang bestehenden Heilberufe-Kammern. Soweit berufsspezifische Besonderheiten dies erfordern, werden im Heilberufe-Kammergesetz Sonderregelungen für die Landespflegekammer getroffen. Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen dienen der Verankerung der Landespflegekammer in den bestehenden Gesundheitsstrukturen des Landes sowie der Übertragung der Zuständigkeit für die Weiterbildung ab 1. Januar 2025 auf die Landespflegekammer.

Es greift außerdem Anregungen der bestehenden Heilberufe-Kammern mit dem Ziel auf, das Heilberufe-Kammergesetz an neue Formen der heilberuflichen Berufsausübung und an geänderte technische Rahmenbedingungen anzupassen. Die Heilberufe-Kammern sollen zudem in ihrem Bestreben gestärkt werden, bei der Gremienbesetzung eine Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen. Die Einhaltung der Berufspflichten soll unabhängig von der gewählten Rechtsform bei allen Arten heilberuflicher Tätigkeit sichergestellt werden. Außerdem soll das Heilberufe-Kammergesetz für digitale Lösungen insbesondere bei der Bekanntmachung geöffnet werden.

Betroffen sind die folgenden Gesetze und Verordnungen: Heilberufe-Kammergesetz, Verordnung über den Landespflegeausschuss nach Paragraph 92 Sozialgesetzbuch XI, Landesgesundheitsgesetz, Landespflegegesetz, Pflege- und Sozialberufeanerkennungsverordnung, Weiterbildungsverordnungen in den Bereichen Gerontopsychiatrie, Stationsleitung, Psychiatrie, Rehabilitation, Nephrologie, Operationsdienst/Endoskopiedienst, Onkologie, Hygiene, Intensivpflege.

Kommentare : zum Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer

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108. Kommentar von :ohne Name 9354

Stellungnahme von mir

Meine Stellungnahme habe ich in einem Beitrag im Netz formuliert: https://mosbach-gegen-rechts.de/pflegekammer-stoppen/ Den darin wiedergegebenen Positionen von ver.di und der Initiative Pflegekammer-stoppen stimme ich inhaltlich zu, auch wenn ich die von letzterer nicht unbedingt ganz so hart oder verbittert formuliert hätte, aber vielleicht ist

Meine Stellungnahme habe ich in einem Beitrag im Netz formuliert:
https://mosbach-gegen-rechts.de/pflegekammer-stoppen/
Den darin wiedergegebenen Positionen von ver.di und der Initiative Pflegekammer-stoppen stimme ich inhaltlich zu, auch wenn ich die von letzterer nicht unbedingt ganz so hart oder verbittert formuliert hätte, aber vielleicht ist eine solche Reaktion ja auch aussagekräftig. Nebenbei: anscheinend waren erst Proteste nötig, damit die Kommentierungsfrist inmitten der Corona-Krise verlängert wurde.

107. Kommentar von :Kai Boeddinghaus

Stellungnahme des Bundesverbandes für freie Kammern e.V. (bffk)

Bereits die Gesetzesbegründung zeigt die massiven Defizite dieses Projekts auf. Zu lesen ist: „Als wichtige Ziele einer Pflegekammer werden im Bericht der Enquetekommission unter anderem genannt, dass Pflegende auf Augenhöhe mit den anderen Entscheidern im Gesundheitswesen agieren können, die Angehörigen der Pflegeberufe in ihrem

Bereits die Gesetzesbegründung zeigt die massiven Defizite dieses Projekts auf. Zu lesen ist:

„Als wichtige Ziele einer Pflegekammer werden im Bericht der Enquetekommission
unter anderem genannt, dass Pflegende auf Augenhöhe mit den anderen Entscheidern
im Gesundheitswesen agieren können, die Angehörigen der Pflegeberufe in ihrem
Selbstverständnis gestärkt werden und die in der Pflege Beschäftigten bei der
Weiterentwicklung des Berufsbildes miteinbezogen werden.“

Nichts davon vermag ein Gesetzesvorhaben zu rechtfertigen, mit dem in die Grundrechte der Betroffenen (Mitgliedszwang in der Kammer) eingegriffen wird. Unstrittig ist ein solcher Eingriff nur dann zulässig, wenn im Hinblick auf die notwendige Ordnung des Berufes eine solche Verkammerung geboten ist. Die in der Gesetzesbegründung genannten „weichen“ Ziele erfüllen diese Anforderung ersichtlich nicht.

Dies gilt in gleicher Weise für die Bezugnahme auf das Ergebnis der repräsentativen Umfrage.

„Die Stellung der Pflegefachkräfte stärken, dem Bereich Pflege mehr
Gehör verschaffen, die Anliegen der Pflegefachkräfte vertreten, an der Gesetzgebung
beteiligt sein“ .....

all dies rechtfertigt keinen Grundrechtseingriff. Zu alldem passt, dass im Gesetzentwurf ohne jede weitere Begründung behauptet wird, dass die in Bayern bestehenden "Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ nicht in gleicher Weise geeignet ist, eine umfassende und demokratisch legitimierte Interessenvertretung der Pflegeberufe zu gewährleisten. Die "Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ ist ausdrücklich als Körperschaft des Öffentlichen Rechts konstituiert. Das Aufgabenprofil entspricht dem der geplanten Pflegekammer. Die einzigen Unterschiede sind die Freiwilligkeit der Mitgliedschaft und die Finanzierung durch das Land. Richtigerweise findet sich dann im Gesetzentwurf der Hinweis, dass mit dem Gesetz für das Land keine Kosten entstehen. Das ist in der Tat die logische Konsequenz, wenn man mit der Zwangsmitgliedschaft ausgerechnet den im Gesundheitswesen ökonomisch Schwächsten in die Tasche greift.

Eine Bezugnahme auf die Befragung der Pflegekräfte bzw. die Rechtfertigung des Projekts durch die Ergebnis ist geradezu skandalös. So haben 30 Prozent der Befragten angegeben, dass das Thema für sie ganz neu ist. Satte 44 Prozent hatten vor der Befragung davor wenigstens „schon mal davon gehört“. Lediglich 20 Prozent der Befragten gaben an, sich schon länger mit dem Thema beschäftigt“ zu haben. GANZE 20 PROZENT DER BEFRAGTEN WUSSTEN ALSO, WORÜBER SIE BEFRAGT WURDEN. Dies zur Grundlage, zur Rechtfertigung zu nehmen ist völlig absurd. Wenn dann noch festgestellt werden muss, dass 47 Prozent der Befürworter*innen einen Jahresbeitrag von maximal 108,00 Euro für angemessen halten, bröckelt die Zustimmung weiter. Denn tatsächlich zeigen die bereits gegründeten Pflegekammern in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, dass es zu deutlich höheren Jahresbeiträgen kommt.


Der Gesetzentwurf verschleiert zudem die entstehenden und auf Dauer von den Zwangsmitgliedern zu tragenden Bürokratiekosten. Tatsächlich handelt es sich bei der zukünftigen Pflegekammer um eine Verwaltungsbehörde. Untersuchungen der Wirtschaftspläne der bereits bestehenden Kammern in Niedersachsen und Schleswig-Holstein zeigen, dass weit mehr als 80 Prozent der jährlichen Beitragseinnahmen für die pure Eigenverwaltung benötigt werden und für die inhaltliche Aufgabenerfüllung nicht zur Verfügung stehen.

Mit der Erweiterung des Heilberufegesetzes werden für die zukünftige Pflegekammer die Grundlagen dafür gelegt, ähnlich intransparent zu wirtschaften wie das auch die anderen Berufskammern in Baden-Württemberg bisher tun. So sind diese auch vom Landesinformationsfreiheitsgesetz nicht erfasst und nutzen dies, um ihre Finanzdaten vor den Mitgliedern und der Öffentlichkeit zu verstecken.

Die neue Pflegekammer kann sich im Rahmen ihrer vom Gesetzgeber gewährten Kompetenzen nur berufsordnend an ihre Mitglieder richten. Dies führt - das zeigt das Beispiel Rheinland-Pfalz - dass mit dem Erlass der Berufsordnung die Verantwortung z.B. für den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nun bei den Pflegekräften liegt. Sie müssen sie nicht abschließen. Aber sie tragen die Verantwortung dafür, dass der Arbeitgeber eine solche Versicherung abschließt. Zu befürchten ist, dass eine solche Abwälzung der Verantwortung auf die einzelnen Pflegekräfte auch im Bereich der Weiterbildung stattfinden wird.

Bemerkenswert ist sicherlich schlussendlich, dass das Land Baden-Württemberg für die neue Kammer noch nicht einmal eine Anschubfinanzierung vorgesehen hat. Das Land Nordrhein-Westfalen plant zumindest mit einem Kleinstbetrag. In Niedersachsen haben die erheblichen Proteste nun dazu geführt, dass die Zwangsmitglieder der dortigen Pflegekammer dauerhaft beitragsfrei gestellt wurden. Das Land Schleswig-Holstein hat nach großen Protesten zumindest eine deutliche Anschubfinanzierung beschlossen. Einzig das Land Bayern finanziert die dortige Körperschaft aus Landesmitteln. Beim Griff in die Taschen der Pflegekräfte wird Baden-Württemberg auf diese Weise also weit vorne liegen.

106. Kommentar von :9299

Wegen der Landespflegekammer

Ich sehe in der Pflegekammer keinerlei Lobby für uns Pflegende, ganz im Gegenteil. Eine Lobby bestrebt ausschließlich wirtschaftliche Interessen seines Klientels. wir Pflegende sind alles, nur kein Klientel der Pflegekammer. In der heutigen Zeit wundert man sich über Regierungen von Bolsonaro, Orban, Erdogan usw. Dann bekommt man völlig

Ich sehe in der Pflegekammer keinerlei Lobby für uns Pflegende, ganz im Gegenteil. Eine Lobby bestrebt ausschließlich wirtschaftliche Interessen seines Klientels. wir Pflegende sind alles, nur kein Klientel der Pflegekammer.

In der heutigen Zeit wundert man sich über Regierungen von Bolsonaro, Orban, Erdogan usw.

Dann bekommt man völlig undemokratisch und diktatorisch, von seiner eigenen Landesregierung, irgendeine Instutition vorgesetzt, die plötzlich alles darf ausser
Arbeitsbedingungen zu ändern und bessere Tarife einzuführen.
Hier ist mein demokratisches Verständnis leider erschöpft. Ich möchte der Pflegekammer auch keine jahrelange Chance zur Entwicklung geben. Wir brauchen Änderungen jetzt, so schnell wie möglich.

105. Kommentar von :ohne Name 9350

Keine Pflegekammer

Die Einführung einer Pflegekammer macht den Beruf der Krankenpflege noch inattraktiver. Warum soll ich Zwangsbeiträge, für die Kammer zahlen, die keine Durchsetzungsmöglichkeiten hat? Die Zwangsabgaben durch Pflichtbeiträge, Pflichtfortbildungen mit Pflichttagen, die durch durch Überstunden, Urlaub oder Frei geschaffen werden müssen und vielleicht

Die Einführung einer Pflegekammer macht den Beruf der Krankenpflege noch inattraktiver. Warum soll ich Zwangsbeiträge, für die Kammer zahlen, die keine Durchsetzungsmöglichkeiten hat? Die Zwangsabgaben durch Pflichtbeiträge, Pflichtfortbildungen mit Pflichttagen, die durch durch Überstunden, Urlaub oder Frei geschaffen werden müssen und vielleicht sogar keinen Nutzen haben, da ich reiner Psychiatriefachpfleger bin können sich monetäre Umgerechnet leicht auf eine 4 stellige Summe pro Jahr anhäufen. Wo spar ich das Geld ein? Beim Gewerkschafts- Partei- oder Sportbeitragt? Die Kammer ist Zwang und bedeutet Abhängigkeit und greift unweigerlich in meine Lebensgestaltung/-qualität ein. Ich bin gegen die Pflegekammer!!!

104. Kommentar von :ohne Name 9347

Keine Pflegekammer

Bitte keine Pflegekammer. Ich habe für mein Examen so hart kämpfen müssen und dann soll ich von meinem Gehalt irgendwelche "Häuptlinge" unterstützen? Nein!!! Eine Pflichtkammer, die mir meine Urkunde nehmen wollen, wenn ich nicht beitrete? Nein!!! Für sowas habe ich nicht 3 Jahre die Schulbank gedrückt, um nach 30 Jahren im falschen Beruf

Bitte keine Pflegekammer.
Ich habe für mein Examen so hart kämpfen müssen und dann soll ich von meinem Gehalt irgendwelche "Häuptlinge" unterstützen? Nein!!!

Eine Pflichtkammer, die mir meine Urkunde nehmen wollen, wenn ich nicht beitrete? Nein!!!

Für sowas habe ich nicht 3 Jahre die Schulbank gedrückt, um nach 30 Jahren im falschen Beruf endlich meine Bestimmung zu finden.
Nein danke zur Pflegekammer

103. Kommentar von :ohne Name 9339

Landespflegekammer

Wenn ich die letzten Kommentare so lese, fall ich jetzt wohl aus der Reihe. Ich bin für die Landespflegekammer, da ich von Kollegen aus Rheinland-Pfalz weiß, dass diese dort gute erste Schritte macht. Sicherlich hat sie dort auch noch nicht die volle Durschlagskraft, doch ohne Lobbyarbeit erreicht man in der Politik leider nur wenig bis gar nix.

Wenn ich die letzten Kommentare so lese, fall ich jetzt wohl aus der Reihe.
Ich bin für die Landespflegekammer, da ich von Kollegen aus Rheinland-Pfalz weiß, dass diese dort gute erste Schritte macht. Sicherlich hat sie dort auch noch nicht die volle Durschlagskraft, doch ohne Lobbyarbeit erreicht man in der Politik leider nur wenig bis gar nix. Die Automobil- und Ernährungsmittelindustrie sind zwei Beispiele dafür, wie mächtig solche Lobbys sein können!
Mal abgesehen von der Politik, könnte eine Pflegekammer auch noch in anderen Bereichen aktiv werden, z.B. die Vergabe und auch das Entziehen von Examen. (Bsp. der >>Pflege Rambo

102. Kommentar von :ohne Name 9348

Pflegekammer ohne mich!

Nein nein und wieder nein zur Pflegekammer! Es ist nur ein zusätzliches Apparat die uns Geld kosten wird.

101. Kommentar von :ohne Name 9342

Pflegekammer - ohne mich

Wir brauchen keine Kammer um den Pflegeberuf zu definieren. Wir brauchen bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung. Dafür ist keine Kammer zuständig. Ich lehne die Errichtung einer Pflegekammer vehement ab. Die erfolgte Befragung war eine Farce und eine Peinlichkeit für die Landesregierung. Legt dieses Projekt auf Eis oder am besten

Wir brauchen keine Kammer um den Pflegeberuf zu definieren. Wir brauchen bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung. Dafür ist keine Kammer zuständig. Ich lehne die Errichtung einer Pflegekammer vehement ab. Die erfolgte Befragung war eine Farce und eine Peinlichkeit für die Landesregierung. Legt dieses Projekt auf Eis oder am besten gleich weg damit. Wir haben andere Sorgen.

100. Kommentar von :ohne Name 9338

Errichtung einer Landespflegekammer

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Meinung zu diesem Thema: Ich halte eine Pflegekammer für nicht notwendig. Für mich ist das nur eine weitere Bürokratisierung ohne große Handlungsmöglichkeiten. Die wesentlichen Gründe dagegen: 1) Es besteht eine Zwangsmitgliedschaft. Ich habe schon von einigen Pflegefachkräften gehört, dass sie dann ihre

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Meinung zu diesem Thema: Ich halte eine Pflegekammer für nicht notwendig. Für mich ist das nur eine weitere Bürokratisierung ohne große Handlungsmöglichkeiten.
Die wesentlichen Gründe dagegen:
1) Es besteht eine Zwangsmitgliedschaft. Ich habe schon von einigen Pflegefachkräften gehört, dass sie dann ihre Fachkrafternennung zurückgeben.
2) Weil die Pflegehilfskräfte sich nur freiwillig dazu "bekennen" können, ist diese Berufsgruppe, die ja mindestens 50 % sein sollte, nicht vertreten.
3) Die Pflegefachkräfte müssen zwei "Herren" dienen: der Einrichtung/dem Träger und der Pflegekammer.
4) Die Pflegekräfte sind verantwortlich für ihre Fortbildungen, damit sie die Anerkennung nicht verlieren.
Freundliche Grüße

99. Kommentar von :ohne Name 9336

Pflegekammer

Ich bin gegen eine Pflegekammer, da sie kein Tarife verhandeln .....etc....

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