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Errichtung einer Landespflegekammer

Ein Krankenpfleger schiebt in einer Klinik ein Krankenbett über einen Flur. (Foto: © dpa)

Soziales

Errichtung einer Landespflegekammer

Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Grundlagen für die Gründung einer Landespflegekammer geschaffen. Dafür ist die Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes und weiterer Gesetze notwendig.

Die Gesetzesvorlage enthält die notwendigen Ergänzungen des Heilberufe-Kammergesetzes zur Gründung einer Landespflegekammer. Die Landespflegekammer erhält die gleichen Rechte und Pflichten wie die bislang bestehenden Heilberufe-Kammern. Soweit berufsspezifische Besonderheiten dies erfordern, werden im Heilberufe-Kammergesetz Sonderregelungen für die Landespflegekammer getroffen. Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen dienen der Verankerung der Landespflegekammer in den bestehenden Gesundheitsstrukturen des Landes sowie der Übertragung der Zuständigkeit für die Weiterbildung ab 1. Januar 2025 auf die Landespflegekammer.

Es greift außerdem Anregungen der bestehenden Heilberufe-Kammern mit dem Ziel auf, das Heilberufe-Kammergesetz an neue Formen der heilberuflichen Berufsausübung und an geänderte technische Rahmenbedingungen anzupassen. Die Heilberufe-Kammern sollen zudem in ihrem Bestreben gestärkt werden, bei der Gremienbesetzung eine Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen. Die Einhaltung der Berufspflichten soll unabhängig von der gewählten Rechtsform bei allen Arten heilberuflicher Tätigkeit sichergestellt werden. Außerdem soll das Heilberufe-Kammergesetz für digitale Lösungen insbesondere bei der Bekanntmachung geöffnet werden.

Betroffen sind die folgenden Gesetze und Verordnungen: Heilberufe-Kammergesetz, Verordnung über den Landespflegeausschuss nach Paragraph 92 Sozialgesetzbuch XI, Landesgesundheitsgesetz, Landespflegegesetz, Pflege- und Sozialberufeanerkennungsverordnung, Weiterbildungsverordnungen in den Bereichen Gerontopsychiatrie, Stationsleitung, Psychiatrie, Rehabilitation, Nephrologie, Operationsdienst/Endoskopiedienst, Onkologie, Hygiene, Intensivpflege.

Kommentare : zum Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer

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148. Kommentar von :ohne Name 9587

Landespflegekammer, unbedingt notwendig!

Eine sachgerechte professionelle Pflege kann nur mit Unterstützung einer Kammer erreicht werden. Nach über 30-jähriger Berufserfahrung in der Pflege ist das meine felsenfeste Überzeugung. Ansonsten wird sich nichts entscheidendes für unseren Berufsstand zum Guten verändern. Ich hoffe, dass B-W die Legislaturperiode noch nutzt um hier entschlossen

Eine sachgerechte professionelle Pflege kann nur mit Unterstützung einer Kammer erreicht werden. Nach über 30-jähriger Berufserfahrung in der Pflege ist das meine felsenfeste Überzeugung. Ansonsten wird sich nichts entscheidendes für unseren Berufsstand zum Guten verändern.
Ich hoffe, dass B-W die Legislaturperiode noch nutzt um hier entschlossen voran zu kommen.

147. Kommentar von :ohne Name 9585

Pflegekammer Baden Württemberg

Nein danke

146. Kommentar von :ohne Name 9584

Zwangsverpflichtung?

Keine Pflegekammer mit Zwangsverpflichtung! Geht's noch? Jetzt ist die Politik mal dran mehr in ihre Pflege "die Helden" zu investieren! Nicht sie noch mehr zu schröpfen! Man kann die Unverschämtheiten kaum mehr aushalten....

145. Kommentar von :ohne Name 9583

Pflegekammer

Zwangsmitgliedschaft und Beitragspflicht in einer Pflegekammer nur für Pflegefachkräfte mit fragwürdigem Nutzen. Ich bin dagegen!

144. Kommentar von :ohne Name 9582

Pflegekammer Wo bleibt die vertauensvolle Zusammenarbeit?

Kernsatz in meiner Ausbildung 1996-1999: Alle (!) an der Pflege beteiligten, arbeiten eng und vertauensvoll miteinander. Wo bleibt das Miteinander, wenn schon von vorneherein fast 50 % an dieser Pflege beteiligten ausgeschlossen werden? Was soll dieser Keil? Das auseinanderdividieren bringt allen Pflegenden nichts, es führt nur zu einer weiteren

Kernsatz in meiner Ausbildung 1996-1999: Alle (!) an der Pflege beteiligten, arbeiten eng und vertauensvoll miteinander. Wo bleibt das Miteinander, wenn schon von vorneherein fast 50 % an dieser Pflege beteiligten ausgeschlossen werden? Was soll dieser Keil? Das auseinanderdividieren bringt allen Pflegenden nichts, es führt nur zu einer weiteren Abwanderung. Schau ich mir die Aufgaben dieser Pflegekammer an, kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

143. Kommentar von :ohne Name 9578

Pflegekammer unbedingt umsetzen

Pflegende brauchen m.E. eine Stimme, um ihre Interessen in die öffentliche und politische Wahrnehmung zu bringen und durchzusetzen. Die Vergangenheit hat eindrucksvoll bestätigt, dass zwingend Handlungsbedarf besteht. Die Pflegenden müssen lernen ihre Anliegen in die eigenen Hände zu nehmen und selbständig zu vertreten.

142. Kommentar von :ohne Name 9281

Pflegekammer

Die Pflegekammer spaltet uns Kolleginnen und Kollegen im Krankenhaus in pflegerische und nichtpflegerische Beschäftigte, da sie nur für die Pflege zuständig sein will. Wir brauchen aber eine Organisation, die uns eint und die Interessen von allen Arbeitnehmer*innen im Krankenhaus/Gesundheitswesen vertritt, weil wir die Arbeit für und mit den

Die Pflegekammer spaltet uns Kolleginnen und Kollegen im Krankenhaus in pflegerische und nichtpflegerische Beschäftigte, da sie nur für die Pflege zuständig sein will.
Wir brauchen aber eine Organisation, die uns eint und die Interessen von allen Arbeitnehmer*innen im Krankenhaus/Gesundheitswesen vertritt, weil wir die Arbeit für und mit den Patient*innen nur GEMEINSAM tun können. Diese Organisation haben wir bereits mit unserer Gewerkschaft ver.di! Wir brauchen und wollen keine berufsständische, elitäre Pflegekammer!
Anne Hehl, Dipl. Sozialpädagogin im Zentrum für Psychiatrie Weinsberg

141. Kommentar von :ohne Name 9575

Pro Pflegekammer

Die Einrichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg ist aus meiner Sicht ein notwendiger Schritt hin zur Professionalisierung und Eigenständigkeit unseres Berufsstandes. Leider haben wir es bisher nicht sehr gut verstanden uns freiwillig zu organisieren, sei es in Berufsverbänden, in der Gewerkschaft bzw. der Freiwilligen Registrierung für

Die Einrichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg ist aus meiner Sicht ein notwendiger Schritt hin zur Professionalisierung und Eigenständigkeit unseres Berufsstandes.

Leider haben wir es bisher nicht sehr gut verstanden uns freiwillig zu organisieren, sei es in Berufsverbänden, in der Gewerkschaft bzw. der Freiwilligen Registrierung für beruflich Pflegende (RbP). Daher halte ich eine Pflichtmitgliedschaft sogar für notwendig, um als starke Berufsgruppe (die wir ja tatsächlich sind) in der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden.

Auch sollte es uns ein Selbstverständnis sein, unsere tägliche Arbeit an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten und unsere Expertise stetig weiterzuentwickeln. Dies ist ebenfalls Aufgabe einer Pflegekammer.

Lasst uns gemeinsam aufstehen und unserer Pflege eine Stimme geben!

140. Kommentar von :ohne Name 9503

Pflegekammer. NEIN DANKE

Unter einer Pflegekammer verstehe ich eine Institution, die die Belange und Interessen der Mitarbeiter vertritt, vor. Dieses trifft aber nicht zu. Im Gegenteil, eine Pflegekammer kann weder politisch, noch tariflich was bewirken. Ich brauche keine zusätzliche Verwaltungsblase, die außer Pflichtbeiträge einzukassieren und Sanktionen austeilen und

Unter einer Pflegekammer verstehe ich eine Institution, die die Belange und Interessen der Mitarbeiter vertritt, vor. Dieses trifft aber nicht zu.
Im Gegenteil, eine Pflegekammer kann weder politisch, noch tariflich was bewirken.
Ich brauche keine zusätzliche Verwaltungsblase, die außer Pflichtbeiträge einzukassieren und Sanktionen austeilen und Vorgaben erlassen.
Wenn eine Pflegekammer, trotz des jetzt schon bestehenden Pflegenotstandes, installiert! Dann, werden ganz sicher etliche PFLEGEfachkräfte ihren Beruf an dem berühmten Nagel hängen. Ist es das Wert???
Wenn eine Pflegekammer, dann nur:
1. auf freiwilliger Basis
2. mit politischer Mitsprache und Mitwirkung.
Ansonsten NEIN!!!

139. Kommentar von :ohne Name 9572

Pflegekammer

Ich bin seit 1981 als Krankenschwester in Krankenhaüser tätig. Ich glaube nicht, dass eine Plegekammer, durch meine Zwangsmitgliedschaft bezahlt,meine Interessen vertreten kann. Es hat auch keine repräsentative Umfrage stattgefunden. Eine Pflegekammer hat gar nicht die Möglichkeiten meine Arbeitsbedingungen zu verbessern. Wenn ich nicht zufrieden

Ich bin seit 1981 als Krankenschwester in Krankenhaüser tätig. Ich glaube nicht, dass eine Plegekammer, durch meine Zwangsmitgliedschaft bezahlt,meine Interessen vertreten kann. Es hat auch keine repräsentative Umfrage stattgefunden. Eine Pflegekammer hat gar nicht die Möglichkeiten meine Arbeitsbedingungen zu verbessern. Wenn ich nicht zufrieden mit der Arbeit der Pflegekammer bin, habe ich kein Recht auszutreten und sie wird nicht mit einer Stimme sprechen können. Das trägt nicht dazu bei, die Pflegefachkräfte zu binden. Ich finde die Alternative Lösung in Bayern besser..Vereinigung der bayrische Pflege....ohne Pflichtmitgliedschaft, sondern Freiwilligkeit. Wer möchte eine Zwangsmitgliedschaft finanzieren, die man bei Unzufriedenheit gar nicht verlassen kann. Eine Zwangsregistrierung wird die Probleme und den Personalmangel in dieser Branche in keinem Fall verbessern, sondern eher verschlechtern.

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