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Errichtung einer Landespflegekammer

Ein Krankenpfleger schiebt in einer Klinik ein Krankenbett über einen Flur. (Foto: © dpa)

Soziales

Errichtung einer Landespflegekammer

Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Grundlagen für die Gründung einer Landespflegekammer geschaffen. Dafür ist die Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes und weiterer Gesetze notwendig.

Die Gesetzesvorlage enthält die notwendigen Ergänzungen des Heilberufe-Kammergesetzes zur Gründung einer Landespflegekammer. Die Landespflegekammer erhält die gleichen Rechte und Pflichten wie die bislang bestehenden Heilberufe-Kammern. Soweit berufsspezifische Besonderheiten dies erfordern, werden im Heilberufe-Kammergesetz Sonderregelungen für die Landespflegekammer getroffen. Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen dienen der Verankerung der Landespflegekammer in den bestehenden Gesundheitsstrukturen des Landes sowie der Übertragung der Zuständigkeit für die Weiterbildung ab 1. Januar 2025 auf die Landespflegekammer.

Es greift außerdem Anregungen der bestehenden Heilberufe-Kammern mit dem Ziel auf, das Heilberufe-Kammergesetz an neue Formen der heilberuflichen Berufsausübung und an geänderte technische Rahmenbedingungen anzupassen. Die Heilberufe-Kammern sollen zudem in ihrem Bestreben gestärkt werden, bei der Gremienbesetzung eine Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen. Die Einhaltung der Berufspflichten soll unabhängig von der gewählten Rechtsform bei allen Arten heilberuflicher Tätigkeit sichergestellt werden. Außerdem soll das Heilberufe-Kammergesetz für digitale Lösungen insbesondere bei der Bekanntmachung geöffnet werden.

Betroffen sind die folgenden Gesetze und Verordnungen: Heilberufe-Kammergesetz, Verordnung über den Landespflegeausschuss nach Paragraph 92 Sozialgesetzbuch XI, Landesgesundheitsgesetz, Landespflegegesetz, Pflege- und Sozialberufeanerkennungsverordnung, Weiterbildungsverordnungen in den Bereichen Gerontopsychiatrie, Stationsleitung, Psychiatrie, Rehabilitation, Nephrologie, Operationsdienst/Endoskopiedienst, Onkologie, Hygiene, Intensivpflege.

Kommentare : zum Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer

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98. Kommentar von :RZ

Landespflegekammer

Ich lehne eine Landespflegekammer als Pflegefachkraft ab. Ich möchte keine Zwangsmitgliedschaft, die mein hart verdientes Gehalt zusätzlich schmälert. Ausserdem löst die Pflegekammer nicht die wirklichen Probleme der Pflegeberufes, sondern verkompliziert sie- unnötige Bürokratie. Ich fordere die Landesregierung auf, nach Möglichkeiten zu suchen ,

Ich lehne eine Landespflegekammer als Pflegefachkraft ab. Ich möchte keine Zwangsmitgliedschaft, die mein hart verdientes Gehalt zusätzlich schmälert. Ausserdem löst die Pflegekammer nicht die wirklichen Probleme der Pflegeberufes, sondern verkompliziert sie- unnötige Bürokratie. Ich fordere die Landesregierung auf, nach Möglichkeiten zu suchen , die die schlechten Arbeitsbedingungen ( Personalmangel, Unvereinbarkeit von Familie und Beruf, schlechte Entlohnung, teils unnütze und diskriminierende Regelungen und Gesetze, mangelnde Wertschätzung etc.)beenden. Nach der Coronakrise ist es ja wohl nicht mehr zu übersehen wie wichtig unser Berufsstand ist für die Gesundheit der Bevölkerung. Ich wünsche mir ein Dialog auf Augenhöhe und Respekt und keine Entscheidungen , die über meinen Kopf hinweg entschieden werden. Die Pflegekräfte in ganz Deutschland haben es einfach satt, dass die Probleme immer nur schön geredet werden oder mit unnützen Massnahmen kaschiert werden. Bedenken Sie bitte, dass Sie viele Pflegekräfte durch die Gründung einer Pflegekammer zusätzlich verärgern und viele ihren Beruf an den Nagel hängen werden. Ich werde definitiv dann über einen Ausstieg nachdenken!

97. Kommentar von :ohne Name 9334
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96. Kommentar von :ohne Name 9334

Aufbau eines kostenintensiven Verwaltungsapparates mit wieviel Einfluss?

Landespflegekammer: Was kommt verwaltungs- und kostentechnisch auf mich zu? Entnommen aus Meldeordnung, Hauptsatzung und Gebührenordnung Landespflegekammer Rheinland Pfalz § 2 (1) Melde- und Registrierungspflicht gilt für: GUK GUKK AltenpflegerIn § 2 (4) Ausübung, Aufnahme, Beendigung und Verlegung der beruflichen Tätigkeit ist

Landespflegekammer:
Was kommt verwaltungs- und kostentechnisch auf mich zu?

Entnommen aus Meldeordnung, Hauptsatzung und Gebührenordnung Landespflegekammer Rheinland Pfalz

§ 2 (1) Melde- und Registrierungspflicht gilt für:
GUK
GUKK
AltenpflegerIn

§ 2 (4) Ausübung, Aufnahme, Beendigung und Verlegung der beruflichen Tätigkeit ist unverzüglich, spätestens nach 2 Wochen der LPK schriftlich mitzuteilen.(§ 2)

§ 1 (4) Daten können bei Einrichtungen (AG) eingeholt werden
Anmeldebogen ist mit der beglaubigten Berufsausbildungsurkunde und bei LPK einzureichen (AN zahlt Kosten Beglaubigung bei Verwaltung)

§ 4 Meldung von Änderungen
• Aufnahme, Wiederaufnahme Änderung der beruflichen Tätigkeit
• Wechsel AG
• Aufgabe berufliche Tätigkeit + Datum
• Änderung Name
• Änderung Anschrift
- alle mit Nachweis belegen
• Änderung Bankverbindung

§ 5 Verstöße gegen Meldepflichten
Ordnungsgeld bis zu 3.000 € möglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Auf wirtschaftliche und soziale Situation wird Rücksicht genommen

§ 6 Elektronische Mitgliedsakte
Selbstauskunft zu Weiterbildungsregister im Aufbau
Einsicht möglich, Aushändigung nicht – Auszug Papier kostenpflichtig für AN 10 €

Beitragsordnung
Mitgliedsbeitrag Beitragsklasse 5 (2.500-4.500€) liegt bei 117,60 € im Jahr

§ 7 Organe Amtszeit 5 Jahre
• Vertreterversammlung (250,00€ je Sitzungstag) in RLP aus bis zu 81 gewählte Vertreter, mindestens 1 x jährlich einzuberufen
• Vorstand bestehend aus
Präsident = Vorsitzender (1.450,00), Vizepräsident = stv. Vorsitzenden (1.250,00 €) und Vorstandmitgliedern mit Ressortverantwortung (1.000,00 €), Vorstandsmitglied (375,00 €)*
*Aufwandsentschädigung monatlich ohne Reisekosten, Übernachtungskosten, Nebenkosten.

§ 16 Ausschüsse
Zur Erledigung der Selbstverwaltungsaufgaben nach dem Heilberufsgesetz Bildung von ständigen Ausschüssen zum Thema
• Satzungsrecht
• Finanzen und Finanzprüfung
• Weiterbildung und Fortbildung
-beraten die Vertreterversammlung


95. Kommentar von :ohne Name 9332

Pflehekammer nein Danke

Ich bin gegen eine Landespflegekammer und möchte auch nicht per Gesetz verpflichtet werden, Zwangsbeiträge entrichten zu müssen!

94. Kommentar von :ohne Name 9330

Pflegekammer - nein danke!

Sehr geehrte Damen und Herren, hier der Text einer Entschließung der Gesamtmitarbeitervertretung der Samariterstiftung mit Sitz in Nürtingen: Als betriebliche Interessenvertretung von rund 2300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die überwiegend in Einrichtungen und Diensten der Altenhilfe und Pflege arbeiten, wendet sich die

Sehr geehrte Damen und Herren,
hier der Text einer Entschließung der Gesamtmitarbeitervertretung der Samariterstiftung mit Sitz in Nürtingen:

Als betriebliche Interessenvertretung von rund 2300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die überwiegend in Einrichtungen und Diensten der Altenhilfe und Pflege arbeiten, wendet sich die Gesamtmitarbeitervertretung (GMAV) der Samariterstiftung entschieden gegen die Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg.

Zu den gesetzlichen Aufgaben einer Mitarbeitervertretung (MAV) gehört die Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiter/-innen. Daraus leiten wir u. a. das Ziel der tariflichen und gesellschaftlichen Aufwertung der Pflege- und Betreuungsberufe und der Verbesserung ihrer Arbeits- und Ausbildungsbedingungen ab, die u. a. durch eine bessere Finanzierung und Personalausstattung zu gewährleisten ist. Dazu wiederum bedarf es bindender – am besten gesetzlicher – Vorgaben zur Personalbemessung und einer besseren tariflichen Vergütung von Pflege- und Betreuungsberufen.

Eine Pflegekammer kann dazu aus unserer Sicht nichts beitragen; zum Teil würde sich die Errichtung einer Pflegekammer unseres Erachtens sogar kontraproduktiv auswirken:

1. Eine Pflegekammer kann keine Tarifverträge oder Arbeitsvertragsrichtlinien aushandeln.
2. Sie kann auch keine bessere Personalausstattung der Pflegeeinrichtungen bewirken; dies ist Aufgabe des Gesetzgebers oder der Selbstverwaltung der Leistungserbringer und Kostenträger.
3. Eine Pflegekammer vertrete die Pflege insgesamt, behaupten ihre Befürworter/-innen. Dies ist unmöglich angesichts einer vorgeschriebenen Fachkraftquote von lediglich 50 Prozent und zudem der Möglichkeit, nach den Bedingungen der Landespersonalverordnung Fachkräfte aus anderen Gesundheitsberufen hierauf anzurechnen: Eine Pflegekammer würde also nur einen Teil der in Pflegeeinrichtungen tätigen Mitarbeiter/-innen repräsentieren.
4. Pflegehelfer/-innen, Betreuungskräfte nach § 43b/S 53c SGB XI sowie hauswirtschaftliche oder Verwaltungsmitarbeiter/-innen werden von einer Pflegekammer ebenso wenig erfasst und vertreten wie die Fachkräfte anderer Gesundheitsberufe, die in Pflegeeinrichtungen tätig sind.
5. In Verbindung mit der Zwangsmitgliedschaft wirkt die Beschränkung der Kammer auf Pflegefachkräfte der – gerade in Pflegeeinrichtungen wichtigen – Teambildung entgegen und führt zu einer Spaltung und Entsolidarisierung von Teams und Belegschaften.
6. Prinzipiell sind Kammern sinnvoll und bewährt als Organisationsform für Handwerker/-innen, Architekten/-innen, Anwälte/-innen, Ärzte/-innen und andere „freie“ Berufe, nicht jedoch für Pflegekräfte, von denen rund 90 Prozent im Angestelltenverhältnis arbeiten.
7. Eine Pflegekammer mit den für Kammern typischen berufsständischen Funktionen (Standesrecht, Berufsordnungen etc.) hätte u. a. zur Folge, dass zusätzlich zu den bereits bestehenden Aufsichts- und Kontrollsystemen (Heimaufsicht, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung etc.) ein weiteres Aufsichtsorgan und ein erhöhtes Maß an Kontrollbürokratie kämen.
8. Die Zwangsmitgliedschaft verbunden mit der Beitragspflicht bedeutet: Man muss bezahlen, um als Pflegefachkraft tätig sein zu können. Dies ist eine Verschlechterung der materiellen Situation der Pflegefachkräfte.
9. Auch die Gewinnung des beruflichen Nachwuchses wird damit eher erschwert.
10. Eine Pflegekammer birgt nicht zuletzt die Gefahr, dass sich die Politik bzw. der Gesetzgeber der Verantwortung für die Verbesserung der Situation der Pflege und der Pflegenden entzieht.
11. Eine Pflegekammer kann keines der wirklichen Probleme der Pflege lösen.

Freundliche Grüße
Gerhard Fezer, Vorsitzender

93. Kommentar von :ohne Name 9328

Gesetzesvorlage zur Errichtung einer Landespflegekammer

Ich bin gegen die Errichtung einer Pflegekammer, weil die Kammern die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern vertreten.Dies ist aber die orginäre Aufgabe des Staates. Warum sollten Pflegende dafür bezahlen, dass die Qualität ihrer Arbeit überwacht und reguliert wird. Diese Kontrolle unterliegt bereits dem Arbeitgeber.Die Pflegekammer soll die

Ich bin gegen die Errichtung einer Pflegekammer, weil die Kammern die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern vertreten.Dies ist aber die orginäre Aufgabe des Staates. Warum sollten Pflegende dafür bezahlen, dass die Qualität ihrer Arbeit überwacht und reguliert wird. Diese Kontrolle unterliegt bereits dem Arbeitgeber.Die Pflegekammer soll die Pflegequalität sichern, kann aber nur individuelles Fehlverhalten ihrer Mitglieder bestrafen, auf die Verhältnisse, unter denen gearbeitet wird , hat sie keinen Einfluss. Dabei sind genau diese die Ursachen der meisten Probleme die die Berufsausübung und die Qualität der Pflege beeinträchtigen.In einer Zeit von Pflegenotstand, hoher Arbeitsbelastung, weil es keine gesetzlichen Personalregelungen gibt soll nun die Pflege im 21.Jahrhundert in einer Pflegekammer Zwangsverpflichtet werden, nur weil Sie den Beruf gewählt hat.Einfluß und Ansehen ist Stärke.Stärke kommt durch Solidarität.Solidarität entsteht durch freiwilliges Engagement für gemeinsame Ziele. Die Politik muß ihrer Verantwortung für das Gesundheitswesen gerecht werden. Daseinsvorsorge statt Ökonomisierung. Keine Zwangsverpflichtung für Pflegende in eine
Kammer.

92. Kommentar von :joy-marina

Widerspruch gegen die Gründung der Landespflegekammer

Guten Abend, Ich bin gegen die Gründung einer Landespflegekammer. Ich habe lange in RLP gelebt und dort seit 2015 für die Pflegekammer monatlich bezahlt. Und was habe ich davon gehabt oder was hat es mir gebracht? Gar nichts nur Geld gezahlt und habe nichts von mehr Fortbildungen gesehen und ab und zu per Email eine kostenpflichtige Info über

Guten Abend,

Ich bin gegen die Gründung einer Landespflegekammer. Ich habe lange in RLP gelebt und dort seit 2015 für die Pflegekammer monatlich bezahlt. Und was habe ich davon gehabt oder was hat es mir gebracht? Gar nichts nur Geld gezahlt und habe nichts von mehr Fortbildungen gesehen und ab und zu per Email eine kostenpflichtige Info über Fortbildungen die mir nicht leisten konnte. Ich bin gegen die Gründung der Landespflegekammer und widerspreche und protestiere dagegen Gründung.

91. Kommentar von :ohne Name 9325

Pflegekammer

Ich bin nicht bereit die Beiträge für eine Pflegekammer zu bezahlen. Da die Pflege keinerlei Unterstützung und Wertschätzung durch die Politik und die Öffentlichkeit erhält. Zusätzlich wird die Pflege unterbezahlt und dann sollen die Beiträge von dem sowieso schon niedrigen Gehalt abgezogen. Jeder der der Meinung ist das die Situation in der Pflege

Ich bin nicht bereit die Beiträge für eine Pflegekammer zu bezahlen. Da die Pflege keinerlei Unterstützung und Wertschätzung durch die Politik und die Öffentlichkeit erhält. Zusätzlich wird die Pflege unterbezahlt und dann sollen die Beiträge von dem sowieso schon niedrigen Gehalt abgezogen. Jeder der der Meinung ist das die Situation in der Pflege eine bessere ist sollte mal für 6 Monate in die Pflegebranche.

90. Kommentar von :ohne Name 9324

Pflegekammer

Sehr geehrte Damen und Herren der landeskammer, Hiermit wiederspreche ich ausdrücklich, verpflichtet zu werden einen Beitrag x zu bezahlen. Gerade in dieser außergewöhnlichen Zeit, wo man eigentlich hätte merken müssen auf welche Bereiche es im Leben ankommt, wer alles aufrecht erhält..... Wird diskutiert ob es eine Prämie geben wird oder

Sehr geehrte Damen und Herren der landeskammer,

Hiermit wiederspreche ich ausdrücklich, verpflichtet zu werden einen Beitrag x zu bezahlen.
Gerade in dieser außergewöhnlichen Zeit, wo man eigentlich hätte merken müssen auf welche Bereiche es im Leben ankommt, wer alles aufrecht erhält..... Wird diskutiert ob es eine Prämie geben wird oder nicht. Am Ende natürlich nicht, und dann kommt zusätzlich aber eine kammer für die ich weder unterschrieben habe noch ein Formular sah wo von meinen hart erarbeiteten Gehalt noch etwas abzuziehen.
Es wird gekürzt und gespart an allen Ecken und kanten, wenn es hart auf hart kommt stehen wir unseren Mann und nun sollen wir noch was abgeben. Nein!
Finanzieren sie sich bitte auf eine andere Art und weiße aber nicht über unsere Gehälter wo sowieso schon niedrig in anbetracht der Leistung ist.

89. Kommentar von :ohne Name 9323

Pflegekammer

Ich möchte die Pflegekammer nicht haben, da der Beruf sowieso keine Wertschätzung in der Öffentlichkeit hat und unterbezahlt ist. Die Pflege erhält in der aktuellen Krise keine finanziellen Unterstützung. Deswegen bin ich nicht bereit gezwungen zu werden den Beitrag in die Pflegekammer zu bezahlen.

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