Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Luftreinhaltung

Betriebsbeschränkungen für kleine Feuerungsanlagen

Mit dem Verordnungsentwurf beabsichtigt die Landesregierung in der Landeshauptstadt Stuttgart den Betrieb von Komfort-Kaminen an Tagen mit Feinstaubalarm zu untersagen. 

Hintergrund der geplanten Regelung ist die Belastungssituation mit dem Luftschadstoff Feinstaub PM10 in der Landeshauptstadt Stuttgart. Mit 72 Überschreitungstagen im Jahr 2015 an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor liegt die Feinstaubbelastung trotz Verbesserungen in den letzten Jahren immer noch deutlich über den erlaubten max. 35 Überschreitungstagen. Zu der Feinstaubbelastung tragen nach dem Straßenverkehr die etwa 20.000 holzbefeuerten Kamine und Öfen in Privathaushalten als zweitgrößter Verursacher relevant bei. Von den Holzfeuerungsanlagen in Stuttgart sind weniger als ein Prozent Holzpellet- oder Scheitholzkessel. Den weit überwiegenden Teil stellen Komfort-Kamine, die eine vorhandene Heizanlage ergänzen.

Die Belastung mit Feinstaub PM10 hat schwerwiegende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, insbesondere auf Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Der Landesregierung liegt die Gesundheit der betroffenen Bürgerinnen und Bürger am Herzen. Eine temporäre Beschränkung des Betriebs von Komfort-Kaminen an Tagen mit Feinstaubalarm kann zu einer deutlichen Emissionsminderung und zur Verringerung der Überschreitungstage für Feinstaub PM10 führen, denn gerade an diesen Tagen ist deren Beitrag zur Feinstaubbelastung erhöht. Die geplanten Betriebseinschränkungen wirken darüber hinaus flächenhaft, d.h. auch in den Wohngebieten wird sich die Luftqualität an diesen Tagen verbessern.

Feinstaubalarm wird im Zeitraum vom 15. Oktober bis 15. April ausgelöst, wenn es durch ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der bodennahen Atmosphäre zu einem Anstieg der Luftschadstoffbelastung kommt und damit die Gefahr der Überschreitung des über den Tag gemittelten Immissionsgrenzwerts für Feinstaub PM10 von 50 µg/m³ gegeben ist. Die Verordnung betrifft lediglich Komfort-Kamine, das heißt solche Holzfeuerungen, die nicht den Grundbedarf an Wärme decken, sondern lediglich als zusätzliche Wärmequelle beispielsweise zu einer Zentralheizung dienen. Saubere Öfen mit Filter sollen von der Regelung ausgenommen sein ebenso wie Einzelraum-Pelletfeuerungen und Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die die Nutzungspflicht des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg erfüllen. In Härtefällen können weitere Ausnahmen gewährt werden.

Am 18. Oktober 2016 wurde der Verordnungsentwurf vom Kabinett zur Anhörung freigegeben.

Sie konnten den Verordnungsentwurf bis zum 5. Dezember 2016 kommentieren.

Verordnung der Landesregierung über Betriebsbeschränkungen für kleine Feuerungsanlagen (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) (PDF)

Verordnung der Landesregierung über Betriebsbeschränkungen für kleine Feuerungsanlagen (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) – Begründung (PDF)

Kommentare : zu Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

17. Kommentar von :Ohne Name

Unverständnis

Diese Verordnung stößt bei uns auf komplettes Unverständnis. Vor 5 Jahren beschafften wir einen neuen, teuren Kaminofen, dessen Abgaswerte damals schon deutlich unter denen in der 2. Stufe der Bundes-Immissionsschutzverordnung festgelegten lag, im guten Glauben das Gerät jahre- bzw. jahrzehntelang ohne Einschränkungen betreiben zu dürfen. Wir

Diese Verordnung stößt bei uns auf komplettes Unverständnis. Vor 5 Jahren beschafften wir einen neuen, teuren Kaminofen, dessen Abgaswerte damals schon deutlich unter denen in der 2. Stufe der Bundes-Immissionsschutzverordnung festgelegten lag, im guten Glauben das Gerät jahre- bzw. jahrzehntelang ohne Einschränkungen betreiben zu dürfen. Wir heizen im Winter zu nahezu 100 % das Wohn- und Esszimmer, die Flure und die Küche mit dem Kaminofen. Die Einsparung von Gas, das wir in der Zentralheizungen verbrennen, ist immens. Das Holz, das wir aus dem nahegelegenen Wald beziehen, hat keine 3 km Fahrt hinter sich, bis es ausreichend abgelagert in den Ofen kommt. Das kann also mehr als ökologisch bezeichnen. Da wir die Möglichkeit haben, mit den – noch – vorhandenen Heizkörpern der Zentralheizung zu heizen, trifft uns diese Verordnung hart. Insbesondere haben wir für die Verordnung kein Verständnis, da sie sich auf das komplette Gemeindegebiet bezieht, und nicht nur auf den Talkessel, der ja von der Feinstaubproblematik betroffen ist. Unser Ofen steht über 10 km Luftlinie vom Neckartor entfernt und soll nun durch Abschaltung dort für bessere Luft sorgen?

Wir hoffen, dass diese Verordnung insbesondere auf die räumliche Ausdehnung nochmals überdacht bzw. überarbeitet wird. Ansonsten bleibt uns nur die vorhandenen Heizkörper abzuschrauben. Dann dürften wir ja weiterhin mit Holz heizen. Wir sind uns sicher, dass diese Verordnung absolut keine Auswirkung auf die Feinstaubwerte haben wird. Aber man hat ja mal wieder irgendwas getan, überlegt oder unüberlegt, und den lieben Autofahrer und die steuerzahlende Industrie weiterhin verschont! Wie sollen so die Feinstaubwerte jemals gesenkt werden?

16. Kommentar von :Ohne Name

Verbot Wohnraumfeuerungen - Bezug auf Erneuerbare-Wärme-Gesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren Grundsätzlich sind wir als Firma Rüegg Cheminée Schweiz AG (Heizeinsatzhersteller) jeglichen Bemühungen, die Luftqualität zu verbessern, positiv eingestellt und unterstützen solche vorhaben. Bei der Durchsicht dieser Verordnung stellte sich allerdings die Frage, ob sich die Ausnahme nicht auf ein falsches Gesetzt

Sehr geehrte Damen und Herren

Grundsätzlich sind wir als Firma Rüegg Cheminée Schweiz AG (Heizeinsatzhersteller) jeglichen Bemühungen, die Luftqualität zu verbessern, positiv eingestellt und unterstützen solche vorhaben. Bei der Durchsicht dieser Verordnung stellte sich allerdings die Frage, ob sich die Ausnahme nicht auf ein falsches Gesetzt bezieht (Erneuerbare-Wärme-Gesetzes). Set dem 01.01.15 gilt in Deutschland die 1.BImSchV 2. Stufe. Leider entsprechen nur sehr wenige installierte Geräte diesen Anforderungen. Aus unserer Sicht wäre es korrekter und auch für die Durchsetzung am Markt einfacher, wenn man das Verbot für alle Geräte welche die 2.Stufe der BImSchV nicht erreichen durchsetzen würde. Die Beurteilung dafür liefert die EN Prüfung sowie das Typenschild von dem Gerät. Würde diese Regelung in Kraft treten, dürfte ein erheblicher Teil der ca. 20`000 installierten Anlagen in Stuttgart nicht betrieben werden und die Feinstaubemissionen müssten sinken. Ist dies nicht der Fall, muss geklärt werden ob wirklich die Wohnraumfeuerungen die grössten Verursacher sind.

Mit freundlichen Grüssen

Raphael Hunziker
Leiter Forschung & Entwicklung
Geschäftsleitungsmitglied
Rüegg Cheminée Schweiz AG

15. Kommentar von :Ohne Name

Bringt erst mal den Verkehr in Griff!

Solange wir - selbst nachts um 23 Uhr - in Stuttgart im Stau stehen, weil Tunnel und Straßen gesperrt sind, eine Baustelle sich an die andere reiht und falsche Ampelschaltungen keinen flüssigen Verkehr zulassen, ist es unangebracht über Reglementierungen bzgl. Feuerungsanlagen zu diskutieren. Der Feinstaub in Stuttgart wird nahezu komplett über

Solange wir - selbst nachts um 23 Uhr - in Stuttgart im Stau stehen, weil Tunnel und Straßen gesperrt sind, eine Baustelle sich an die andere reiht und falsche Ampelschaltungen keinen flüssigen Verkehr zulassen, ist es unangebracht über Reglementierungen bzgl. Feuerungsanlagen zu diskutieren. Der Feinstaub in Stuttgart wird nahezu komplett über den Autoverkehr erzeugt. Das könnte man ganz einfach durch Messungen belegen. Messung ohne Verbrennungsverbot (hat man ja schon) - Messung bei Verbot des Betriebs von allen Holzfeuerungen - probeweise - (mit Strafandrohung, dass alle mitmachen)... Wenn die Feinstaubwerte wirklich differieren, dann ist es gerechtfertigt, Verbrennungsverbote in Betracht zu ziehen. Doch wenn die Messung keine nennenswert unterschiedlichen Ergebnisse aufzeigt, sollte die Thematik bzgl. Verbrennungsverbot erledigt sein.

14. Kommentar von :Ohne Name

Umsetzung der BImSchV sinnvoller

Da wird eine Verordnung erarbeitet und verabschiedet - und keiner interessiert sich dafür. Niemand hat die Aufgabe, die Umsetzung der BImSchV zu kontrollieren oder umzusetzen. Eine aktive Umsetzung der BImSchV wäre weitaus sinnvoller, als pauschal fast alle Kleinfeuerungsanlagen an bestimmten Tagen stillzulegen. Die Industrie hat viel Energie in

Da wird eine Verordnung erarbeitet und verabschiedet - und keiner interessiert sich dafür. Niemand hat die Aufgabe, die Umsetzung der BImSchV zu kontrollieren oder umzusetzen. Eine aktive Umsetzung der BImSchV wäre weitaus sinnvoller, als pauschal fast alle Kleinfeuerungsanlagen an bestimmten Tagen stillzulegen. Die Industrie hat viel Energie in die Entwicklung umweltschonender Verbrennungs-techniken investiert und fast keiner will sie haben. Warum auch, wenn selbst Kaminfeger bei konkreter Nachfrage den Austausch einer alten Feuerstelle als nicht notwendig abtun und der alte Heizeinsatz weiter betrieben werden darf. Dafür fehlt mir das Verständnis.
Selbstverständlich entstehen bei der Verbrennung von Holz Abgase. Ob diese besser oder schlechter sind als bei Öl oder Gas, weiß ich nicht. Fest steht aber, daß bei jeder Energieerzeugung mit Nachteilen in irgendeiner Art zu rechnen ist. Selbst die Windenergie fordert "Opfer".
Nach meiner Ansicht wird in Stuttgart mit einem großen Hammer auf die schwächste Lobby eingeschlagen. Wo bleibt da der vielgepriesene Vorteil der CO2-neutralen Verbrennung, der lokalen, regenerativen Energiegewinnung durch die Verbrennung von Holz in modernen Feuerstellen. Die Automobil-Industrie kommt da viel besser weg. Ist ja eine mächtige Wirtschaftskraft - vor allem in und um Stuttgart.
Lasen wir nicht zu, dass durch diese Verordnung ein weiterer Teil der individuellen Gestaltung unseres Lebens verloren geht. Sonst hängen wir eventuell irgendwann überall in den Fängen der großen Gestalter.
Sollten Sie selbst durch einen schlecht befeuerten Holzofen, welcher Art auch immer belästigt werden, gehen Sie doch auf den Betreiber zu und weisen Sie in darauf hin. Er ist sich vielleicht seines Fehlverhalten gar nicht bewusst. Tipps und Hinweise über das richtige Heizen mit Holz finden sich im Internet.
Einen schönen Abend - eventuell vor einem schönen Kaminfeuer wünscht
Rainer Dieterle, Holzgerlingen

13. Kommentar von :Ohne Name

§ 3 Ausnahmen

Die Verordnung sollte in "§ 3 Ausnahmen" wie folgt ergänzt werden: 5. Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die die Stufe 2 des Bundesimmissionsschutzgesetz erfüllen Hiermit wird gewährleistet, dass Feuerstellen, die nach den neuesten Erkenntnissen der Feuerungstechnik konstruiert sind und nahezu keinen Feinstaub ausstoßen, nicht

Die Verordnung sollte in "§ 3 Ausnahmen" wie folgt ergänzt werden:
5. Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die die Stufe 2 des Bundesimmissionsschutzgesetz erfüllen

Hiermit wird gewährleistet, dass Feuerstellen, die nach den neuesten Erkenntnissen der Feuerungstechnik konstruiert sind und nahezu keinen Feinstaub ausstoßen, nicht verboten werden. Warum sollen Öfen, die keinen Feinstaub erzeugen, nicht betrieben werden dürfen? (Das Verbot gilt auch nicht für Elektroautos.)

12. Kommentar von :Ohne Name

Unnötige Regelung

Eine weitere Regelung bezüglich der Feinstaubproblematik hinsichtlich der häuslichen Kleinfeuerstätten ist unnötig, da hier bereits durch die BImSchV hinreichend Maßnahmen erfolgt sind. Durch diese Maßnahmen werden die veralteten Holzfeuerstellen zwangsläufig in den nächsten Jahren modernisiert, denn die BImSchV legt veraltete Feuerstellen still

Eine weitere Regelung bezüglich der Feinstaubproblematik hinsichtlich der häuslichen Kleinfeuerstätten ist unnötig, da hier bereits durch die BImSchV hinreichend Maßnahmen erfolgt sind. Durch diese Maßnahmen werden die veralteten Holzfeuerstellen zwangsläufig in den nächsten Jahren modernisiert, denn die BImSchV legt veraltete Feuerstellen still und erzwingt damit die Anpassung an modernste Standards. Notwendig ist einzig die konsequente Umsetzung der Verordnung durch die Bezirksschornsteinfegermeister, welche allerdings in weiten Teilen nur sehr zögerlich erfolgt.

11. Kommentar von :Ohne Name

Friedens-Vorschlag?

Um den tatsächlichen Anteil der Feinstaubbelastung durch holzbefeuerte Öfen festzustellen wäre es sinnvoll Vergleichsmessungen vorzunehmen. 1 Woche bei entsprechendem Nutzungsverbot von "Komfortkaminen" gegenüber einer Woche bei ähnlicher Temperatur- und Wetterlage. Da sind da klare Fakten und Hintergründe gegeben auf denen eine Entscheidung

Um den tatsächlichen Anteil der Feinstaubbelastung durch holzbefeuerte Öfen festzustellen wäre es sinnvoll Vergleichsmessungen vorzunehmen.
1 Woche bei entsprechendem Nutzungsverbot von "Komfortkaminen" gegenüber einer Woche bei ähnlicher Temperatur- und Wetterlage. Da sind da klare Fakten und Hintergründe gegeben auf denen eine Entscheidung getroffen werden kann.
Verständniss anstelle Emotionen.

10. Kommentar von :Ohne Name

Noch ein Plädoyer für mehr Lebensqualität

Ich möchte dem Beitrag 3214 beipflichten. Es kann nicht sein, dass wir in den nächsten Jahren mit aller Kraftanstrengung den Verkehr auf Millionen von Elektroautos umstellen und daneben Holz- und Kohleheizungen die Luft vernebeln. Wenn Holz verbrannt werden soll, dann in Heizungen, deren Emissionswerte den Vergleich mit modernen Ölheizungen nicht

Ich möchte dem Beitrag 3214 beipflichten.
Es kann nicht sein, dass wir in den nächsten Jahren mit aller Kraftanstrengung den Verkehr auf Millionen von Elektroautos umstellen und daneben Holz- und Kohleheizungen die Luft vernebeln. Wenn Holz verbrannt werden soll, dann in Heizungen, deren Emissionswerte den Vergleich mit modernen Ölheizungen nicht scheuen müssen und das nicht nur auf dem Papier und völlig unabhängig vom Geschick des Betreibers.
Ich empfinde es als unredlich, uns einerseits die durch Dieselruß verursachten Todesfälle vorzurechnen und andererseits freies Heizen für freie Bürger zu propagieren. Auch alte Häuser gehören umgerüstet, bei Ölheizungen kennt man ja schließlich auch kein Pardon.
Seit vielen Jahren müssen wir den "ortsüblichen" beißenden Gestank durch Holz- und Kohleöfen klaglos hinnehmen. Jetzt ist vielleicht endlich Licht am Horizont.

9. Kommentar von :Ohne Name

Feinstaubdebatte LKZ 22.11.2016

Sehr geehrte Damen und Herren, die Luftqualität ist nicht nur in Stuttgart ein Problem sondern auch bei uns. Wir können schon seit Jahren nachts kein Fenster, zum lüften, mehr öffnen, es kommt uns nur noch gasiger Rauch entgegen. Hier hat die Holzfeuerung so stark zugenommen, dass wir keine Luft zum atmen mehr haben. Bei unserm

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Luftqualität ist nicht nur in Stuttgart ein Problem sondern auch bei uns.
Wir können schon seit Jahren nachts kein Fenster, zum lüften, mehr öffnen, es kommt uns
nur noch gasiger Rauch entgegen.
Hier hat die Holzfeuerung so stark zugenommen, dass wir keine Luft zum atmen mehr haben.
Bei unserm Bezirksschornsteinfeger und Landratsamt haben wir uns erfolglos beschwert.
Sie machten die Aussage: Wir sollen ihnen doch mitteilen wer der Verursacher mit dem Rauch ist
Wir liegen mit unserem Haus in einer Talmulde, wo sich der Rauch zusammenzieht und bei wenig
Luftbewegung stehen bleibt. Zusätzlich wurde die umgebene Wohnbebauung so verdichtet, dass
keine Luftbewegung mehr stattfinden kann.
Von Wohnqualität kann man hier nicht mehr sprechen es ist nur eine Frage der Zeit wann man an
Gasvergiftung stirbt.
Wer hilft uns?

8. Kommentar von :Ohne Name

Wer soll das denn kontrollieren?

Wer informiert denn die Bürger, wann ein Tag mit Feinstaubalarm ist? Radio und Fernsehen? Aber es kann mich keiner zwingen, jeden Tag in den Medien zu verfolgen, ob heute Feinstaubalarm ist oder nicht. Also müssten Sie mir jedes Mal vorher einen Brief schicken.Wer soll denn kontrollieren, ob ich meinen Ofen in meinem Haus eingeschaltet habe oder

Wer informiert denn die Bürger, wann ein Tag mit Feinstaubalarm ist? Radio und Fernsehen? Aber es kann mich keiner zwingen, jeden Tag in den Medien zu verfolgen, ob heute Feinstaubalarm ist oder nicht. Also müssten Sie mir jedes Mal vorher einen Brief schicken.Wer soll denn kontrollieren, ob ich meinen Ofen in meinem Haus eingeschaltet habe oder nicht?Diese Verordnung werde ich einfach ignorieren, denn in meinem eigenen Haus gelten meine eigenen Vorschriften.

// //