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Betriebsbeschränkungen für kleine Feuerungsanlagen

Holz wird in einer Kleinfeuerungsanlage verbrannt (Quelle: dpa).

Beratung und Beschluss

Beratung und Beschluss im Kabinett

Die Kabinettsvorlage wurde am 31. Januar 2017 von der Landesregierung beschlossen und trat am 9. Februar 2017 in Kraft. Sie gilt bis zum 15. April 2022.

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