Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Luftreinhaltung

Betriebsbeschränkungen für kleine Feuerungsanlagen

Mit dem Verordnungsentwurf beabsichtigt die Landesregierung in der Landeshauptstadt Stuttgart den Betrieb von Komfort-Kaminen an Tagen mit Feinstaubalarm zu untersagen. 

Hintergrund der geplanten Regelung ist die Belastungssituation mit dem Luftschadstoff Feinstaub PM10 in der Landeshauptstadt Stuttgart. Mit 72 Überschreitungstagen im Jahr 2015 an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor liegt die Feinstaubbelastung trotz Verbesserungen in den letzten Jahren immer noch deutlich über den erlaubten max. 35 Überschreitungstagen. Zu der Feinstaubbelastung tragen nach dem Straßenverkehr die etwa 20.000 holzbefeuerten Kamine und Öfen in Privathaushalten als zweitgrößter Verursacher relevant bei. Von den Holzfeuerungsanlagen in Stuttgart sind weniger als ein Prozent Holzpellet- oder Scheitholzkessel. Den weit überwiegenden Teil stellen Komfort-Kamine, die eine vorhandene Heizanlage ergänzen.

Die Belastung mit Feinstaub PM10 hat schwerwiegende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, insbesondere auf Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Der Landesregierung liegt die Gesundheit der betroffenen Bürgerinnen und Bürger am Herzen. Eine temporäre Beschränkung des Betriebs von Komfort-Kaminen an Tagen mit Feinstaubalarm kann zu einer deutlichen Emissionsminderung und zur Verringerung der Überschreitungstage für Feinstaub PM10 führen, denn gerade an diesen Tagen ist deren Beitrag zur Feinstaubbelastung erhöht. Die geplanten Betriebseinschränkungen wirken darüber hinaus flächenhaft, d.h. auch in den Wohngebieten wird sich die Luftqualität an diesen Tagen verbessern.

Feinstaubalarm wird im Zeitraum vom 15. Oktober bis 15. April ausgelöst, wenn es durch ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der bodennahen Atmosphäre zu einem Anstieg der Luftschadstoffbelastung kommt und damit die Gefahr der Überschreitung des über den Tag gemittelten Immissionsgrenzwerts für Feinstaub PM10 von 50 µg/m³ gegeben ist. Die Verordnung betrifft lediglich Komfort-Kamine, das heißt solche Holzfeuerungen, die nicht den Grundbedarf an Wärme decken, sondern lediglich als zusätzliche Wärmequelle beispielsweise zu einer Zentralheizung dienen. Saubere Öfen mit Filter sollen von der Regelung ausgenommen sein ebenso wie Einzelraum-Pelletfeuerungen und Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die die Nutzungspflicht des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg erfüllen. In Härtefällen können weitere Ausnahmen gewährt werden.

Am 18. Oktober 2016 wurde der Verordnungsentwurf vom Kabinett zur Anhörung freigegeben.

Sie konnten den Verordnungsentwurf bis zum 5. Dezember 2016 kommentieren.

Verordnung der Landesregierung über Betriebsbeschränkungen für kleine Feuerungsanlagen (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) (PDF)

Verordnung der Landesregierung über Betriebsbeschränkungen für kleine Feuerungsanlagen (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) – Begründung (PDF)

Kommentare : zu Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

7. Kommentar von :Ohne Name

Komfortkamine

sind nicht diejenigen die die Belastung bringen, sondern die Feuerstellen die aus der BimchV ausgenommen worden sind. Nämlich Offene Kamine, Küchenherde z.Teil über 40 Jahre und älter. Die neuen modernen Kaminöfen entsprechen den höchsten Umweltauflagen. Da läuft wieder mal viel falsch in unserer Politikwelt. Stellt sich die Frage: Ist die

sind nicht diejenigen die die Belastung bringen, sondern die Feuerstellen die aus der BimchV ausgenommen worden sind. Nämlich Offene Kamine, Küchenherde z.Teil über 40 Jahre und älter. Die neuen modernen Kaminöfen entsprechen den höchsten Umweltauflagen. Da läuft wieder mal viel falsch in unserer Politikwelt. Stellt sich die Frage: Ist die Automobilindustrie bereits so mächtig? Dort wird geschummelt was das Zeug hält, ohne Konsequenz

6. Kommentar von :Ohne Name

moderne Abbrandsteuerung sollten Berücksichtigtigung finden

In dem Entwurf fehlt die Berücksichtigung von moderner Steuerungstechnik bei Kaminöfen, die für einen optimalen Abbrand des Brennstoffs sorgt. Durch den optimalen Abbrand werden Immissionen und damit auch der Feinstaubanteil deutlich reduziert. Der Entwurf berücksichtigt diesen Vorteil der "automatischen Steuerung" bereits für Pelletheizungen.

In dem Entwurf fehlt die Berücksichtigung von moderner Steuerungstechnik bei Kaminöfen, die für einen optimalen Abbrand des Brennstoffs sorgt. Durch den optimalen Abbrand werden Immissionen und damit auch der Feinstaubanteil deutlich reduziert. Der Entwurf berücksichtigt diesen Vorteil der "automatischen Steuerung" bereits für Pelletheizungen. Entsprechend sollten Feuerungsanlagen mit moderner Abbrandsteuerung von der Betriebseinschränkung ausgenommen werden.

5. Kommentar von :Reinhard Brand

Ausgewogene Verordnung

Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der Tatsache, dass Wohnungen, die ausschließlich mit Holz beheizt werden, ausgenommen sind vom Betriebsverbot, solche jedoch, die mit mehreren Brennstoffen ihre Wärme produzieren, darunter fallen, scheint das Papier unumgänglich zu sein. Es wird wohl ein "Eisbrecher" für den Straßenverkehr und insoweit ein

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Tatsache, dass Wohnungen, die ausschließlich mit Holz beheizt werden, ausgenommen sind vom Betriebsverbot, solche jedoch, die mit mehreren Brennstoffen ihre Wärme produzieren, darunter fallen, scheint das Papier unumgänglich zu sein. Es wird wohl ein "Eisbrecher" für den Straßenverkehr und insoweit ein Testballon. Sicher ist die Luft in Stuttgart nicht so sauber zu bekommen wie an der Alexanderschanze im Schwarzwald; wenn aber die Anwohner durch die Klageverfahren das Land dazu zwingen wollen, muss dies die Allgemeinheit aushalten. Und es wird ja hier etwas Gutes für die Anwohner in Stuttgart getan.

4. Kommentar von :ohne Name 3194

Verordnung Landesregierung über Betriebsbeschränkungen für Feuerungsanlagen

Es kann ja wohl nicht sein, dass nach diesen Kriterien der Betrieb von Feuerungsanlagen beschränkt wird. Wenn nur Holz verbrannt wird, ist die CO2-Bilanz gleich, wenn es verrottet oder verbrannt wird. Die Feinstaubbelastung wird durch den Betrieb von Öfen, die fast vollständig verbrennen, kaum erhöht. Relevanter als die Außerbetriebsetzung der von

Es kann ja wohl nicht sein, dass nach diesen Kriterien der Betrieb von Feuerungsanlagen beschränkt wird. Wenn nur Holz verbrannt wird, ist die CO2-Bilanz gleich, wenn es verrottet oder verbrannt wird. Die Feinstaubbelastung wird durch den Betrieb von Öfen, die fast vollständig verbrennen, kaum erhöht. Relevanter als die Außerbetriebsetzung der von Ihnen so genannten Komfortöfen ist das Verhindern der Nutzung von Feuerungsanlagen, die nicht gut verbrennen. Die Hauptursache für die Schadstoffbelastung der der Luft ist ohnehin eine andere.

3. Kommentar von :Ohne Name

Bitte Hauptursachen angehen anstatt dünne Bretter bohren.

Vor Ruß oder auch Feinstaub durch Holzverbrennung habe ich keine Angst: Seit mehr als 750.000 Jahren konnte die Evolution den vom Feuer abhängigen Homo Sapiens daran anpassen. Nicht aber an Kohle-, Öl-, Benzin-Abgase und Bremsen- und Reifenabrieb! Trauen sie sich doch bitte an unsere Heilige Kuh Automobilindustrie heran, anstatt einen

Vor Ruß oder auch Feinstaub durch Holzverbrennung habe ich keine Angst: Seit mehr als 750.000 Jahren konnte die Evolution den vom Feuer abhängigen Homo Sapiens daran anpassen.
Nicht aber an Kohle-, Öl-, Benzin-Abgase und Bremsen- und Reifenabrieb!
Trauen sie sich doch bitte an unsere Heilige Kuh Automobilindustrie heran, anstatt einen Nebenschauplatz bei einem vielleicht eher kleinen Wählerklientel zu eröffnen!

Dies habe ich in der EZ als Leserbrief veröffentlicht und möchte zu diesem Thema weitere Öffentlichkeitsarbeit leisten:

Große Aufregung: Feinstaub und Abgas bleiben mal wieder vor Ort!
Doch werden dort nicht fast jeden Tag dieselben Mengen erzeugt, nur besser vom Winde verweht und mehr oder weniger gleichmäßig auf die Umgebung verteilt?
Für die Anwohner sollte es kein Trost sein, dass die KFZ-Fahrer sogar täglich eine deutlich über den Grenzwerten liegende Dosis abbekommen: direkt von der Straße - sind die KFZ-Innenräume doch nur durch einfache Staubfilter und kaum mit Feinstaub- oder gar NOx-Filtern geschützt.
Machen wir uns nichts vor: Abhilfe kann zeitweiser Umstieg auf Stadtbahn und Bus hier nicht bringen. Vor allem zu Stoßzeiten sind diese nie in der Lage, die nötigen 20% aller Autofahrer zusätzlich aufzunehmen und pünktlich an individuelle Ziele zu bringen. Deshalb wird ja das Auto bevorzugt. Selbst wenn dies gelänge fahren und abgasen die übrigen 80% KFZs unbehelligt weiter.
Wie unbehelligt ahnen wir seit dem Abgasskandal. Und selbst die „ehrlich“ geprüften Verbrenner setzen die Abgasreinigung bei kaltem Motor, zu kaltem und zu heißem Wetter aus, weil der Motor geschont werden darf!
Schnelle und nachhaltige Abhilfe kann also nur die Abkehr vom Verbrennungsmotor schaffen:
Ein Elektro-Auto wirbelt beim Fahren vor Ort nur Staub auf. Selbst der wird weniger: da kein Geruckel durch Gangschalten anfällt und der Motor zur Energie-Rückgewinnung sogar bis zum Stand mit abbremst sind Reifen- und Bremsverschleiß, also der Staub durch Abrieb, minimal.
Fördergelder für Bus und Bahn sind effektiver eingesetzt wenn ab sofort Ladesäulen aufgestellt werden: Strom gibt es flächendeckend; man könnte Ladepunkte inzwischen sogar in Lichtmasten einbauen.
Das nähme die Angst vor dem Reichweiten-Gespenst.
Und Strom ist genug da: Die 2015 von allen PKWs gefahrenen 611Mrd km bräuchten mit E-Autos 122Mrd KWh. 194Mrd KWh lieferten allein unsere regenerativen Stromquellen.
E-Autos brauchen weniger Aufwand für Konstruktion, Fertigung und Wartung, weshalb die Automobil-Branche damit weniger verdienen wird als mit Verbrennern.
Man bekommt also kaum Werbung für E-Autos zu sehen. Denn die Autofahrer würden „erfahren“, dass E-Autos komfortabler, rasanter und dazu noch billiger im Unterhalt sind (habe ja selbst eines) als abgasende, lärmende und verschleißende Verbrenner.
Sogar unsere grünen Flaggschiffe, der Stuttgarter OB und unser Ministerpräsident sind unter die Räder der Auto-Lobby gekommen und scheuen sich Zeichen zu setzten bzw. dicke Bretter zu bohren: Fahrverbote für Autos mit Verbrennungsmotoren und deren Zulassungsverbot in naher Zukunft werden verhindert!
Je später der Wandel kommt, umso härter wird er uns treffen - und umso mehr Feinstaub bleibt uns bis dahin.
Deshalb: Erkundigen wir uns nach Elektro-Autos - teure Verbrenner kriegt man bald nicht mehr los!

Dipl.-Ing. Ulrich Barthold
Friedrich Greiner Str. 14
73666 Hohengehren

2. Kommentar von :Ohne Name

Kleiner Ansatz

Da kommen sofort einige Fragen bei mir auf: Da ja schon eine Beschränkung des Autofahrens den Stuttgartern schwer fällt, frage ich mich, wie das dann bei der Benutzung der Kaminöfen aussehen soll. Wie kontrolliert man das? Und wird dann mehr mit Öl und Gas (und minimal auch anderen Energieträgern) geheizt? Das ist weder nachhaltig noch

Da kommen sofort einige Fragen bei mir auf:
Da ja schon eine Beschränkung des Autofahrens den Stuttgartern schwer fällt, frage ich mich, wie das dann bei der Benutzung der Kaminöfen aussehen soll. Wie kontrolliert man das?
Und wird dann mehr mit Öl und Gas (und minimal auch anderen Energieträgern) geheizt? Das ist weder nachhaltig noch intelligent. Holz ist nunmal eine "schnell" nachwachsender Rohstoff und es wäre schade, wenn hier Abstriche gemacht werden. Der Fokus sollte immer noch primär auf einer nachhaltigeren Mobilität liegen! Hier fehlen sinnvolle Anreize z.B. bessere Fahrradnetze, mehr E-Tankstellen, billigerer ÖPNV! Bitte hier schnell und effizient Anreize schaffen!
Und für die Kaminöfen: Einfach die Öfen ohne Filter verbieten oder sehr hohe Steuern drauf. Das wäre viel effektiver.
Aber an sich ist es gut, dass die Menschen einmal merken, dass es so nicht weitergehen kann, auch im Hinblick auf die Ziele, die sich Deutschland mit der Klimaschutzstrategie gesetzt hat.
Danke für das Umwetzen.

1. Kommentar von :Ohne Name

Betriebsbeschränkungen für kleine Feuerungsanlagen (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,wir haben extra einen kleinen Ofen vorgesehen, im Vertrauen darauf, dass sich hier keine Einschränkungen ergeben werden und würden uns von der Politik sehr verschaukelt vorkommen, wenn auch dieser zumindest teilweise nicht zum Einsatz kommen könnte.

// //