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Luftreinhaltung in Reutlingen

Luftreinhaltung in Reutlingen

4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen

Am 27. März 2018 ist die 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen in Kraft getreten. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung im Projekt „Modellstadt Reutlingen“ und der Online-Kommentierung sind in das Fachgutachten und die Erstellung des Luftreinhalteplans eingegangen.

Gesamter Verfahrensablauf

Das Fortschreibungsverfahren läuft gemäß § 47 Abs. 5 und 5a BImSchG ab und sieht folgende Schritte vor:

  • Überschreitung der erlaubten Grenzwerte: Auslöser
  • Gutachtenerstellung (Fachgutachten):
    Maßnahmen / Maßnahmenkombinationen definieren, Bewertung der Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen (Wirksamkeit, Umsetzbarkeit, Machbarkeitsanalyse)
  • Entwurf der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans: Mai 2017
  • Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung:
    - ein Monat und zwei Wochen
    - Auslage der Planunterlagen
    - Möglichkeit zur Stellungnahme nach Auslegefrist
  • Abwägungsphase mit Dokumentation:
  • Auslegung des finalen Luftreinhalteplans: zwei Wochen, 12. bis 26. März 2018 
  • Umsetzung der Maßnahmen: ab März 2018
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