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Luftreinhalteplanung für Stuttgart

Autos fahren an der Feinstaubmessstation „Am Neckartor“ in Stuttgart vorbei.

Themenlandkarte Feinstaub

Stellungnahme

Insgesamt sind 118 Kommentare von 57 Nutzern auf dem Beteiligungsportal zur Luftreinhalteplanung in Stuttgart eingegangen. Die Kommentierungsphase, innerhalb derer Bürgerinnen und Bürger ihre Ideen und Meinungen einbringen und mitdiskutieren konnten, dauerte vom 5. April 2017 bis 26. April 2017.

Das Interesse am Thema Luftreinhaltung in Stuttgart ist groß, es gibt jedoch keine klare Meinungstendenz. Die eingegangenen Kommentare sind grundsätzlich sehr differenziert und der Ton ist sachlich. Staatsrätin Gisela Erler äußerte sich zum Beteiligungsportal folgendermaßen: „Es ist für die Politik doch auch ein wenig tröstlich, dass sich die Komplexität des Problems in den sachlichen Beiträgen abgebildet hat. Und es zeigt sich einmal mehr, wie gut die Bürgerinnen und Bürger auch bei solch streitigen Themen mitdiskutieren können.“

Die Anzahl der Kommentare verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Themenblöcke:

  1. Verkehrsbeschränkungen: 32 Kommentare
  2. Nachhaltige Mobilität: 30 Kommentare
  3. Allgemeine Aussagen: 15 Kommentare
  4. Gesundheit: 13 Kommentare
  5. Öffentliche Wahrnehmung: zehn Kommentare
  6. Wirtschaftsstandort: sieben Kommentare
  7. Klimaschutz: sechs Kommentare
  8. Verfahren: fünf Kommentare

Der „Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Stuttgart – Teilplan Landeshauptstadt Stuttgart – 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes zur Minderung der PM10- und NO2-Belastungen“ sowie die ergänzenden Unterlagen finden Sie auf der Webseite des Regierungspräsidiums Stuttgart: Luftreinhaltepläne (Region: Stuttgart, Jahr: 2017).

Eine Zusammenfassung der geplanten Maßnahmen finden Sie im Entwurf des Luftreinhalteplans (PDF) ab Seite 45 (Kapitel 5).

1. Verkehrsbeschränkungen

Zum Thema „Verkehrsbeschränkungen“ wurde mit insgesamt 32 Kommentaren die größte Anzahl an Kommentaren eingebracht. Einerseits wurden Vorschläge wie beispielsweise die Einführung einer Citymaut gemacht. Andererseits wurden Entschädigungen für die durch die Verkehrsbeschränkung entstehenden Einschränkungen gefordert. Des Weiteren wurde ein Lösungsvorschlag für die von Verkehrsbeschränkungen betroffenen Tage eingereicht, welcher eine Erleichterung des Homeoffice an Feinstaubalarmtagen beinhaltet. Insgesamt wurde deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger sich durch die Verkehrsverbote ungerecht behandelt fühlen.

Stellungnahme

Die Schadstoffbelastung in der Luft mit Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub PM10 schädigt die Gesundheit der Stuttgarter Bevölkerung. Die Landesregierung will und muss die dazu EU-weit gültigen Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit schnellstmöglich einhalten. Daher sind neben zahlreichen anderen Maßnahmen auch verkehrsbeschränkende Maßnahmen zu prüfen. Nähere Informationen zum Thema, beispielsweise warum und ab wann es zu Verkehrsbeschränkungen kommen könnte, gibt es auf der Webseite des Verkehrsministeriums.

Ab Seite 77 finden Sie im Entwurf des Luftreinhalteplans die geplanten temporären Maßnahmen bei Feinstaubalarm (Kapitel 6.2.2). Die Variante „Maßnahme 2b“ (Kapitel 6.2.2.2, Seite 84) der Verkehrsbeschränkungen ist die in der Öffentlichkeit bislang am häufigsten diskutierte Variante. Diese und die alternativen Maßnahmen finden Sie detailliert erläutert im Entwurf des Luftreinhalteplans (PDF) ab Seite 77.

2. Nachhaltige Mobilität

Zum Thema „Nachhaltige Mobilität“ wurden insgesamt 30 Kommentare abgegeben. Es wurde beispielsweise die Pendlerpauschale, die falsche Anreize setzen würde, sowie der schlechte Zustand und die geringe Anzahl der Radwege in Stuttgart kritisiert. Zudem wurden eine Verbesserung und Ausbau des ÖPNV, eine Reduzierung der Kosten des ÖPNV sowie mehr Ladestationen für Elektro-Fahrzeuge gewünscht. Weiterhin wird auch der Ausbau und Neubau von Park-and-Ride-Parkplätzen (P&R) gefordert.

Stellungnahme

Das Land Baden-Württemberg, der Verband Region Stuttgart, Verbundlandkreise und die Landeshauptstadt Stuttgart haben im Februar 2014 einen ÖPNV-Pakt 2025 vereinbart. Angesichts wachsender Verkehrsprobleme im Großraum Stuttgart soll das Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in den kommenden Jahren deutlich ausgeweitet werden. Bahnen und Busse des Verkehr- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS) sollen leistungsfähiger werden, damit bis 2025 mindestens 20 Prozent mehr Kapazität zur Verfügung steht. Bahnen und Busse des VVS sollen leistungsfähiger und besser werden, damit ihn in zehn Jahren mindestens 20 Prozent mehr Menschen nutzen. Die Verbindung mit Auto-, Rad- und Fußverkehr sowie die koordinierte Vernetzung der Verknüpfungsbereiche (P&R, P&M, P&B) soll systematisch verbessert werden. Neue kostengünstige Angebote wie Expressbusse und -bahnen sowie neue Informations- und Kommunikationstechnologie sollen die Nutzung kundenfreundlicher machen.

Ab Seite 103 finden Sie im Entwurf des Luftreinhalteplans (PDF) Informationen zur nachhaltigen Mobilität (Kapitel 6.2.3 Ausbau und Förderung Umweltverbund und Kapitel 6.2.4 Förderung der Elektromobilität).

Näheres zum ÖPNV-Pakt für die Region Stuttgart lesen Sie auf der Webseite des Verkehrsministeriums.

3. Allgemeine Aussagen

Im Bereich „Allgemeine Aussagen“ wurden insgesamt 15 Kommentare eingestellt. Hier wurden häufig Aussagen über die Ungerechtigkeit der verkehrsbeschränkenden Maßnahmen für Menschen gemacht, die zwingend auf Mobilität angewiesen sind, wie beispielsweise für Arbeitnehmer und Unternehmer. Die Maßnahmen werden oft als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gewertet sowie als „Abwälzen“ des Problems auf die Bürgerinnen und Bürger. Ein weiterer Schwerpunkt war das Thema Verkehrsverflüssigung, was von vielen gewünscht wurde. Dazu wurden Verbesserungsvorschläge wie beispielsweise eine optimierte Ampelschaltung und mehr Kreisverkehre eingebracht. Des Weiteren wurde der Standort der Messstelle Neckartor kritisiert, welche nicht den gesetzlichen Anforderungen der Einrichtung einer Messstation entspreche. Darüber hinaus wurde der Wunsch nach Aufstellung weiterer Messstationen in Stuttgart geäußert.

Stellungnahme

Nützliche Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf der Webseite des Verkehrsministeriums unter „Luftreinhalteplanung Stuttgart“

Die Messstation Am Neckartor ist nicht die die einzige Messstation für Luftqualität in Stuttgart. Es gibt weitere straßennahe Dauermessstationen an der Hohenheimer Straße, am Arnulf-Klett-Platz und in der Waiblinger Straße sowie eine Luftmessstation ohne direkten Verkehrseinfluss in Stuttgart Bad-Cannstatt. Die aktuellen Messwerte finden Sie auf der Webseite der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg.

Informationen zu der Messstelle Am Neckartor und weiteren Dauermessstellen für die Luftqualität in Stuttgart finden Sie außerdem im Entwurf des Luftreinhalteplans (PDF) ab Seite 25 (Kapitel 3.3).

4. Gesundheit

Beim Themenblock „Gesundheit“ wurden insgesamt 13 Kommentare eingebracht, die thematisch unterschiedliche Schwerpunkte legten. Es wurde mehrmals darauf hingewiesen, dass die Gesundheit der Stuttgarter Einwohner und vor allem der Kinder über wirtschaftlichen Interessen stehen sollte. Auf der anderen Seite wurde angezweifelt, dass der durch den Verkehr hervorgerufene Feinstaub tatsächlich Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann.

Stellungnahme

Dass gesundheitliche Gefahren durch eine hohe Feinstaubbelastung bestehen, ist wissenschaftlich bewiesen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in einem Video über Gesundheitsgefahren durch Feinstaubbelastung.

Im Entwurf des Luftreinhalteplans (PDF) finden Sie Informationen zum Aspekt Gesundheit ab Seite 23 (Kapitel 3.1 und 3.3).

5. Öffentliche Wahrnehmung

Zum Themenblock „öffentliche Wahrnehmung“ gingen insgesamt zehn Kommentare ein. Die gesetzten Schwerpunkte in diesem Themenfeld waren sehr unterschiedlich. Zum einen wurde eine verbesserte Lebensqualität betont, die durch saubere Luft erreicht werden kann. Zum anderen wird die Gefahr gesehen, dass durch die Maßnahmen des Luftreinhalteplanes Arbeitsplätze wegfallen könnten. Wiederum andere sehen eine Ungerechtigkeit darin, dass lediglich Stuttgarter Bewohner „bestraft“ werden, obwohl vor allem Pendler die Straßen „verstopfen“ würden. Aber auch Pendler aus dem Umland fühlen sich durch die verkehrsbeschränkenden Maßnahmen aus Gründen der Luftreinhaltung ungerecht behandelt. Häufig macht sich Unmut breit, dass das Problem auf die Bürgerinnen und Bürger „abgewälzt“ würde, weil die Politik selbst zu wenig bewerkstellige. Ein mehrmals genannter Lösungsvorschlag bezieht sich auf die Begrünung der Stadt Stuttgart durch Pflanzen.

Die Landesregierung sorgt auch weiterhin dafür, dass die Luftreinhaltung transparent dargestellt wird. So können sich die Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung bilden.

6. Wirtschaftsstandort

Zum Thema Wirtschaftsstandort gab es insgesamt sieben Kommentare. Einige der Kommentare sehen eine Schädigung der Wirtschaft und des Einzelhandels durch Verkehrsverbote. Andere sehen dadurch eine Chance für Innovationen.

Stellungnahme

Die Maßnahmen des Luftreinhalteplans sind erforderlich, um die geltenden Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit schnellstmöglich zu erreichen. Zur Vermeidung von Härten sind Ausnahmen von den Verkehrsverboten vorgesehen. Ziel ist es, möglichst allen Bürgerinnen und Bürgern ein attraktives Mobilitätsangebot zu machen. Lesen Sie Näheres zu den Ausnahmen von den geplanten Verkehrsverboten im Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans (PDF) – im Wesentlichen ab Seite 73 (Kapitel 6.2.1.6) und ab Seite 87 (Kapitel 6.2.2.2.4).

7. Klimaschutz

Beim Thema „Klimaschutz“ wurden insgesamt sechs Kommentare eingebracht. Hier wird zum einen die Chance gesehen, dass Stuttgart als Vorreiter in Sachen Klimaschutz vorangehen könnte. Andererseits wird eine fortschreitende Versiegelung von Grünflächen und das Fällen von Bäumen zugunsten von Bebauungen häufig kritisiert. Gefordert wird, dass hierfür entsprechend Ersatz und Ausgleich an Grünflächen und Bäumen geschaffen wird. Außerdem wurde der Wunsch geäußert, dass die Weiterentwicklung von Fahrzeugen mit einem niedrigeren Kraftstoffverbrauch und neuen Technologien mehr gefördert werden sollte.

Der Klimaschutz betrifft daneben vor allem die Diskussion um die Emissionen der Fahrzeuge von Kohlenstoffdioxid (CO2). Dieselmotoren emittieren zwar weniger CO2 als Fahrzeuge mit Benzinmotoren, jedoch liegen die Emissionen für die für die Luftreinhaltung relevanten Stickstoffoxide weitaus höher.

Insgesamt müssen stetig die Anstrengungen zum Klimaschutz generell , aber auch unter stadtklimatologischen Gesichtspunkten weiter intensiv voran getrieben werden. Dies ist jedoch nicht Gegenstand des Luftreinhalteplans für Stuttgart.

8. Verfahren

Zum Thema „Verfahren“ wurde mit fünf Kommentaren die geringste Anzahl an Kommentaren eingebracht. Kritisiert wird unter anderem, dass deutlicher kommuniziert werden muss, inwiefern die Beiträge der Bürgerinnen und Bürger zum Luftreinhalteplan Stuttgart berücksichtigt werden. Außerdem wird die Beteiligungsmöglichkeit als „Pseudo-Beteiligung“ empfunden, da dies nur eine „Meinung äußern“, jedoch keine tatsächliche Beteiligung sei.

Stellungnahme

Bei der Aufstellung oder Änderung von Luftreinhalteplänen ist die Öffentlichkeit gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz zu beteiligen (Paragraf 47 Abs. 5 und 5a BImSchG). Über die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung hinaus, gab es weitere Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, wie beispielsweise das Einbringen von Ideen und Meinungen hier auf dem Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg. Die eingegangenen Kommentare auf dem Beteiligungsportal sowie die Stellungnahmen zum Entwurf des Luftreinhalteplanes werden für die Ausarbeitung des endgültigen Luftreinhalteplanes mit einbezogen.

Zum Thema Verfahren finden Sie im Entwurf des Luftreinhalteplans (PDF) nähere Informationen ab Seite 11 (Kapitel 1.3 und 1.5).

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