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Neufassung des Landesreisekostengesetzes

Das aktuelle Landesreisekostengesetz ist veraltet und soll aktualisiert werden. Mit der Neufassung können Dienstreisen einfacher durchgeführt werden. Außerdem wird den Belangen des Klimaschutzes Rechnung getragen.

Das bisherige Reisekostenrecht ist veraltet und soll aktualisiert und vereinfacht werden. Dienstreisen sollen einfach durchgeführt und verwaltungsmäßig abgewickelt werden. Zudem soll hinsichtlich des Mobilitätsverhaltens den Belangen des Klimaschutzes Rechnung getragen werden. Damit soll die Landesverwaltung ihrer Vorbildfunktion gemäß Paragraf 7 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg gerecht werden.

Die Schwerpunkte der Neufassung sind:

  1. Fahrtkosten und Wegstreckenentschädigung werden neu geregelt.
  2. Die Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher Verpflegung wird an die steuerrechtlichen Bestimmungen angepasst. Dadurch fällt der Mitversteuerung von Teilen des Tagegeldes weg.
  3. Die Regelungen für Auslandsreisen werden in das Gesetz und in die allgemeinen Verwaltungsvorschriften integriert. Die bisherige Landesauslandsreisekostenverordnung wird dadurch entbehrlich und kann außer Kraft treten.
  4. Auslagen bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort, Trennungsgeld.
  5. Für dienstliche Flüge wird eine Klimaausgleichszahlung gesetzlich verankert.
  6. Nur selten vorkommende Sonderregelungen fallen weg.

 

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 18. September 2017 kommentieren.

Neufassung des Landesreisekostengesetzes mit Vorblatt und Begründung (PDF)

Pressemitteilung: Klimaabgabe auf Dienstflüge von Landesbediensteten

Kommentare : zur „Neufassung des Landesreisekostengesetzes“

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

22. Kommentar von :Ohne Name

Familie und Wissenschaft

Ich kann mich als junger Vater und Forscher den zahlreichen Kommentaren zur Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie nur anschließen: Es ist dringend erforderlich, Kindermitnahme und -betreuung auf Dienstreisen zu ermöglichen. Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, stellen DFG etc. häufig Mittel dafür bereit - man muss sie aber auch

Ich kann mich als junger Vater und Forscher den zahlreichen Kommentaren zur Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie nur anschließen:

Es ist dringend erforderlich, Kindermitnahme und -betreuung auf Dienstreisen zu ermöglichen. Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, stellen DFG etc. häufig Mittel dafür bereit - man muss sie aber auch abrufen dürfen!

Zur Veranschaulichung ein Beispiel: Meine Partnerin und ich sind beide in der Forschung tätig und besuchen häufig Konferenzen in anderen Städten. Wir haben eine Tochter. Momentan können wir weder
a) gleichzeitig Konferenzen besuchen (unsere Tochter darf ja nicht mit)
b) uns gegenseitig bei einer Konferenz durch Kinderbetreuung unterstützen (Partner dürfen ja nicht mit)
c) zusätzliche Kinderbetreuungskosten (Babysitter am Heimatort usw.) abrechnen
d) voll arbeiten, während der andere auf einer Konferenz ist (wegen c)

In einem modernen, auf Wissenschaft ausgerichteten Land kann das doch eigentlich nicht wahr sein. Uns sind beide schon wichtige Entwicklungsmöglichkeiten entgangen, obwohl wir doch genau das "erwünschte" Modell, nämlich 2 Karrieren & Familie, leben!

21. Kommentar von :Ohne Name

Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft

Als Nachwuchswissenschaftlerin mit eigener Arbeitsgruppe ist es für mich essentiell an wissenschaftlichen Kongressen im In- aber auch im Ausland teilzunehmen. Die Reisekosten für meine kleine Tochter und eine Begleitperson zur Kinderbetreuung (das macht zum Glück immer meine Mutter, die sich dafür extra Urlaub nimmt!) musste ich bislang jeweils

Als Nachwuchswissenschaftlerin mit eigener Arbeitsgruppe ist es für mich essentiell an wissenschaftlichen Kongressen im In- aber auch im Ausland teilzunehmen. Die Reisekosten für meine kleine Tochter und eine Begleitperson zur Kinderbetreuung (das macht zum Glück immer meine Mutter, die sich dafür extra Urlaub nimmt!) musste ich bislang jeweils selbst tragen, obwohl die DFG der Verwendung von mir eingeworbener Drittmittel zu diesem Zweck zugestimmt hatte. Bei mehreren internationalen Kongressen sind das keine Bagatellbeträge. In der Neufassung des Landesreisekostengesetzes muss die Möglichkeit der Abrechnung solcher familienbedingter Mehrkosten berücksichtigt werden.

20. Kommentar von :Ohne Name

Dienstreise mit Kind

Als Vater und Hochschulprofessor halte ich die "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" für ein eichtiges Thema. Ich halte es für einen großen Fehler, dass grundlegende Regelungen bezüglich der Kostenübernahme für betreuungsbedürftige Kinder auf Dienstreisen im neuen Gesetz fehlen. DHier sehe ich großen Nachbesserungsbedarf.

19. Kommentar von :Ohne Name

Vereinbarkeit von Familie und Beruf?

Bundesweit werden Massnahmen ergriffen, um wissenschaftliche Karrieren von Frauen, gerade in MINT-Faechern, zu foerden, und um die ueberproportionale Dropoutrate von jungen Wissenschaftlerinnen in Faechern wie Mathematik zu senken. Dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dabei eine grosse Rolle spielt, ist offensichtlich. Drittmittelgeber

Bundesweit werden Massnahmen ergriffen, um wissenschaftliche Karrieren von Frauen, gerade in MINT-Faechern, zu foerden, und um die ueberproportionale Dropoutrate von jungen Wissenschaftlerinnen in Faechern wie Mathematik zu senken. Dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dabei eine grosse Rolle spielt, ist offensichtlich. Drittmittelgeber stellen Mittel fuer zusaetzliche Kinderbetreuungskosten bei Dienstreisen von Muettern und Vaetern bereit. Das Landesreisekostengesetz sollte ermoeglichen, dass diese Mittel auch genutzt werden koennen.

18. Kommentar von :Ohne Name

Kinderbetreuung

ist es tatsächlich gewollt, dass Kinderbetreuungskosten nicht mehr erstattet werden? Wenn das stimmt, dann verstehe ich die Welt nicht mehr! Wie passt das zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Was könnte ich dann noch am 24.9. wählen als moderne Frau? Liebe CDU und liebe GRÜNE, das ginge gegen alles, was Sie uns Frauen

ist es tatsächlich gewollt, dass Kinderbetreuungskosten nicht mehr erstattet werden?
Wenn das stimmt, dann verstehe ich die Welt nicht mehr!
Wie passt das zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf?
Was könnte ich dann noch am 24.9. wählen als moderne Frau?
Liebe CDU und liebe GRÜNE, das ginge gegen alles, was Sie uns Frauen versprochen haben. Das wäre Verrat an einer jungen Frauengeneration, die gut ausgebildet, dennoch Kinder möchte.

17. Kommentar von :ohne Name 4344

Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie

Das neue Landesreisekostengesetz wird den Hochschulen im Land zukünftig zum Standortnachteil werden, wenn junge Eltern in der Qualifikationsphase die vereinbarkeitsbedingten zusätzlichen Kosten für ihre notwendige (und auch politisch erwünschte!) Mobilität (Mitnahme von Babies und Betreuungspersonen) nicht abrechnen können. Das Land müsste dabei

Das neue Landesreisekostengesetz wird den Hochschulen im Land zukünftig zum Standortnachteil werden, wenn junge Eltern in der Qualifikationsphase die vereinbarkeitsbedingten zusätzlichen Kosten für ihre notwendige (und auch politisch erwünschte!) Mobilität (Mitnahme von Babies und Betreuungspersonen) nicht abrechnen können. Das Land müsste dabei noch nicht einmal selbst finanzielle Mittel zur Verfügung stellen- es würde schon ausreichen, solche "vereinbarkeitsbedingten Zusatzkosten" als Nebenkosten im Gesetz anzuerkennen und es so möglich machen, sie über Drittmittelgeber wie z.B die DFG abzurechnen.

16. Kommentar von :Ohne Name

Bearbeitungsfristen für zuständige Stelle und Verzicht auf unverhältnismäßige Rückfragen

1. Die Reisekostenstelle einer Universität benötigt bei Anträgen auf Reisekostenvergütung in der Regel zwei bis drei Monate, obwohl alle Unterlagen vorliegen. In diesem Zeitraum kommen oft mehrere Dienstreisen zusammen, so dass es nicht um Bagatellbeträge geht, sondern Dienstreisende mit teils größeren Summen in Vorleistung gehen..

1.
Die Reisekostenstelle einer Universität benötigt bei Anträgen auf Reisekostenvergütung in der Regel zwei bis drei Monate, obwohl alle Unterlagen vorliegen. In diesem Zeitraum kommen oft mehrere Dienstreisen zusammen, so dass es nicht um Bagatellbeträge geht, sondern Dienstreisende mit teils größeren Summen in Vorleistung gehen..
Landesbedienstete bei Dienststellen, die an DRIVE-BW teilnehmen, erhalten ihr Geld innerhalb weniger Tage.
Es wird angeregt diese Ungleichbehandlung zu regulieren und regulierend einzugreifen, dass die zuständigen Stellen innerhalb einer angemessenen Frist entscheiden.

2.
Mir sind Fälle einer Reisekostenstelle einer Universität bekannt, in denen der gesamte Antrag unbearbeitet an den Dienstreisenden zurückgeschickt wurde, wenn bei der Kilometer-Angabe einer Dienstfahrt mit PKW eine Angabe von weniger als 10 % mehr Kilometer im Vergleich zum Routenplaner (der keine Baustellen, keine Staus und keine Witterungsverhältnisse berücksichtigt) festgestellt wurde. Alleine der dadurch entstehende Arbeitsaufwand auf allen Seiten ist bei weitem höher als die Abrechnung der fraglichen 10 km. Es wird daher angeregt, ausdrücklich aufzunehmen, dass sich die Arbeit der zuständigen Stellen im Rahmen des Verhältnismäßigen bewegen muss und sie Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte bei ihrer Tätigkeit berücksichtigen müssen.

15. Kommentar von :Ohne Name

Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie im neuen Gesetz

Im Zuge der Novellierung des Landesreisekostengesetzes ab Januar 2018 sollte auch ein Passus zum Thema „Finanzierung von Reisekosten bzw. Betreuungskosten während Dienstreisen für Kinder und Begleitpersonen“ in das Gesetz aufgenommen werden. Aus Sicht einer Projektleitung des „Audit familiengerechte hochschule“ kann die Vereinbarkeit von Beruf und

Im Zuge der Novellierung des Landesreisekostengesetzes ab Januar 2018 sollte auch ein Passus zum Thema „Finanzierung von Reisekosten bzw. Betreuungskosten während Dienstreisen für Kinder und Begleitpersonen“ in das Gesetz aufgenommen werden.
Aus Sicht einer Projektleitung des „Audit familiengerechte hochschule“ kann die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern, die zu einer Weiterbildung oder Tagung fahren müssen, nur dann umgesetzt werden, wenn eine juristische Grundlage für die Erstattung von Mehrkosten existiert. Da dies seit langer Zeit sowohl der Wunsch der Hochschulen als auch der Beschäftigten ist, wäre es nun an der Zeit, die hierfür notwendigen Veränderungen vorzunehmen, damit die Hochschulen künftig im Sinne des Audits ihre familienfreundlichen Maßnahmen umsetzen können.

14. Kommentar von :Ohne Name

Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gerne folgendes anregen: die Verankerung einer Regelung von Kostenübernahmen für die Mitnahme von Kindern und Betreuungspersonen bzw. die Berücksichtigung von Mehrkosten bei der Kinderbetreuung am Wohnort, sollte die Mitnahme nicht möglich sein. Herzliche Grüsse Nachwuchsgruppenleiterin mit Kind,

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gerne folgendes anregen: die Verankerung einer Regelung von Kostenübernahmen für die Mitnahme von Kindern und Betreuungspersonen bzw. die Berücksichtigung von Mehrkosten bei der Kinderbetreuung am Wohnort, sollte die Mitnahme nicht möglich sein.

Herzliche Grüsse

Nachwuchsgruppenleiterin mit Kind, Universität Konstanz

13. Kommentar von :Ohne Name

Mehrkosten aufgrund Kinderbetreuungspflichten

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten dringend bei der Neufassung des Landesreisekostengesetzes darauf zu achten, dass Mehrkosten infolge von Kinderbetreuungspflichten berücksichtigt werden können. Nur auf diese Weise kann verhindert werden, dass Kinderbetreuungspflichten insbesondere wissenschaftliche Karrieren erschweren bzw. unmöglich

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten dringend bei der Neufassung des Landesreisekostengesetzes darauf zu achten, dass Mehrkosten infolge von Kinderbetreuungspflichten berücksichtigt werden können. Nur auf diese Weise kann verhindert werden, dass Kinderbetreuungspflichten insbesondere wissenschaftliche Karrieren erschweren bzw. unmöglich machen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Martin Biewen
Gleichstellungsbeauftragter der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät
Universität Tübingen

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