Beratung und Beschluss im Landtag
Der Gesetzentwurf wurde im Landtag beraten und dort beschlossen. Der Gesetzgebungsprozess ist abgeschlossen, wenn die Landesregierung das Gesetz verkündet hat.
Gesetzentwurf Landesregierung 02.12.2020 Drucksache 16/9448 (30 S.)
Erste Beratung Plenarprotokoll 16/138 17.12.2020 S. 8633
Beschlussempfehlung und Bericht Ausschuss für Finanzen 21.01.2021 Drucksache 16/9763
Zweite Beratung Plenarprotokoll 16/142 03.02.2021 S. 8822-8826
Gesetzesbeschluss des Landtags 03.02.2021 Drucksache 16/9715
Gesetz vom 4. Februar 2021 Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2021 Nr. 5 S. 111-115
Die vollständige Dokumentation zu diesem Gesetzgebungsverfahren finden Sie unter PARLIS Baden-Württemberg.