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Neufassung des Landesreisekostengesetzes

Das aktuelle Landesreisekostengesetz ist veraltet und soll aktualisiert werden. Mit der Neufassung können Dienstreisen einfacher durchgeführt werden. Außerdem wird den Belangen des Klimaschutzes Rechnung getragen.

Das bisherige Reisekostenrecht ist veraltet und soll aktualisiert und vereinfacht werden. Dienstreisen sollen einfach durchgeführt und verwaltungsmäßig abgewickelt werden. Zudem soll hinsichtlich des Mobilitätsverhaltens den Belangen des Klimaschutzes Rechnung getragen werden. Damit soll die Landesverwaltung ihrer Vorbildfunktion gemäß Paragraf 7 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg gerecht werden.

Die Schwerpunkte der Neufassung sind:

  1. Fahrtkosten und Wegstreckenentschädigung werden neu geregelt.
  2. Die Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher Verpflegung wird an die steuerrechtlichen Bestimmungen angepasst. Dadurch fällt der Mitversteuerung von Teilen des Tagegeldes weg.
  3. Die Regelungen für Auslandsreisen werden in das Gesetz und in die allgemeinen Verwaltungsvorschriften integriert. Die bisherige Landesauslandsreisekostenverordnung wird dadurch entbehrlich und kann außer Kraft treten.
  4. Auslagen bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort, Trennungsgeld.
  5. Für dienstliche Flüge wird eine Klimaausgleichszahlung gesetzlich verankert.
  6. Nur selten vorkommende Sonderregelungen fallen weg.

 

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 18. September 2017 kommentieren.

Neufassung des Landesreisekostengesetzes mit Vorblatt und Begründung (PDF)

Pressemitteilung: Klimaabgabe auf Dienstflüge von Landesbediensteten

Kommentare : zur „Neufassung des Landesreisekostengesetzes“

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

12. Kommentar von :Ohne Name

Reisekosten auch für Kinder und Betreuungspersonen zulassen

Müssen Eltern bei Dienstreisen wie Arbeitstreffen, Tagungen oder Weiterbildungen über Nacht bleiben, kommen sie oft nicht umhin, ihr Kind mitzunehmen, weil sie alleinerziehend sind, ein Stillkind haben oder beide Eltern auf der gleichen Tagung sind. Viele Hochschulen wollen die vereinbarkeitsbedingten zusätzlichen Kosten für ihre Angestellten gerne

Müssen Eltern bei Dienstreisen wie Arbeitstreffen, Tagungen oder Weiterbildungen über Nacht bleiben, kommen sie oft nicht umhin, ihr Kind mitzunehmen, weil sie alleinerziehend sind, ein Stillkind haben oder beide Eltern auf der gleichen Tagung sind. Viele Hochschulen wollen die vereinbarkeitsbedingten zusätzlichen Kosten für ihre Angestellten gerne übernehmen oder bezuschussen, dürfen es aber laut LRK nicht. Die Eltern bleiben auf den Zusatzkosten sitzen, die ihr Job mit sich bringt. Ich wünsche mir eine Anerkennung von „vereinbarkeitsbedingten Zusatzkosten“ als Nebenkosten im LRK. Mehrkosten entstehen für das Land keine, da z.B. Drittmittelgeber für solche Fälle ohnehin Mittel vorsehen. Damit würde die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtert und eine gesetzliche Basis für eine Praxis geschaffen, die Hochschulen seit einigen Jahren händeringend umsetzen wollen.

11. Kommentar von :Ohne Name

Konsequente Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Als Umweltschützerin begrüße ich die Neufassung des Landesreisekostengesetzes. Als Chancengleichheitsbeauftragte einer Universität und großen Forschungseinrichtung bin ich aber enttäuscht, wenn die Gelegenheit verpasst wird, einen wichtigen Punkt der Frauenförderung und der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufzunehmen. Es gibt

Als Umweltschützerin begrüße ich die Neufassung des Landesreisekostengesetzes. Als Chancengleichheitsbeauftragte einer Universität und großen Forschungseinrichtung bin ich aber enttäuscht, wenn die Gelegenheit verpasst wird, einen wichtigen Punkt der Frauenförderung und der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufzunehmen. Es gibt immer wieder hohe Frustrationen, wenn das Geld für die Betreuung von Kindern auf Dienstreisen über z.B. Gleichstellungsmaßnahmen vorhanden ist aber nicht ausbezahlt werden darf, da das LRKG es nicht erlaubt. Gerade junge Eltern in der Ausbildungs- und Qualifizierungsphase, an der Universität also Masterstudierende und Promovierende, haben nicht das Geld, zusätzliche Reisekosten für die Betreuungsperson eines Stillkindes oder eines fremdelnden Kleinkindes zu bezahlen. Da die Ausbildung im Interesse des Landes liegt, muss das LRKG unbedingt eine Möglichkeit der Erstattung dieser Kosten mit aufnehmen.

10. Kommentar von :ohne Name 4328

Dienstreisen sollten vollständig auch als Arbeitszeit gelten

Gerade wer sehr viele Dienstreisen erledigen muss, muss sehr viel seiner selbstbestimmten Freizeit opfern, da Dienstreisen, die über die tägliche reguläre Arbeitszeit gehen, nicht als Arbeitszeit gelten. Die Zeit für Dienstreisen sollte daher auch vollständig als Teil der regulären wöchtentlichen Arbeitszeit gelten.

9. Kommentar von :Ohne Name

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Schade ist, dass junge Eltern, die sich in der wissenschaftlichen Qualifikationsphase befinden, immer noch nicht entsprechend unterstützt werden. Wir sind ein „dual career couple“ im gleichen Fachgebiet und haben ein 2-jähriges Kind. Für uns bedeutet dass, das entweder nur einer von uns zu einer Konferenz/Tagung fahren kann oder wir müssen die

Schade ist, dass junge Eltern, die sich in der wissenschaftlichen Qualifikationsphase befinden, immer noch nicht entsprechend unterstützt werden. Wir sind ein „dual career couple“ im gleichen Fachgebiet und haben ein 2-jähriges Kind. Für uns bedeutet dass, das entweder nur einer von uns zu einer Konferenz/Tagung fahren kann oder wir müssen die einen erheblichen Anteil der Kosten privaten tragen. Neben den Reisekosten für das Kleinkind zahlen wir dieses Jahr für 2 Dienstreisen die Anreise- und Unterbringungskosten für die betreuenden Großeltern privat. Eine Fremdbetreuung durch ausgebildetes Fachpersonal vor Ort wird zwar finanziell gefördert, aber Kleinkindern lassen sich nicht einfach durch fremde Personen an fremden Orten ganztags betreuen. Es wäre an der Zeit diese vereinbarkeitsbedingten zusätzlichen Kosten für die notwendige und auch politisch gewünschte „Mobilität“ des wissenschaftlichen Nachwuchses besser abrechenbar zu machen.

8. Kommentar von :Ohne Name

Kinder von Dienstreisenden

Auch das Land muss für die Gleichstellung eintreten! Wenn Dienstreisen von Erziehenden notwendig werden, dann müssen die Mehrkosten (z.B. für gestillte Säuglinge oder für längere Betreuungszeiten) als Nebenkosten abzurechnen sein.

7. Kommentar von :Ohne Name

Dienstreisen / Kongresse bei frühzeitigem Wiedereinstieg nach Geburt so kaum möglich

Ich habe direkt nach dem Mutterschutz wieder Vollzeit begonnen zu arbeiten und mein Mann ist nun für 2 Jahre in Erziehungszeit. Da mein Sohn jedoch anfangs nur von Muttermilch ernährt wurde, konnte ich erst nach über 6 Monaten zum ersten Mal eine Dienstreise für einen Tag antreten. Auf Kongresse musste ich das ganze erste Jahr verzichten, da er

Ich habe direkt nach dem Mutterschutz wieder Vollzeit begonnen zu arbeiten und mein Mann ist nun für 2 Jahre in Erziehungszeit. Da mein Sohn jedoch anfangs nur von Muttermilch ernährt wurde, konnte ich erst nach über 6 Monaten zum ersten Mal eine Dienstreise für einen Tag antreten. Auf Kongresse musste ich das ganze erste Jahr verzichten, da er weiterhin nachts gestillt wurde und ich somit keine Dienstreisen mit Übernachtung unternehmen konnte. Hätte ich die Mehrkosten für die Mitnahme von betreuungsbedürftigen Kindern und zusätzlichen Erziehungspersonen abrechnen können, wäre es für mich eine gute Option gewesen.

6. Kommentar von :Ohne Name

Stillende Mütter als Vortragende beim Kongress?

- Das sollte möglich sein! Ganz konkret habe ich eine Einladung erhalten einen Vortrag beim Deutschen Krebskongress im Februar 2018 zu halten. Im November bekommen wir uns zweites Kind. Nach aktuellem Vorhaben der Neufassung des Landesreiskostengesetztes bleibe ich bei einer Zusage auf den Kosten für die Mitnahme meines Kindes und des Vaters, der

- Das sollte möglich sein! Ganz konkret habe ich eine Einladung erhalten einen Vortrag beim Deutschen Krebskongress im Februar 2018 zu halten. Im November bekommen wir uns zweites Kind. Nach aktuellem Vorhaben der Neufassung des Landesreiskostengesetztes bleibe ich bei einer Zusage auf den Kosten für die Mitnahme meines Kindes und des Vaters, der auf das Baby während des Vortrags Acht gibt, sitzen. Das macht die Entscheidung nicht leicht und verwehrt der ein oder anderen Wissenschaftlerin die Teilnahme und damit die Möglichkeiten die \"Visibility\" zu erhöhen. Nicht nur die persönliche \"Visibility\", sondern auch die des Landes Baden-Württemberg...Soll das wirklich so sein?

5. Kommentar von :Ohne Name

Warum Unterschiede zum Bundesreisekostengesetz?

An unserem Institut arbeiten Bundes- und Landesangestellte teilweise in den gleichen Räumen. Es führt immer wieder zu Unverständnis, wenn es für die gleiche Dienstreise unterschiedlich hohe Erstattungen gibt. Dies könnte doch einfach dardurch gelöst werden, dass das Landesreisekostengesetz auf das Bundesreisekostengesetzt verweist, anstatt eigene

An unserem Institut arbeiten Bundes- und Landesangestellte teilweise in den gleichen Räumen. Es führt immer wieder zu Unverständnis, wenn es für die gleiche Dienstreise unterschiedlich hohe Erstattungen gibt. Dies könnte doch einfach dardurch gelöst werden, dass das Landesreisekostengesetz auf das Bundesreisekostengesetzt verweist, anstatt eigene Beträge zu definieren (z.B. für km-Pauschale, Tages- und Übernachtungssätze).

4. Kommentar von :Ohne Name

Anrechnung von Kindern auf Dienstreisen

Die sogenannte \"Vereinbarkeit von Beruf und Familie\" wird oft beworben und als wichtig herausgestellt. Dennoch fehlen grundlegende Regelungen bezüglich der Kostenübernahme für betreuungsbedürftige Kinder auf Dienstreisen. Die zusätzlichen Kosten für Kinder können stand jetzt nicht als Nebenkosten einer Dienstreise abgerechnet werden. Dies stellt

Die sogenannte \"Vereinbarkeit von Beruf und Familie\" wird oft beworben und als wichtig herausgestellt. Dennoch fehlen grundlegende Regelungen bezüglich der Kostenübernahme für betreuungsbedürftige Kinder auf Dienstreisen. Die zusätzlichen Kosten für Kinder können stand jetzt nicht als Nebenkosten einer Dienstreise abgerechnet werden. Dies stellt eine bisweilen große zusätzliche Belastung für junge Eltern dar und füht oft dazu, dass eine beruflich eigentlich wichtige Dienstreise nicht angetreten wird. Ich fordere, dass dies in der Neufassung des Landesreisekostengesetzes ermöglicht wird.

3. Kommentar von :Ohne Name

Mitnahme von betreuungsbedürftigen Kleinkindern und Kindern - stimme zu!

Es ist ein Unding, dass Mütter und Väter im öffentlichen Dienstnicht einmal die Möglichkeit haben sollen, ihre Mehrkosten durchdie Mitnahme von Kindern als Nebenkosten abrechnungsfähig zu machen. Dies sind vereinbarkeitsbedingten Zusatzkosten, die es beruftstätigen Eltern zusätzlich erschweren, einer qualifizierten Tätigkeit nachzugehen.

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