Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften

Richter im Landgericht Stuttgart

Justiz

Gesetz zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes

Der Gesetzentwurf dient der Sicherung des Vertrauens der Verfahrensbeteiligten und der Allgemeinheit in die strikte Neutralität und Unabhängigkeit der Justiz und der Vermeidung jedes Anscheins einer Voreingenommenheit bei bestimmten richterlichen und staatsanwaltlichen Amtshandlungen.

Für die Justiz bestehen besonders strenge, rechtsstaatlich begründete Neutralitätsanforderungen. Deshalb sollen für Berufsrichter und Staatsanwälte, bei Erfüllung entsprechender Aufgaben auch für Rechtsreferendare, gesetzliche Regelungen für ein begrenztes Verbot des sichtbaren Tragens religiöser, weltanschaulicher oder politischer Symbole oder entsprechend geprägter Kleidungsstücke geschaffen werden. Das Verbot soll für alle religiösen, weltanschaulichen und politischen Bekundungen gelten, egal welche Religion, Weltanschauung oder politische Auffassung hierfür motivierend ist.

Die bestehenden gesetzlichen Regelungen für die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes enthalten nur allgemeine Vorschriften für das Tragen einer Amtstracht. Spezielle gesetzliche Regelungen, die sich auf religiöse, weltanschauliche oder politische Symbole oder entsprechend geprägte Kleidungsstücke beziehen, gibt es bisher für den Bereich der Justiz nicht. Derartige konkrete Regelungen sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes für ein Verbot aber erforderlich. Durch dieses Artikelgesetz werden für die einzelnen Gerichtsbarkeiten und die Staatsanwaltschaften des Landes entsprechende, an die Amtstrachtvorschriften anknüpfende Regelungen in die bestehenden Verfahrensgesetze eingefügt.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 31. März 2017 kommentieren.

Anhörungsentwurf Gesetz zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes (PDF)

Kommentare : zu Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

4. Kommentar von :Ohne Name

In Kanada und Großbritannien...

...ist soetwas undenkbar. Frauen mit Kopftuch können dort Staatsministerinnen werden. Niemand käme in diesen aufgeklärten Ländern auf die Idee das Kopftuch verbieten zu wollen, so wie Sie. Verbieten Sie das Kopftuch, verbieten Sie gleichzeitig vielen muslimischen Frauen das Arbeiten. Konsequenz? Sie bleiben Zuhause und sehen nur noch den Sinn im

...ist soetwas undenkbar. Frauen mit Kopftuch können dort Staatsministerinnen werden. Niemand käme in diesen aufgeklärten Ländern auf die Idee das Kopftuch verbieten zu wollen, so wie Sie.

Verbieten Sie das Kopftuch, verbieten Sie gleichzeitig vielen muslimischen Frauen das Arbeiten. Konsequenz? Sie bleiben Zuhause und sehen nur noch den Sinn im Kinderkriegen und Haushalt führen. Komisch, dass Salafisten genau das gleiche wollen....

3. Kommentar von :Ohne Name

DIE GRÜNEN verraten ihre eigenen Wähler

Lieber Herr Minister Wolf, ich hoffe eindringlich, dass Sie das lesen. Beim Durchlesen der Gesetzesbegründung kann man sich des Eindrucks nicht verwehren, dass unser Justizminister den Durchschnittsdeutschen als areligiösen, rassistischen und islamfeindlichen Bürger vor Augen hat. Das ist er nicht. Und wenn es die Mehrheit sein sollte, dann

Lieber Herr Minister Wolf,

ich hoffe eindringlich, dass Sie das lesen.

Beim Durchlesen der Gesetzesbegründung kann man sich des Eindrucks nicht verwehren, dass unser Justizminister den Durchschnittsdeutschen als areligiösen, rassistischen und islamfeindlichen Bürger vor Augen hat.
Das ist er nicht. Und wenn es die Mehrheit sein sollte, dann ist gerade das Grund genug, eine solche Vebotsregelung nicht zu erlassen.
Welchen Antrieb sollen junge muslimische Frauen noch haben, nach den höchsten qualifizierten Ämtern zu streben, wenn ihnen solche Barrieren vorgeschoben werden und sie mit so viel staatlicher Ablehnung konfrontiert werden?
Was spricht dagegen, Musliminnen die gleichen Chancen, wie jeder anderen Frau zu gewähren, sich durch Leistung für die angesehenen Ämter dieses Staates zu qualifizieren.
Wieso sprechen wir Muslimen einfach ab, vertrauenswürdig und unparteiisch zu sein, nicht jedoch anderen Glaubensangehörigen? Das Gesetz ist nur scheinbar neutral formuliert. Die offziellen Pressestatements des Ministers sprechen eine andere Sprache. Was ist das für ein Signal an Muslime?
Vertraut der Staat seiner eigenen Ausbildung nicht? Dass sie die Spreu vom Weizen trennt und nach dem Prinzip der Bestenauslese (Art. 33 GG) für höhere Ämter qualifiziert?

Mit diesem Verbotsgesetz (wie mit allen anderen auch) tritt Herr Wolf das eigene Grundgesetz mit Füßen. Das besagt in Art. 33 Abs. 3 GG:
"Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen."

Religion ist kein neues Phänomen. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes kamen aus einer viel religiöseren Zeit, als wir heutzutage. Sie waren selbst religiös geprägt. Auch Muslime im Staatsdienst sind keine exotische Neuigkeit, keine unvorhergesehene Staatskrise, auf die man mit Gesetzgebungsaktionismus reagieren müsste. Sie gehörten schon der kaiserlichen Garde an und waren auch Friedrich dem Großen nicht fremd. Seine Worte sind gleichsam aufklärerisch im Vergleich zum baden-württembergischen Kleingeist: "„Alle Religionen seindt gleich und guht, wan nuhr die Leute, so sie profesieren, erliche Leute seindt, und wen Türken und Heiden kähmen und wolten das Land pöbplieren, so wollen wier sie Mosqueen und Kirchen bauen“"

Dieser Gesetzesentwurf ist ein weiteres Kapitel der Schande im schon 20 Jahre währenden Kopftuchstreit. Viel Lärm um wenig Frauen, die nichts anderes wollen, als ihre erlernten (studierten!) Berufe auch praktisch auszuüben. Sie wollen keinen Gebetsteppich auf dem Richtertisch ausbreiten. Sie wollen ihrer Profession nach Recht und Gesetz (Art. 1 Abs. 3 GG) nachgehen, wie jeder andere auch.

Dieser Gesetzesentwurf sagt ihnen: Werdet doch Putzfrauen, oder Lagerarbeiterinnen oder unsichtbare Sekretärinnen! Aber werdet nicht sichtbar in diesem Land der wütenden Bürger! Ihr könntet deren Weltbild auf den Kopf stellen. Das wäre wenigstens ehrlich.

Ich bin enttäuscht, dass ausgerechnet das einzig "grün" regierte Land mit einem solch menschenverachtenden Gesetzesvorstoß vorangeht. Da kann man es keinem Muslim verdenken, dass er sich in der Politik nicht mehr repräsentiert sieht.

2. Kommentar von :Ohne Name

Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem

Hier wird wesentlich gleiches ungleich behandelt (Verstoß gegen Art. 3 GG, in mehrfacher Hinsicht, da zusätzlich Merkmal \"Religion\" betroffen ist). Ich sehe nicht, dass sich die Landesregierung im Gesetzesentwurf dazu äußert.Deshalb:- Was rechtfertigt es, einer Referendarin muslimischen Glaubens mit mehr Misstrauen zu begegnen, als allen

Hier wird wesentlich gleiches ungleich behandelt (Verstoß gegen Art. 3 GG, in mehrfacher Hinsicht, da zusätzlich Merkmal \"Religion\" betroffen ist). Ich sehe nicht, dass sich die Landesregierung im Gesetzesentwurf dazu äußert.Deshalb:- Was rechtfertigt es, einer Referendarin muslimischen Glaubens mit mehr Misstrauen zu begegnen, als allen anderen?- Was rechtfertigt es, bestimmten Amtsträgern das Kopftuch zu verbieten, anderen, mit Eingriffsbefugnissen nicht?Hat sich die Landesregierung eigentlich ausreichend mit der \"Erforderlichkeit\" eines solchen Gesetzes auseinandergesetzt? Immerhin gibt es religiöse Menschen im Staatsdienst, die das auch zeigen, schon seit den Anfängen. Wieso dieser Gesetzgebungsaktionismus? Vielleicht doch nur, weil Wahlkampf ist?

1. Kommentar von :Ohne Name

Neutralität bei Gerichten

Das im Januar 2015 verkündete Urteil vom Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Kopftuch in Schulen wurden aufgehoben. Daher verstehe ich absolut nicht, wie man jetzt mit der gleichen Argumentation (Neutralität wahren), ein Berufsverbot für Menschen einführen will die religiöse Symbole tragen.In einer Rechtssprechung kommt nicht die persönliche

Das im Januar 2015 verkündete Urteil vom Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Kopftuch in Schulen wurden aufgehoben. Daher verstehe ich absolut nicht, wie man jetzt mit der gleichen Argumentation (Neutralität wahren), ein Berufsverbot für Menschen einführen will die religiöse Symbole tragen.In einer Rechtssprechung kommt nicht die persönliche Auffassung eines Menschen zum Ausdruck sondern die Gesetzgebung der BRD die festgeschrieben ist und nicht individuell auslegbar ist.Im GG ist die Religionsfreiheit garantiert. Und die schließt auch einen Gerichtssaal mit ein!

// //