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Artenschutz

Gesetzentwurf zur Stärkung der Biodiversität

Um das Miteinander von Naturschutz und Landwirtschaft zu stärken, hat das Land mehrere Gesetzesänderungen beschlossen. Der Entwurf geht auf das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ zurück, das in einem breiten Beteiligungsprozess von Politik, Naturschutz und Landwirtschaft weiterentwickelt wurde.

Das vorliegende Gesetz hat das Ziel, die Biodiversität zu stärken. Es ändert das Naturschutzgesetz (NatSchG) und das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG). Das Naturschutzgesetz ergänzt die bundesrechtlichen Regelungen um landesspezifische Vorgaben, etwa um weitere gesetzlich geschützte Biotope. Beispielsweise konkretisiert es auch Eingriffsausgleiche oder legt die Zuständigkeiten von Behörden, Landschaftserhaltungsverbänden und dem ehrenamtlichen Naturschutz fest. Zweck des LLG ist es, durch gezielte Maßnahmen dazu beizutragen, dass die Land- und Forstwirtschaft innerhalb der Gesamtwirtschaft ihre gesellschaftspolitischen Aufgaben zum Wohle der Allgemeinheit erfüllen kann.

Zu diesen Aufgaben gehören unter anderem

  • gesunde Lebensmitteln zu erzeugen,
  • den notwendigen Anteil der Eigenversorgung in ausreichendem Umfang zu gewährleisten,
  • die Kultur- und Erholungslandschaft zu gestalten und zu pflegen sowie
  • die natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Wasser und Luft im Bereich der Landeskultur zu erhalten und zu verbessern.

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes:

Die Inhalte des Gesetzes setzen die Vereinbarungen zwischen der Landesregierung, den Landnutzerverbänden und dem Trägerkreis des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ um.

Kommentare : zur Stärkung der Biodiversität

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56. Kommentar von :Biowinzer Baden

Reduktion PSM

Zum erreichen dieser Ziele im Weinbau ist die offiziele Beratung entscheidend. Diese sollten von den vielen Kontrollaufgaben entastet werden und sattdessen Bindeglied zwischen den Demonstationsbetrieben und allen Winzern vor Ort werden. In den Rebschutzhinweisen muss es eine extra Rubrik PSM-Reduktion geben. Die unabhängige Bioberatung sollte

Zum erreichen dieser Ziele im Weinbau ist die offiziele Beratung entscheidend. Diese sollten von den vielen Kontrollaufgaben entastet werden und sattdessen Bindeglied zwischen den Demonstationsbetrieben und allen Winzern vor Ort werden. In den Rebschutzhinweisen muss es eine extra Rubrik PSM-Reduktion geben.


Die unabhängige Bioberatung sollte allen Winzern zur Verfügung stehen. Die Finanzierung sollte vereinfacht und komplett von Land bezahlt werden.

57. Kommentar von :Kommunaler Baumwart, Roswitha Rombach
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64. Kommentar von :Landesjugendring Baden-Württemberg e.V.
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67. Kommentar von :ohne Name 9223

Siedlungsnahe Schutzgebiete

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte statten Sie die Kommunen und Landkreise mit zusätzlichen finanziellen Mitteln und Personal zur Kommunikation mit den Grundstücksbesitzern und Pächtern in den Schutzgebieten aus. In siedlungsnahen Schutzgebieten ist der Konflikt zwischen Schutzanspruch und privater Nutzung offensichtlich. Viele

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte statten Sie die Kommunen und Landkreise mit zusätzlichen finanziellen Mitteln und Personal zur Kommunikation mit den Grundstücksbesitzern und Pächtern in den Schutzgebieten aus. In siedlungsnahen Schutzgebieten ist der Konflikt zwischen Schutzanspruch und privater Nutzung offensichtlich. Viele Grundstücksbesitzer sind sich sogar den bereits bestehenden(!) Gesetzen nicht bewusst. Es herrscht ein Mangel an Kommunikation zwischen den Grundstücksbesitzern untereinander und behördlichen Ansprechstellen. Auch gibt es eine mangelnde Akzeptanz für eindeutige gesetzliche Regelungen z.B. landwirtschaftlicher Verkehr oder Bauen im Außenbereich. Neue Pächter orientieren sich beim Anlegen ihrer Grundstücke beinahe ausnahmslos an den Freizeitgärten ihrer Nachbarn. Alte Streuobstwiesen und Gemüsegärten werden in steigendem Tempo in Freizeitgärten umgewandelt werden, wenn wenig oder gar nicht kontrolliert und kommuniziert wird. Ein Beispiel für die beschriebenen Zustände liefert das Vogelschutz-, Landschaftsschutz- und FFH- Gebiet Tüllinger Berg. Es sind besonders die siedlungsnahen Schutzgebiete, die sehr viel Potenzial für Konflikte zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen bieten.

77. Kommentar von :Yannick

Wichtig und richtig

Das Gesetzesvorhaben geht naturgemäß natürlich nicht weit genug, ist aber ein enorm großer und wichtiger Satz in die richtige Richtung. Wichtig sind mir noch folgende Punkte: 1. Schutzgebietsstatus haben oftmals gerade für die Offenlandarten keine günstige Lage, da sie teilweise an Waldrändern oder nah an Siedlungen liegen. Für die Feldvögel

Das Gesetzesvorhaben geht naturgemäß natürlich nicht weit genug, ist aber ein enorm großer und wichtiger Satz in die richtige Richtung.

Wichtig sind mir noch folgende Punkte:

1. Schutzgebietsstatus haben oftmals gerade für die Offenlandarten keine günstige Lage, da sie teilweise an Waldrändern oder nah an Siedlungen liegen. Für die Feldvögel wie zum Beispiel das Rebhuhn benötigen wir Flächen verschiedenster Größe, welche sinnvoll zueinander angeordnet sind und den genetischen Austausch gewährleisten.

2. In Zeiten des Klimawandel muss über wichtige Infrastruktur für Streuobstwiesenbesitzer nachgedacht werden. Themen wie Bewässerung von Jungbäumen und Baumschnittabholung wären enorm wichtig, um die heutzutage nicht mehr flächendeckende Ausstattung mit Auto und/oder Anhänger zu konterkarieren. Es ist auch darüber nachzudenken, ob es einen finanziellen Anreiz für das Anlegen oder Übernehmen einer ungepflegten Streuobstwiese geben müsste. Das Thema Selbstversorgung mit Obst muss wieder 'cool' werden.

3. Langfristig muss über das Thema 'Internalisierung externer Kosten' nachgedacht werden. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sollte keine Frage des Willens, sondern eine absolut fundamentale Notwendigkeit politischen Handels sein. Alle Gesetze für mehr Naturschutz schaden kurzfristig gesehen den heimischen Akteueren, da z.B. auf einer für die Natur so wichtigen Brachfläche natürlich keine Lebensmittel angebaut werden können und sich bei einem geschlossenen System die Preise für die auf den verbliebenen Flächen angebauten Lebensmitteln erhöhen müssten (sehr vereinfacht dargestellt). Naturschutz, Klimaschutz, Artenschutz, ... muss sich finanziell lohnen und die Vernichtung von Natur muss richtig viel Geld kosten. Es muss eine unverhandelbare Untergrenze in Hinsicht auf Natur geben, um das Überleben von Arten und im Endeffekt uns Menschen zu gewährleisten. Gute Hinweise sind im Buch 'Die Donut-Ökonomie' von Kate Raworth zu lesen.

4. Über das Ausgleichskataster bin ich persönlich sehr glücklich, wenn es denn hält, was es verspricht. Aus Erfahrung im ehrenamtlichen Naturschutz kann ich sagen, dass nur bei einem absoluten Bruchteil der Maßnahmen die gewünschten Arten vorkommen.

5. Bessere und häufigere Beratung für Landwirte ist unerlässlich, da sich aus meiner Erfahrung nach wie vor ein großer Anteil der Landwirte schlecht beraten sieht in Hinblick auf die Möglichkeiten und Verpflichtungen des Naturschutzes auf ihren Flächen. Das Denken muss dahin gehen, dass Landwirte sich als Nahrungsmittelproduzenten und auch als Erhalter der Artenvielfalt sehen.

6. Artenschutz am Haus müsste wesentlich stärker fokussiert werden und das Roden von Streuobstbeständen für Einfamilienhäuser SOFORT stoppen. Die durchschnittliche Wohnfläche der Deutschen hat sich in den letzten 30 Jahren um ein Drittel erhöht und es gibt stetig mehr Single-Haushalte. Innenverdichtung anstatt das massenhafte Roden von artenreichen Streuobstwiesen, welche auch als Rückzugsort für gestresste Dörfler und Städter fungieren. In Zeiten von Flächenknappheit darf keine Fläche unnötig durch ökologisch völlig wertlose Gärten und immerhin gut sanierte Häuser (allerdings ohne Nistmöglichkeiten für Gebäudebrüter, Fledermäuse, ...) ersetzt werden. Die Wohnungsnot könnte sich zum Teil durch besseres Mangement der vorhandenen Häuser stark lindern lassen, da oftmals nur noch eine ältere Person in einem ganzen Einfamilienhaus wohnt. Hier müssten Anreize zum Auszug geschaffen und gute Alternativen angeboten werden, da dieser Wohnraum dringend von Familien benötigt wird.

Es gäbe noch so viele wichtige Punkte, aber hiermit belasse ich es.

Im Allgemeinen ein sehr motivierendes und Hoffnung machendes Gesetz,
da nun endlich die Dringlichkeit des Artensterbens erkannt wurde und zumindest gewisse Maßnahmen eingeleitet werden.

Liebe Grüeße

78. Kommentar von :Apfel35

Streuobstwiesen als gesetzlich geschützter Biotop

Streuobstwiesen sind wertvolle Kulturbiotope. Sie stellen einen Hotspot der Biodiversität dar und können über 5.000 Tier- und Pflanzenarten wertvollen Lebensraum bieten. Sie müssen bewirtschaftet werden, da sie ohne Nutzung verbuschen und die Hochstammobstbäume vergreisen und absterben. Ein gesetzlicher Schutz ermöglicht es, die Flächen bzw. die

Streuobstwiesen sind wertvolle Kulturbiotope.
Sie stellen einen Hotspot der Biodiversität dar und können über 5.000 Tier- und Pflanzenarten wertvollen Lebensraum bieten. Sie müssen bewirtschaftet werden, da sie ohne Nutzung verbuschen und die Hochstammobstbäume vergreisen und absterben.
Ein gesetzlicher Schutz ermöglicht es, die Flächen bzw. die Flächenkulisse im Land zu erhalten. Es wird niemand an seiner gewohnten extensiven Nutzung dieses Biotoptyps gehindert. Gerade in einem Bundesland wie Baden-Würtemberg mit den größten Streuobstflächen bundesweit sollte es machbar sein, die Streuobstbestände zu schützen und zu erhalten.
Das hier produzierte Obst ist die beste Grundlage für die vielfältigen Streuobstwiesen-Säfte. Jeder kennt sie!
Warum sollten die Hochstammobstbäume gerade 1,60 - 1,80 m Stammhöhe besitzen?
Hochstammobstbäume werden auf Sämlingsunterlagen angezogen, die starkwachsende Bäume ergeben. Diese Bäume können 80-100 Jahre alt werden, z.T. auch viel älter. Gerade diese älteren Bäume sind landschaftsprägend, groß, weit ausladend. Aber auch dadurch bieten sie den vielen Tieren Lebensraum. Ein Specht z.B. kann in einen Niederstamm keine Höhle bauen, da diese Bäume viel zu schwach wachsen und auch nicht alt werden. In den großen Kronen sind oft Vogelnester zu finden.
Die Stammhöhe von mindestens 1,60 m und besser 1,80 m bringt die Sicherheit, dass diese Bäume die gewünschte Biotopfunktion als Lebensraum ausbilden. Weiterhin sind die Streuobstwiesen mit Hochstammobstbäumen leichter bewirtschaftbar, was für Landwirte auch wichtig ist.
Naturschutz - als geschützter Biotop- und Bewirtschaftung - landwirtschaftliche/obstbauliche Nutzung - schließen sich nicht aus. Sie bedingen einander.
Nur durch Nutzung kann dieser Biotoptyp erhalten werden! Das beinhaltet aber auch unbedingt die Nachpflanzung von Hochstammobstbäumen.

86. Kommentar von :Schmied

Hochstamm Streuobstbäume

Zu folgenden Punkten im Gesetzentwurf möchten wir Stellung beziehen und um entsprechende Berücksichtigung im Gesetz bitten: Zu 8.: Einfügung des § 33a im Dokument Begründung-NatSchG_LLG_AendG Hierin steht der Satz: „Üblicherweise haben die hochstämmigen Streuobstbäume eine Stammhöhe von mindestens 140 cm“. Dieser Definition widersprechen wir

Zu folgenden Punkten im Gesetzentwurf möchten wir Stellung beziehen und um entsprechende Berücksichtigung im Gesetz bitten:
Zu 8.: Einfügung des § 33a im Dokument Begründung-NatSchG_LLG_AendG
Hierin steht der Satz: „Üblicherweise haben die hochstämmigen Streuobstbäume eine Stammhöhe von mindestens 140 cm“.
Dieser Definition widersprechen wir ausdrücklich! Sie entspricht weder der historisch gewachsenen landwirtschaftlichen Nutzung noch einer zukunftsfähigen Dauergrünlandnutzung. Wenn eine landwirtschaftliche Nutzung als Dauergrünland sinnvoll durchführbar sein soll, ist von einer Stammhöhe von mindestens 1,6 m auszugehen, bei heute üblichen Maschinen eher von mindestens 1,8 m.
Daher sollte in der Begründung unbedingt formuliert werden:
"Hochstämmige Streuobstbäume haben eine Stammhöhe von mindestens 160 cm".
Des Weiteren findet sich anschließend der Satz: „Charakteristisch für Streuobstbestände ist die regelmäßige Unternutzung als Dauergrünland“. In diesen sollte der Begriff naturverträglich aufgenommen werden zu: „Charakteristisch für Streuobstbestände ist die regelmäßige, naturverträgliche Unternutzung als Dauergrünland“.
Die außerordentliche Biodiversität der Streuobstwiesen ist wesentlich von einer naturverträglichen Grünlandnutzung mit artenreichen Wiesen oder Weiden abhängig. Deshalb sollte im Gesetz die naturverträgliche Grünlandnutzung in die Definition aufgenommen werden. Nutzungen wie Mähen ohne Abräumen und hochfrequentes Mulchen sind nicht erstrebenswert und über Förderungen, in Schutzgebieten auch über Verbote so weit wie möglich zu verhindern. Die traditionelle Heu- und Öhmdbereitung auf der Mähfläche ist wegen der dabei erfolgenden Samenreife und des Samenausfalles vieler Arten und der dadurch gewährleisteten Erhaltung der Pflanzenartenvielfalt zu fordern und zu fördern.
Für nichtlandwirtschaftliche Streuobstnutzer, welche den Grünlandaufwuchs nicht in der Tierhaltung verwerten können, sind kostenfreie Möglichkeiten der Abnahme des Mahdgutes zur Kompostierung oder energetischen Nutzung zu schaffen.
Was derzeit noch fehlt, ist eine Förderung der Streuobst-Vermarktung. So sinnvoll und wünschenswert eine Unterschutzstellung von Streuobstbeständen ist, so wird die Erhaltung dieser wertvollen Landschaften nur möglich sein, wenn die Streuobst-Vermarktung auch gesetzlich analog zur Vermarktung von Bio-Lebensmitteln geregelt und gefördert wird.
Für Rückfragen und einen fachlichen Austausch stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Unterzeichner des vorliegenden Briefs:
Prof. Dr. em. Reinhard Böcker; Institut für Landschafts- und Pflanzenökologie, Universität Hohenheim
Prof. Dr. Ingo Grass, Fachgebiet Ökologie Tropischer Agrarsysteme Institut für Tropische Agrarwissenschaften (Hans-Ruthenberg-Institut), Universität Hohenheim
Prof. Dr. Lars Krogmann, Fachgebiet Systematische Entomologie, Universität Hohenheim
Prof. Dr. Klaus Schmieder, Institut für Landschafts- und Pflanzenökologie, UniversitätHohenheim
Prof. Dr. Frank Schurr, Institut für Landschafts- und Pflanzenökologie, UniversitätHohenheim
Prof. Dr. Johannes Steidle, Institut für Zoologie, Fachgebiet Tierökologie, UniversitätHohenheim

100. Kommentar von :ohne Name 9255

Unabhängige Wissenschaftler zu Wort kommen lassen

Vor Inkrafttreten des Biodiversitätsstärkungsgesetz muss auf unseren Feldern und Obstplantagen eine Erhebung des Ist-Zustandes der Biodiversität( Fauna u Flora) gemacht werden. So ist es nur möglich eine Veränderung festzustellen. Momentan ist eine vermehrte Anzahl an Insekten feststellbar ( jeder Autofahrer kann es bestätigen). Wie ist dass

Vor Inkrafttreten des Biodiversitätsstärkungsgesetz muss auf unseren Feldern und Obstplantagen eine Erhebung des Ist-Zustandes der
Biodiversität( Fauna u Flora) gemacht werden. So ist es nur möglich eine Veränderung festzustellen. Momentan ist eine vermehrte Anzahl an Insekten feststellbar ( jeder Autofahrer kann es bestätigen). Wie ist dass möglich ? Vielleicht ist doch nicht die Landwirtschaft alleiniger Verantwortlicher für das Artensterben. Wir denken, dass viele Faktoren zum Artensterben beitragen, die bitte berücksichtigt werden sollten. Unabhängige, ehrliche Wissenschaftler sollten zu Wort kommen.

102. Kommentar von :ohne Name 9220

Streuobstbestände schützen durch finanzielle Anreize nicht durch Verbote

Eine Unterschutzstellung von Steuobstbeständen schadet diesen mehr, als sie nützt. Durch den hohen Wertverlust vieler Flächen und die nur sehr wenig belastbaren Ausnahmen wird eine große Unsicherheit bei den Eigentümern entstehen. Bitte lernen Sie aus den Beispiel des bayerischen Volksbegehrens. In Baden-Württemberg ist aufgrund der strengeren

Eine Unterschutzstellung von Steuobstbeständen schadet diesen mehr, als sie nützt.
Durch den hohen Wertverlust vieler Flächen und die nur sehr wenig belastbaren Ausnahmen wird eine große Unsicherheit bei den Eigentümern entstehen.
Bitte lernen Sie aus den Beispiel des bayerischen Volksbegehrens.
In Baden-Württemberg ist aufgrund der strengeren Vorgaben (kleinere Fläche, keine Abstandsregel, weniger Ausnahmen) mit einem noch größeren "Ankündigungseffekt" (so nennt es das MLR in einer Stellungnahme) gesprochen.
Vor allem im Bereich von Wohn- und Gewerbegebieten wird das der Fall sein und auch regelmäßig Ausnahmen geben, die eine Entfernung der Bäume ermöglicht.

Wünschenswerte Strukturen müssen ausreichend gefördert werden, damit sie wirtschaftlich interessant sind. Nur so lassen sich diese sinnvoll schützen und auch vermehren.
Ein Verbot kann bestenfalls den aktuellen Bestand schützen und auch das wird es nicht schaffen.

103. Kommentar von :ohne Name 9220

Zeit nehmen

Nicht erst seit der aktuellen Krise setzen sich Landwirte für eine höhere Wertschätzung der heimischen Landwirtschaft und eine ausreichende Lebensmittelversorgung aus unserem Land ein. Im Wohlstand der letzten Jahrzehnte wurden diese Warnungen oftmals nicht ernst genommen und die Sicherstellung der Lebensmittelproduktion anderen Zielen

Nicht erst seit der aktuellen Krise setzen sich Landwirte für eine höhere Wertschätzung der heimischen Landwirtschaft und eine ausreichende Lebensmittelversorgung aus unserem Land ein.
Im Wohlstand der letzten Jahrzehnte wurden diese Warnungen oftmals nicht ernst genommen und die Sicherstellung der Lebensmittelproduktion anderen Zielen untergeordnet.

Nun wird jedem klar, dass wir vor Krisen nicht geschützt sind und gute und leistungsfähige Landwirtschaft auch für Industrieländer von großer Bedeutung ist. Dabei sind eine leistungsfähige Landwirtschaft und zielführender Artenschutz keine Gegensätze.

Auch aufgrund der Erfahrungen aus der Krise muss der Gesetzesentwurf nochmal ernsthaft geprüft. Es gilt die Bedenken der Landwirtschaft ernst zu nehmen und gemeinsam ohne Zeitdruck für Artenschutz UND Landwirtschaft zielführende Lösungen zu erarbeiten.

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