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Studiengebühren für internationale Studierende

Universität Hörsaal

Studiengebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium

Stellungnahme des Ministeriums

Das Gesetz zur Einführung von Gebühren für internationale Studierende und für das Zweitstudium hat mit weit über 300 Kommentaren eine hohe Aufmerksamkeit im Beteiligungsportal erhalten. Dies findet das Wissenschaftsministerium sehr erfreulich. Die Anhörungsphase konnte deshalb intensiv genutzt und verschiedene Argumente eingespeist werden.

Ergebnis der Anhörung und der Kommentierung

Das Anhörungsverfahren insgesamt war sehr differenziert. Hochschulen und Arbeitgeber haben sich mehrheitlich positiv geäußert, Studierende und entwicklungspolitische Verbände haben vorrangig Sorgen artikuliert. Im Beteiligungsportal haben diese Sorgen einen großen Teil der Rückmeldungen ausgemacht, eine generelle Begrüßung des Vorhabens wurde vereinzelt geäußert.

Natürlich gab es auch grundlegende Wünsche, keine Gebühren einzuführen. Für solche Wünsche hat das Wissenschaftsministerium grundsätzlich Verständnis. Dem stehen jedoch die erforderlichen Einsparungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung entgegen. Hier sieht das Ministerium derzeit keine andere Möglichkeit, diese zu erbringen, ohne Wissenschaft und Kultur massiv zu beschädigen.

Das Wissenschaftsministerium hält daher Gebühren für internationale Studierende und für das Zweitstudium für richtig, sinnvoll und notwendig: Einerseits, um die Schuldenbremse einzuhalten und andererseits, um die Internationalisierung unserer Hochschulen auf langfristig tragfähige Füße zu stellen.

Gute Bedingungen für internationale Studierende

Die Zahl internationaler Studierender steigt weltweit. Bei gleichbleibenden Ressourcen sind gute Bedingungen für internationale Studierende langfristig nicht darstellbar. Diese Einschätzung teilt die Landesregierung mit anderen europäischen Ländern, die keine allgemeinen Studiengebühren vorsehen, aber in der Vergangenheit sukzessive Gebühren für internationale Studierende eingeführt haben (z.B Dänemark, Österreich, Schweden). Auch für europäische Länder mit allgemeinen Studiengebühren gilt: internationale Studierende zahlen in der Regel einen höheren Beitrag. Höhere Gebühren für internationale Studierende sind der europäische Standard.

Veränderungen am ursprünglichen Entwurf

Rückmeldungen zur konkreten Umsetzung der Gebühren hat das Wissenschaftsministerium sehr ernst genommen. Dies ist auch daran zu erkennen, dass der Einbringungsentwurf des Gesetzes sich nicht zu einhundert Prozent mit dem Anhörungsentwurf deckt.

Die Anpassungen in drei zentralen Bereichen, die auch im Beteiligungsportal wesentlich diskutiert worden sind, sind im Folgenden dargestellt:

1. Sozialverträglichkeit

  • Die Befreiungsmöglichkeiten der Hochschulen sind erweitert und präzisiert worden. Sie können künftig 5 Prozent aller internationalen Studierenden von den Gebühren befreien, das entspricht landesweit etwa 500 internationalen Studienanfängerinnen und -anfängern pro Jahr. Die Änderung bedeutet eine Ausweitung des Kontingents und reduziert den Berechnungsaufwand für die Hochschulen. Im Anhörungsentwurf waren zunächst nur 5 Prozent der gebührenpflichtigen Studierenden vorgesehen.
  • Die Hochschulen können die Befreiungen auf Grundlage einer Satzung durchführen, in der Begabung und soziale Kriterien berücksichtigt werden müssen. Zusätzlich müssen maßgeblich Studierende aus entwicklungsschwachen Ländern berücksichtigt werden. Darunter fallen die Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks oder die am wenigsten entwickelten Länder nach der Definition der Vereinten Nationen.
  • Die Hochschulen können zusätzliche Befreiungen aus ihrem Anteil der eingenommenen Gebühren finanzieren.
  • Außerdem wird es zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten für Studierende geben, die in einem entwicklungsbezogenen Postgraduiertenstudiengang (EPOS) des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) eingeschrieben sind.
  • Asylsuchende bei denen die Anerkennung nach den jeweiligen Herkunftsländern mit hohem Grad wahrscheinlich ist, werden von Gebühren befreit, damit diese Gruppe möglichst schnell ein Studium aufnehmen kann, wenn die sprachlichen und fachlichen Voraussetzungen vorliegen. 
  • Studierende mit einer studienerschwerenden Behinderung können von den Gebühren für ein Zweitstudium befreit werden.

2. Wissenschaftlicher Austausch

  • Internationale Studierende einer Partnerhochschule, die im Rahmen von Doppelabschlussprogrammen nach Baden-Württemberg kommen, werden befreit.
  • Die neue Kategorie der „Forschenden Studierenden“, die keine ECTS Punkte an einer baden-württembergischen Hochschule erwerben, wird keine Gebühren bezahlen, um flexible Forschungs- und Kurzaufenthalte, zum Beispiel im Rahmen von Master- oder Doktorarbeiten, weiter zu ermöglichen.
  • Die Befreiung von Austauschstudierenden im Rahmen von Hochschulkooperationen ohne Abschlussziel ist flexibilisiert worden (nicht mehr „maximal“, sondern „in der Regel“ zwei Semester).

3. Verwaltungsaufwand

  • Das Gesetz stellt eine Mitwirkungspflicht der Studierenden fest, damit die Hochschulen Rechtssicherheit und einen geringen Aufwand bei der Feststellung der Gebührenpflicht haben.
  • Eine zentrale Verwaltung der Gebühren für mehrere Hochschulen wird ermöglicht, um Ressourcen zu sparen.
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