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Umsetzung Polizeistruktur 2020

Baden-Württemberg gehört seit Jahren zu den sichersten Bundesländern. Damit das auch in Zukunft so bleibt, bedarf es effizienter polizeilicher Organisationsstrukturen, der Stärkung der operativen Ermittlungseinheiten und insbesondere der polizeilichen Präsenz vor Ort.

Das Gesetz dient einer Optimierung der Orts- und Bürgernähe der Polizei, wie sie im Rahmen eines Evaluationsberichts vom April 2017 zur Polizeistrukturreform von 2013 identifiziert und von einer interministeriellen Arbeitsgruppe überprüft wurde. Die Umsetzung der Evaluationsergebnisse führt zu einer Änderung der äußeren Aufbauorganisation der Polizei Baden-Württemberg durch das so genannte 13er Modell im Bereich der regionalen Polizeipräsidien. Dabei werden das Polizeipräsidium Tuttlingen aufgelöst, der regionale Zuschnitt der Polizeipräsidien Karlsruhe, Konstanz und Reutlingen verändert und die Polizeipräsidien Pforzheim und Ravensburg neu gebildet.        

Die neue äußere Aufbauorganisation der Polizei Baden-Württemberg mit 13 Regionalpräsidien tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft und umfasst gegenüber der bisherigen Struktur folgende Veränderungen:

  1. Das Polizeipräsidium Tuttlingen wird aufgelöst.
  2. Der Bodenseekreis sowie die Landkreise Ravensburg und Sigmaringen bilden ein neues Polizeipräsidium mit Sitz in Ravensburg. Der Sitz der Kriminalpolizeidirektion verbleibt in Friedrichshafen.
  3. Die Landkreise Calw, Freudenstadt und der Enzkreis bilden zusammen mit dem Stadtkreis Pforzheim ein neues Polizeipräsidium mit Sitz in Pforzheim. Der Sitz der Kriminalpolizeidirektion ist in Calw.
  4. Die Landkreise Konstanz, Rottweil, Tuttlingen und Schwarzwald-Baar-Kreis bilden ein Polizeipräsidium mit Sitz in Konstanz. Der Sitz der Kriminalpolizeidirektion verbleibt in Rottweil. Der Sitz der Schutzpolizeidirektion ist in Tuttlingen.
  5. Der Zollernalbkreis wird dem Polizeipräsidium Reutlingen zugeordnet. Der Sitz des Polizeipräsidiums in Reutlingen und der Sitz der Kriminalpolizeidirektion in Esslingen bleiben unverändert.
  6. Das Polizeipräsidium Karlsruhe wird um den Landkreis Calw, den Enzkreis und den Stadtkreis Pforzheim reduziert. Der Sitz des Polizeipräsidiums und der Kriminalpolizeidirektion in Karlsruhe bleibt unverändert.

Diese organisatorischen Veränderungen wirken sich auf die Personalräte, Beauftragte für Chancengleichheit und Schwerbehindertenvertretung aus. Zur Umsetzung der Evaluationsergebnisse bedarf es daher einer gesetzlichen Grundlage. Die Voraussetzungen hierfür werden in diesem Artikelgesetz geschaffen, insbesondere zur Sicherstellung handlungsfähiger Personalvertretungen, der Beauftragten für Chancengleichheit und der Schwerbehindertenvertretungen durch Übergangslösungen.

In Artikel 1 werden die organisatorischen Grundentscheidungen zur Aufhebung des Polizeipräsidiums Tuttlingen und zur Errichtung der Polizeipräsidien Pforzheim und Ravensburg getroffen sowie der sich daraus ergebende Aufgabenübergang geregelt. Zur lückenlosen Sicherung der Interessen der Beschäftigten in der Zeit unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes werden in Artikel 2 insbesondere Übergangspersonalräte gebildet. In Artikel 3 werden die durch die Änderungen der Aufgabenorganisation betroffenen Regelungen angepasst.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 8. Oktober 2018, 17.00 Uhr, kommentieren.

Gesetzentwurf zur Umsetzung der Polizeistruktur 2020 (PDF)

Kommentare : zur Umsetzung der Polizeistruktur 2020

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1. Kommentar von :Ohne Name

Umsetzung der Polizeistruktur 2020

Sehr geehrte Damen und Herren, sofern Ihre Maßnahmen, wie Betreff, zukünftig personelle, finanzielle, administrative Entlastungen bei selber Effizienz und Sicherheit für Personal wie Bürger erreicht, stimme ich dieser zu. Berücksichtigen Sie bitte, wie bei allen staatlichen Verwaltungsaufgaben, Beschränkung auf zwingend erforderliche, weiter

Sehr geehrte Damen und Herren,

sofern Ihre Maßnahmen, wie Betreff, zukünftig personelle, finanzielle, administrative Entlastungen bei selber Effizienz und Sicherheit für Personal wie Bürger erreicht, stimme ich dieser zu.
Berücksichtigen Sie bitte, wie bei allen staatlichen Verwaltungsaufgaben, Beschränkung auf zwingend erforderliche, weiter Deregulierung, Verschlankung, durch permanente, verpflichtende Weiterbildung der Prozessbeteiligten, unter Zuhilfenahme aller Werkzeuge und Hilfsmittel der Datenverarbeitung.


Freundliche Grüße

Hartmut Schlucke

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