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Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung

Ein Mitarbeiter eines Sicherheits- und Servicedienstes steht vor einem Klinikgebäude. (Bild: dpa)

Bewachungsgewerbe

Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung

Mit der Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung soll die Verwaltung im Bereich Bewachungsgewerbe entlastet werden. Ziel ist die Qualitätssteigerung beim Gesetzesvollzug und gleichzeitig eine Entlastung vieler kleiner Verwaltungseinheiten.

Das Bewachungsgewerberecht wurde seit dem Jahr 2016 mehrfach geändert, zum 1. Juni 2019 wurde zudem ein Bewacherregister eingeführt, über das wesentliche Teile der einschlägigen Verfahren abzuwickeln sind. Das Rechtsgebiet hat hierdurch eine Komplexität erreicht, die deutlich höhere Anforderungen an die Vollzugsbehörden stellt. In Baden-Württemberg sind derzeit insgesamt 820 Behörden, darunter 679 kleinere kreisangehörige Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften für den Vollzug des Bewachungsgewerberechts zuständig, mehr als in jedem anderen Bundesland. Es hat sich gezeigt, dass sich viele der kleineren Behörden sehr schwer mit der Anwendung des neuen Rechts tun, mangels Fallzahlen können sie in aller Regel auch nicht die erforderliche Expertise für den Aufgabenvollzug aufbauen.

Der Ministerrat hatte daher in seiner Sitzung am 4. Dezember 2019 bei der Beschlussfassung über das Arbeitsprogramm der Landesregierung zum Bürokratieabbau entschieden, die Zuständigkeit für den Vollzug des Bewachungsgewerberechts auf die unteren Verwaltungsbehörden zu übertragen und zur Erreichung dieses Ziels Paragraph 7 Nummer 2 der Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung (GewOZuVO) aufzuheben. Der beigefügte Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung dient der Umsetzung dieses Beschlusses. Mit der Aufgabenbündelung bei den 176 unteren Verwaltungsbehörden wird eine deutliche Konzentration der Verfahren bei größeren Verwaltungseinheiten und daraus resultierend eine Qualitätssteigerung beim Gesetzesvollzug und gleichzeitig eine Entlastung vieler kleiner Verwaltungseinheiten erreicht.

Sie konnten den Verordnungsentwurf bis zum 25. Juni 2020 kommentieren.

Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung (PDF)

Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.

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