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Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung

Ein Mitarbeiter eines Sicherheits- und Servicedienstes steht vor einem Klinikgebäude. (Bild: dpa)

BEWACHUNGSGEWERBE

Stellungnahme des Ministeriums

Da keine Kommentare während der Kommentierungsphase eingegangen sind, ist keine Stellungnahme des Ministeriums erforderlich.

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