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Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung

Ein Mitarbeiter eines Sicherheits- und Servicedienstes steht vor einem Klinikgebäude. (Bild: dpa)

BEWACHUNGSGEWERBE

Geltende Verordnung

Hier können Sie die aktuell geltende Verordnung abrufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Verordnung im Laufe der Zeit auch ändern kann.

Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung (GewOZuVO)

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