Mit einer ganzen Reihe von Neuerungen und Änderungen möchte das Wissenschaftsministerium das Landeshochschulgesetz an aktuellen Bedürfnissen neu ausrichten.
Mit diesem Gesetzentwurf wird im Schwerpunkt die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) durch eine Neustrukturierung weiterentwickelt. Zudem wird die Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulstandorts Baden-Württemberg verbessert. Die Hochschulen erhalten die Möglichkeit, für den Zugang von ausländischen Studieninteressierten eine hochschulindividuelle Prüfung durchzuführen. Für den Zugang beruflich Qualifizierter und ausländischer Studieninteressierter zu zulassungsfreien Studiengängen können die Hochschule außerdem ein Probestudium vorsehen. Es erfolgen weitere Flexibilisierungen im Hinblick auf die Digitalisierung.
Verbände und Organisationen, die von der Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 4. Juli 2024 kommentieren.
Kommentare : zur Änderung des Landeshochschulgesetzes
Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!