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Verkehr

Änderung des Straßengesetzes

Zum 1. Januar 2021 wird die Mobilitätszentrale Baden-Württemberg Teil des Verkehrsministeriums. In der neu geschaffenen Abteilung wird das Verkehrsministerium Digitalisierungsthemen wie Mobilitätssteuerung, Verkehrsmanagement, Mobilitätsdaten, automatisiertes Fahren sowie Fahrzeugtechnik und Fahrzeugzulassung zusammenführen.

Der Ministerrat hat am 25. August 2021 beschlossen, dass im Rahmen der Neuordnung der Geschäftsbereiche der Landesregierung die Mobilitätszentrale Baden-Württemberg, Abteilung 9 des Regierungspräsidiums Tübingen, in das Ministerium für Verkehr eingegliedert wird. Ziel ist es, die Kompetenzen zur Schaffung einer neuen, vernetzten, digitalen und verkehrssicheren Mobilität landesweit stärker zu bündeln. Damit soll die Grundlage für die Gestaltung einer attraktiven und verlässlichen Mobilität im Klimaschutzland Baden-Württemberg geschaffen werden. Insbesondere die Bereiche Mobilitäts- und Verkehrssteuerung und Verkehrsinformation sollen stärker zur Verbesserung des Klimaschutzes im Verkehr beitragen und die Verkehrswende intensiver unterstützen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Straßengesetzes werden die hierfür erforderlichen Anpassungen der gesetzlichen Zuständigkeiten vorgenommen und dem Ministerium für Verkehr die bisher von der Mobilitätszentrale Baden-Württemberg wahrgenommenen Aufgaben in § 53 a des Straßengesetzes zugewiesen. Hiervon umfasst sind insbesondere Aufgaben in den Bereichen Verkehrsmanagement und Verkehrssteuerung, der vernetzten Mobilität sowie die Errichtung und der Betrieb einer Verkehrs- und Tunnelleitzentrale für Bundes- und Landesstraßen.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 13. Oktober 2021 kommentieren.

Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Straßengesetzes (PDF)

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