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Was sollte bei der Datenbereitstellung beachtet werden, um Interpretationen zu erleichtern und mögliche Fehlschlüsse zu reduzieren (zum Beispiel bei Änderungen im Zeitverlauf; Stichworte: Datenkompetenz, Datenkonsistenz, hinreichende Beschreibung durch Metadaten)?
Kommentare : zu allgemeinen Themen
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Zum Handlungsfeld Datenkompetenz
Die Schaffung von Datenkompetenz in der Breite ist prinzipiell begruessenswert. Hier sind jedoch Analogien zu allgemeiner IT-Kompetenz erkennbar: Prinzipiell waere es auch wuenschenswert, wenn viel mehr Menschen in Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft ein viel tieferes Verstaendnis von IT und IT-Architektur haetten.
Die Schaffung von Datenkompetenz in der Breite ist prinzipiell begruessenswert. Hier sind jedoch Analogien zu allgemeiner IT-Kompetenz erkennbar: Prinzipiell waere es auch wuenschenswert, wenn viel mehr Menschen in Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft ein viel tieferes Verstaendnis von IT und IT-Architektur haetten. Grundsaetzlich ist jedoch bereits viel erreicht, wenn Anwendungen, Produkte und Verfahren mit einem tiefen Verstaendnis von Datenkompetenz entwickelt werden, und die sich auch von Laien mit weniger stark ausgepraegter Datenkompetenz einfach und komfortabel bedienen lassen.
Begruessenswert waere bei der Entwicklung von Datenkompetenz ein starker Fokus beispielsweise auf das 5-Sterne-Modell fuer Daten, durch das die unterschiedliche Wiederverwendbarkeit verschiedener Datenhaltungsformen durch maschinelle Auswertung verstaendlicher wird. Ziel sollte ein besseres Verstaendnis sein, bis zu welcher Ebene (Symbole, Fakten, Information, Wissen) ein Informationsbestand maschinenlesbar ist und ab welcher Ebene eine Interpretation aufgrund der gewaehlten Repraesentation nur noch menschlich moeglich ist. Insbesondere ein Bewusstsein fuer den Unterschied der Datenablage in Dokumenten (vorwiegend nur menschlicher Interpretation zugaenglich) und in Wissensgraphen (Wissensinterpretation auch semantisch-maschinell moeglich) ist elementar.
Wichtige Kompetenzziele fuer Data Literacy koennten sein: 1) Verstaendnis, dass eine Datenerhebung fast immer eine mit Reduktion und Auswahl einhergehende Modellierung der Realitaet ist; 2) dass die gewaehlte Auswahl, das gewaehlte Modell, die gewaehlte Klassifizierung etc. bestehende Annahmen oder systemische Strukturen reproduzieren kann; 3) Faehigkeit zur kritischen Quellenbewertung anhand dieser Faktoren; 4) Verstaendnis fuer semantische Kodierung von Sachverhalten.
Ergaenzend koennte eine Einordnungskompetenz sinnvoll sein, wann und auf welcher Rechtsgrundlage Daten frei weitergegeben werden duerfen und wann nicht. Insbesondere die Unterscheidung zwischen kreativer Schoepfung (z.B. digitale Fotografie als in digitalen Symbolen vorliegende urheberrechtlich relevante Schoepfung) und reinen Fakteninformationen (z.B. Messwerte, akkurate Klassifizierung von Sachverhalten, mit denen keine Immaterialgueterrechte begruendet werden koennen). Genauso die Aufloesung des Eigentumsbegriffs an Daten und eine praezisere Begriffsbestimmung, wann aufgrund welcher Rechtsgrundlagen trotz nicht existenter Eigentumsrechte eine Weitergabe eingeschraenkt sein koennte (z.B. Personenbezug/Datenschutz)
Zum Handlungsfeld Rechtsrahmen
Bei anzuwendenden Standards gilt es vor allem, etablierte und bewaehrte Modelle zu verfolgen und stets auch unmittelbar praktisch zu verproben. Keinesfalls sollte das Land sich verleiten lassen, nationale oder gar subnationale Sonderwege zu standardisieren. Das bedeutet z.B. einen Fokus auf die bewaehrten und von der EU vorgeschlagenen
Bei anzuwendenden Standards gilt es vor allem, etablierte und bewaehrte Modelle zu verfolgen und stets auch unmittelbar praktisch zu verproben.
Keinesfalls sollte das Land sich verleiten lassen, nationale oder gar subnationale Sonderwege zu standardisieren. Das bedeutet z.B. einen Fokus auf die bewaehrten und von der EU vorgeschlagenen Creative-Commons-Lizenzen anstatt des rechtlich fragwuerdigen Sonderwegs der sogenannten Datenlizenz Deutschland.
Der Passus um die Verwendung von mehr Daten – insbesondere personenbezogener Daten – „fuer das Training von KI“ irritiert. Es scheint, als wuerden unter „KI“ lediglich konnektionistische (trainierbare) Systeme verstanden werden.
Der strategische Fokus der Landesregierung sollte unbedingt auf den Einsatz symbolischer KI-Ansaetze gelegt werden – nur dieser Weg sorgt gleichzeitig fuer die notwendigen Voraussetzungen, die in den Handlungsfeldern Datenmanagement, Organisation und Technische Infrastruktur erwaehnt werden.
Insbesondere sind fuer die staatliche Verwaltung, die regelbasiert und nach Prinzipien wie dem Gleichheitssatz vorgehen soll, konnektionistische KI-Modelle und insbesondere generative KI durch ihren probabilistischen Ansatz fuer viele Anwendungsfaelle schlicht ungeeignet. Symbolische KI-Modelle, die auf interoperablen semantischen Daten aufbauen, schaffen hier deterministische und verlaessliche Auskuenfte und gehen nicht mit Seiteneffekten wie dem immensen Energieaufwand generativer KI einher, die auch im eklatanten Widerspruch zu bestehenden Beschlusslagen z.B. zu den Sustainable Development Goals stehen.
Zum Handlungsfeld Organisation
Buendelung und Aufbau der notwendigen Kompetenzen fuer eine staatliche Wissensorganisation auf dem Stand der Zeit ist prinzipiell zu begruessen. Hier waere es wichtig, vor allem Fuehrungs- und Entscheidungsrollen durchweg fachlich zu besetzen, d.h. ggf. Doppelspitzen zu bilden, die sowohl die notwendige Fachlichkeit in Rechts- und
Buendelung und Aufbau der notwendigen Kompetenzen fuer eine staatliche Wissensorganisation auf dem Stand der Zeit ist prinzipiell zu begruessen. Hier waere es wichtig, vor allem Fuehrungs- und Entscheidungsrollen durchweg fachlich zu besetzen, d.h. ggf. Doppelspitzen zu bilden, die sowohl die notwendige Fachlichkeit in Rechts- und Verwaltungswissenschaften, aber vor allem auch in Informatik, IT- und Wissensarchitektur ausreichend erfuellen. Die reine begleitende Weiterbildung von Personen ohne tiefe praktische Erfahrung im Aufbau solcher Architekturen hat sich in der Vergangenheit nicht bewaehrt.
Relevant ist hier vor allem ein tiefer praktischer Einblick in die zu schaffenden notwendigen organisatorischen und infrastrukturellen Voraussetzungen, die bei der Infrastruktur in der Regel am buchstaeblichen Fundament der staatlichen IT-Architektur beginnen. Das heisst, hier ist ein tiefes Verstaendnis erforderlich, warum z.B. Datenportale weder notwendige noch hinreichende Voraussetzung fuer strategisch weitsichtige Datenarchitekturen sind, und wie das Ziel von Linked Data mit maschinenlesbarer Semantik erreicht werden kann. Das ist unmittelbar mit Themenfeldern wie der Registermodernisierung verknuepft!
Zum Handlungsfeld Datenmanagement
Durch das Framing im Kontext von Datenraeumen scheint „Datenmanagement“ vorwiegend als Rechtezuweisung beim Austausch von Informationen diesen Datenraeumen verstanden zu werden. Datenmanagement im Sinne einer strategischen Entwicklung passender Datenarchitekturen und der Speicherung staatlicher Informationen in semantischen Datenmodellen
Durch das Framing im Kontext von Datenraeumen scheint „Datenmanagement“ vorwiegend als Rechtezuweisung beim Austausch von Informationen diesen Datenraeumen verstanden zu werden.
Datenmanagement im Sinne einer strategischen Entwicklung passender Datenarchitekturen und der Speicherung staatlicher Informationen in semantischen Datenmodellen anstatt z.B. in Office-Dokumenten ist nicht erkennbar – derweil liegt hier mit das groesste strategische Potenzial sowohl fuer eine bessere Wiederverwendbarkeit innerhalb des Staats, als auch fuer das Teilen derjenigen Informationsanteile, gegen deren kostenfreie Bereitstellung zur Verwendung fuer jedweden Zweck es keine Ausschlussgruende gibt.
Zum Handlungsfeld Technische Infrastruktur
Es ist begruessenswert, dass Datensilos aufgebrochen, Daten kombiniert, zusammengefuehrt und aufbereitet werden sollen. Es wird jedoch nicht benannt, _wie_ das geschehen soll und mit welchem Ziel. „Standardisierte Datenformate“ koennten im schlimmsten Fall weiterhin als Office-Dokumente interpretiert werden (nach ISO/IEC 29500), nicht jedoch als
Es ist begruessenswert, dass Datensilos aufgebrochen, Daten kombiniert, zusammengefuehrt und aufbereitet werden sollen. Es wird jedoch nicht benannt, _wie_ das geschehen soll und mit welchem Ziel. „Standardisierte Datenformate“ koennten im schlimmsten Fall weiterhin als Office-Dokumente interpretiert werden (nach ISO/IEC 29500), nicht jedoch als strukturierte Daten mit semantischer Interoperabilitaet.
Die technische Infrastruktur erwaehnt einzig „Datenportale“, also das nach aussen sichtbare User Interface. Infrastrukturen fuer die interne Wiederverwendung staatlicher Informationen, aus denen Open Data als automatische Beifang abfallen und veroeffentlicht werden kann, wird nicht einmal angedeutet. Die notwendige technische Infrastruktur fuer semantische Aufbereitung bestehender Informationen ist derweil vergleichsweise niederschwellig und mit bewaehrter, abgehangener Technologie umsetzbar – es ist daher umso irritierender, dass hierzu nichts zu erahnen ist. Streng genommen sind Datenportale mit der unwichtigste Faktor bei der Bereitstellung – wenn die automatisierten Exportprozesse gut designt sind, wuerde selbst ein Directory Listing als Veroeffentlichungs„plattform“ ausreichen.
Unklar definierte Ziele und unbestimmte Begriffe
Die Vision ist in der vorliegenden Fassung enorm interpretationsoffen gehalten, welche konkreten Ziele – vor allem hinsichtlich gesellschaftlicher Wirkung und der steuernden Wirkung des Staates hierbei – angestrebt werden sollen. Das Framing in „Datenraeumen“ wird beispielsweise derzeit vor allem im Kontext einer Vermarktung und entgeltlichen
Die Vision ist in der vorliegenden Fassung enorm interpretationsoffen gehalten, welche konkreten Ziele – vor allem hinsichtlich gesellschaftlicher Wirkung und der steuernden Wirkung des Staates hierbei – angestrebt werden sollen.
Das Framing in „Datenraeumen“ wird beispielsweise derzeit vor allem im Kontext einer Vermarktung und entgeltlichen Zurverfuegungstellen von Informationen gebraucht. Idealerweise sollte eine Datenstrategie aber auch den Allmendegedanken mit beruecksichtigen, der z.B. aus den Anforderungen der Open-Data-Richtlinie hervorgeht und hierfuer die notwendigen Voraussetzungen schaffen.
Das Eckpunktepapier ist durchdrungen von Begriffen wie „Datenhoheit“, „niederschwellige Nutzung“, „Datenethik“ etc, die durch ihre Verformbarkeit im Diskurs bislang jeweils mit einer beeindruckende Bandbreite von Interpretationsmoeglichkeiten verwendet wurden. Auch hier wuerde ich es begruessen, wenn durch passende Begriffbestimmungen oder eine tatsaechliche Ausformulierung des tatsaechlich Angestrebten fuer mehr Klarheit gesorgt werden wuerde.
Allgemeine Ausführungen des LfDI BW zur Datenstrategie für Baden-Württemberg
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) begrüßt das klare Bekenntnis des Eckpunktepapiers zu einem starken Datenschutz und nachhaltiger Datennutzung. Für eine erfolgreiche Umsetzung der Datenstrategie ist es elementar wichtig, schnell innovationsfreundliche Experimentierräume zu
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) begrüßt das klare Bekenntnis des Eckpunktepapiers zu einem starken Datenschutz und nachhaltiger Datennutzung.
Für eine erfolgreiche Umsetzung der Datenstrategie ist es elementar wichtig, schnell innovationsfreundliche Experimentierräume zu schaffen: Mit KI-Reallaboren und legislativen Experimentierklauseln kann regulatorisches Lernen gefördert werden. Dabei profitieren insbesondere Start-ups und kleine und mittelständige Unternehmen von experimentellen Regulierungsformaten zu KI und Datenschutz in Form von Reallaboren direkt lokal – am Entstehungsort der Innovationen.
Bei der Nutzung personenbezogener Daten ist grundsätzlich zu beachten, dass stets klar sein muss, wer für welche Datenverarbeitung verantwortlich ist. Zudem muss sichergestellt sein, dass für jeden Vorgang der Verarbeitung personenbezogener Daten eine Rechtsgrundlage vorhanden sein muss. Für die Einhaltung dieser Anforderungen sind Verantwortliche rechenschaftspflichtig. Insoweit müssen beispielsweise neben der Einhaltung technischer und organisatorischer Maßnahmen wie der Anwendung hinreichend sicherer Verschlüsselungen klare Rechte- und Rollenkonzepte entwickelt werden, Zugänge hinreichend sicher ausgestaltet werden, Protokollierungen der Verarbeitungsvorgänge vorgenommen werden und diese ggf. regelmäßig zumindest stichprobenartig geprüft werden.
Je größer die in einer Plattform verarbeitete Datenmenge ist, umso gravierender können die Auswirkungen etwaiger Datenlecks oder sonstiger Datenpannen ausfallen. Insoweit sind sicherheitstechnisch kleinere Datenpools vorzugswürdig. Je größer und zentraler die Datenhaltung und –Verarbeitung erfolgt, umso mehr steigen die Anforderungen an die Sicherheit der Verarbeitung.
Soweit nach den Vorstellungen zum Datenfeld „Rechtsrahmen“ eine „Vereinheitlichung“ bei landesrechtlichen Regelungen gefordert wird, ist diese Zielrichtung zu begrüßen. Einerseits sollten die Regelungen innerhalb des Landes Baden-Württemberg möglichst konsistent und strukturiert sein. Darüber hinaus ist allerdings auch eine Harmonisierung der Regelungen in den verschiedenen Ländern der Bundesrepublik anzustreben. Solche Einigungen unter den Ländern sind unter dem Gesichtspunkt des Föderalismus gegenüber der Schaffung bundesrechtlicher Vorgaben vorzugswürdig. Dementsprechend hatte die Datenschutzkonferenz mit ihrer Entschließung „Datenschutz in der Forschung durch einheitliche Maßstäbe stärken“ vom 23. November 2023 bereits gefordert, dass die Regelungen der Länder zur Forschung mit Gesundheitsdaten aufeinander abgestimmt werden.
Bei der Nutzung von personenbezogenen Daten insbesondere für die Forschung und für das Training von KI, sind das datenschutzrechtliche Erforderlichkeitsprinzip und das Prinzip der Datenminimierung, die Zweckbindung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und die Wahrung der Betroffenenrechte zu beachten.
Ebenso begrüßen wir, dass Datenkompetenz gebündelt und Kommunikationsformate geschaffen werden sollen. Auch wir haben in den vergangenen Jahren im Rahmen unserer Tätigkeit festgestellt, dass es den öffentlichen Stellen an Vernetzung und Vernetzungsmöglichkeiten fehlt, obwohl sich alle öffentlichen Stellen in Baden-Württemberg mit ähnlichen (datenschutzrechtlichen) Fragestellungen auseinandersetzen. Die öffentlichen Stellen könnten aus unserer Sicht von regelmäßigen Kommunikationsformaten oder auch einer Kommunikationsplattform enorm voneinander profitieren.
Um Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß Artikel 33 DS-GVO i.V.m. Artikel 4 Ziff. 12 DS-GVO auszuschließen, sind die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten wichtige zu schützende Vorgaben nicht nur im Sinne der Informationssicherheit, sondern auch im Sinne des Datenschutzes.
Im Sinne des Transparenzgedankens begrüßt der LfDI BW ausdrücklich die offene Bereitstellung von Daten/Informationen (Open Data). Auf die Wahrung der informationellen Selbstbestimmung sowie sonstiger Schutzgründe wird an dieser Stelle nochmals hingewiesen.
Der LfDI BW begrüßt die Überprüfung der Vereinbarkeit von landesrechtlichen Regelungen mit dem höherrangigen Recht. Gerade wenn legislative Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung erlassen werden, sollte dies der Gesetzgeber vor allem in grundrechtssensiblen Bereichen mit erheblicher Eingriffsintensität bezüglich der verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben prüfen. Der LfDI BW verweist an dieser Stelle auf die Bedeutung, dass personenbezogenen Daten auch bei ineinandergreifen von verschiedenen Vorhaben nur verarbeitet werden dürfen, wenn eine Rechtsgrundlage hierfür vorhanden ist und deren materiellen Voraussetzungen
erfüllt sind.
Der LfDI bietet über sein Bildungszentrum für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg Schulungen zu datenschutzrechtlichen Themenbereichen an. Diese auszubauen erscheint mit Blick auf den mit der Datenstrategie der Landesregierung geplanten Ausbau der Datenverarbeitungen sinnvoll und geboten.
Stellungnahme der Landesinitiative bwFDM zur baden-württembergischen Datenstrategie
Hinweis Unsere Stellungnahme blickt vom Datenraum „Wissenschaft“ auf das Eckpunktepapier und die Leitfragen, bezieht sich jedoch auch auf Themen aus den Datenräumen „Mobilität“ sowie „Bildung und Weiterbildung“, weswegen wir uns entschieden haben unsere als Einheit zu lesende Stellungnahme unter „Allgemeines“ einzubringen. Vorbemerkungen
Hinweis
Unsere Stellungnahme blickt vom Datenraum „Wissenschaft“ auf das Eckpunktepapier und die Leitfragen, bezieht sich jedoch auch auf Themen aus den Datenräumen „Mobilität“ sowie „Bildung und Weiterbildung“, weswegen wir uns entschieden haben unsere als Einheit zu lesende Stellungnahme unter „Allgemeines“ einzubringen.
Vorbemerkungen
Die jeden Tag an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes entstehenden Forschungsdaten sind ein wertvoller Schatz des Landes, der besonderer Pflege bedarf, um als starker Hebel für weitere Innovationen in Wissenschaft und Wirtschaft dienen zu können. Zugleich ist die Kontrolle über den eigenen Forschungsoutput ein wesentlicher Teil der Datensouveränität des Landes.
Als Landesinitiative für Forschungsdatenmanagement bwFDM unterstützen wir Forschende und Hochschulen des Landes beim Umgang mit Forschungsdaten. Wichtige Services wie die im deutschsprachigen Raum führende Informationsseite forschungsdaten.info oder die interdisziplinäre Konferenzreihe E-Science-Tage in Heidelberg werden von der Landesinitiative organisiert.
Ende 2021 wurde das Projekt Landesinitiative bwFDM vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) mit der Koordination der Entwicklung einer Forschungsdatenstrategie der baden-württembergischen Hochschulen beauftragt. Das Ziel war, diese als Teil der Datenstrategie des Landes zu verankern. Die Erarbeitung der Forschungsdatenstrategie war im Sommer 2023 abgeschlossen. Im Herbst 2024 erhielten wir nach der zustimmenden Kenntnisnahme aus dem MWK den Auftrag, darauf aufbauend ein Umsetzungskonzept zu entwickeln. Dieses ist derzeit in Arbeit und wird noch diesen Sommer bereit für eine Begutachtung sein. All diese Entwicklungen bauen auf den bestehenden kooperativen Konzepten und föderativen Infrastrukturen im Land Baden-Württemberg auf und beziehen diese synergetisch mit ein, wie beispielsweise die bwDatenföderation, das HPC-/DIC-Landeskonzept oder technische Lösungen wie BelWÜ, bwHPC oder gemeinsame Speicherlösungen.
Die zukunftsweisende Entscheidung der Entwicklung einer Datenstrategie des Landes begrüßen wir daher sehr. Die Ankündigung des Beteiligungsprozesses zur Datenstrategie wurde unsererseits entsprechend mit großem Interesse aufgenommen.
In dieser Stellungnahme möchten wir uns einerseits auf das veröffentlichte Eckpunktepapier und die Leitfragen aus dem Bereich Wissenschaft beziehen, aber auch auf die grundlegenden Punkte der Forschungsdatenstrategie eingehen, die in den für den Beteiligungsprozess vorliegenden Dokumenten aus unserer Sicht noch nicht oder noch nicht ausreichend präsent sind. Da diese Themen etwas umfangreicher und komplexer sind, haben wir uns entschieden, statt einer Kommentierung im öffentlichen Beteiligungsportal dieses separate Schreiben aufzusetzen und bitten um Ihr Verständnis.
Diese Stellungnahme wurde vorab den Kreisen bwCIO, ALWR und AG BibDir zur Kenntnis gegeben. Diese und weitere Gremien sind auch in die Entwicklung des Umsetzungskonzepts zur Forschungsdatenstrategie eng und intensiv einbezogen.
Stellungnahme zu einzelnen Aspekten
Qualifikation von Fachkräften:
Bereits mit der ersten Leitfrage im Datenraum Wissenschaft wird ein wichtiger Faktor betont, nämlich die Qualifikation von Fachkräften für den FDM-Bereich, von der Forschungsinfrastruktur bis zu Data Stewards. Dies entspricht auch den Empfehlungen der Forschungsdatenstrategie, und wird dort u. a. mit dem Certificate of Advanced Studies Forschungsdatenmanagement (CAS FDM) und seinen Microcredentials adressiert – Angeboten aus dem Land, für das Land.
Schaffung von weiteren unbefristeten Stellen:
Ebenso zentral ist es aber auch, einerseits die vorhandene und durch Angebote wie das CAS FDM geschaffene Expertise und Kompetenz im Land zu halten. Andererseits braucht es eine zentrale Stelle, die die Vernetzung der Fachkräfte koordiniert und weiterentwickelt. Um dies beides zu erzielen, ist die Schaffung von weiteren unbefristeten Stellen für das Forschungsdatenmanagement notwendig: zum einen weitere dezentrale Stellen direkt an den Universitäten und nicht-universitären Hochschulen (Data Stewards für das Forschungsdatenmanagement), zum anderen in der zentralen Koordination (Landesinitiative bwFDM, Betrieb und Weiterentwicklung CAS FDM).
Zentrale Kontakt- und Beratungsstellen für rechtliche und ethische Fragen:
An zwei Stellen des Eckpunktepapiers wird die Relevanz von Kompetenzen des Datenrechts und der Datenethik sowie die Vereinheitlichung von landesrechtlichen Regelungen erwähnt. Dies entspricht auch den Empfehlungen der Forschungsdatenstrategie und sollte mit zentralen Kontakt- und Beratungsstellen für rechtliche und ethische Fragen zu Forschungsdaten und Künstlicher Intelligenz umgesetzt werden. Dabei geht es sowohl um die Beratung für Hochschulen und das Land Baden-Württemberg als auch um die Vernetzung zu (inter)nationalen Gremien und der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur NFDI. So kann sichergestellt werden, dass die Entwicklungen und Best Practices im Bereich Datenrecht und Datenethik in beide Richtungen vermittelt werden. Das laut Eckpunktepapier angestrebte Kompetenzzentrum KI für die Landesverwaltung kann perspektivisch ein weiterer wichtiger Kooperationspartner werden.
Datentreuhandstelle bzw. Datenmarktplatz:
An mehreren Stellen des Eckpunktepapiers wird der Datenaustausch in verschiedenen Bereichen (Gesundheit, Wirtschaft, Wissenschaft) erwähnt, aber nur im Bereich Mobilität wird mit dem Mobility Data Space auf eine Datentreuhandstelle bzw. einen Datenmarktplatz Bezug genommen. Der Austausch (hoch)sensibler Daten (personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse von Wirtschaftspartnerinnen und
-partnern) zwischen Wissenschaft und anderen Akteurinnen und Akteuren ist nicht nur eine Frage der Organisationsstrukturen und der IT-Infrastrukturen, sondern auch der Schaffung verbindlicher Regelungen im Bundes- und Landesrecht durch die Konkretisierung des europäisch angelegten Rechtsrahmens für Datentreuhandstellen. Für die Datensouveränität des Innovationsstandorts Baden-Württemberg können landeseigene Datentreuhandstellen einen essentiellen Beitrag leisten. Sowohl die Schaffung verbindlicher Regelungen als auch die Etablierung landeseigener Datentreuhandstellen werden daher in der Forschungsdatenstrategie empfohlen.
Aufbau und Betrieb eines Landesrepositoriums:
Das Eckpunktepapier fordert Zugang zu Datenräumen, in denen Daten einfach, sicher und effizient geteilt werden können. Für diese spielen Repositorien (fachspezifisch, institutionell und generisch) eine entscheidende Rolle. Für Daten, die nicht in einem fachspezifischen Repositorium abgelegt werden, haben die baden-württembergischen Universitäten institutionelle Repositorien aufgebaut. Für die anderen Hochschulsparten wäre der eigenständige Aufbau und Betrieb jeweils eigener Repositorien aufwendig und für die Sicherung, Sichtbarkeit und Nachnutzbarkeit der eigenen Daten auch nicht unbedingt erforderlich. Im Umsetzungskonzept der Forschungsdatenstrategie wird der Aufbau und Betrieb eines Landesrepositoriums empfohlen, um allen Hochschulen (Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Pädagogische Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen) ein zentrales Angebot machen zu können.
Langzeitarchivierung:
Das Eckpunktepapier legt großen Wert auf das Teilen von Daten, lässt aber deren Langzeitarchivierung bzw. sogar -verfügbarkeit außen vor. Der Punkt wird nur in Bezug auf die zu dokumentierende und archivierende Softwareumgebung aufgegriffen, aber auch hier fehlt ein Hinweis auf den Aspekt der Langfristigkeit. Die meisten Datenrepositorien gewähren eine Garantie von 10, maximal 25 Jahren. Publikations- und Archivierungsaspekte sind zudem getrennt voneinander zu betrachten. Die Forschungsdatenstrategie empfiehlt daher die Entwicklung eines landeseinheitlichen Konzepts für die Langzeitarchivierung der unterschiedlichen Arten von Forschungsdaten und -software und die Prüfung der Einrichtung eines verteilten Langzeitarchivierungszentrums. Auch hier sollten alle Hochschulsparten Nutzungsmöglichkeiten bekommen, was zu enormen Synergie-Effekten führen würde. Eine Erweiterung der Langzeitarchivierungsmöglichkeiten auf digitale Daten, die (noch) nicht im engeren Sinne Forschungsdaten sind – insbesondere aus Wirtschaft und Verwaltung – wäre sinnvoll. Hier könnten die im Bereich der Wissenschaft aufzubauenden Instrumente erheblich über die Wissenschaft hinaus Nutzen schaffen.
Entwicklung innovativer Forschungsdaten-Cluster:
Einen weiteren Punkt möchten wir bezüglich der im Eckpunktepapier vorgeschlagenen Entwicklung innovativer Forschungsdaten-Cluster benennen, die wir ähnlich der vormaligen Science Data Centers für Fachgebiete mit einer Unterdeckung innerhalb der NFDI sowie besonders interdisziplinären Ansätzen sehen würden. Die Science Data Centers (SDCs) waren eine baden-württembergische Erfolgsgeschichte, eben weil eine nationale und disziplinspezifisch ausgerichtete Initiative (die spätere NFDI) noch nicht existierte. Nach deren Gründung wurden die SDCs in NFDI-Konsortien überführt bzw. in solche integriert. Neue innovative Forschungsdaten-Cluster könnten neuerliche Entwicklungen dieser Art anstoßen und bündeln, wobei die veränderte Rahmen-Infrastruktur (NFDI) sicherlich ein angepasstes Vorgehen erforderlich machen würde.
Datenzugang und Forschungssicherheit:
Ein finaler Aspekt, der berücksichtigt werden sollte, ist das Verhältnis von Datenzugang und Forschungssicherheit. Während der Zugang zu Daten essentiell für die wissenschaftliche Innovation ist, muss gleichzeitig die Sicherheit sensibler Daten gewährleistet sein. Eine ausgewogene Balance zwischen Offenheit und Sicherheit ist entscheidend, um das Vertrauen in Forschungsprozesse zu erhalten und rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. In Anbetracht der aktuellen Zeitenwende stellt sich zurecht auch die Frage, ob die Prinzipien von Open Science neu diskutiert werden müssen. Open Science und insbesondere Open Data fördern Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Forschung, doch die technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen erfordern möglicherweise Anpassungen, zumindest aber eine Diskussion über die o. g. ausgewogene Balance. Offenheit muss dabei stets im Einklang mit rechtlichen, ethischen und sicherheitstechnischen Standards stehen. Eine stärkere Bezugnahme auf die FAIR-Prinzipen, deren Einhaltung keinen unbeschränkt offenen Datenzugang erfordert, könnte einen guten Ausgangspunkt für die Diskussion dieses Spannungsfeldes und der späteren Verankerung des empfohlenen Umgangs damit in Baden-Württemberg bieten.
Unklar ist noch, in welcher Form die Forschungsdatenstrategie in die zu erarbeitende Datenstrategie des Landes integriert werden soll. Erfreulich ist, dass vor allem konkrete Anliegen und Empfehlungen aus der Forschungsdatenstrategie der baden-württembergischen Hochschulen, wie die Qualifikation von Fachkräften, explizit aufgegriffen wurden. Viele andere, gleichfalls beachtenswerte Punkte werden aber, wenn überhaupt, nur deutlich weniger konkret adressiert, und wurden deshalb in dieser Stellungnahme benannt.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme unserer Anmerkungen und sind gespannt auf die weiteren Entwicklungen.
Oliver Kohl-Frey
Kommunikations-, Informations-, Medienzentrum (KIM) der Universität Konstanz
&
Dr. Arne Upmeier
KIT-Bibliothek
Querschnittsthema Cybersicherheit in der Datenstrategie BW
Die folgenden Anmerkungen betreffen alle sechs Datenräume gleichermaßen und beziehen sich auf die durchgängige Berücksichtigung von Cybersicherheit als Querschnittsanforderung. • Integration der Cybersicherheit als Querschnittsthema Die Datenstrategie muss Cybersicherheit als fundamentale Voraussetzung für eine erfolgreiche Digitalisierung
Die folgenden Anmerkungen betreffen alle sechs Datenräume gleichermaßen und beziehen sich auf die durchgängige Berücksichtigung von Cybersicherheit als Querschnittsanforderung.
• Integration der Cybersicherheit als Querschnittsthema
Die Datenstrategie muss Cybersicherheit als fundamentale Voraussetzung für eine erfolgreiche Digitalisierung betrachten. Wie in der Cybersicherheitsstrategie Baden-Württemberg festgestellt, ist Cybersicherheit "die Voraussetzung für eine erfolgreiche Digitalisierung und damit wesentlicher Bestandteil unserer Digitalisierungsstrategie digital@bw". Dieses Verständnis sollte in allen sechs definierten Datenräumen (Mobilität, Gesundheit, Bildung, Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung) verankert werden.
• Security by Design für Dateninfrastrukturen
Die Datenstrategie sollte den in der Cybersicherheitsstrategie formulierten Grundsatz "Security by Design" übernehmen: "Um die Cybersicherheit besser zu verwirklichen, sollen Sicherheitskonzepte nicht erst am Ende der Prozesskette ansetzen, sondern bereits bei der Entwicklung und Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen". Dies ist besonders relevant für den Aufbau neuer Dateninfrastrukturen.
• Datensicherheit und Datensouveränität
Im Fahrplan für die Datenagenda BW wird bereits betont, dass "besonderen Wert auf Datensicherheit und Datensouveränität" gelegt wird, "um das tiefgreifende Domänenwissen unserer Unternehmen, der Forschungsinstitutionen und zugleich die sensible Datenbasis der öffentlichen Verwaltung zu schützen". Diese Grundsätze sollten in der Datenstrategie konkretisiert werden.
• Stärkung der Resilienz gegen Cyberangriffe
Die Datenstrategie sollte Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe beinhalten, insbesondere für Einrichtungen, die große oder sensible Datenbestände verwalten. Dies entspricht dem Ziel der Cybersicherheitsstrategie, "dass Menschen, Staat, Wirtschaft und Wissenschaft die Chancen der Digitalisierung ohne erhebliche Gefährdungen durch Cyberangriffe nutzen können". Hier sollten die zuständigen Landesbehörden einbezogen werden.
• Sicherer Datenaustausch und Datenkooperationen
Die Datenstrategie sollte sichere Rahmenbedingungen für den Datenaustausch zwischen verschiedenen Akteuren definieren. Im Fahrplan zur Datenagenda BW werden bereits "Datengenossenschaften" als möglicher Rahmen beschrieben, "damit Firmen ihre Daten sicher, vertrauenswürdig und effizient miteinander teilen können". Diese Ansätze sollten cybersicherheitstechnisch ausgestaltet werden.
• Schutz kritischer Dateninfrastrukturen
Besonderes Augenmerk sollte auf den Schutz kritischer Dateninfrastrukturen gelegt werden, analog zum Handlungsfeld "Wirtschaft und Kritische Infrastrukturen (KRITIS)" der Cybersicherheitsstrategie. Die Datenstrategie sollte definieren, welche Datenbestände und -infrastrukturen als kritisch einzustufen sind und wie deren Schutz gewährleistet werden kann.
• Absicherung föderaler Datenräume
Die Vision einer "dezentralen und föderalen Datenstrategie" mit "regionalen Datenhubs über gemeinsame Standards und Nationale Datenstrategien vernetzt" erfordert besondere Sicherheitsmaßnahmen an den Schnittstellen zwischen verschiedenen Systemen. Die Datenstrategie sollte Sicherheitsstandards für diese Schnittstellen definieren.
• Förderung von Datensicherheitskompetenzen
Die Datenstrategie sollte Maßnahmen zum Aufbau von Kompetenzen im Bereich Datensicherheit beinhalten, ähnlich wie die Cybersicherheitsstrategie die Förderung digitaler Kompetenzen und die Sensibilisierung für Cybersicherheit betont. Dies ist besonders wichtig für die erfolgreiche Implementierung sicherer Datenprozesse.
• Governance-Strukturen für Datensicherheit
Es sollten klare Verantwortlichkeiten und Prozesse für die Gewährleistung der Datensicherheit definiert werden, ähnlich dem Informationssicherheitsmanagement in der Cybersicherheitsstrategie. Die Datenstrategie sollte festlegen, wer auf welcher Ebene für die Sicherheit der Daten verantwortlich ist und wie die Einhaltung von Sicherheitsstandards überwacht wird.
Datenstrategie
Das Landesarchiv begrüßt ausdrücklich die Initiative zur Erarbeitung einer Datenstrategie BW. Es erachtet die in den veröffentlichten Eckpunkten gewählte Struktur und die gesetzten inhaltlichen Schwerpunkte als sinnvoll und zielführend. Dank unserer langjährigen Erfahrung – sei es bei der Digitalisierung und Erschließung von analogen Dokumenten, im
Das Landesarchiv begrüßt ausdrücklich die Initiative zur Erarbeitung einer Datenstrategie BW. Es erachtet die in den veröffentlichten Eckpunkten gewählte Struktur und die gesetzten inhaltlichen Schwerpunkte als sinnvoll und zielführend. Dank unserer langjährigen Erfahrung – sei es bei der Digitalisierung und Erschließung von analogen Dokumenten, im Umgang mit unterschiedlichsten Daten und Formaten sowie der Sicherstellung der langfristigen Verfügbarkeit von Daten – können wir als Anbieter eines viele Millionen Informationseinheiten umfassenden Datenschatzes substanzielle Beiträge leisten und sehen in den skizzierten Eckpunkten zahlreiche Anknüpfungspunkte zu eigenen Handlungsschwerpunkten.
So ist ein zentraler Aspekt der Eckpunkte die Einrichtung einer einheitlichen Datenplattform für Baden Württemberg. Eine solche Plattform bietet die Möglichkeit, Daten aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen und zu vernetzen – eine Herangehensweise, die auch im Landesarchiv bereits umgesetzt wird. Daten aus unserem Archivinformationssystem bzw. digitalen Katalog führen wir in dem von uns betriebenen Kulturgutportal LEO-BW (www.leo-bw.de) mit den Informationen aus zahlreichen anderen Einrichtungen des Landes zusammen. Außerdem organisieren wir für die gesamte Bundesrepublik die Aggregation und Aufbereitung von Archivdaten in dem zentralen und übergreifenden Archivportal-D (www.archivportal-d.de). Mit diesem Angebot samt seiner zugehörigen Beratungs- und Supportinfrastruktur sowie Datenprozessierungs-Pipelines steht ein deutschlandweiter Datenraum für Archive zur Verfügung, der anschlussfähig ist an interdisziplinäre Vorhaben und weitere Datenräume.
Einen weiteren Fokus setzen die Eckpunkte auf standardisierte Datenformate. Die einheitliche Erfassung und Darstellung von Informationen ist essentiell, um interoperable Systeme zu schaffen. Das Landesarchiv forciert über die Koordination und Beteiligung an unterschiedlichen Arbeitsgruppen und Initiativen den Standardisierungsprozess sowohl innerhalb der Archivsparte (erfolgreiche Etablierung eines einheitlichen Metadatenschemas) als auch in der spartenübergreifenden Kooperation mit anderen Gedächtniseinrichtungen wie der Deutschen Digitale Bibliothek – DDB (www.deutsche-digitale-bibliothek.de) oder dem nestor– Kompetenznetzwerk Langzeitarchivierung und Langzeitverfügbarkeit digitaler Ressourcen in Deutschland e.V (www.langzeitarchivierung.de) sowie im Kontext des Aufbaus der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur –NFDI (www.nfdi.de). Die erarbeiteten Standards tragen entscheidend dazu bei, dass die Daten nicht nur lokal, sondern auch im regionalen und überregionalen Kontext etwa in EU-weiten Portalen (u.a. www.europeana.eu) und Datenräumen effizient genutzt werden können.
Die Definition und Automatisierung von Schnittstellen und Prozessen ist ein weiterer Schlüsselpunkt der strategischen Ausrichtung. Hier liegen umfangreiche Erfahrungen aus der Abstimmung von Bereitstellungs- und Aussonderungsprozessen digitaler Unterlagen und Dokumente mit unterschiedlichsten Akteuren vor. In dem NFDI-Konsortium 4Memory (4memory.de) trägt das Landesarchiv außerdem gemeinsam mit FIZ Karlsruhe Verantwortung für den Aufbau eines schnittstellenbasierten Data Space, der die relevanten Angebote für die digitale historische Forschung beinhalten wird.
Ein weiterer relevanter Anknüpfungspunkt liegt in der Zusammenarbeit mit der Geodateninfrastruktur Baden Württemberg. Das Landesarchiv übernimmt historische Geofachdaten aus der Verwaltung und bereitet diese teils aufwändig für die Nutzung in Geoinformationssystemen (GIS) auf. So wurden in Kooperationsprojekten mit dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung z.B. für das gesamte Bundesland historische Flurkarten, Gemarkungspläne sowie Orthofotos digitalisiert, georeferenziert und als frei zugängliche Kartendienste zur Verfügung gestellt.
Nicht zuletzt steht der Aspekt der Nachhaltigkeit im Zentrum der Datenstrategie, der zugleich Wesenskern unserer Archiv-DNA ist. Daten(schätze) nachhaltig und auch für die kommenden Generationen im Sinne eines digitalen Gedächtnisses zu bewahren, ist eine zentrale Aufgabe des Landesarchivs. Nachhaltigkeit sollte jedoch nicht nur als übergreifendes Ziel formuliert werden, sondern muss in allen Handlungsfeldern und Datenräumen konkret finanziell, personell und organisatorisch abgesichert sein. Die oftmals projektbezogene Förderlogik stellt hierbei ein erhebliches strukturelles Hindernis dar. Das Landesarchiv plädiert daher dafür, dass bestehende Infrastrukturen und Akteure durch eine kontinuierliche und ausreichende Finanzierung befähigt werden, dauerhaft und sicher betreibbare, innovative, performante und interoperable Systeme zu schaffen. Nur so können sowohl der Erhalt unseres digitalen Kulturguts als auch die Weiterentwicklung zukunftsorientierter Datenplattformen gewährleistet werden.
Gerne bringen wir uns als relevanter Akteur in den weiteren Prozess ein, vorausgesetzt, die dafür erforderlichen Personal- und Finanzmittel werden zur Verfügung gestellt.