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Errichtung einer Landespflegekammer

Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.

Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.

Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.

Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.

Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

128. Kommentar von :Marco Stenzel

NEIN zur Pflegekammer

Die Zwangsmitgliedschaft, die Zwangsbeitragszahlung, die Zwangsfortbildungen, usw., werden noch mehr Kollegen aus dem Beruf vertreiben!
Der Pflege noch mehr Zwänge aufzuerlegen und ihnen Gehalt aus der Tasche zu ziehen ist nicht der Weg zur Besserung, sondern verschlimmert die Situation weiter!

127. Kommentar von :ohne Name 5894

In Schleswig-Holstein stimmten 92 % der Mitglieder für eine Auflösung der Schleswig-Holsteinische Pflegeberufekammer

Die Schleswig-Holsteinische Pflegeberufekammer wurde zum 11.12.2021 aufgelöst, da 92 % der Mitglieder für eine Auflösung stimmten (https://de.wikipedia.org/wiki/Schleswig-Holsteinische_Pflegeberufekammer und https://www.pflegekammer-stoppen.de/) Warum will Baden-Württemberg also den gleichen Irrweg gehen und eine neue Pflegekammer einrichten?

Die Schleswig-Holsteinische Pflegeberufekammer wurde zum 11.12.2021 aufgelöst, da 92 % der Mitglieder für eine Auflösung stimmten (https://de.wikipedia.org/wiki/Schleswig-Holsteinische_Pflegeberufekammer und https://www.pflegekammer-stoppen.de/)


Warum will Baden-Württemberg also den gleichen Irrweg gehen und eine neue Pflegekammer einrichten?

Im Gesetzesentwurf bzw. dessen Begründung wird die Auflösung der Schleswig-Holsteinische Pflegeberufekammer nicht einmal erwähnt, geschweige denn daraus Konsequenzen gezogen.

Warum muss man dafür Steuergelder bzw. das Geld der Zwangsmitglieder verschwenden?

126. Kommentar von :ohne Name 5894

Kammern sind ein Relikt der Vergangenheit

Die Kammern, in denen Ausübende eines freien Berufes eine Pflichtmitgliedschaft haben, sind ein Relikt aus der Vergangenheit und konterkarieren den Begriff des "freien" Berufes. Die Kammern bieten ihren Mitgliedern keinerlei Vorteile, sondern behindern sie nur an der Ausübung ihres Berufes und der freien Teilnahme am Wirtschaftsleben. Die

Die Kammern, in denen Ausübende eines freien Berufes eine Pflichtmitgliedschaft haben, sind ein Relikt aus der Vergangenheit und konterkarieren den Begriff des "freien" Berufes.

Die Kammern bieten ihren Mitgliedern keinerlei Vorteile, sondern behindern sie nur an der Ausübung ihres Berufes und der freien Teilnahme am Wirtschaftsleben.

Die Unterstützung die die Kammern bieten mag zwar existieren, kann sich jeder Angehörige eines freien Berufes aber auch auf dem freien Markt nach Bedarf besorgen (z. B. Rechtsberatung oder Schulungen).

Das oft gelobte Berufsrecht der Kammern ist unnötig, da die regelungsbedürftigen Berufe bereits ausreichend durch allgemeines öffentliches Recht geregelt sind.


Wenn Sie etwas ändern wollen, um den Bürgern mehr Freiheit und Wohlstand zu ermöglichen, so sollten Sie nach und nach alle Kammern abschaffen!

125. Kommentar von :Ernst Olbricht - Pflegefachkraft

Ernst Olbricht - Landespflegekammer

Ja, ich will die Pflegekammer in Baden-Württemberg, weil sich ganz viele Kollegen:Innen sich nun langsam bewußt werden – nur gemeinsam sind wir stark!
Ein Einzelner kann leider nur sehr wenig bewegen. Bewegen heißt sich manchmal nur ganz mühsam, aber beharrlich weiter zu bewegen.
Mit pflegestolzen Grüßen
Ernst Olbricht

124. Kommentar von :Jan Polzer

Ja - Unbedingt!

Jeder, der in der Pflege (oder im Gesundheitswesen allgemein) arbeitet, müht sich tagtäglich an Prozessen und Strukturen ab, die in großen Teilen darauf zurückzuführen sind, dass zu viele Akteure mit unterschiedlichen Kräfteverhältnissen zu häufig an Problemstellungen basteln, von deren realen Umsetzung sie häufig wenig Verständnis haben. Eine

Jeder, der in der Pflege (oder im Gesundheitswesen allgemein) arbeitet, müht sich tagtäglich an Prozessen und Strukturen ab, die in großen Teilen darauf zurückzuführen sind, dass zu viele Akteure mit unterschiedlichen Kräfteverhältnissen zu häufig an Problemstellungen basteln, von deren realen Umsetzung sie häufig wenig Verständnis haben. Eine Pflegekammer kann in dieser Gemengelage ein entsprechendes Gegengewicht darstellen. Die Pflege ist per Definition ein kommunikativer Schnittstellenberuf mit etlichen Facetten und unterschiedlichen Ausprägungen. Eine berufspolitische Selbstverwaltung der Pflege ist daher allein aufgrund der Komplexität des realen Berufs absolut notwendig. Ein weiteres Argument für die Kammer bedarf es da schon gar nicht mehr; wenngleich noch mehrere heranzuführen sind:
- Die Pflegeausbildung wurde so häufig abgeändert, dass inzwischen kaum noch alle Vorschriften sinnvoll miteinander zu erfüllen sind. Ein Abgleich mit den realen Gegebenheiten hat hier zuletzt nur unzureichend stattgefunden. Eine Kammer kann die Ausbildung viel effizienter und nachhaltiger an die sich wandelnden Herausforderungen anpassen als externe Berufspolitiker, die sich über kleine Projekte profilieren müssen.
- Das Gesundheitswesen insgesamt ist zunehmend komplex geworden. Eine Kammer kann als Think-Tank Optimierungsprozesse filtern und lenken. Eine Kammer kann diese Ergebnisse ferne länderübergreifend mit anderen Kammern abstimmen BEVOR es einer finalen politischen Entscheidung bedarf.
- Eine Pflegekammer stellt einen klaren Ansprechpartner dar. Somit kann nicht mehr über den Pflegeberuf hinweg entschieden werden. Eine Einbeziehung der Pflege in gesundheitspolitische Entscheidungen ist aufgrund ihrer Schnittstellenfunktion unabdingbar und kann einige Fehler der Vergangenheit in der Zukunft vermeiden helfen.
- Deutschland hinkt internationalen Entwicklungen (mal wieder) hinterher. Da andere Berufsgruppen bereits eigene etablierte Vertretungen vorweisen können, werden deren Interessen von Entscheidungsträgern lauter vernommen, als die der Pflege. Hierdurch fiel es ihnen in der Vergangenheit leicht, den Berufsstand der Pflege klein zu halten, sie von der Akademisierung fern zu halten, obwohl bereits jedes (!) andere westliche und die meisten afrikanischen Länder bereits vollständig akademisierte Pflegekräfte haben.

Es bleibt also festzustellen, dass einer Kammer für Pflegeberufe kein noch so laut vorgetragenes Gegenargument den Weg versperren kann. Die Pflege ist einer der wichtigsten Berufe im Gesundheitswesen und benötigt selbstverständlich eine entsprechend ausgestattete und legitimierte Selbstverwaltung!

123. Kommentar von :ohne Name 47402

Ja zur Pflegekammer

Hallo zusammen, es stellt sich m.E. nicht die Frage, ob wir eine Pflegekammer wollen oder nicht, sondern jeder muss sich fragen, ob er/sie die Stärkung der Pflege will. Das kann ja kaum jemand ablehnen, der diesen Beruf ergriffen hat. Mit dem Votum für die Pflegekammer wollen wir eine starke Interessenvertretung und Mitspracherecht in politischen

Hallo zusammen,
es stellt sich m.E. nicht die Frage, ob wir eine Pflegekammer wollen oder nicht, sondern jeder muss sich fragen, ob er/sie die Stärkung der Pflege will. Das kann ja kaum jemand ablehnen, der diesen Beruf ergriffen hat. Mit dem Votum für die Pflegekammer wollen wir eine starke Interessenvertretung und Mitspracherecht in politischen Prozessen! Vorstandsmitglieder der Pflegekammer werden zukünftig z.B. auch an der Landesgesundheitskonferenz oder im Landesausschuss für Krankenhausplanung dabei sein.
Einige sehen die verpflichtende Registrierung kritisch und tragen den Aspekt des Datenschutzes wir einen Schild vor sich her. Diese Sorge ist doch völlig unbegründet! Mit der täglichen Nutzung von sozialen Kanälen werden so viele persönliche Daten preisgegeben, damit hat offensichtlich auch keiner ein Problem. Nun, das ist freiwillig. Stimmt! Aber dass man sich als Autofahrer beim Straßenverkehrsamt registrieren und Steuern zahlen muss, beklagt auch niemand. Dafür werden beispielsweise Beschilderungen, Verkehrsampeln und Straßenmarkierungen finanziert – damit wir sicher durch den Verkehr kommen.
Mit den Pflichtmitgliedsbeiträgen hat die Pflegekammer u.a. die Aufgabe eine Berufsordnung für Pflegekräfte zu entwickeln, Qualitätsrichtlinien für Pflegeversorgung festzulegen sowie die Zuständigkeit für berufliche Weiterbildungen zu definieren. Das fällt uns nicht zum Nulltarif in den Schoß.
Eine sehr wichtige Aufgabe sehe ich zudem auch darin, die Studien- und Lehrinhalte für Pflegestudiengänge und Pflegeausbildung – sei es in der Kinder- Alten- oder Erwachsenenpflege- in Anlehnung an den Europäischen Kompetenzrahmen zu modernisieren. Die Pflegenden selbst werden Weiterbildungs- und Fortbildungsnormen definieren und untermauern somit die Eigenverantwortung, sich stets auf dem aktuellen Stand der Pflegewissenschaft zu bringen. Nichts anderes müssen Ärzte/ Ärztinnen, Zahnärzte/ Zahnärztinnen, Anwältinnen/ Anwälte, Psychologinnen/ Psychologen und Apothekerinnen/ Apotheker auch machen. All diese Berufsangehörigen müssen in ihrer Kammer organisiert sein und Beiträge zahlen. In einer Pflegekammer organisiert zu sein, muss zukünftig auch für uns ein berufliches Selbstverständnis sein, wenn wir für die Versorgung von Menschen verantwortlich sind. Sei es in der Akut- oder Langzeitpflege.
Hierin sehe ich die Chance, dass der Beruf mit Spezialisierungen, die in beispielsweise modularen Studien- oder Weiterbildungsabschnitten absolviert werden können, deutlich attraktiver werden kann. Eine Fortbildungsordnung gibt vor, welche Fortbildungen besucht werden müssen. Darin bildet sich die Selbstverwaltung und das pflegeberufliche Selbstverständnis ab. Daraus ergibt sich für attraktive Arbeitgeber auch die Chance, in seinem Netzwerk evtl. wohnortnah die beantragte Fortbildung anzubieten.
Insgesamt muss es ein breiteres Feld an beruflichen Perspektiven eröffnet werden, damit sich junge Menschen wieder mehr für den Beruf der Pflege interessieren. Das Bild der Krankenschwester/ des Krankenpflegers in Deutschland wird in der Öffentlichkeit eher mit den Attributen „unterbezahlt“ und mit dem Begriff „Schwerstarbeit“ verbunden. In Skandinavien wird man als Patient in der Ambulanz zunächst einmal von einer qualifizierten Pflegeperson angeschaut, die dann entscheidet, einen Arzt hinzuzuziehen oder z.B. kleine Schnittwunden selbst versorgt.
In den Jahren 2000-2017 haben über 10.600 Pflegepersonen Deutschland verlassen und nur 3.460 Pflegepersonen sind nach Deutschland gekommen (Quelle 04.06.2022) https://gesundheit-soziales.verdi.de/service/drei/drei-66/++co++a50138d4-84f1-11e8-bb6e-525400f67940 Warum wohl gehen auch ausländische Pflegepersonen lieber ein andere Länder als nach Deutschland? Die Rahmenbedingungen für Pflegende in Deutschland wurden von Interessenvertretungen, wie Arbeitgeber, Krankenkassen, Krankenhausgesellschaft gestaltet. PflegevertreterInnen wurden nicht gefragt, weil es auch keine Vertretung der Pflege auf Augenhöhe gab. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss sich ändern! Mit der Pflegekammer haben wir die Chance, eine starke Interessenvertretung der Pflege zu bekommen.
Die Kritik, dass die Pflegekammer das Gehalt nicht verbessern kann, stimmt auf den ersten Blick. Aber bisher gab es kaum wahrnehmbare Stimmen von PflegevertreterInnen, die bei den Tarifverhandlungen der Gewerkschaften gehört wurden. Ver.di kämpft auch für Gehaltsaufbesserungen im öffentlichen Dienst - und es würde allen gut zu Gesicht stehen, nicht gegeneinander, sondern miteinander zu kämpfen, als sich Sorgen um gewerkschaftliche Mitgliederzahlen zu machen. Die Ärztekammer und der Marburger Bund machen es uns doch vor.
Nicht zu vergessen: Die Pflegekammer gibt auch Unterstützung in rechtlichen Angelegenheiten oder auch bei erforderlichen fachlichen Gutachten!
Auf Bundesebene befindet sich der G-BA, der Gemeinsame Bundesausschuss, in dem Ärzte, Mitglieder des GKV-Spitzenverbandes, Vertreter der Krankenhausgesellschaft, hinter denen Selbstverwaltungsstrukturen stehen. Und diese Gremien beschließen Entscheidungen innerhalb des SGB V und des SGB XI, ohne dass PflegevertreterInnen gleichfalls als LeistungserbringerInnen Mitspracherecht bzw. Mitentscheidungsrecht haben. Bisher ist eine einzige Kollegin aus dem Deutschen Pflegerat im G-BA vertreten – und das im Ehrenamt! Jeder von Ihnen kann – glaube ich- nachvollziehen, dass dieses Ungleichgewicht verändert werden muss!
Das können wir gemeinsam mit ärztlichen Fachgesellschaften umsetzen, mit denen wir ja bereits seit vielen Jahren wertschätzend zusammenarbeiten. Aber ein stabiles und öffentlich anerkanntes Bildungsfundament gelingt nur mit der Pflegekammer.
Deshalb motiviere ich alle in Baden-Württemberg für ein JA zur Pflegekammer. Registrieren Sie sich und investieren Sie damit in Ihre eigene berufliche Zukunft!

122. Kommentar von :Ernst Olbricht - Pflegefachkraft

Ja zur Pflegekammer

Ja, ich will die Pflegekammer in Baden-Württemberg, weil nur eine Mitgliederstarke Organisation wie eine Pflegekammer Veränderungen im Pflege- und Gesundheitswesen mit den anderen Akteuren (Berufsverbände und Gewerkschaften) erreichen können.
Mit pflegestolzen Grüßen
Ernst Olbricht

121. Kommentar von :ohne Name 9099

Landespflegekammer, 68% der Pflegenden? Lächerlich

In manchen Kommentaren lese ich immer wieder, bei der Befragung hätten sich 68% der Pflegenden für die Kammer ausgesprochen. Entweder ist das ne bewußte verarsche oder die, die sowas schreiben, haben keine Ahnung. Sind deswegen für die Kammer, weil keine Ahnung? 68% stimmt, aber 68% von wenigen Pflegefachkräften. Hier mal ne kleine Analyse: "Wie

In manchen Kommentaren lese ich immer wieder, bei der Befragung hätten sich 68% der Pflegenden für die Kammer ausgesprochen. Entweder ist das ne bewußte verarsche oder die, die sowas schreiben, haben keine Ahnung. Sind deswegen für die Kammer, weil keine Ahnung?
68% stimmt, aber 68% von wenigen Pflegefachkräften. Hier mal ne kleine Analyse:
"Wie aussagekräftig ist diese „repräsentative“ Umfrage?
Man beachte:
Es wurden 2.699 Fragebögen ausgewertet. Hiervon haben sich 20 % der Befragten schon länger damit befasst (540), 44 % haben schon mal davon gehört und für 30 % war es absolutes Neuland (2.159).
Obwohl der überwiegende Anteil der Befragten (74 % oder 2.159) keine Ahnung oder fast keine Ahnung über Sinn und Zweck und Funktion der Pflegekammer hatten, wird mit 68 % Zustimmung zur Pflegekammer geworben."
OK, wie kann ich etwas zustimmen, ohne dass ich weiß, um was es geht?
"1. Wenn jemand zustimmt (68 %), der noch nie davon gehört hat, dann müssen im Fragebogen Fragen gestellt werden, bei denen es unsinnig wäre, sie mit nein zu beantworten. Es handelt sich also um eine gezielte Antwortsteuerung. Die Fragen wären wohl anders beantwortet worden, wenn eine offene Darstellung der Pflegekammer die Grundlage gewesen wäre, in der auch ein Nein Sinn machen würde. Auf welcher sachlichen Information haben von ihnen 1305 Personen für eine Pflegekammer gestimmt? Ohne diese elementare Antwort ist die Entscheidung mehr als zweifelhaft"
Ok, genug davon. Bzw. ein letztes noch, ein Fragebeispiel: "Wünschen Sie sich Verbesserungen im Beruf?" Wer sollte da mit "nein" antworten.
Claudia Omoregie, Ex-Pflegefachkraft

120. Kommentar von :ohne Name 47264

Bock zum Gärtner

Warum Artikel 20 (2) der Erklärung der Menschenrechte hier nicht gelten soll erschließt sich mir ohnehin nicht aber auch jenseits dieses Unrechts gibt es einiges gegen die Errichtung einer verpflichtenden Pflegekammer zu sagen. 1. Die Pflegekammer wird befähigt sein zu bestimmen in welcher Art eine Pflegerische Aufgabe zu erledigen ist. Bei

Warum Artikel 20 (2) der Erklärung der Menschenrechte hier nicht gelten soll erschließt sich mir ohnehin nicht aber auch jenseits dieses Unrechts gibt es einiges gegen die Errichtung einer verpflichtenden Pflegekammer zu sagen.
1. Die Pflegekammer wird befähigt sein zu bestimmen in welcher Art eine Pflegerische Aufgabe zu erledigen ist. Bei Zuwiderhandlung wird die Kammer die Möglichkeit haben rechtswirksam zu sanktionieren. Ein Arbeitgeber kann ebenfalls regeln auf welche Weise eine zugeteilte Aufgabe zu erledigen ist und kann ebenfalls bei Zuwiderhandlung rechtswirksam zu sanktionieren. Widersprechen sich die Anweisungen der Zwangskammer mit denen des Arbeitgebers steht die Pflegekraft vor einem unlösbaren Konflikt
2. Die Pflegekammer kann bestimmen wer welche Fortbildungen vorzuweisen hat, kann aber Arbeitgeber weder zwingen hierfür vom Dienst freizustellen noch die Fortbildungskosten zu tragen. Es kommen somit zu den Pflichtbeiträgen zur Zwangsmitgliedschaft noch erhöhte Fortbildungskosten hinzu.
3. Die Pflegekammer soll die Aufgaben des Regierungspräsidiums teilweise oder ganz übernehmen. Finanziert durch Zwangsbeiträge der Mitglieder. Was also zuvor als Landesaufgabe (Prüfung, Zulassung, Anerkennung, etc) vom Land finanziert wurde, müssen dann die Zwangsmitglieder bezahlen.
4. Die Pflegekammer wird eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ein Staatsorgan. Als solches ist sie geeignet die Interessen des Staates in die Reihen der Pflegekräfte zu tragen aber umgekehrt so wenig wie das Finanzamt die Interessen der Steuerzahler dem Staat gegenüber vertritt.
5. Erfahrungsgemäß setzen sich die Präsidien der Pflegekammern zusammen aus Pflegewissenschaftlern, Pflegedirektionen und Geschäftsführungen von Pflegeeinrichtungen, also aus, von der bitteren Realität gänzlich unberührten, Theoretikern und ansonsten aus ArbeitGEBERN zusammen. Die Interessen, die hier vertreten werden sollen sind nicht die der Beschäftigten. Hier lässt sich der Bock von der Landesregierung zum Gärtner machen.
6. In finanziell schwierigen Zeiten wird eine Zwangsmitgliedschaft in einer Pflegekammer in Konkurrenz zur Gewerkschaftsmitgliedschaft treten. Die Gewerkschaft ist tatsächlich in der Lage die Interessen der Beschäftigeten zu vertreten und wird hier gezielt geschwächt.

Eine Pflegekammer mit dem Zwang zur Mitgliedschaft ist - für Beschäftigte - unbedingt abzulehnen.

Hagen Klee, Gesundheits- und Krankenpfleger, ver.di Aktivist und Freigestellter Betriebsrat KLB

119. Kommentar von :ohne Name 47261

Landespflegekammergesetz

Warum wird hier auf eine Beitragspflicht gesetzt? Die Erfahrungen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen zeigen doch, dass die beruflich Pflegenden in Deutschland nicht bereit sind auch noch Beiträge in unbekannter Höhe zu leisten. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit vom Bundesland übertragenen, staatlichen Aufgaben erfüllt den gleichen

Warum wird hier auf eine Beitragspflicht gesetzt? Die Erfahrungen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen zeigen doch, dass die beruflich Pflegenden in Deutschland nicht bereit sind auch noch Beiträge in unbekannter Höhe zu leisten. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit vom Bundesland übertragenen, staatlichen Aufgaben erfüllt den gleichen Zweck. Einer Pflichtregistrierung aller beruflich Pflegenden, die unter die vorbehaltenen Tätigkeiten fallen, ist nichts entgegen zu setzen. Stellt sich nur die Frage, was man mit den Pflegenden macht, die eine sog. 1-jährige Qualifikation (Altenpflegehelfer, Pflegehelfer) mit staatlicher Anerkennung haben. Sie sind doch seit Jahren diejenigen, die insbesondere in der Altenpflege das gesamte System noch am Laufen halten. Pflichtmitgliedschaft in einer Berufsgruppe die zu 99,5 % als Arbeitnehmer in Abhängigkeitsverhältnis zu Arbeitgebern stehen, ist soziologisch völlig anders zu bewerten, wie die Vergleich mit Ärzten, Rechtsanwälten oder Architekten. Hier erfüllt die Kammer in erster Linie Versorgungsansprüche der Mitglieder. In der Pflege geht es um Berufs- und Weiterbildungsordnung, die aber auch ohne eine Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträge an eine K.ö.R. die durch Pflegende organisiert und aufgebaut ist, übertragen werden kann. Das verbohrte Festhalten an einem altehrwürdigen "Kammermodell" ist im Grunde seit längst überholt und von der Mehrheit der beruflich Pflegenden nicht gewollt. Das geplante Quorum von 60% im Gesetz vorgesehen, wird meine These hier bestätigen. Warum befasst sich nicht mit dem Modell in Bayern, dass seit 2017 einwandfrei funktioniert.

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