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Errichtung einer Landespflegekammer

Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.

Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.

Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.

Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.

Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

88. Kommentar von :ohne Name 46960

KEINE ZWANGSMITGLIEDSCHAFT

Die gesetzlichen Aufgaben sind Reglementieren, Kontrollieren und Sanktionieren.

Und als Kammern zusätzlich noch Abkassieren.

87. Kommentar von :ohne Name 46205

Stephan Laube: Warum eine Pflegekammer trotz der unten aufgeführten Gegenargumente sinnvoll ist:

Meine Vorredner:innen bemühten mehrheitlich genau zwei Argumente dafür, warum sie die Errichtung einer Pflegekammer für nicht sinnvoll, oder akzeptabel erachten: 1. Zwangsmitgliedschaft/ Pflichtbeitrag -> zur Mitgliedschaft: Ohne eine entsprechende Mitgliederzahl kann kein Organ wirksam werden. Auch in anderen Professionen, die durch ihre

Meine Vorredner:innen bemühten mehrheitlich genau zwei Argumente dafür, warum sie die Errichtung einer Pflegekammer für nicht sinnvoll, oder akzeptabel erachten:

1. Zwangsmitgliedschaft/ Pflichtbeitrag
-> zur Mitgliedschaft: Ohne eine entsprechende Mitgliederzahl kann kein Organ wirksam werden. Auch in anderen Professionen, die durch ihre Kammern immer wieder sehr gut vertreten werden - wie z.B. die Ärzteschaft - gibt es eine verpflichtende Mitgliedschaft; dies sorgt für das Sprechen mit einer Stimme und für die politische Schlagkraft, die immer wieder beneidet werden kann.
-> Zum Pflichtbeitrag: Den gibt es in den Kammern anderer Professionen auch; Bsp: Marburger Bund: 180,- p.a., Ärztekammern: 0,15% des Bruttolohnes. Dies kann auch gar nicht anders sein, da alle Strukturen Geld kosten. Niemand bereichert sich hierbei - es fallen einfach Kosten an - nach dem Motto: "Von Nichts kommt Nichts". Irgendjemand muss eben die Meinungen der Mitglieder auch bündeln, oder die Eingaben an die Politik formulieren.

2. Bürokratie
Ja, es wird Bürokratie aufzubauen sein - dies ist nicht vermeidbar, aber mit Blick auf die möglichen positiven Effekte eben in Kauf zu nehmen. Wie viel Bürokratie bei Verdi, DBfK und anderen diesbezüglichen Einrichtungen betrieben wird, hinterfragt ja auch keiner - trotzdem wird das positive Wirken dieser Einrichtungen anerkannt, oder?

Mein Plädoyer geht in die Richtung, die Chancen in den Blick zu nehmen und nicht mehr weiter darauf zu verweisen, dass das Umsetzen unserer gemeinsamer Ziele mit Kostenaufwand verbunden sein wird - das ist nicht vermeidbar. Wir würden aber - weil wir uns das "nicht leisten wollen" - darauf verzichten, Entscheidungen mitzubestimmen, die unseren Beruf direkt betreffen. Und DAS ist wirklich inakzeptabel.

Wenn die Kammer mit Augenmaß errichtet wird, dann wird sie tun, was sie soll. Und dafür sollten wir uns alle miteinander einsetzen.
Bitte stimmen Sie FÜR die Kammer.

Ich wünsche Ihnen allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und viel Gesundheit in 2023.

S.L.

86. Kommentar von :ohne Name 46908

Errichtung einer Landespflegekammer

Ich bin der Meinung, dass eine Landespflegekammer mit Zwangsmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen die Attraktivität des Pflegeberufs nicht erhöht. Im Gegenteil: Personen, die der Pflege längst den Rücken gekehrt haben und eher pflegefern sind, werden sich einen Platz in der Kammer suchen, um ihre ehemaligen Kollegen mit bürokratischen Anforderungen

Ich bin der Meinung, dass eine Landespflegekammer mit Zwangsmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen die Attraktivität des Pflegeberufs nicht erhöht. Im Gegenteil: Personen, die der Pflege längst den Rücken gekehrt haben und eher pflegefern sind, werden sich einen Platz in der Kammer suchen, um ihre ehemaligen Kollegen mit bürokratischen Anforderungen wie bestimmte Pflichtfortbildungen und Anderem zu überhäufen. Das wird die Situation in der Pflege nicht verbessern. Die Einrichtungen und die Pflegenden brauchen Menschen, die Ihnen zur Seite stehen und die Rahmenbedingungen für die Arbeit verbessern. Ich fürchte, eine Kammer wird sich darauf beschränken, die Mitglieder zu gängeln und sich vermutlich weder mit den Kostenträgern noch mit der Politik anlegen. Ich sehe in einer Kammer eher den "Tummelplatz" für basisferne Pflegeaussteiger, gescheiterte Leitungskräfte und solche, die mit Pflege noch nie etwas zu tun gehabt haben. Ich bin zwar selbst Leitungskraft, aber ich weiß sehr gut, was die Arbeit an Menschen bedeutet und was wir Pflegenden brauchen. Auf jeden Fall keine weitere Bürokratie!

85. Kommentar von :Michael Mandt

Votum Pro Errichtung einer Pflegekammer in BaWü

An der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung in Deutschland sind Pflegende maßgeblich beteiligt. Darum ist es nur logisch, dass sie auch das Recht haben sollten die Pflege selbständig zu verwalten, mit dem Ziel die pflegerische Versorgung in Deutschland sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Dass Handlungsbedarf besteht, lesen wir fast

An der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung in Deutschland sind Pflegende maßgeblich beteiligt. Darum ist es nur logisch, dass sie auch das Recht haben sollten die Pflege selbständig zu verwalten, mit dem Ziel die pflegerische Versorgung in Deutschland sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Dass Handlungsbedarf besteht, lesen wir fast täglich in den Medien. Damit Pflege gleichberechtigt mit anderen Heilberufen, wie z.B. Ärzt*innen und Apotheker*innen ist, bedarf es der Errichtung der Pflegekammer. Nur so ist die Pflege in den entsprechenden politischen Gremien stimmberechtigt vertreten. Es kann aus meiner Sicht nur im Interesse aller liegen, Pflege den notwendigen berufspolitischen Gestaltungsspielraum zu übertragen, den sie benötigt.

84. Kommentar von :ohne Name 46898

Nein sagt das Meerschweinchen

Seit mehreren Jahrzehnten studiere ich nach der Methode der teilnehmenden Beobachtung die Entwicklung der stationären Krankenhauspflege und muss eine stetige, galoppierende Verschlechterung von Pflegequalität und Arbeitsbedingungen konstatieren. Bedauerlicherweise steht meine Feststellung im Widerspruch zu allerlei niedlichen Pflegekampagnen,

Seit mehreren Jahrzehnten studiere ich nach der Methode der teilnehmenden Beobachtung die Entwicklung der stationären Krankenhauspflege und muss eine stetige, galoppierende Verschlechterung von Pflegequalität und Arbeitsbedingungen konstatieren.
Bedauerlicherweise steht meine Feststellung im Widerspruch zu allerlei niedlichen Pflegekampagnen, gleichermaßen beschönigenden wie selbstgehäkelten „Personalbedarfsberechnungsverfahren“ ohne jede Transparenz, zur systematischen „Entbehrlichmachung“ von Gefährdungsmeldungen, zu Handlungsanweisungen, die die Dokumentation nicht gewährter Pausen verhindern sollen, bis hin zu als geradezu zynisch empfundenem Geschwurbel von „altersgerechtem Arbeiten“.
Gleichzeitig ist eine konsequente Verlagerung von Verantwortung von oben nach unten festzustellen: nicht genommene Pausen seien Folgen individueller Fehlorganisation, so heißt es, Gefährdungen seien de facto nicht vorhanden, sondern von den Meldenden aus niedrigen Beweggründen herbeigeredet. Da der Alltag Informationsweitergabe zu dienstlichen Belangen oder auch eine berufsbegleitende Fortbildung während der Arbeitszeit nicht zulässt, müssen allerlei darauf ausgerichtete Bemühungen (Holschuld! Eigenverantwortung!) in der geplanten Freizeit absolviert werden.
Und all das kommt u.a. von den Lichtgestalten des Berufsstandes der Pflegenden. Sie befeuern den Fachkräftemangel, indem sie seit Jahren konsequent dafür sorgen, dass selbstverantwortliche KollegInnen ihr Heil in der Leiharbeit, der Teilzeit oder der Berufsflucht suchen.

Und jetzt sollen im Rahmen der Selbstbestimmung Augenhöhe, Qualität, und Verbesserung der Fort- und Weiterbildung erreicht werden, indem ein Gnadenhof für die berufsstandeigenen Entwicklungsverantwortlichen der vergangenen Jahrzehnte geschaffen wird. Und die Meerschweinchen sollen‘s per Zwangsabgabe zahlen! Lustige Idee. Toller Moment, just, nachdem der Ärger über verpflichtende Impfungen langsam abebbt.

Ich stimme für „Nein“.

Es gibt einen sehr guten Berufsverband. Es gibt gewerkschaftliche und betriebliche Vertretung, die auf Inspiration warten. Es gibt Gewerbeaufsichtsämter, die man zu engagierterer Wahrnehmung ihrer Aufgaben ermuntern könnte. Es gibt politische Verantwortung, die noch nicht zu ganzer Aufmerksamkeit geweckt ist. Und nicht zuletzt gibt es betriebliche Managementabteilungen mittlerer und höherer Ebenen, die endlich den Unterschied von Professionalisierung und Profilierung erkennen und ihrer Personalverantwortung im Sinne von ehrlicher Wertschätzung und visionärer Nachhaltigkeit gerecht werden sollten, nicht durch wahrnehmungswidrige Unternehmenskommunikation, sondern durch Schaffung verlässlich guter, leistungsentsprechender Arbeitsbedingungen.

83. Kommentar von :ohne Name 46893

Nein zur Pflegekammer

Ich bin selbst Pflegekraft und wehre mich gegen eine Zwangsmitgliedschaft in einer Vereinigung (Pfelgekammer) die nicht ausser Kosten für die Zwangsmitglieder bringt. Die Regierung (Gesundheitsministerium) hat kein wirkliches Interesse daran, dass es für Menschen atraktiver wird in der Pflege zu arbeiten. Zuletzt die Aussetzung der

Ich bin selbst Pflegekraft und wehre mich gegen eine Zwangsmitgliedschaft in einer Vereinigung (Pfelgekammer) die nicht ausser Kosten für die Zwangsmitglieder bringt. Die Regierung (Gesundheitsministerium) hat kein wirkliches Interesse daran, dass es für Menschen atraktiver wird in der Pflege zu arbeiten. Zuletzt die Aussetzung der Pflegeuntergrenzen in den Kinderkliniken.
Wer ist denn für Pflegekammern, meist Kollegen aus dme Leitungsbereich. Für Kollegen, die in der Krankenversorgung arbeiten bringt die Kammer nichts als zusätzliche Kosten und Arbeit. Wer soll denn die Pflegekammer leiten? Wer muss diese Menschen bezhalten? Die Zwangsmitglieder!!
Gewährleistung von Fortbildungen. Wenn ich mich zu Fortbildungen anmelde und nicht dafür freigestellt werde, kann mir im schlimmsten Fall eine solche Kammer dies vorschreiben und ich muss die Fortbildungen in meiner Freizeit machen.
die meisten der Pflegenden sind im Abhängigkeitsverhältnis, sprich sie sind angestellt und müssen die Vorgaben des Arbeitgebers befolgen. Was ist los wenn sich die Vorgaben des Arbeitgebers und die der Pflegekammer nicht vereinbar sind. Vom Arbeitgeber bekomme ich mein Gehalt, der Zwangskammer muss ich Geld (Beiträge) geben.
Dies sind nur ein kleinder Teil der Gründe warum ich so gegen eine (Zwangs)Pflegekammer bin.

82. Kommentar von :Peter Koch

Ja zur Pflegekammer

Wenn nicht jetzt, wann dann!
Es wir Zeit endlich als Pflege in die relevanten Entscheidungsgremien zu kommen. Die Pflegekammer ist der erste Schritt, wir können es selbst in die Hand nehmen. Lasst Euch nicht anderes einreden!

81. Kommentar von :ohne Name 46863

Ja zur Pflegekammer

Die Pflegekammer als Vertreter unserer Berufsgruppe und zur Stärkung unserer Profession.

80. Kommentar von :ohne Name 46855

Ja!... zur Einrichtung einer Landespflegekammer

Ich bin seit über 30 Jahren in dem Beruf und bin definitiv für die Einrichtung einer Pflegekammer. Eine Gewerkschaft gab es schon die ganze Zeit, aber die hat es auch nicht geschafft die Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern ...auch die Verbände alleine nicht. Wir brauchen dringend eine Pflegekammer, eine berufsspezifische Gewerkschaft!

Ich bin seit über 30 Jahren in dem Beruf und bin definitiv für die Einrichtung einer Pflegekammer.

Eine Gewerkschaft gab es schon die ganze Zeit, aber die hat es auch nicht geschafft die Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern ...auch die Verbände alleine nicht.

Wir brauchen dringend eine Pflegekammer, eine berufsspezifische Gewerkschaft! und die (Fach-)Verbände, um politisch wirksamer zu werden!

79. Kommentar von :ohne Name 46851

JA JA JA zur Pflegekammer

Durch die Kammer kann es möglich werden, neue Grundlinien und -steine zu setzen, welche wir seit Jahrzehnten benötigen. Nachhaltig können positive Veränderungen herbeigeführt werden, die auch unsere Profession international auf ein neues Niveau setzt.

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