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Errichtung einer Landespflegekammer

Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.

Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.

Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.

Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.

Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

338. Kommentar von :ohne Name 48304

Ja zur Landespflegekammer!

Wir brauchen unbedingt eine Landespflegekammer für die Selbstverwaltung des Berufsstandes in Ba-Wü!

337. Kommentar von :ohne Name 48302

Ja zu Pflegekammer

Es wird langsam Zeit!

336. Kommentar von :ohne Name 48299

Gesetzesentwurf

Die Einrichtung einer Landespflegekammer ist zwingend notwendig für die Pflegenden, um endlich eine politische Vertretung zu haben.

335. Kommentar von :ohne Name 48273

Ja zur Pflegekammer und Ja zur Akademisierung!!!!

Die Pflegekammer muss kommen - wir müssen die Chance jetzt ergreifen, gemeinsam, im Sinne der Profession und der Professionalisierung wie auch Akademisierung der Pflege!

334. Kommentar von :ohne Name 48273

Pflegekammer ist für die Pflege unerlässlich!

Ja zur Pflegekammer, weil bereits der ICN-Ethikkodex deutlich macht, wie bedeutsam diese ist und es unser Auftrag ist sich als Pflegende dafür einzusetzen. Hier ist unsere Verantwortung gefragt und wir als Pflegefachpersonen sind aufgefordert uns hierfür aktiv einzusetzen und us aktiv zu beteiligen. Nutzen wir die Initiative der Landesregierung

Ja zur Pflegekammer, weil bereits der ICN-Ethikkodex deutlich macht, wie bedeutsam diese ist und es unser Auftrag ist sich als Pflegende dafür einzusetzen.
Hier ist unsere Verantwortung gefragt und wir als Pflegefachpersonen sind aufgefordert uns hierfür aktiv einzusetzen und us aktiv zu beteiligen.
Nutzen wir die Initiative der Landesregierung für uns, für die Gestaltung der Pflege, für die Gestaltung der Profession.
Wer gegen eine Pflegekammer stimmt, stimmt gegen die Verbesserung guter Arbeitsbedingungen und gegen die Mitgestaltung der Pflege als Pflegende

333. Kommentar von :ohne Name 48296

JA zur Pflegekammer

...weil ich mir nicht mehr von Fachfremden Menschen an irgendwelchen Schreibtischen diktieren lassen möcht, wie ich meinen Job zumachen habe. Nur die Pflege selber weiß, wie man professionell richtig pflegt!

332. Kommentar von :ohne Name 48225

Ja ich will die Pflegekammer…ganz klar!

Pflegekammer muss kommen. Bitte das Quorum abschaffen!!

331. Kommentar von :M.B.

Pflegekammer BaWü

Unabdingbar - vielleicht eine letzte Chance...vermutlich DIE letzte Chance!

330. Kommentar von :ohne Name 48290

Ja zur Pflegekammer

Nur durch eine Landespflegekammer kann die Professionalsierung vorangetrieben werden und die Pflege positiv verändert werden.

329. Kommentar von :Birte Kimmerle

Pflegekammer für bessere Pflege

Ich bin für die Einrichtung einer Landespflegekammer als berufsständische Organisation der Pflegeberufe, auch in Baden-Württemberg. Denn wir brauchen eine Pflegekammer für bessere Pflege. Wenn Pflegefachberufe das gesellschaftliche Mandat für Pflege haben, dann brauchen sie Mittel und Wege, um die Versorgungssituation und die Qualität der Pflege

Ich bin für die Einrichtung einer Landespflegekammer als berufsständische Organisation der Pflegeberufe, auch in Baden-Württemberg. Denn wir brauchen eine Pflegekammer für bessere Pflege.

Wenn Pflegefachberufe das gesellschaftliche Mandat für Pflege haben, dann brauchen sie Mittel und Wege, um die Versorgungssituation und die Qualität der Pflege zu sichern und weiterzuentwickeln und zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung beizutragen. Die Pflegekammer bietet dafür Möglichkeiten.

Mit einer Pflegekammer müssen und können wir selbst für uns und unseren Beruf einstehen, unsere Richtlinien, Pflichten und Werte festlegen und unsere Rechte geltend machen. Doch darum geht es nicht allein, in erster Linie hat die Pflegekammer die Aufgabe, im Interesse des Gemeinwohls die Rechte der Bevölkerung in Sachen Pflege & Gesundheit zu wahren und z. B. für die Rechte von vulnerablen Bevölkerungsgruppen wie Kindern, Menschen mit Demenz oder Menschen mit Behinderung einzustehen und wenn es sein muss zu streiten. Als Anwält:innen vulnerabler Gruppen müssen wir uns stark machen können. Wir müssen uns Gehör verschaffen, um anderen eine Stimme zu geben. Denn wir wissen, wie Pflege (besser) geht. Wir wissen, wie Menschen gesund bleiben, sich gesund entwickeln, selbstbestimmt leben und in Würde sterben und unterstützen sie dabei. Wir wissen, was es dazu braucht, dass unsere Vision von Pflege Wirklichkeit wird. Die Pflegekammer ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.

Hinweise zum Gesetzestext:
§ 2 Art. 2 Satz 3: Es gibt nur eine Pflegewissenschaft, genauso, wie es nur eine Hebammenwissenschaft gibt. Wohingegen die Gesundheitswissenschaften im Plural stehen, weil es sich um ein interdisziplinäres Forschungsfeld handelt.

§ 5 Art. 1 Satz 4: Es sollte m. E. nicht nur um Qualitätssicherung gehen, sondern auch um Qualitätsentwicklung.

§ 5 Art. 1 Satz 10: Wichtiger Punkt. Hier spiegelt sich, was ich für die wichtigste Aufgabe einer Pflegekammer halte: es geht im Endeffekt um die Sicherung, Aufrechterhaltung und Verbesserung der pflegerischen Versorgung und Gesundheit der Bevölkerung. Damit ist eine Pflegekammer im Interesse des Gemeinwohls und diesem auch verpflichtet. Meiner Ansicht nach sollte diese wichtige Aufgabe weiter oben stehen, um ihre Priorität hervorzuheben.

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