Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Finanzen

Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll eine Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge im Jahr 2022 erfolgen. Zudem hat sich im Besoldungsrecht und in anderen Bereichen des Dienstrechts an verschiedenen Stellen Anpassungsbedarf ergeben. Mit diesem Gesetz sollen erforderliche Rechtsänderungen umgesetzt werden.

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben sich am 29. November 2021 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder geeinigt. Mit diesem Gesetzentwurf soll das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden. Die Besoldung und Versorgung soll linear um 2,8 Prozent erhöht werden. Die Anwärtergrundbeträge sollen um 50 Euro erhöht werden. Die Erhöhung soll für alle Besoldungsgruppen sowie für die Anwärterinnen und Anwärter einheitlich zum 1. Dezember 2022 und somit zeitgleich zu den Anpassungen im Tarifbereich erfolgen. Die tarifvertraglich vereinbarte einmalige Coronasonderzahlung wurde gesondert durch das Gesetz zur Regelung einer einmaligen Coronasonderzahlung in Baden-Württemberg geregelt

Zudem sollen im Besoldungsbereich bestimmte Ämter des gehobenen wie des mittleren Dienstes angehoben und die Erfahrungsstufen neustrukturiert werden. Erhöhungen kinderbezogener Familienzuschläge sollen die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung mit Blick auf die konkretisierten Berechnungsparameter der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 unter anderem – gewährleisten. Auch sollen Nachzahlungsregelungen für die Zeit vor Inkrafttreten dieses Gesetzes getroffen werden. Zudem soll ein im Beamtenversorgungsrecht und in anderen dienstrechtlichen Vorschriften festgestellter Änderungsbedarf umgesetzt werden. Im Beihilfebereich wird die zumutbare Eigenvorsorge an das bis zum 31. Dezember 2012 geltende Niveau angepasst. Es erfolgen weitere Änderungen, welche konkrete krankheitsbedingte Aufwendungen betreffen.

Kommentare : zum Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

39. Kommentar von :ohne Name 38253

gehobener Dienst

Durch die ganzen Stellenanhebungen und die Anhebung des Eingangsamtes von A9 nach A10 entsteht eine Ungleichbehandlung für die ganzen Kollegen, die zum Teil 8-10 Jahre auf diese Beförderung gewartet haben und nun leer ausgehen.
Eine Hebung auch des gD wäre hier angebracht und sicherlich auch bezahlbar.

38. Kommentar von :ohne Name 38207
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
37. Kommentar von :ohne Name 37752

Inflationsanpassungen

Sicher, im November 21 war nicht mit Krieg und Inflation zu rechnen. Hoffen wir, dass die nächste Tarifrunde die 2,8% verteilt auf zwei Jahre plus Einmalzahlung 1300€ ausgleicht, der Tarifvertrag gilt ja bis September 2023. Im Vergleich welche Zahlen gerade aktuell sind bzw. abgeschlossen wurden: - Juli 2022 Bodenpersonal Flughafen Stuttgart 18%

Sicher, im November 21 war nicht mit Krieg und Inflation zu rechnen.
Hoffen wir, dass die nächste Tarifrunde die 2,8% verteilt auf zwei Jahre plus Einmalzahlung 1300€ ausgleicht, der Tarifvertrag gilt ja bis September 2023.
Im Vergleich welche Zahlen gerade aktuell sind bzw. abgeschlossen wurden:
- Juli 2022 Bodenpersonal Flughafen Stuttgart 18% auf zwei Jahre
- Juli 2022 Tarifabschluss im Bäckerhandwerk "je nach Tarifgruppe um mindestens 18 ..."
-> bei den Tarifverhandlungen Sommer 2023 gilt es erstmal zwei Jahre Reallohnverlust auszugleichen!


36. Kommentar von :ohne Name 37727

POK Bauch

Ich begrüße das die Regierung nun reagiert. Schade ist nur das im gehobenen Dienst bei A10 mit den Änderungen Schluss ist. Es werden zum 01.12.22 50 Prozent des gehobenen Dienstes der Polizei (7400 Stellen) in A10 sein. Da frage ich mich wie es dann weitergehen soll. Warte ich dann 10 bis 15 Jahre auf die Beförderung in A11? Hierzu gibt es leider

Ich begrüße das die Regierung nun reagiert. Schade ist nur das im gehobenen Dienst bei A10 mit den Änderungen Schluss ist.
Es werden zum 01.12.22 50 Prozent des gehobenen Dienstes der Polizei (7400 Stellen) in A10 sein. Da frage ich mich wie es dann weitergehen soll. Warte ich dann 10 bis 15 Jahre auf die Beförderung in A11? Hierzu gibt es leider keine Antworten oder Lösungsansätze.
Das wird bei vielen Kollegen die Motivation deutlich abschwächen und natürlich auch die Nachwuchswerbung erschweren. Qualifizierte junge Menschen werden sich bestimmt nicht beim Land bewerben wenn sie wissen das sie im nächsten Jahrzehnt keine Möglichkeiten haben voranzukommen. Auch wenn sie sich noch so anstrengen mögen.

Das gilt natürlich auch für junge POK´s die bereits ausgelernt sind.
Warum Stellen mit mehr Verantwortung (Grufü / Zugführer / Praxisausbilder / Praxisbegleiter / stellvertretender DGL etc.) annehmen wenn diese zusätzliche Verantwortung und Arbeit in den nächsten 10 bis 15 Jahren nicht honoriert wird?

Daher würde ich begrüßen wenn die Regierung hier noch Abhilfe schaffen und den niederen Rängen des gehobenen Dienstes eine Zukunftsperspektive schaffen würde. Zusätzlich muss dies natürlich dann bis in die höheren Ränge fortgesetzt werden da sonst natürlich wieder das gleiche Problem droht.

35. Kommentar von :ohne Name 37429

Downsizing der Erfahrungsstufen - Gewinnabschöpfung?

Ich habe kein Verständnis dafür weshalb Beamte des mittleren Dienst aus ihrer derzeitigen Erfahrungsstufe fallen und trotz Höhergruppierung sich dann 2 Stufen und somit 6 Jahre niedriger wiederfinden. Selbst wenn man die "alte" Erfahrungsstufe bzw. den Zeitwert anrechnet. Hier gewinnt der Beamte überhaupt nichts. Insbesondere steht auch nirgends

Ich habe kein Verständnis dafür weshalb Beamte des mittleren Dienst aus ihrer derzeitigen Erfahrungsstufe fallen und trotz Höhergruppierung sich dann 2 Stufen und somit 6 Jahre niedriger wiederfinden. Selbst wenn man die "alte" Erfahrungsstufe bzw. den Zeitwert anrechnet. Hier gewinnt der Beamte überhaupt nichts. Insbesondere steht auch nirgends geschrieben, dass es unbedingt 3 Jahre sein müssen, die der Beamte in der Erfahrungsstufe verweilt.... Hier hätten es auch die 2 Jahre getan. Das man die Stufen 1 wegfallen lässt, macht durchaus einen Sinn allerdings sollte für die anderen Beamten die Beibehaltung ihrer derzeitigen Erfahrungsstufe eine Selbstverständlichkeit sein! A 7, Stufe 3 gleich A 8, Stufe 3 etc. Möchte man damit den finanziellen Vorteil - welcher sich so wieso gering bis kaum bemerkbar macht - gleich wieder abschöpfen?! Die Anpassung der Bezüge spiegelt nicht im Ansatz das wieder, was eigentlich gefordert wird. Was anderes ist daraus nicht ersichtlich! Die Beamten sollen trotz des eindeutigen Auftrags des Gericht nun doch möglichst wenig an "mehr" Bezügen erhalten. Zielsetzung der Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge sollte dabei eigentlich eine "Aufwertung" des öffentlichen Dienst sein und nicht, wie man doch noch an den Bezügen sparen kann.

Das eine allgemeine Verschiebung von von links nach rechts - u.a. das der mittlere Dienst nun mit A 10 endet - stattfindet, ist hingegen eindeutig zu begrüßen!!!!!

34. Kommentar von :ohne Name 37283

Änderung der Erfahrungsstufen

Ich verstehe die Anpassung der Erfahrungsstufen nicht. Angenommen ich bin jetzt seit 3 Jahren im mittleren Dienst, dann befinde ich mich Stand jetzt in Stufe 2 (alt). Wenn im Dezember die Änderung kommt falle ich wieder in Stufe 1 und bin dann in der Erfahrungsstufe jemandem gleich gestellt noch keinen Tag gearbeitet hat, weil er frisch

Ich verstehe die Anpassung der Erfahrungsstufen nicht.

Angenommen ich bin jetzt seit 3 Jahren im mittleren Dienst, dann befinde ich mich Stand jetzt in Stufe 2 (alt).

Wenn im Dezember die Änderung kommt falle ich wieder in Stufe 1 und bin dann in der Erfahrungsstufe jemandem gleich gestellt noch keinen Tag gearbeitet hat, weil er frisch angefangen hat? Wie kann das gerecht sein? Oder werden die 3 Jahre angerechnet und ich werde direkt Stufe 2 neu zugeordnet (1-10)?

Falls nicht, fangen die Jahre dann wieder von vorme an zu laufen? Alles sehr verwirrend…

33. Kommentar von :ohne Name 37257

Öffentlicher Dienst noch attraktiv?

Die Anhebung der Eingangsbesoldung ist ein schon lange notwendig gewordene Maßnahme, um Nachwuchs für die Tätigkeiten im öffentlichen Dienst zu finden. Jedoch ist es damit nicht getan. Damit der Staat ein attraktiver Arbeitgeber bleibt und die Fachkräfte nicht an die freie Wirtschaft verliert, müssen dringend weitere Maßnahmen erfolgen. Eine

Die Anhebung der Eingangsbesoldung ist ein schon lange notwendig gewordene Maßnahme, um Nachwuchs für die Tätigkeiten im öffentlichen Dienst zu finden.
Jedoch ist es damit nicht getan. Damit der Staat ein attraktiver Arbeitgeber bleibt und die Fachkräfte nicht an die freie Wirtschaft verliert, müssen dringend weitere Maßnahmen erfolgen. Eine Erhöhung von 2,8 Prozent bei einer Inflation von 7,8 Prozent spricht für sich.
Zusätzlich ist es meines Erachtens nach eine Unmöglichkeit, dass eine Nachzahlung nur erfolgt, wenn man jährlich einen Widerspruch gegen seine Besoldung eingelegt hat. Wenn man in dieser Zeit Beamter auf Probe ist legt man doch noch keinen Widerspruch ein, denn man geht davon aus dass man als Staatsbediensteter gerecht und verfassungskonform bezahlt wird. Ich lege doch in einem Arbeitsverhältnis in der freien Wirtschaft auch nicht jedes Jahr Einspruch gegen meinen Lohn ein??
Das die Erfahrungsstufen gehoben werden bringt allen Beamten ab der Besoldungsstufe A10 nichts mehr. Es ist ein Gesetztes Entwurf der meines Erachtens nicht zu Ende gedacht ist und man fragt sich wie viele Klagewellen noch folgen müssen, bis eine gerechte und amtsangemessene Besoldung bezahlt wird.

32. Kommentar von :ohne Name 37173

Steigende Pensionslasten

Stellenhebungen im mittleren Dienst sind längst überfällig. Unverständlich aber das 65 jährige Beamte noch ihren Antrag auf Pensionierung verschieben um noch hoeher gruppiert zu werden. Der Beamte sollte nach Höhergruppierung mindestens eine Wartezeit von einem Jahr haben bis zum Antrag auf Pensionierung.

31. Kommentar von :ohne Name 31326

Beihilfe

Das einzig Gute an diesem Gesetzentwurf ist meiner Meinung nach die Rücknahme der abgesenkten Beihilfebemessungssätze durch das Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014. Es ist allerdings schade, dass nicht im gleichen Zug die im Koalitionsvertrag angestrebte Öffnung der gesetzlichen Krankenkassen über ein Modell mit pauschaler Beihilfe erfolgt. Dadurch

Das einzig Gute an diesem Gesetzentwurf ist meiner Meinung nach die Rücknahme der abgesenkten Beihilfebemessungssätze durch das Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014.

Es ist allerdings schade, dass nicht im gleichen Zug die im Koalitionsvertrag angestrebte Öffnung der gesetzlichen Krankenkassen über ein Modell mit pauschaler Beihilfe erfolgt. Dadurch dass sich die Prämien der privaten Krankenversicherung stets am Alter und am Gesundheitszustand orientieren, wäre die pauschale Beihilfe ein gutes Instrument um die Verbeamtung auch für ältere Quereinsteiger attraktiver zu machen. Zudem würde der Staatsdienst mit pauschaler Beihilfe attraktiver bei Beamten mit niedrigem und mittlerem Einkommen, bei Teilzeitkräften und Eltern, da der Beitrag einkommensabhängig berechnet wird und Familienangehörige beitragsfrei mitversichert werden können.

Bisher müssen Beamte, die sich gegen die private Krankenversicherung entschieden haben (in Baden-Württemberg zurzeit ca. 4400), im Unterschied zu Arbeitnehmer*innen, die Kosten der freiwilligen gesetzlichen Versicherung zu 100 Prozent selbst tragen, da das Land Baden-Württemberg keinen Arbeitgeberanteil zahlt. Es wäre auch ein Zeichen der Fairness die pauschale Beihilfe schnell einzuführen und auch Neubeamten die Möglichkeit zu bieten sich ohne Nachteile für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden zu können.

30. Kommentar von :ohne Name 31141

Kurzfristige Lösung

Sobald Arbeitsminister Heil das Bürgergeld eingeführt hat, wird dieser fragwürdige Gesetzesbeschluss ohnehin wieder obsolet.

// //