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Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger

Das Gesetz sieht eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise für Besoldungsempfängerinnen und -empfänger Baden-Württembergs vor.

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben sich am 29. November 2021 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder geeinigt. Die dabei vereinbarte einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro soll zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise auf die Besoldung übertragen werden.

Die Modalitäten der Übertragung der anderen Bestandteile des Tarifabschlusses auf die Besoldung sollen in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt werden.

Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie die kommunalen Landesverbände hatten im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 89 Absatz 2 und § 90 LBG Gelegenheit erhalten, bis spätestens 4. Februar 2022 zu dem beiliegenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Kommentare : zum Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger Baden-Württembergs

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43. Kommentar von :ohne Name 31340

Sonderzahlung an Rechtsreferendar:innen

Danke, the länd! Das macht den Weg in die Großkanzlei doch gleich viel einfacher.
Mit freundlichen Grüßen, ein "wertgeschätzter" Referendar

42. Kommentar von :ohne Name 31384

Sonderzahlung für Rechtsreferendare

Rechtsreferendare von der Sonderzahlung auszunehmen, erschließt sich mir leider nicht aus sachlichen Gründen, insbesondere auch nicht im Vergleich zu anderen Bundesländern.

41. Kommentar von :Rechtsreferendar

Sonderzahlung für Rechtsreferendare

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Rechtsreferendare keine Sonderzahlung erhalten sollen. Abgesehen davon, dass andere Bundesländer dies ebenfalls bereits umgesetzt haben (z.B. Hamburg und Niedersachsen) oder planen umzusetzen, wird so der Beitrag der Rechtsreferendare für die Aufrechterhaltung der Rechtspflege in Zeiten der Pandemie nicht

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Rechtsreferendare keine Sonderzahlung erhalten sollen. Abgesehen davon, dass andere Bundesländer dies ebenfalls bereits umgesetzt haben (z.B. Hamburg und Niedersachsen) oder planen umzusetzen, wird so der Beitrag der Rechtsreferendare für die Aufrechterhaltung der Rechtspflege in Zeiten der Pandemie nicht ausreichend gewürdigt.
In der Zivilstation dienen viele Referendare bereits zur Arbeitsentlastung für die Ihnen zugeteilten Richter - sei dies nun so gedacht oder nicht. Jedenfalls stellt es die Realität dar.
Unbestreitbar ist jedenfalls der Beitrag in der Strafrechtsstation, in welcher Referendare verpflichtend zur Sitzungsvertretung eingeteilt werden und so maßgeblich zu einer Entlastung der Staatsanwaltschaften beitragen. Auch in den Verwaltungsstationen werden oft Aufgaben innerhalb von Behörden übernommen, was eine Entlastung des übrigen Personals darstellt.
Beinahe alle Personen, mit denen man zusammenarbeiten muss und deren Arbeit man teilweise übernimmt kommen in den Genuss der Sonderzahlung - man selbst mit Referendars"gehalt" von 1150 € netto (eigentlich die noch größere Frechheit) soll aber nichts bekommen?
Vielleicht sollte man sich dann aber nicht wundern, wenn man zur Bewältigung anstehender Aufgaben (Macht euern Diesel-Dreck doch selbst) in Justiz und Verwaltung in Baden Württemberg auch in Zukunft auf nicht genug ausreichend qualifizierte Juristen zurückgreifen kann.

40. Kommentar von :ohne Name 31375

Rechtsreferendar

Mein Vorschläge wäre eine Sonderzahlung auch für Rechtsreferendare einzuführen.

39. Kommentar von :ohne Name 31371

Rechtsreferendare von der Zahlung ausgeschlossen?

Inwieweit ist es gerechtfertigt, dass Lehramtsreferendare eine Sonderzahlung erhalten, status quo eine solche aber für Rechtsreferendare nicht vorgesehen ist? Hier scheint eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung vorzuliegen. Solche Ungleichbehandlungen machen die staatlichen Einrichtungen als Arbeitgeber für Juristen unattraktiv. Im Gegensatz

Inwieweit ist es gerechtfertigt, dass Lehramtsreferendare eine Sonderzahlung erhalten, status quo eine solche aber für Rechtsreferendare nicht vorgesehen ist? Hier scheint eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung vorzuliegen. Solche Ungleichbehandlungen machen die staatlichen Einrichtungen als Arbeitgeber für Juristen unattraktiv. Im Gegensatz zu Lehramtskräften steht es Juristen offen, ein breites Aufgabengebiet in der freien Wirtschaft als als Berufsfeld zu wählen. Die Wertschätzung, die man während der Ausbildungszeit erfährt, beeinflusst auch die Wahl des Arbeitgebers.

38. Kommentar von :ohne Name 31363

Referendariat in BaWü - schlimmer geht nimmer

Es ist dermaßen ekelhaft, was man sich hier hat einfallen lassen. Das ganze Referendariat leidet so stark unter Corona und es gibt keinerlei Erleichterung. Das LJPA bleibt rückwärtsgewandt. Wir kennen es. Ich musste jeden Dreck selbst ausdrucken- frühere Referendare hatten AGs in Präsens - mit ausgedruckten Skripten. Ich zahle von lächerlichen

Es ist dermaßen ekelhaft, was man sich hier hat einfallen lassen.
Das ganze Referendariat leidet so stark unter Corona und es gibt keinerlei Erleichterung. Das LJPA bleibt rückwärtsgewandt. Wir kennen es.
Ich musste jeden Dreck selbst ausdrucken- frühere Referendare hatten AGs in Präsens - mit ausgedruckten Skripten. Ich zahle von lächerlichen 1154€ meine Fahrtkosten zum Sitzungsdienst, meine Masken und Tests. Ich saß im Sitzungsdienst während Corona. Und nun heißt es, ich werde nicht mal mit lächerlichen 600€ entschädigt?! Arm. Wer mich fragt, sollte in BaWü ohnehin kein Rechtsreferendariat mehr machen.

37. Kommentar von :ohne Name 31348

Berücksichtigung von Rechtsreferendar*innen

Sehr geehrte Damen und Herren, auch mir erschließt sich nicht, warum Rechtsreferendar*innen von der Sonderzahlung ausgenommen sein sollen, obwohl auch sie sich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden. Zum einen war dies wohl auch für die Organisator*innen unseres Referendariats schon nicht ersichtlich, da sie uns die

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch mir erschließt sich nicht, warum Rechtsreferendar*innen von der Sonderzahlung ausgenommen sein sollen, obwohl auch sie sich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden. Zum einen war dies wohl auch für die Organisator*innen unseres Referendariats schon nicht ersichtlich, da sie uns die Zahlung zunächst zusagten.

Zum anderen leiden wir Rechtsreferendar*innen unter deutlich durch die Pandemie gestiegenen Ausgaben: So ist bspw. der Zugang zur Universitätsbibliothek für Externe wie uns tagsüber nicht möglich, weshalb die Kosten für die Anschaffung der Literatur und der Kommentare anfallen. Dies allein kann sich schon schnell auf 600 € belaufen. Daneben war für viele eine technisch bessere Ausstattung notwendig wie Bildschirme oder neue Laptops mit funktionierenden Mikros und Kameras. Und nicht zuletzt ist die Qualität des Online-Unterrichts nicht mit der des Präsenzunterrichts zu vergleichen und macht deshalb einen deutlich gesteigerten Eigenaufwand für das Aneignen der Lerninhalte nötig.

Schließlich bleibt aus der Gesetzesentwurfsbegründung tatsächlich völlig unklar, wie die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen ist, sollte es wirklich der Fall sein, dass Lehramtsreferendar*innen die Sonderzahlung erhalten, Rechtsreferendar*innen jedoch nicht.

36. Kommentar von :ohne Name 31349

Sonderzahlung für Rechtsreferendare

Sehr geehrte Damen und Herren, ich muss mich meinen Vorrednern anschließen. Aus welchem Grund sollen Rechtsreferendare in BW wesentlich benachteiligt werden? Zudem sind wir gemäß § 5 I JAG BW als Rechtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Das Gesetz gilt damit für uns. Falls dies nicht sein sollte, bitte ich um

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich muss mich meinen Vorrednern anschließen. Aus welchem Grund sollen Rechtsreferendare in BW wesentlich benachteiligt werden?
Zudem sind wir gemäß § 5 I JAG BW als Rechtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Das Gesetz gilt damit für uns.
Falls dies nicht sein sollte, bitte ich um Änderung dahin, dass Rechtsreferendare explizit von der Sonderzahlung profitieren sollen.

35. Kommentar von :ohne Name 31340

RechtsreferendarInnen

Sehr geehrte Damen und Herren, aus welchem Grund werden RechtsreferendarInnen von der Sonderzahlung ausgenommen? Es ist bezeichnend, wie das Land mit seinem juristischen Nachwuchs umgeht. MP Kretschmann schreibt von einem starken Zeichen im Wettbewerb um die klügsten Köpfe des Landes. Das Land ist demnach wohl nicht daran interessiert, kluge

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus welchem Grund werden RechtsreferendarInnen von der Sonderzahlung ausgenommen?
Es ist bezeichnend, wie das Land mit seinem juristischen Nachwuchs umgeht. MP Kretschmann schreibt von einem starken Zeichen im Wettbewerb um die klügsten Köpfe des Landes. Das Land ist demnach wohl nicht daran interessiert, kluge Köpfe für den Nachwuchs in der Justiz/Verwaltung zu gewinnen.
RechtsreferendarInnen übernehmen in der Ausbildung eigenständig Aufgaben (Sitzungsvertretung/Protokolldienst etc.) für das Land. Dankbar dafür scheint das Land jedenfalls nicht zu sein.

Ich bitte höflich darum, diese Entscheidung nochmals zu überdenken. Mit der Unterhaltsbeihilfe von ca. 1150 Euro reicht es in den größeren Städten gerade so zur Bestreitung des Lebensunterhalts. Durch die Corona-Pandemie (Anschaffung eines gut funktionierenden Laptops/ eingeschränkte Nutzbarkeit der Bibliotheken) sind für RechtsreferendarInnen zusätzliche Belastungen entstanden.

Insbesondere ist es nicht verständlich, warum Auszubildende und LehramtsreferendarInnen die Sonderzahlung erhalten sollen aber gerade die RechtsreferendarInnen nicht. Ich würde gerne den Grund für die Ungleichbehandlung wissen.

Mit freundlichen Grüßen

34. Kommentar von :ohne Name 31342

Keine Sonderzahlung für Rechtsreferendar*innen

Ich kann mich meinen Vorkommentator*innen nur anschließen. Auch wir Rechtsreferendar*innen leisten einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren der Rechtspflege und leider sehr unter der nun schon seit fast zwei Jahren andauernden Pandemie (auch im Hinblick auf die Qualität der Ausbildung). Angesichts der unter Mindestlohn liegenden

Ich kann mich meinen Vorkommentator*innen nur anschließen. Auch wir Rechtsreferendar*innen leisten einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren der Rechtspflege und leider sehr unter der nun schon seit fast zwei Jahren andauernden Pandemie (auch im Hinblick auf die Qualität der Ausbildung). Angesichts der unter Mindestlohn liegenden Unterhaltsbeihilfe, mit der man sich in den großen Städten Baden-Württembergs gerade mal so ein WG-Zimmer leisten kann, wäre es ein Zeichen der Wertschätzung, uns eine Sonderzahlung zukommen zu lassen. Wenn das Land Baden-Württemberg etwas Weitsicht hinsichtlich der bevorstehenden Pensionswelle walten ließe, könnte es sich dadurch auch als potentieller Arbeitgeber attraktiver machen.

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