Online-Kommentierung
Das Gesetz sieht eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise für Besoldungsempfängerinnen und -empfänger des Landes vor.
Kommentare : zum Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger Baden-Württembergs
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RechtsreferendarInnen
Auch RechtsreferendarInnen sollten in den Genuss der Sonderzahlung kommen! Die sehr unglückliche Handhabung, dass dies erst zugesagt wurde und nun kurzfristig wieder zurückgezogen wurde, lässt das Land in keinem guten Licht stehen. Allein schon im Hinblick darauf, dass motivierte Leute für den öffentlichen Dienst gewonnen werden sollen, ist dies
Auch RechtsreferendarInnen sollten in den Genuss der Sonderzahlung kommen!
Die sehr unglückliche Handhabung, dass dies erst zugesagt wurde und nun kurzfristig wieder zurückgezogen wurde, lässt das Land in keinem guten Licht stehen. Allein schon im Hinblick darauf, dass motivierte Leute für den öffentlichen Dienst gewonnen werden sollen, ist dies leider mehr als eine schlechte Werbung. Gerade auch, da BaWü ohnehin im Ländervergleich nicht unbedingt vorteilhaft für das Rechtsreferendariat ist! Wenn es nun noch überall die Sonderzahlung gibt, außer hier, wird es immer unattraktiver. Darüber hinaus wurde erst angekündigt, die Gebühren für die Verbesserungsversuche zu erhöhen, aber das Gehalt und Sonderzahlungen werden vernachlässigt. Dies ist gerade für ein finanziell so gut dastehendes Land leider ein Armutszeugnis.
RechtsreferendarInnen
Aus dem Gesetzentwurf geht hervor, dass RechtsreferendarInnen nicht zum Kreis der SonderzahlungsempfängerInnen zählen. Handelt es sich hierbei um ein Versehen? Denn falls LehramtsreferendarInnen zum berechtigen Personenkreis zählen, RechtsreferendarInnen aber nicht, liegt ganz offensichtlich eine Ungleichbehandlung vor. Existiert für diese
Aus dem Gesetzentwurf geht hervor, dass RechtsreferendarInnen nicht zum Kreis der SonderzahlungsempfängerInnen zählen. Handelt es sich hierbei um ein Versehen? Denn falls LehramtsreferendarInnen zum berechtigen Personenkreis zählen, RechtsreferendarInnen aber nicht, liegt ganz offensichtlich eine Ungleichbehandlung vor. Existiert für diese differenzierte Betrachtungsweise, wer eine Sonderzahlung „verdient“ und wer nicht, ein sachlicher Grund?
Eine Rechtsreferendarin
Rechtsreferendare
Meiner Meinung nach sollten sowohl die LehramtsreferendarInnen als auch die RechtsreferendarInnen des Landes Baden-Württemberg die Coronasonderzahlung iHv 650,00€ erhalten. 1. Gründe für die Ungleichbehandlung der beiden Berufsgruppen werden nicht genannt - wären aber interessant zu hören. 2. Die Unterhaltsbeihilfe beträgt für kinderlose,
Meiner Meinung nach sollten sowohl die LehramtsreferendarInnen als auch die RechtsreferendarInnen des Landes Baden-Württemberg die Coronasonderzahlung iHv 650,00€ erhalten.
1. Gründe für die Ungleichbehandlung der beiden Berufsgruppen werden nicht genannt - wären aber interessant zu hören.
2. Die Unterhaltsbeihilfe beträgt für kinderlose, ledige junge Menschen ca. 1.150,00€ netto. Das entspricht ungefähr einem Ausbildungsgehalt aus dem 2 Lehrjahr eines Auszubildenden. Wir haben jedoch bereits mehrere Jahre studiert und arbeiten oft (vor allem in den Rechtsanwaltsstationen) als vollwertige Arbeitskräfte. Das ist unter normalen Umständen schon sehr wenig und knapp bemessen auch im Hinblick darauf, dass mancherorts Mieten nicht unter 500,00€ pro Monat gezahlt werden müssen. Gerade in der schwierigen Coronazeit wäre es also ein Ausdruck der Wertschätzung gegenüber der Zukunft der deutschen Justiz, wenn auch sie die Sonderzahlung erhalten würden.
Ich dachte immer, dass es einen Mangel an Arbeitskräften in der Justiz und generell dem Staatsdienst gäbe. So wie mit den jungen Menschen hier aber umgegangen wird, kann es dem Staat dahingehend nicht gerade schlecht gehen. Er kann es sich wohl leisten junge Leute zu verprellen.
Rechtsreferendare
Sehr geehrte Damen und Herren, aus dem Gesetzentwurf lese ich, dass Lehramtsreferendare zum Kreis der Sonderzahlungsempfänger gehören, Rechtsreferendare hingegen nicht. Falls es sich hierbei um ein Versehen handelt, wäre Ihnen der wohl überwiegende Teil der Rechtsreferendare sehr verbunden, dieses zu korrigieren. Im Fall einer intendierten
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus dem Gesetzentwurf lese ich, dass Lehramtsreferendare zum Kreis der Sonderzahlungsempfänger gehören, Rechtsreferendare hingegen nicht. Falls es sich hierbei um ein Versehen handelt, wäre Ihnen der wohl überwiegende Teil der Rechtsreferendare sehr verbunden, dieses zu korrigieren. Im Fall einer intendierten Ungleichbehandlung, teilen Sie bitte den sachlichen Grund hierfür mit. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Ein Rechtsreferendar
Sonderzahlung auch an Rechts- und Lehramtsreferendare
Sowohl Lehramts- als auch Rechtsreferendare sollten unbedingt zum begünstigten Personenkreis gehören.
Die Bezüge für Referendare sind sowieso sehr niedrig für das was sie leisten. In solch unsicheren Zeiten bedürfen auch diese jungen Menschen, die in Zukunft das Rückgrat des Landes darstellen werden eine finanzielle Unterstützung.
Nullrunde für Pensionäre
Sehr geehrte Damen und Herren, ich mach's kurz - 1. die "Verhandler" der Arbeitnehmerseite -Gewerkschaften usw.- haben sich bedauerlicherweise sauber über den Tisch ziehen lassen! 2. die Ruheständler:innen bei einen Teuerungsrate von ca. 6% mit einer "Nullrunde" von 14 Monaten zu "belohnen" ist (ich bediene mich einer ähnlichen Wortwahl wie
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich mach's kurz -
1. die "Verhandler" der Arbeitnehmerseite -Gewerkschaften usw.- haben sich bedauerlicherweise sauber über den Tisch ziehen lassen!
2. die Ruheständler:innen bei einen Teuerungsrate von ca. 6% mit einer "Nullrunde" von 14 Monaten zu "belohnen" ist (ich bediene mich einer ähnlichen Wortwahl wie "unser" geschätzter Herr Ministerpräsident) -eine granatenmäßige Unverschämtheit-!
3. Gleichzeitig lese ich, dass "unsere" glorreichen politischen Entscheidungsträger mal wieder ein paar Milliarden in den Länderfinanzausgleich, zur Befriedigung auswärtiger Wohltaten, verteilen.
Da geht EINEM (nochmals im Ministerpräsidenten-Deutsch) wahrhaftig das "Messer im Sack auf"!
Was bleibt abschließend zu sagen "HURRA, Musterländle Baden-W. - weiter so"!!!!!
Erhalten auch Referendare die Corona-Sonderzahlung?
Sollen auch Referendare die Corona-Sonderzahlung erhalten? Aus dem Entwurf ist dies für mich nicht ersichtlich. Die Corona-Pandemie hat diese schließlich nicht weniger stark getroffen. Auch im "Wettbewerb um die besten Köpfe" könnte hier ein Zeichen gesetzt werden.
Keine Corona Sonderzahlung für Pensionäre
Die Verordnung einer Nullrunde für Pensionäre im Jahre 2022 ist äußerst unsozial. Bedingt durch eine hohe Inflation, enorme Mehrkosten für Energie (Heizung, Strom, Wasser) und auch deutlich gestiegene Kosten für Nahrungsmittel sowie Kranken- und Pflegeversicherung, benötigen auch Pensionäre eine Ausgleichszahlung analog der Corona Prämie für
Die Verordnung einer Nullrunde für Pensionäre im Jahre 2022 ist äußerst unsozial.
Bedingt durch eine hohe Inflation, enorme Mehrkosten für Energie (Heizung, Strom, Wasser) und auch deutlich gestiegene Kosten für Nahrungsmittel sowie Kranken- und Pflegeversicherung, benötigen auch Pensionäre eine Ausgleichszahlung analog der Corona Prämie für aktive Beschäftigte.
Die Verweigerung einer solchen Ausgleichszahlung an Pensionäre ist milde gesagt ungerecht. Die sich dadurch ergebende Nullrunde für das Jahr 2022 ist ein Schlag ins Gesicht der Pensionäre des Landes Baden-Württemberg. Jahrzehnte lang haben wir bei der Polizei BW den Kopf hingehalten ob bei RAF, Demonstrationen, als auch im täglichen Dienst. Siehe auch heutiges Vorkommnis "2 tote Polizeibeamte bei Kontrolle in Kusel" und das ist nun der Dank dafür.
Ich fordere deshalb auch für pensionierte Beamte in BW eine Ausgleichszahlung analog der Corona Prämie.
Versorgungsenpfänger benachteiligt
Wenn der Begriff "Corona-Prämie" bei den Versorgungsempfängern nicht passt, sollte die Erhöhung der Versorgung um 2,8 % zeitlich entsprechend vorgezogen werden. 14 Leermonate sind unzumutbar und ein eindeutiger Verstoß gegen die Fürsorgepflicht. Zudem deckt der Erhöhungsbetrag ohnehin nicht einmal die Teuerungsrate.
Absolute Ungerechtigkeit
Ich habe das komplette Jahr 2020 in den ersten Corona-Wellen meinen Dienst als Polizeibeamter verrichtet und bin dann nach 44 Dienstjahren mit Wirkung zum 01.01.2021 in den Ruhestand gegangen. Dies war laut dem Gesetzesentwurf genau 1 Tag zu früh. Aufgrund dieses Umstandes bekomme ich jetzt nichts! Die Landesregierung sollte sich überlegen ob
Ich habe das komplette Jahr 2020 in den ersten Corona-Wellen meinen Dienst als Polizeibeamter verrichtet und bin dann nach 44 Dienstjahren mit Wirkung zum 01.01.2021 in den Ruhestand gegangen. Dies war laut dem Gesetzesentwurf genau 1 Tag zu früh.
Aufgrund dieses Umstandes bekomme ich jetzt nichts!
Die Landesregierung sollte sich überlegen ob Ihnen ihre Pensionäre wirklich nicht mehr wert sind. Der im Rahmen der Tarifverhandlung beteiligte GdP-Tarifvorstand sollte aufhören sich für dieses Ergebnis auch noch selbst zu loben. Hier wurde bewußt ein Keil zwischen die aktiven Beamten und die Penionäre getrieben.